|
Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
|
Themen-Optionen |
#1
|
||||
|
||||
Überführung eines Sportbootes
Hallo,
ich brauche mal die Hilfe von Spezialisten !!! Folgende Situation: Wir haben ein Sportboot in Spanien gekauft und wollen es im März von dort nach Deutschland holen. Das Boot steht auf einem neuwertigen Trailer ( absolut verkehrssicher ) . Dieser Trailer ist von einem holländischem Hersteller mit holländischen Papieren , war aber in Spanien in den letzten drei Jahren nicht zugelassen. Jetzt kommt mein Problem.Um den Trailer vernünftig zulassen zu können , braucht dieser eine deutsche TÜV Vollabnahme , welches ja nicht geht , da dieser ja in Spanien steht . Mit den deutschen 5 Tages Kurzzeitkennzeichen darf man nur Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands durchführen.Hier und da ließt man das manche europäische Länder diese Kennzeichen tolerieren , manche aber nicht , und es kommt wohl auch drauf an , welchem Beamten man dann wohl gegenübersteht , also sehr gewagt es einfach zu versuchen und die rote Nummer ( Händler ) ist für mich nicht zu kriegen zumal das auch damit nicht legal wäre. Kennt jemand sich in Spanien aus ,der Auskunft geben könnte ob es in Spanien für Spanier Kurzzeitkennzeichen gibt , oder hat jemand eine Idee , wie man diesen Transport "relativ"legal und vor allem mit Versicherungsschutz durchführen kann? Ich habe mit einigen Speditionen schon telefoniert und das wäre auch meine letzte Lösung dafür , aber die machen nichts anderes als Ihre rote Nummer dran und los. mmmmhhhhh!!! Um gute Tipps wäre ich sehr dankbar. Gruß Frank |
#2
|
||||
|
||||
Frag einen Niederländer ob er Dir das Boot bis zur Grenze zieht. In NL kommt das Nummernschild vom Zugfahrzeug an den Hänger...
__________________
so long, der Thomas... |
#3
|
__________________
Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig Hier geht´s zum Blog http://wavuvi.over-blog.com/ Hier kann sinnvoll Geld gespendet werden https://arche-stendal.de/unterstuetz...fuer-container WAVUVI steht wegen Neuanschaffung zum Verkauf. VB 70k Euro |
#4
|
||||
|
||||
Die Auskunft vom Straßenverkehrsamt zum Thema Zollkennzeichen.
Diese Kennzeichen sind nur für die Ausfuhr aus Deutschland gedacht und vor Erhalt dieser Kennzeichen am Straßenverkehrsamt muss eine gültige TÜV Bescheinigung vorliegen , ansonsten gibt es kein Kennzeichen...und die deutschen Papiere des Fahrzeuges was überführt werden soll ,werden ungültig gemacht. |
#5
|
Auf der o.g. Website wird ausdrücklich für die Überführung NACH Deutschland geworben. Ruf die doch mal an und klär das ganze mit diesen Spezialisten. Soll nur ein Tip sein.
__________________
Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig Hier geht´s zum Blog http://wavuvi.over-blog.com/ Hier kann sinnvoll Geld gespendet werden https://arche-stendal.de/unterstuetz...fuer-container WAVUVI steht wegen Neuanschaffung zum Verkauf. VB 70k Euro |
#6
|
||||
|
||||
Zitat:
Aber so wie ich das sehr , wird mir zwar eine Zollversicherung verkauft und auch die Doppelkarte und die grüne Versicherungskarte geschickt , aber die Zulassungsstelle will dann noch eine gültige TÜV Bescheinigung... Hätte ich diese , könnte ich den Trailer ganz normal und offiziell anmelden und alles wäre gut !!! |
#7
|
||||
|
||||
Ich habe einen Trailer aus Italien, mit Boot drauf, ohne Papiere nach Deutschland geholt.
Mit einem Überführungskennzeichen. Vorher mit Zoll, Polizei, dem Strassenverkehrsamt und weil die dort nicht ganz sicher waren sicherheitshalber mit dem Konsulat Italien und Österreich gesprochen, ob ich mit diesem Kennzeichen einen Bootstrailer ohne Papiere durch deren Länder ziehen darf? Alle haben ok gegeben. Und los ging es. Die Kennzeichen mit der richtigen Versicherung versehen, fertig. Danach hier zum Trailerlieblingshändler, TÜV, Papiere. Erledigt. Grüße.
|
#8
|
||||
|
||||
Zitat:
Gruß Frank |
#9
|
||||
|
||||
Anhängerüberführung
Hallo!!!!
Nehme mal stark an, das es sich um ein größeres Boot handelt.(oder?) Ansonsten könnte man doch Boot+Trailer auf einen Autotransporter festzurren und so nach Hause düsen. Wird bei dir nicht klappen, oder doch? Viel Glück dann noch. Gruß Karsten.
|
#10
|
||||
|
||||
....darum habe ich mit den Konsulaten gesprochen, Namen und Telefon notiert, ggf ne Mail schreiben,
...was sagen denn die Automobilclubs dazu, vielleicht haben die noch eine Auskunft die beruhigt, weiß genau was Du meinst. Immer ein bisschen Schiss, ob es legal ist und man nicht mit dem Gedeck von irgendeinem Autobahnpolizisten festgehalten wird. |
#11
|
||||
|
||||
Ist kein großes Boot...würde damit bestimmt ( eventuell ) klappen...aber 2000km Rücktour mit Anhänger ist schon lang genug...aber hin und zurück...mit nem Hänger auf nem Hänger und nen Boot drauf...ääääähhhhhh !!!
Habe diese Lösung auch schon durchgespielt....aber dann nehme ich lieber eine Spedition und die haben das Risiko auf Ihrer Seite. Ursprünglich war das eh alles ganz anders geplant...Boot mit viel Euphorie gekauft ... ist ja prima...alles Abgeklärt das wir es im März holen aber dieses direkt mit 14 Tagen Urlaub vor Ort verbunden und auf der Rückfahrt das Teilchen hinten dran und los... das war einmal !!! Geändert von Mad Max III (21.01.2013 um 21:36 Uhr) |
#12
|
||||
|
||||
Kommt auf den Ort in Spanien an, habe einen guten und preiswerten Spediteur an der Hand...
Sonst in Spanien ein Überführungskennzeichen holen und gut ist.
__________________
Gruß Carsten
|
#13
|
||||
|
||||
Es gibt keine richtige Lösung mehr, weil der § 28 StVZO gestrichen wurde. Der regelte die Überführungsfahrt, aber ausserhalb der Grenzen gab es erstaunte Polizisten und Zöllner die noch nie ein rotes Kennzeichen gesehen hatten....
Da der Anhänger verkehrssicher ist und nur den Segen des TÜV braucht empfehle ich, mit dem TÜV Rheinland in Köln Kontakt aufzunehmen. Die sind nämlich so reich geworden um sich an den schönsten Ecken der Welt, also auch in Spanien, Zweigstellen leisten zu können. Dort arbeiten auch "aufsichtsführende Prüfing." die die hoheitliche Aufgabe der Prüfung eines europäischen Anhängers übernehmen können. Es wird zwar teurer, aber die Bürokratie braucht die Vorarbeit für das Straßenverkehrsamt. Und wenn es besonders teuer wird oder unmöglich sein sollte schreib mal an den Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments. Ich unterzeichne den Antrag gerne mit.
__________________
Andreas |
#14
|
||||
|
||||
Zitat:
Ein Irrenhaus diese EU !!! |
#15
|
||||
|
||||
Es gibt doch Überführungskennzeichen extra fürs Ausland. Diese sollten meiner meinung nach auch 5 Tage zugelassen sein.
Der unterschied ist das ein Inlandsüberführungskennzeichen gelb an der Seite ist und ein Auslandsüberführungskennzeichen rot. Einen Kumpel von mir wurde das Auto in Italien 2 Wochen entzogen weil er nur ein Inlandsüberführungskennzeichen hatte. Die Beamten in Italien meinten er bräuchte das fürs Ausland. Gruß Michi
__________________
ALLES MUSS RAUS - LAGERABVERKAUF AUFGRUND VON UMZUG Rabattcode: LEINENLOS (20%) Gültig bis 03.11.2024 https://bootsecke.de/Festmacherleinen |
#16
|
||||
|
||||
Wir haben den Vorteil in der EU zu leben, aber jeder Staat will Steuern kassieren und mit roten Kennzeichen war alles möglich.... Im vorliegenden Fall ist auch zu berücksichtigen das Boot und Hänger wohl ursprünglich aus NL kommen. Zwangsläufig stellen sich Behörden in Spanien alles mögliche vor wenn da ein Käufer aus Deutschland nach einem Kennzeichen fragen sollte. Also keine schlafenden Hunde wecken und ein deutsches Zugfahrzeug mit einem Hänger aus dem Ausland geht auch nicht gut!!!!
Es geht hier nicht nur um ein deutsches Kennzeichen!
__________________
Andreas |
#17
|
||||
|
||||
Hallo Mad Max III,
wenn dir die Spedition zu teuer ist, würde ich das Boot mit einem Kurzzeitkenzeichen holen, was soll da schon groß schief gehen
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#18
|
||||
|
||||
Zur Vermeidung von Missverständnissen und noch mehr Ärger deutlicher: Der Hänger aus NL ist wohl drei Jahre in Spanien und garantiert nicht ordnungsgemäß eingeführt. Zwangsläufig gibt es dafür auch keine Zulassung in Spanien. Auch in Deutschland wird von "Gastarbeitern" erwartet das Fahrzeuge umgemeldet, versteuert und versichert werden, damit auch die Polizei den Halter ermitteln kann. Der Hänger kann ein Kennzeichen aus NL bekommen oder muss zur Niederlassung des TÜV in Spanien.
__________________
Andreas |
#19
|
||||
|
||||
Zitat:
oder natürlich auch mal zu hören was passieren kann , wenn man wirklich an den falschen Beamten gerät---ich finde es nur einen richtig großen Skandal das unser so tolles , einheitliches Europa, was Milliarden verschlingt nicht mal in der Lage ist eine simple Regelung für solche Fälle zu finden . Etwas im Ausland zu kaufen ist doch schon lange nichts besonderes mehr...und bringt solche Probleme mit sich. Unglaublich !!! Ich finde dieses Thema für dieses Forum auch sehr interessant und sollte wirklich mal im größeren Stil diskutiert werden. |
#20
|
||||
|
||||
Soweit mir bekannt gilt das Kurzzeitkennzeichen nur in D.
__________________
Es ist nie zu spät, eine glückliche Kindheit zu haben! |
#21
|
||||
|
||||
Zitat:
Holländer müßte man , aber nur in diesem Fall , sein...dann hätte ich mir mein Kennzeichen schon gemalt... |
#22
|
||||
|
||||
Wer in Spanien keine Residencia hat kann den Anhänger auch nicht ordnungsgemäß eingeführt haben. Viele Deutsche haben in Spanien auch Häuser oder Wohnungen und meinen ihr Auto nicht einführen und ummelden zu müssen. Aber in Deutschland hat jeder "Gastarbeiter" sofort ein Problem wenn er mit Kennzeichen aus dem Heimatland fahren will. Also vom Verkäufer nicht nur die Rechnung mit Mehrwertsteuernachweis verlangen.
__________________
Andreas
|
#23
|
||||
|
||||
Da hast Du vollkommen recht , aber es kontrolliert halt keiner , wie lange das " Fahrzeug " schon im Lande ist...ich kenne das von Holland...die Anhänger laufen alle auf deutsche Halter und gehen eventl. mal für nen Tüv kurzfristig nach Deutschland zurück... ich sehe dabei aber auch kein Problem...
Kannst ja mal in Kroatien gucken wie viele da Ihre Anhänger Jahrelang ohne TÜV mit deutscher Anmeldung lassen...aber die Dinger sind wenigstens angemeldet... dann wäre das auch alles kein Problem...Holländer brauchen das nicht... |
#24
|
|||
|
|||
So gehts einfacher.
Ausländischer Anhänger hinter deutschem Zugfahrzeug Im Ausland zugelassene (oder dort zulassungsfreie) Anhänger, die hinter einem in Deutschland angemeldeten Zugfahrzeug mitgeführt werden (sog. „gemischtes Doppel“), gelten nach § 20 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) als zum vorübergehenden Verkehr in Deutschland zugelassen. Es muss dann für den Anhänger ein internationaler oder ein ausländischer Zulassungsschein ausgestellt sein. Die vorübergehende Verwendung ist bis zu einem Jahr möglich (§ 20 Abs. 6 FZV). Der Zeitablauf beginnt bei internationalen Zulassungsscheinen mit dem Ausstellungstag, bei ausländischen Zulassungsscheinen mit dem Tag des jeweiligen Grenzübertritts. Bei Güterbeförderung gelten besondere Vorschriften. In einem anderen Staat zugelassene Anhänger hinter einem deutschen Kfz, müssen ihr heimisches Kennzeichen führen (§ 21 Abs. 1 Satz 3 FZV). Der ausländische Anhänger ist mit einem Wiederholungskennzeichen des ziehenden Fahrzeugs zu versehen, wenn kein heimisches Kennzeichen zugeteilt oder ausgegeben ist. Haben ausländische Anhänger in ihrem Heimatstaat kein eigenes Kennzeichen erhalten und werden sie in Deutschland hinter deutschen Zugfahrzeugen gezogen, müssen sie das deutsche Kennzeichen des deutschen Zugfahrzeugs führen. Beide Fahrzeuge müssen verkehrssicher verbunden sein; der ordnungsgemäße Betrieb der Bremsen und der Beleuchtung am Hänger muss gewährleistet sein. Für im Ausland zugelassene Anhänger gelten - während des vorübergehenden Verkehrs in Deutschland - grundsätzlich die steuerrechtlichen Bestimmungen des Heimatstaates. Bei einer auf Dauer angelegten Standortbegründung in Deutschland findet deutsches Kfz-Steuerrecht Anwendung. Ein im Ausland zugelassener Anhänger darf in Deutschland - auch wenn er hinter einem deutschen Kfz mitgeführt wird - nur in Gebrauch genommen werden, wenn eine Haftpflichtversicherung für den ausländischen Kraftfahrzeuganhänger und ggf. ein erweiterter Versicherungsschutz nach dem Grüne-Karte-Abkommen besteht. Eine Ausnahme gilt für Sportanhänger, die regelmäßig versicherungsfrei sind. Ist der ausländische Anhänger an ein deutsches Zugfahrzeug gekoppelt, umfasst die Haftpflichtversicherung des Kfz auch Schäden, die durch den Anhänger verursacht werden. Unabhängig von dieser Regelung ist eine Eigenversicherung des Anhängers erforderlich. Seit 01.08.2002 haftet der Anhängerhalter neben dem Zugfahrzeughalter für Schäden, die im angekoppelten Zustand eingetreten sind (erweiterte Haftung nach StVG). Deutscher Anhänger hinter ausländischem Zugfahrzeug Ein inländischer Anhänger muss eine Zulassung mit Fahrzeugschein und eigenen Kennzeichen haben, wenn er hinter einem ausländischen Zugfahrzeug mitgeführt wird. Zulassungsfreie Anhänger (mit Betriebserlaubnis und ohne eigenes Kennzeichen) müssen mit Wiederholungskennzeichen des ausländischen Zugfahrzeugs versehen sein. Wir hoffen, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen Michael Nissen Juristische Zentrale - Leiter Internationales Recht ADAC e.V., Am Westpark 8, 81373 München Tel. 089/76 76-34 88 Fax. 089/76 76-86 70 mailto:michael.nissen@adac.de www.adac.de Diesen Text sollte man, wenn man davon Gebrauch machen möchte, ausdrucken und mit sich führen. Ich habe vor Jahren Gebrauch davon gemacht und hatte die tollsten Erlebnisse mit der Polizei. Gruß Udo Meine Träume und Wünsche wurden wahr, drum wünsche ich hier allen das Doppelte von dem was man mir wünscht. So wie man in meinen Trööt hinein ruft, so schallt es heraus. Sollte das hier nicht möglich sein, schmeißt mich besser raus. Besser noch mal beim ADAC nachfragen wie sich das heute und in Spanien verhält. |
#25
|
||||
|
||||
Schon ziemlich kompliziert...
Aber danke für die Telefonnummer !!! |
Themen-Optionen | |
|
|