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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 03.01.2013, 20:15
Tim2502 Tim2502 ist offline
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Standard Lohnsteuer für 2012 Kindergartengebühren Absetzen

servus,

1 Jahr rum zahle ich jetzt Kita gebühren als Aleinverdienerehe wie es so heist.
man soll diese absetzen können....
da ich kein Profi in Sachen Steuererklärung bin frage ich mal hier....
Muss ich irgendwas beachten......
da ich kein Kontoausugssammler bin und mir das onlinebanking genügt kann ich nicht das ges. Jahr nachweisen das ich bezahlt habe.....
Muss das sein ? Monatlich nachweisen?

wer kann mir mal ein paar Tipps geben.....wie ich vorgehe

Danke
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  #2  
Alt 04.01.2013, 03:34
stefan660 stefan660 ist offline
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Wir bekommen immer einen Gebührenbescheid von dem Kindergarten. Dort steht drauf was man zu zahlen hat. Einfach eine Kopie beilegen.
__________________
Grüße
Stefan

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  #3  
Alt 04.01.2013, 06:42
Benutzerbild von jugofahrer
jugofahrer jugofahrer ist offline
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Habe ich auch versucht, Antwort (sinngemäß) vom Finanzamt: Die Gebühren lassen sich nicht absetzen, da ich Kindergeldbezieher bin.
Liegt allerdings schon einige Jahre zurück, es mag sein, dass sich bei den Möglichkeiten etwas verändert hat.
Genauso verhält es sich später (Schulzeit) mit Klassenfahrtkosten, Bustickets usw., keine Chance.
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Gruß Heinz,


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  #4  
Alt 04.01.2013, 15:56
stefan660 stefan660 ist offline
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Schau doch mal hier:

http://www.helpster.de/kindergartenb...o-geht-s_28128
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Grüße
Stefan

Ex-Ryds 465R + Mercury F15ML jetzt Topcat K3
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  #5  
Alt 04.01.2013, 15:56
Tim2502 Tim2502 ist offline
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Mmhhh

Ich habe halt gehört das man es absetzen kann.....
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  #6  
Alt 04.01.2013, 15:57
Tim2502 Tim2502 ist offline
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http://www.helpster.de/kindergartenb...#zur-anleitung


Steht zwar drinnen aber nix wie man es belegt
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  #7  
Alt 05.01.2013, 09:08
sea u in denmark sea u in denmark ist offline
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Diese Ausgaben zählten zu denjenigen, die nicht nur glaubhaft gemacht, sondern bewiesen werden müssen, also unbedingt unterschriebene Quittung des Empfängers mit "für Kinderbetreuung von ... bis ..." .

Für einige Jahre wurde das anerkannt, später dann nicht mehr, an den Grund erinnere ich mich nicht.

Ansonsten einfach irgendwie in der Steuererklärung angeben. Wenn ein vorschriftsmäßiger Beleg fehlt oder die Ausgabe inzwischen gar nicht mehr absetzbar ist, dann wird das Finanzamt das (ggf. mit neuer Frist) mitteilen - war bei uns immer freundlich und gut begründet.

Wer trotzdem gleich alles richtig machen möchte: Aktuelles Elster-Programm mit Google suchen, downloaden und installieren, Anhang "Kind" aufrufen und die Erläuterungen zu "Kinderbetreuung" lesen.
Nach meiner Erfahrung werden 99% aller Steuerfragen von Elster gut erklärt, wenn es nicht gerade um obskure Geldanlagen in exotischen Ländern geht.

sea u in denmark
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