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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Probleme mit Zulassung des Trailers aufgrund des Vorbesitzers
Guten Morgen zusammen,
ich habe eine sehr spannende Frage zu einem Thema, dass mich jetzt schon seit mehr als einem Jahr beschäftigt. Ich versuche es mal in Kurzfassung zu beschreiben… Ich habe vor ca. 2 Jahren ein Boot inkl. Trailer an der Nordsee gekauft. Am Trailer war ein grünes Kennzeichen, welches aber laut Fahrzeugschein auf jemand anderen (irgendein Vorbesitzer) zugelassen war. Dazu gab es einen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil II?) und eine Betriebserlaubnis, welche das originale Erstdokument zu seien scheint. Es gab keinen Fahrzeugbrief dazu, und der Verkäufer sagte mir: „Man benötigt bei einem Trailer keinen Fahrzeugbrief“. Und mein vorheriger Trailer wirklich keinen hatte, hab ich das auch so geglaubt. Ich habe den Trailer, in der Zeit wo er in meinem Besitz war, nur als Hafentrailer genutzt und war fast nie damit auf der Straße. Habe mir also keine Gedanken um die Zulassung gemacht, der Trailer hatte ja eh ein grünes Kennzeichen. War lediglich in der Zwischenzeit mal beim TÜV um da keine größeren Schwierigkeiten zu bekommen. Dann habe ich das Boot vor ca. einem halben Jahr wieder samt Trailer verkauft und den neuen Käufer gebeten, Boot und Trailer umzumelden. Und dann traten die Probleme auf: Auf dem Straßenverkehrsamt sagte man dem neuen Besitzer des Trailers, dass er ihn nicht ummelden kann, da der Fahrzeugbrief fehlt. Dieser wurde angeblich mal ausgestellt. Den Vorbesitzer, also vor mir, kann ich nicht mehr erreichen. Den Menschen, auf den der Trailer aktuell immer noch zugelassen ist, habe über viele Umwege über seine Mutter usw. wieder ausfindig machen können. Der hat aber scheinbar keinen Bock sich um das Thema zu kümmern, da er scheinbar verkennt was es für ihn bedeutet wenn der jetzige Besitzer irgendwelchen Blödsinn mit dem Trailer anstellt. Habt ihr eine Idee was ich jetzt machen soll? Muss ich mir polizeiliche Hilfe suchen, oder wer könnte sich dieser Sache mal annehmen??
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Gruß Ronny |
#2
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Ich denke über die Kaufverträge kann man den Besitzwechsel nachweisen und dies müsste der Zulassungstelle auch reichen für eine Zwangsummeldung.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#3
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Zitat:
Geht das dann wohl wirklich?
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Gruß Ronny |
#4
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Moin!
Ich denke es gibt gar keinen Fahrzeufbrief und der gute Sachbearbeiter in der Zulassungsstelle hatte keine Ahnung. Auch mein alter Trailer hatte auch nur eine Betriebserlaubnis, das war früher auch so üblich und war/ist der Eigentumsnachweis. Spreche bitte mit jemanden in der Zulassungsstelle, der ein wenig kompetenter sein sollte, wie Abteilungsleiter, Dienststellenleiter oder so, dann wird das auch klappen. Bei Zulassung meines neuen Trailers vor drei Jahren mußte ich der Dame gegenüber auch erst sagen, dass das ein Sportgeräteanhänger ist und ich bitte ein grünes Kennzeichen hätte
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Gruß Ingo |
#5
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Zitat:
Bei Wechsel des Eigentums oder auch nur der Meldeadresse besteht die Pflicht zur zeitnahen Ummeldung. Zuwiderhandlungen können mit Ordnungsgeld von 15,- bis 100,- Euro geahndet werden. Und das ist auch gut so. Siehe Dein Fall.
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Gruß Hans Folge dem Fluß und finde das Meer
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#6
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die Mitarbeiter in der Zulassungsastelle können einsehen, welche Papiere für ein Fahrzeug an wen ausgegeben wurden
sind Papiere verschwunden, kann man mit einer eidesstattlichen Erklärung eine Verlustmeldung machen und neue Papiere beantragen
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Gruß FriLu Wir leben nur einmal, aber diesmal machen wir alles richtig.
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#7
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Zitat:
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Gruß Jürgen |
#8
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Hier ging es auch um einen fehlenden KFZ Brief!
Zitatauszug: Mit dieser Frage müssten Sie sich an den Hersteller des Anhängers wenden. Falls das nicht mehr möglich ist (diverse Hersteller gibt es ja inzwischen nicht mehr – siehe jüngstes Beispiel: Westfalia / Heinemann), hilft Ihnen Ihre örtliche KFZ-Zulassungsstelle hierzu sicher weiter. Des Weiteren wäre zu klären: Gab es denn überhaupt einmal einen KFZ-Brief?? – oder nur eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis)? Denn Bootstrailer (so wie andere „Anhänger für Sportzwecke“ auch) haben in der Regel nur eine ABE (ein kleines Heftchen im Format A5, heute meist grün oder gelb in der Farbe) anstelle eines vollwertigen KFZ-Briefes und sind ja in der Regel auch steuerbefreit – also mit grünem Kennzeichen unterwegs.
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben |
#9
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Zitat:
Genau so wars bei mir auch, und so hats auch funktioniert.
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Grüße von Gerold Ich freue mich immer nur für heute!! Wer weiß denn schon was morgen kommt ??
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#10
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Den KFZ-Brief als verloren melden, das sollte wohl gehen.
Gruß Uli07 |
#11
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Zitat:
Zitat:
...ich hab es mal hervorgehoben. Du hattest alle erforderlichen Dokumnete und diese weitergeben. Leider ist der neue Besitzer an einen unwissenden Sachbearbeiter geraten. Also nochmal hin zur Zulassung und hartnäckig bleiben...
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...
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#12
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Ich weiß schon, warum ich meinen Krempel immer abmelde, bevor die ganze Sache vom Hof fährt...
Mit der Betrieberlaubnis bin ich Eigentümer des Anhängers. Also melde ich das Ding um. Egal, wer der Vorbesitzer ist. Was ist denn daran so schwer zu verstehen. Spreche mit dem Dienststellenleiter.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#13
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Genau richtig, bei einem Bootstrailer mit grünem Kennzeichen gibt es keinen Fahrzeugbrief.
War bei mir genauso, und es gab beim Ummelden keinerlei Probleme. Da scheint einer in der Zulassungsbehörde null Ahnung zu haben.
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Viele Grüße aus dem Fichtelgebirge Dietmar Die Welt ist zu schön, um nur darüber zu fliegen. |
#14
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Zitat:
Du hast nicht umgemeldet (2 Jahre lang!). Offensichtlich Dein Vorbesitzer auch nicht. Schöne Schlamper. Da haben viele (auch Du) "verkannt, was es bedeutet", dass man Fahrzeuge auf den Eigentümer anzumelden hat. Jetzt gibt es nach n-Jahren Probleme - kein Wunder. Der Titel ist hier falsch. Die Probleme entstehen nicht wegen eines Vorbesitzers, sondern weil Du nicht umgemeldet hast. Lässt sich zu Deinem Glück (denn Du wärest Deinem Käufer haftbar), wie oben geschrieben lösen. Wie wahr.
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Beste Grüße John
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#15
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Hallole,
mit der Betriebserlaubnis sind alle für eine ordnungsgemäße Zulassung notwendigen Papiere da. Wie der Hänger angemeldet war und wo das Nummernschild registriert ist wird man da vor allem den aktuellen Halter/Verkäufer fragen. Als Halter/Fahrer ist man für die ordnungsgemäße Zulassung verantwortlich und steht im Schadensfall/bei Kontrolleund Delikten dafür ein. Da sollte man aufpassen, um keinen Ärger zu bekommen. Möglicherweise kann der bisherige Halter den Hänger auch noch abmelden. |
#16
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Also nochmal zu meiner Entlastung bzw. zur Erklärung:
Ja, ich habe den Trailer auch 2 Jahre lang nicht umgemeldet, aber ich habe ihn auch nicht im Straßenverkehr bewegt! Habe ihn lediglich im Hafenbereich genutzt. Ich hätte ihn eventuell abmelden können, da ich ja keine Zulassung benötigte, aber dann hätte ich Probleme beim TÜV bekommen, da nach einer gewissen Zeit eine Vollabnahme nötig geworden wäre! Außerdem hätte ich ja beim Ummelden schon das selbe Problem gehabt, da ich die Besitzverhältnisse mindestens 3 Vorbesitzer (vor mir) zurück verfolgen kann, die ALLE mit dieser Zulassung gefahren sind. Das Straßenverkehrsamt konnte im System sehen, dass mal ein Fahrzeugbrief ausgestellt wurde! Die Verlustmeldung müsste ja dann wohl der Mensch machen, auf den der Trailer zugelassen ist. Ich kann das ja wohl nicht machen... Der Vorbesitzer, auf den der Trailer zugelassen ist, kümmert sich aber nicht!
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Gruß Ronny |
#17
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Das ist dann mal so richtig doof gelaufen. Kommt davon, wenn man sich um niGS kümmert.
Ich musste auch mal neue Papiere beantragen und brauchte dafür eine Erklärung der Polizei, dass das Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet war. Das konnte ich aber mit meinem Personalausweis und dem Original-Kaufvertrag selbst machen.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#18
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Zitat:
Zitat:
Die Ummeldepflicht hängt nicht an der Art der Benutzung. Solange die Kiste angemeldet ist, sollte das auch stimmen. Zitat:
halten. Details hier: http://tinyurl.com/aou5tfq
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Beste Grüße John
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#19
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Will zwar hier nicht klugscheissen, habe für meinen Trailer aber auch nur eine "Betriebserlaubnis für zulassungsfreie Fahrzeuge". Keine Probleme bei der Zulassung und dort dann die "Zulassungsbescheinigung Teil 1" (ehemals Fahrzeugschein) bekommen.
Peter |
#20
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Also, um die Bemerkungen des äußerst sympatischen und sachlichen Boote-Forum-Mitglied John nochmal zu kommentieren:
- Ich werde mich in Zukunft versuchen bei Kommentaren zu deinen Beiträgen präziser auszudrücken, entschuldige bitte! - Ich habe diesen Sportgeräteträger nicht zum Transport meines Sportgerätes oder anderer Güter im öffentlichen Straßenverkehr benutzt. - Zur Durchführung einer Hauptuntersuchung und die Wegstrecke dort hin, wurde der unbeladene Sportgeräteträger ausnahmsweise kurzzeitig mit dem Zugfahrzeug verbunden und verantwortungsvoll im öffentlichen Straßenverkehr bewegt. - Auf Grund dessen, dass ich vorher bereits einen Sportgeräteträger für Wasserfahrzeuge besaß, zu dem nur eine Zulassungsbescheinigung Teil I vorhanden war, ging ich wirklich davon aus, alle erforderlichen, nötigen und möglichen Unterlagen zu diesem Gerät zu besitzen. Dieses wurde mir von dem Verkäufer des Wassersportgesamtpaketes ebenfalls versichert. - Wenn diese Handlung, den Sportgeräteträger welcher nur auf abgesperrtem, nicht öffentlichen Gelände genutzt wird, nicht behördlich umzumelden strafbar ist, dann befinde ich mich immerhin in Gesellschaft von mindestens 5 Personen, die sich in diese Ansammlung einreihen können. - Diese Handlungen geschahen weder aus Bosheit noch aus Faulheit. Sie entstanden lediglich aus der Unwissenheit über die fehlenden Dokumente gepaart mit der Überzeugung richtig, preisgünstig und sinnvoll zu handeln. - Persönlich würde ich mich mehr über Lösungsansätze freuen als über Vorwürfe und die Ausführungen zur rechtlichen Grundlage meiner Nutzungszeit.
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Gruß Ronny
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#21
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Wie schon mehrfach erwähnt , entweder ABE oder Gutachten nach 19(2) von der Zulassungsstelle gestempelt oder eine Kfz Brief bzw Zulassunfsbescheinigung Teil II .
Dies ist bei einem Anhänger für Sportzwecke ausreichend. Ab-/ummelden kann den Anhänger jeder der in Besitz dieses Papiers in Verbindung mit dem Fahrzeugschein bzw ZB Teil I ist. Kaufvertrag etc ist dazu nicht erforderlich. Bei einem "normalen"Anhänger gibt's nur ZB2 mit ZB 1 bzw. Brief und Schein. Wenn mal ein Brief ausgestellt worden wäre , wäre das Gutachten nach 19(2) eingezogen bzw. Ein Vermerk auf der ABE. Dann muss der Brief natürlich vorgelegt werden. Ansonsten Verlustmeldung, mit Bestätigung vom KBA etc... Vielleicht mal zu einem anderen Mitarbeiter der Zulassungsstelle gehen. MfG Tobias |
#22
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Vorab: Ich gebe John in allen Punkten Recht.
Zitat:
zu A) Falsch, auf der Fahrt zum TÜV wurde er doch genutzt.Ich fahre auch nicht nur zum TÜV unter einem fremden Namen, und dann noch nicht mal unter dem Namen des Verkäufers... Wenn mir jemand einen Trailer verkaufen will, der auf einen anderen Namen als seinen eigenen zugelassen ist, bin ich ohnehin weg. Du willst doch auch nicht, dass es noch irgendwo 10 Trailer gibt, die im Zweifel als letztes sichtbares Nummernschild zu dir führen oder? Mitleid habe ich keines, aber..., klar gibt es (durchaus legale) Möglichkeiten, nur leider weniger, wenn man nun alle Hunde geweckt hat. Den ursprünglichen Halter kann man recht zügig mit Strafzetteln zur Mitarbeit bewegen. (Vermeide dabei typische "Abschleppsituationen" und besorge dir einen vernünftigen Abschlepp-, äh..., besser "Diebstahl- schutz".) Man kann, glaube ich, auch über Eigenbau nachdenken....
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gregor
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#23
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Zitat:
Und einen Brief kann man nun mal nicht einfach mal eben für Dritte als verlustig erklären.... Es sei denn, man hat eine Vollmacht. Wurde hier aber schon exakt so dargestellt. Der Weg der Verlustmeldung der ABE übers KBA, wie im Falle eines Trailers völlig ohne Papiere zur Wiederinbetriebnahme, funktioniert hier nicht. Dieses Vorgehen dient lediglich zum Abgleich, ob ein solcher Trailer zugelassen bzw. als gestohlen gemeldet ist.
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gregor |
#24
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In welchem Bundesland soll der Trailer zugelassen werden?
Ich glaub da wirft ein Sachbearbeiter was durcheinander!?! Ich wohne an der hessisch/bayrischen Grenze und betreue im AD Getränkehändler. Hier gibts seit einem Jahr ein Problem bei der Zulassung von Kühlanhängern, da gibts auch nur noch eine ABE. In Hessen geht das über eine zentrale Stelle und dauert 2-3 Wochen, in Bayern ganz normal über die Zulassungsstelle. Dieses Wissen half mir auch im letzten Jahr als ich meinen neuen Trailer zugelassen habe, die Damen auf der Zulassungstelle haben auch den Brief gewollt. Ich habe eine eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung(geiles Wort), den Kaufvertrag, Berichtigung der Zulassungsbescheinigungen ein Schreiben vom Händler (Zulassung von Anhängern mit EQ-Übereinstimmungserklärungen für Sportzwecke). Anhand dieser Dokumente wurde dann die Zulassungsbescheinigung Teil 2 erstellt, in Klammern steht noch Fahrzeugbrief drunter! Bei gebrauchten ist das sicher anders. Vielleicht ist es am einfachsten den Brief verloren zu melden, das scheint ja auch so zu sein. Dann besteht vielleicht die Chance ein Ersatzdokument auszustellen, die entsprechenden Dokumente und Verträge habt ihr ja. |
#25
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Da die Zahl der Vorbesitzer unterschiedlich angegeben wurde (mal "3", mal "mindestens 5") und wegen
ist davon auszugehen, dass eben nicht alle Verträge in der Kette vorliegen.
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Beste Grüße John |
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