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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Grünes Kennzeichen - Versicherungspflicht?
Hallo zusammen,
wollte heute morgen meinen neunen (gebrauchten) Bootstrailer anmelden - wurde aber von der Zulassungsstelle abgewiesen, da ich keine evB-Nummer hätte; mein Hinweis der Trailel sei Steuer-und Versicherungsfrei (da im Betrieb über KFZ versichert) wurde abgeschmettert: ich hätte ja einen Fahrzeugbrief, ansonsten würde ich eine Betriebserlaubnis benötigen.... und der Anhänger wäre beim Vorbesitzer auch versichert gewesen ( ..kann ich aus den Papieren nirgends entnehmen...) Gibt es irgenwo eindeutige Informationen hierüber? Danke für Eure Infos......
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#2
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Im Brief muss Sportgeräteträger stehen!
Es gibt auch Bootstrailer die nicht als Sportgeräteträger eingetragen sind, diese dürfen dann auch zweckentfremdet werden und müssen Haftpflichtversichert sein.
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Gruß René Am Ende wird alles gut. Und wenn es nicht gut ist, ist es noch nicht das Ende!
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#3
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Wenn du einen Brief hast, wird der Trailer kein Sportgeräteanhänger sein, und vorher ein schwarzes Kennzeichen gehabt haben?
Was steht denn im Brief drin? Kfz-Anhänger oder Sportanhänger?
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#4
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Mögen die Dachauer nicht.
Einschlägig ist die Fahrzeugzulassungsverordung: http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/index.html §3 (2) (e) FZV regelt, dass Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten keiner Zulassung bedürfen = grünes Kennzeichen ohne Steuer- und Versicherungspflicht. Man KANN sie auf Antrag zulassen = schwarze Nummer. Vielleicht hat der Vorbesitzer das gemacht, es bindet jedoch nicht. Du brauchst allerdings einen Beleg, dass Du einen "Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten" hast. Was steht denn in den Papieren?
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Beste Grüße John
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#5
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Die schwarze Nummer hat auch jede Menge Vorteile.
Du darfst bei der Urlaubsfahrt allen möglichen Krempel im Boot Verstauen, auch das Gepäck, soweit im Rahmen des zul. Gewichtes. Mit grüner Num- mer darfst Du das nicht, weil es dann Steuerhinterziehung wäre. Manche bevorzugen deshalb die steuer- und versicherungspflichtige Zulassung mit schwarzem Kennzeichen.
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Viele Grüße, TOM
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#6
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Ich käme nie auf die Idee jeden Krempel in meinem Boot zu verstauen
und Urlaubs- bzw. Reisegepäck darf auch auf dem Boot liegen. Hatten wir schon zur Genüge diskutiert.
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Gruß vom Oberrhein.
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#7
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Hallo John,
es steht SDAH F. Sportgeräte Bootstransporter in den Papieren - Grüße Udo |
#8
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Das passt.
Lass' im Amt den Chef holen.
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Beste Grüße John |
#9
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Hallo Tom,
der hatte auch keine Ahnung - und will die Versicherung - es geht mir hier nicht um die € 40 im Jahr - sondern ums Prinzip.... Ciao Udo
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#10
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Zitat:
40Euro? Bei der Huk zahle ich für meinen Trailer bis 1t 13,07 Euro pro Jahr für Haftpflicht. Das würde ich generell machen, denn wenn der Trailer abgekuppelt ist und irgendwas passiert...
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#11
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Zitat:
auch der Chef einen Chef. Manchmal hilft es auch, wenn man eine Behörde auffordert, eine schriftliche Entscheidung zu geben, die Basis einer Beschwerde oder Klage sein kann (nennt sich oft "beschwerdefähige Entscheidung"). Dann erkennt man im Amt, dass man ab jetzt für sein Verhalten gerade stehen muss. Versichert ist ein Trailer bei einer ordentlichen Bootsversicherung ohnehin - blos ist das keine Versicherung, die für formell die Zulassung geeignet wäre.
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Beste Grüße John |
#12
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..bin morgen wieder dort - werde mich dann nicht so einfach "abspeisen" lassen; Danke für Deine Hinweise,
Viele Grüße Udo |
#13
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Ausschlaggebend ist die Zweckbestimmung nach dem Willen des Halters.
Bei späterer Zweckumwidmung kann die Steuerfreiheit auch nachträglich geltend gemacht werden. Bei der Zulassungsstelle arbeitet nicht immer Personal mit Ahnung. Du kannst entscheiden, welche Zulassungsform Du für Deinen Bootsanhänger wählst. Wegen typischem Urlaubs- und Campingzeugs auf dem grünen Trailer hat es schon entsprechenden Ärger bei Kontrollen gegeben. Hinweise, was in irgendeinem Internetforum steht, akzeptieren die Beamten während ihrer Kontrollen nicht.
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Viele Grüße, TOM Geändert von Zodiak (22.01.2013 um 11:32 Uhr) |
#14
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Also wenn macht eine Teilkasko sinn, was soll denn sonst mit einen abgekuppellten Trailer passieren, ausser das er sich selbsständig macht! Aber das wäre ja eigenes verschulden und ob die Haftpflicht dafür zahlt?!
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Gruß René Am Ende wird alles gut. Und wenn es nicht gut ist, ist es noch nicht das Ende! |
#15
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Zählt ein Freizeitboot wirklich als Sportgerät? Das glaubt ihr doch nicht ernsthaft? Oder fährst du Rennen damit? Zählt dann auch Camping als Sport? Dann wäre ja der Wohnwagen billiger ....
Wenn ich denen klar mache, dass mein Sport Möbelstemmen wäre, könnte ich dann Umzüge mit dem Anhänger ausführen? Gruss Rudi |
#16
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Zitat:
Haftungspflichtigen zahlt. Nur so sind Dritte abgesichert. Teilkasko braucht's bei einer ordentlichen Bootsversicherung auch nicht extra, da das Diebstahlrisiko dort inkludiert ist. Zitat:
denn sonst kommen? Joggen ist auch ohne Zeitnahme Sport. Nein. Nimm's einfach als eingeführte Definition hin.
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Beste Grüße John Geändert von JohnB (22.01.2013 um 14:22 Uhr) Grund: Zitatfehler bereinigt
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#17
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Zitat:
Das waren zwar nicht alles meine Zitate, aber ich glaube nicht das eine Haftpflichtversicherung zahlt wenn dir über Nacht einer die Feststellbremse löst und die Keile von den Rädern entfernt und dein Anhänger sich selbstständig in den nächsten Zaun bewegt!
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Gruß René Am Ende wird alles gut. Und wenn es nicht gut ist, ist es noch nicht das Ende! |
#18
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Zitat:
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Gruß René Am Ende wird alles gut. Und wenn es nicht gut ist, ist es noch nicht das Ende!
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#19
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Zitat:
Sorry, habe die Zitate richtigegestellt. Will Dir nichts unterjubeln. Zur Haftpflichtversicherung: 1. Deine vorherige Frage ging vom Verschulden des Trailerbenutzers aus. Jetzt wechselst Du auf KEIN Verschulden. 2. Aber auch dann zahlt die Vers., wenn der böse Bube nicht greifbar ist. Das ist das Resultat der sog. Gefährungshaftung. Der Gesetzgeber bürdet dem Fahrzeugbenutzer die Haftung im Zweifelsfall auf, weil der eingefährliches Gerät (Auto etc) betreibt. 3. Du würdest Dich als Zaunbesitzer auch hübsch an denjenigen halten, der den Trailer abgestellt hat - zu Recht.
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Beste Grüße John |
#20
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Hi!
1. Steuer für Hänger: je angefangene 200kg zul. Gesamtgewicht: 7,50 € im Jahr. 2. Haftpflicht befriedigt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte ab. 3. Beschwerdefähige Entscheidung ist in der Praxis nicht zu gebrauchen. Wann meint Ihr entscheiden die Verwaltungsgerichte??? Ha, ha 4. Der Behörde solange mit freundlichem Zureden, Dienstaufischtsbeschwerde, Petition und weiß der Geier alles auf die Nerven gehen, bis sie es geschnallt hat. Viele Grüße blondini
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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#21
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Zitat:
Nimm es einfach zur Kenntnis dass es so ist !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#22
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Zitat:
Warum kann John die These von Rene vernünftig beantworten und du nicht Hat Rene dir was getan oder warum musst du ihm so ans Bein pinkeln. Evtl. hast du den Spruch auch einfach mal, berechtigter Weise, von jemand anderen vor den Kopf gekloppt bekommen und wollstest ihn nun auch mal einsetzten.
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Gruß Marco ....... Sent from my Composter using Tabaktalk ......................................... Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Booten die gechartert sind Vögeln soll man 3 mal täglich Wasser geben
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#23
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Ach Marco .......
Suche einfach weiter !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#24
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Zitat:
Das gibt es bei Bootstrailern, Motorradanhängern, Pferdeanhänger usw..... (ja Pferde sind Sportgeräte, diese sind manchmal auch defekt (Krankheit) bzw zerstört (Tot) , unsere Gesetze sind da knallhart und bieten kein Schlußfloch). Transportierst du etwas anderes als das wofür der Trailer zugelassen ist liegt sofort der Tatbestand der Steuerhinterziehung und Führen eines Fahzeugs ohne Zulassung an. Die grüne Nummer hat Vorteile und Nachteile. Schöne Grüße Atze |
#25
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Moin!
Ich habe heute meinen Trailer umgemeldet..... Die Dame bei der Zulassungsstelle wollte folgendes von mir haben: - Fahrzeugschein - Betriebserlaubnis ( grüner Bogen mit den Daten wie im Brief ) - Perso - Geld Und dann hat sie noch gefragt ob der Trailer über das Zugfahrzeug oder extra versichert wird...... ich sagte, übers Zugfahrzeug...... Sie sagte: OK! kein Problem! Das Ganze hat fünf Minuten gedauert und war völlig problemlos ! Grüße! Udo |
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