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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 14.01.2013, 18:07
fkruisz1 fkruisz1 ist offline
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Boot: Segel-Ketsch,RIB-Schlauchboot,MY-Coronet 32
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Standard Boot anmelden ???

Hallo erstmals an euch alle!!
Bin neu hier und habe gleich zu Beginn eine Frage.:
Ich bin Österreicher,habe KEINEN Wohnsitz in Deutschland, bin aber seit drei Jahren Eigentümer eines Stahlschiffs, welches ich in Deutschland kaufte.
Das Boot ist derzeit auf meinen Vorgänger angemeldet, welcher Deutscher Staatsbürger ist. Das Schiff hat seinen Heimathafen und Standort in Brandenburg.
Da das Boot 9m lang und 2,80m breit ist, kann ich es nicht nach Österreich bringen um es hier überprüfen zu lassen und anzumelden.
Ich möchte gerne das Boot auf meinen Namen in Deutschland anmelden.
Gibt es da eine Möglichkeit für mich?

Für Antworten wäre ich sehr dankbar.

Immer eine Handbreit Wasser unterm Kiel, das wünscht euch
Franz
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  #2  
Alt 14.01.2013, 18:08
Benutzerbild von billi
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Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
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Das geht normalerweise nur mit einem Wohnsitz in Deutschland.
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Gruß Volker
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  #3  
Alt 14.01.2013, 18:16
fkruisz1 fkruisz1 ist offline
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Boot: Segel-Ketsch,RIB-Schlauchboot,MY-Coronet 32
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Was heißt:....normalerweise....?

franz
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  #4  
Alt 14.01.2013, 18:37
Benutzerbild von GunKraus
GunKraus GunKraus ist offline
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Boot: Yamarin 5800 bc
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Standard Boot anmelden ???

Schmeiß doch den Hut einfach mal in den Ring. Ruf beim WSA Brandenburg an, sag ihnen Du bist Österreicher aber dein Heimat-Bootsrevier ist Brandenburg.
http://www.wsv.de/Wir_ueber_uns/Dien...A_Brandenburg/

Ich denke das klappt.
Probieren geht über...


viele Grüße Gunter
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  #5  
Alt 14.01.2013, 18:40
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von fkruisz1 Beitrag anzeigen
[..]
Gibt es da eine Möglichkeit für mich?
[..]
Informiere Dich über das Flaggenzertifikat. Es gilt eigentlich für See,
kann aber auch zusätzlich mit einer Binnennummer ausgestellt werden.
Das Fz kannst Du auch als im Ausland wohnender EU-Bürger bekommen,
benötigst allerdings eine beauftragte Person in DE.

Ein Ösi unter deutscher Flagge wär' doch 'mal was.
Ups, hatten wir schon - jetzt wird's ungewollt politisch.
__________________
Beste Grüße

John

Geändert von JohnB (14.01.2013 um 18:55 Uhr)
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  #6  
Alt 14.01.2013, 18:55
fkruisz1 fkruisz1 ist offline
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Boot: Segel-Ketsch,RIB-Schlauchboot,MY-Coronet 32
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Flaggenzertifikat ist gut, aber wie und wo bekomme ich dann eine Binnenzulassung!
Wenn ich richtig gelesen habe,so muß ich im Formular sogar das Bootskennzeichen angeben
Mein Fahrtrevier sind die Brandenburger und Berliner Seen, sowie die Seenplatte, also Binnen.

gruß Franz
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  #7  
Alt 14.01.2013, 19:00
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billi billi ist gerade online
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mit dem Flaggenzertifikat kannst du auch binne fahren.

Gilt genauso
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Gruß Volker
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  #8  
Alt 14.01.2013, 19:02
Verdrängerwilli Verdrängerwilli ist offline
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Hallo Franz
Flaggenzertifikat gilt überall
Frag mal Gaffy der hat soviel ich weiss eine D-Zulassung

http://www.boote-forum.de/member.php...poster&t=65540
__________________
Servus Willi
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  #9  
Alt 14.01.2013, 19:04
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von fkruisz1 Beitrag anzeigen
Flaggenzertifikat ist gut, aber wie und wo bekomme ich dann eine Binnenzulassung!
Wenn ich richtig gelesen habe,so muß ich im Formular sogar das Bootskennzeichen angeben
Mein Fahrtrevier sind die Brand[..]
Du kannst im Fz ein bestehendes Binnenkennzeichen (keine Zulassung, die
gibt es in DE für Boote zum Glück nicht), eintragen lassen oder, und das wäre
für Dich, Du kannst ankreuzen, dass Du mit dem Fz auch ein
Binnenkennzeichen erhalten willst. Dieses lautet dann F-12345 o.ä.

Dein Boot hat dann einen Namen, der im Fz steht, UND ein Binnenkennzeichen.
Habe ich schon länger und ohne Probleme.

Schwieriger könnte es werden, eine beauftragte Person zu finden. Das ist nämlich
mehr als nur ein Briefkastenonkel. Der steht für einiges ein.
__________________
Beste Grüße

John
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  #10  
Alt 14.01.2013, 20:44
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GunKraus GunKraus ist offline
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Standard Boot anmelden ???

Steht denn nun wirklich fest, daß ein Bürger aus einem anderen EU Land sein "Kleinfahrzeug" nicht in D registrieren lassen darf, wenn das Hauptfahrgebiet D ist?

Mein Boot war von einem Deutschen in Holland registriert. Warum soll das hier nicht gehen?


Wie schon geschrieben, ruf die WSA Tanten einfach mal an. Die haben eh nicht viel zu tun.

viele Grüße Gunter
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  #11  
Alt 14.01.2013, 20:50
JohnB JohnB ist offline
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Korrektur, das F steht hinten, also 12345-F
__________________
Beste Grüße

John
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  #12  
Alt 14.01.2013, 21:01
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Fronmobil Fronmobil ist gerade online
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Ich sehe keinen Grund, warum ein EU-Bürger (hier: Österreicher) in einem anderen EU-Land (hier: Deutschland) nicht ein Boot zulassen kann.
Es würde mich sehr wundern, wenn dies ausgeschlossen wäre, denn die EU steht für Freizügigkeit innerhalb des Binnenmarktes.
Die Ablehnung wäre m.E. eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof wert.
Dem Antrag und den Ausfüllhinweisen dazu kann ich ebenfalls keine Ausschlußkriterien entnehmen.

Also: Nur Mut und auf nach Brandenburg/Havel zum WSA. Oder ein anderes WSA nach Wahl in Deutschland.

Das bringt mich zu der Frage: Gibt es eigentlich keine WSAs in Österreich?
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"Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann,
was er will, sondern, dass er nicht tun muss, was er nicht will."
(
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  #13  
Alt 14.01.2013, 21:17
Verdrängerwilli Verdrängerwilli ist offline
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Servus Willi
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  #14  
Alt 14.01.2013, 21:42
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ghaffy ghaffy ist offline
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Zitat:
Zitat von Verdrängerwilli Beitrag anzeigen
WSA-Ausweis für Nicht-Deutsche ohne Wohnsitz in D geht allerdings seit letztem Jahr nicht mehr. http://www.wsa-s.wsv.de/sportschifff...portanmel.html

Für dich, Franz, gibt es drei Möglichkeiten (hab alle drei schon hinter mir )

a) Österreichischer Seebrief (= österr. Flaggenzertifikat): Boot muss nicht nach Österreich, ist nur "Papierkrieg". Das Boot läuft dann auf deinen Namen unter Ö-Flagge und darf natürlich auch binnen fahren.

b) Dt. Flaggenzertifikat: wie schon erwähnt mit der "benannten Person", die gegenüber den dt. Behörden für wirklich alles denkbare haftet. Das Boot läuft dann unter D-Flagge und auf deinen Namen (eben mit dem "Bürgen" in Hintergrund). Mit Flaggenzertifikat darf man auch binnen fahren.

c) WSA-Kleinfahrzeug-Ausweis: das geht auch; und zwar so, wie du es eh jetzt hast: Das Boot "gehört" Herrn/Frau X und du fährst damit. Da ist noch nichts falsch oder "illegal" oder sonst was dran. Aber es ist eben eine Vertrauensfrage.

a) und b) stehen einander hinsichtlich des bürokratischen Aufwands in nichts nach.
c) ist praktisch völlig "unbürokratisch", auf Sicht allerdings eben auf ein großen Vertrauensverhältnis zwischen dir und Herrn/Frau X angewiesen. Manche Dinge hängen allerdings nicht notwendigerweise am Eigner: Versicherung, Liegeplatz usw. können vom Skipper abgeschlossen werden, und dafür haftet dann Herr X auch nicht, das sind ja Privatverträge.

Tja, und dann gibt es da noch die niederländische Registrierung, die ja auch EU-weit gültig ist ...
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Gruss Andreas

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  #15  
Alt 14.01.2013, 22:06
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
.... Tja, und dann gibt es da noch die niederländische Registrierung, die ja auch EU-weit gültig ist ...
Und dann mit holländischen Wimpel fahren ?

P.S: Kriegt man die niederländische Registrierung eigentlich immer noch an jedem Postamt dort ?
__________________

Mit maritimen Gruß
........... Achim

---- Kaum macht man's richtig und schon geht's ??? -----
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  #16  
Alt 14.01.2013, 22:38
fkruisz1 fkruisz1 ist offline
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In Österreich gibt es schon so etwas wie das Flaggenzertifikat. Es heisst bei uns Seebrief.
Der Hund bei uns ist aber:
Man muß das Boot der Behörde vorführen oder man braucht ein Ziviltechnikergutachten.
Beides ist für mich eher nicht möglich.
Vorführen kann ich es nicht, und einen Ziviltechniker nach Deutschland beordern,das Boot begutachten lassen, ist schlichtweg zu teuer.
Übrigens: Bei uns in Österreich MÜSSEN alle motorbetriebenen Boote, damit sie eine Nummer bekommen der Behörde vorgeführt werden.(TÜV) Diese Zulassubng gilt aber nur ca.5 Jahre.Danach muß wieder vorgeführt und begutachtet werden.
Die Herren bei uns müßen ja schauen,daß Sie eine Existenzberechtigung haben. Wenn ich mir so die Boote in der Region Brandenburg anschaue, komme ich zu dem Schluß, dass ca.80% in Österreich beim Boots-TÜV durchfallen würden. Meines mit eingeschlossen.
Z.B. würde man in Österreich einen 2.Motor unbedingt brauchen, weil wenn der Hauptmotor ausfällt daß man dennoch manöverierfähig bleibt. Selbst Schlauchboote unter 3m mit einem Verbrennungsmotor brauchen TÜV,lediglich das befahren von Schleußen/Bereichen ist mit diesen kleinen Dingern verboten.
ABER: Man höre und staune, obwohl wir in Österreich KEINEN ZUGANG ZUM MEER haben,können wir einen staatlich anerkannten Führerschein für die See im Küstenbereich ohne prakt.Prüfung machen.Lediglich das Donaupatent ist erforderlich.
Dies nur kurz zur Lage in Österreich.
Der Tip mit Holland ist super, nur kenne ich mich da nicht aus wie das funktioniert.
Mein Schiff ist übrigens ein holländischer Werftbau.

mfg
franz
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  #17  
Alt 14.01.2013, 23:19
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GunKraus GunKraus ist offline
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Standard Boot anmelden ???

Und ich dachte immer, bei uns wiehert es am lautesten.
Auf auf nach Holland...


viele Grüße Gunter
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  #18  
Alt 15.01.2013, 05:50
sgant sgant ist offline
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Hallo

Ich selber bin CH-Bürger und habe meinen festen Wohnsitz ebenfalls in der Schweiz . Mein Boot habe ich auf meinen Namen und CH-Wohnadresse beim Schifffahrtsamt in Konstanz (D, Fahrtgebiet Bodensee) zugelassen bekommen, da auch mein Liegeplatz dort ist. Das ging ohne Probleme und wurde durch meinen Händler veranlasst.
Frage doch einfach mal beim zuständigen Amt bei deinem Fahrtgebiet an, was du dazu genau benötigst .

Gruss aus der Schweiz
Stefan
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  #19  
Alt 15.01.2013, 07:37
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ghaffy ghaffy ist offline
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Zitat:
Zitat von fkruisz1 Beitrag anzeigen
In Österreich gibt es schon so etwas wie das Flaggenzertifikat. Es heisst bei uns Seebrief.
Der Hund bei uns ist aber:
Man muß das Boot der Behörde vorführen oder man braucht ein Ziviltechnikergutachten.
Beides ist für mich eher nicht möglich.
Vorführen kann ich es nicht, und einen Ziviltechniker nach Deutschland beordern,das Boot begutachten lassen, ist schlichtweg zu teuer.
Übrigens: Bei uns in Österreich MÜSSEN alle motorbetriebenen Boote, damit sie eine Nummer bekommen der Behörde vorgeführt werden.(TÜV) Diese Zulassubng gilt aber nur ca.5 Jahre.Danach muß wieder vorgeführt und begutachtet werden.
Die Herren bei uns müßen ja schauen,daß Sie eine Existenzberechtigung haben. Wenn ich mir so die Boote in der Region Brandenburg anschaue, komme ich zu dem Schluß, dass ca.80% in Österreich beim Boots-TÜV durchfallen würden. Meines mit eingeschlossen.
Z.B. würde man in Österreich einen 2.Motor unbedingt brauchen, weil wenn der Hauptmotor ausfällt daß man dennoch manöverierfähig bleibt. Selbst Schlauchboote unter 3m mit einem Verbrennungsmotor brauchen TÜV,lediglich das befahren von Schleußen/Bereichen ist mit diesen kleinen Dingern verboten.
ABER: Man höre und staune, obwohl wir in Österreich KEINEN ZUGANG ZUM MEER haben,können wir einen staatlich anerkannten Führerschein für die See im Küstenbereich ohne prakt.Prüfung machen.Lediglich das Donaupatent ist erforderlich.
Dies nur kurz zur Lage in Österreich.
Der Tip mit Holland ist super, nur kenne ich mich da nicht aus wie das funktioniert.
Mein Schiff ist übrigens ein holländischer Werftbau.

mfg
franz
Franz,
du vermischst da Sachen, die Praxis ist viel einfacher.

Richtig: für den Seebrief (Flaggenzertifikat) brauchst du eine Messbrief (Ziviltechniker-Bestätigung über Abmessungen und Verdrängung).

Falsch: Ein Ö Ziviltechniker fährt nach D und schaut sich dein Boot an.
Falsch: Überprüfung des Boots.

Überprüfung gibt es nur für Binnenzulassung.
Und zum Messbrief: Stell dir vor, dein 9m-Pott liegt liegt in Pago-Pago. Glaubst du im Ernst, du musst eine Ingenieur aus Ö in die Südsee auf Urlaub schicken?
Du nimmst natürlich irgendeinen ZT vor Ort, der dir die Daten laut Messbrief-Vorgaben bescheinigt. Hat mich zuletzt in D 90 EUR gekostet.
__________________
Gruss Andreas

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  #20  
Alt 15.01.2013, 10:35
fkruisz1 fkruisz1 ist offline
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Danke, ist für mich auch nachvollziehbar, aber als ich das Schiff seinerzeit kaufte übergab mir der Vorgänger eigentlich überhaupt nichts.
Das Schiff war zum Übergabezeitpunkt nicht einmal mit einer Nummer.
Ich bezahlte und wenige Stunden später übergab mir der Vorbesitzer den neuen deutschen Zulassungsschein lautend auf seinen Namen und dem Kennzeichen,welches ich dann am Boot anbrachte. Die Daten im Zulassungsschein sind korrekt und passen auch zum Boot.
Ich hatte noch keine Schwierigkeiten mit der Zulassung oder dem Boot.
Lediglich dass der Name des Bootseigners nicht mein Name ist. Grundsätzlich ist es so glaube ich egal,wer im Schein steht, aber mich würde es freuen wenn ich auch Papiere hätte mit meinem eigenen Namen.
Das Boot selber ist schon etwas älter, aber in gutem Zustand.(Mercedes Motor läuft und springt sehr gut an, Wandstärke im Unterwasserbereich ca.5mm, kein Rost,Fenster dicht,Innenausbau zwar abgewohnt aber wird derzeit teilweise erneuert.Voriges Jahr ließ ich das Unterwasserschiff sandstrahlen und beschichten,auch das Oberdeck wurde neu lackiert)
Ich werde irgendetwas unternehmen um die Sache zu einem Ende zu führen.
Wenn es mir nicht gelingen sollte,eine vernünftige Lösung zu finden,so lass ich die Zulassung auf meinen Namen eben ruhen.
Ich hab ja derzeit eine Nummer und kann ja damit eigentlich so glaube ich überall damit herumfahren.

mit maritimen Gruß
Franz aus dem Ösiland
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  #21  
Alt 15.01.2013, 10:53
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Standard Boot anmelden ???

Das mit dem auf fremden Namen fahren ist so eine Sache gerade in Brandenburg. Dort gibt es ein paar sehr eifrige Waschpo's, die hinter Allem eine Sauerei vermuten.

Ich hatte die Ummeldung meines Kahnes aus Bequemlichkeit wochenlang hinausgezögert. Bei einer Routinekontrolle hatte ich dann das Theater. Man unterstellt dort auch fix mal illegalen Bootsverleih.

Eine plausible Antwort solltest Du Dir schonmal zurechtlegen und diese ohne Dich zu verhaspeln glaubhaft vortragen.

Das Problem dort ist ja, daß man mit den Beamten andauernd wieder den Weg kreuzt.

Ein schöneres Gefühl hätte ich an Deiner Stelle auch, wenn die Anmeldung dann mal richtig ist.

Viele Grüße
Gunter
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  #22  
Alt 15.01.2013, 10:55
Kielholer Kielholer ist offline
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Zitat:
Zitat von fkruisz1 Beitrag anzeigen
Danke, ist für mich auch nachvollziehbar, aber als ich das Schiff seinerzeit kaufte übergab mir der Vorgänger eigentlich überhaupt nichts.
Das Schiff war zum Übergabezeitpunkt nicht einmal mit einer Nummer.
Ich bezahlte und wenige Stunden später übergab mir der Vorbesitzer den neuen deutschen Zulassungsschein lautend auf seinen Namen und dem Kennzeichen,welches ich dann am Boot anbrachte. Die Daten im Zulassungsschein sind korrekt und passen auch zum Boot.
Ich hatte noch keine Schwierigkeiten mit der Zulassung oder dem Boot.
Lediglich dass der Name des Bootseigners nicht mein Name ist. Grundsätzlich ist es so glaube ich egal,wer im Schein steht, aber mich würde es freuen wenn ich auch Papiere hätte mit meinem eigenen Namen.
Das Boot selber ist schon etwas älter, aber in gutem Zustand.(Mercedes Motor läuft und springt sehr gut an, Wandstärke im Unterwasserbereich ca.5mm, kein Rost,Fenster dicht,Innenausbau zwar abgewohnt aber wird derzeit teilweise erneuert.Voriges Jahr ließ ich das Unterwasserschiff sandstrahlen und beschichten,auch das Oberdeck wurde neu lackiert)
Ich werde irgendetwas unternehmen um die Sache zu einem Ende zu führen.
Wenn es mir nicht gelingen sollte,eine vernünftige Lösung zu finden,so lass ich die Zulassung auf meinen Namen eben ruhen.
Ich hab ja derzeit eine Nummer und kann ja damit eigentlich so glaube ich überall damit herumfahren.

mit maritimen Gruß
Franz aus dem Ösiland
Ja Franz, das glaube ich auch, aber vielleicht kann ja noch jemand raten, was man zusätzlich zu den Bootspapieren mitführen sollte. Ich bin auch wirtschaftlicher Eigentümer eines Bootes, das meine Freundin auf ihren Namen zugelassen und auch versichert hat. Zum Nachweis, dass ich es ihr mitsamt der Zulassung nicht geklaut habe, könnte ich der Waschpo im Falle des Falles nichts vorlegen.
__________________
Gruß Wilfried
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  #23  
Alt 15.01.2013, 11:11
scuba.duck scuba.duck ist offline
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Wo in Österreich bist denn daheim?

Ruf doch mal beim Amt an und frag nach!
Das Du mit einem Seebrief auch Binnen fahren kannst glauche ich nicht, zumindest brauchte ich für unseres einen eigene Binnenzulassung für die Donau.

Wenn das in D geht, und dir das Amt den Seebrief aufgrund Messbrief ausstellt gehört der Kahn wenigstens offiziell Dir
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  #24  
Alt 15.01.2013, 11:44
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Kielholer Beitrag anzeigen
Ja Franz, das glaube ich auch, aber vielleicht kann ja noch jemand raten, was man zusätzlich zu den Bootspapieren mitführen sollte. Ich bin auch wirtschaftlicher Eigentümer eines Bootes, das meine Freundin auf ihren Namen zugelassen und auch versichert hat. Zum Nachweis, dass ich es ihr mitsamt der Zulassung nicht geklaut habe, könnte ich der Waschpo im Falle des Falles nichts vorlegen.

Lass Dir von Deiner Freundin eine Bestätigung ausstellen, dass Du mit dem
Boot rumkutschieren darfst, lege eine Kopie ihres Persos bei, und alles ist gut.
__________________
Beste Grüße

John
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  #25  
Alt 15.01.2013, 12:00
Benutzerbild von Superpapa
Superpapa Superpapa ist offline
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...oder verlege das Boot an die Küste, dort gibt es auch schöne Reviere, die gern mit Dir Umsatz machen. Diese Ordnungsgeldgenerierungsmaschine namens Kennzeichenpflicht besteht in D nur binnen. Buten ist ohne Kennzeichen offenbar nur Mord und Totschlag.
Gruß
Michael
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