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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Haftpflicht: Welche Summen mustet Ihr schon mal zahlen?
Hallo, zusammen,
ich überlege mir gerade, welche Bootshaftpflicht für mich geeignet wäre. Gallion scheint mir derzeit der am besten für mich geeignete Versicherer zu sein. Allerdings sind dort Schäden an Mietsachen (Liegeplatz etc.) nur bis 100.000,- € versichert. Da dies mein erstes Boot ist, fehlt mir die Erfahrung, ob diese Maximalsumme ausreichend ist. Ich kann es einfach nicht abschätzen. Wenn's nicht zu intim gefragt ist, vielleicht kann der ein oder andere mir ja hier mal schreiben, was er in einem Schadensfall (vielleicht sogar mit Personenschaden) schon mal leisten musste. Der Betrag reicht mir im Grunde genommen; und dazu vielleicht maximal noch aufgeteilt nach "Sachschaden" und "Personenschaden". Vielleicht sind diese Infos ja auch für andere sehr hilfreich? Schöne Grüße - Axel |
#2
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Hallo, Axel,
schreib mal eine PB an Norman : http://www.boote-forum.de/member.php?u=799 der gibt Dir umfassend Antworten auf alle Deine Versicherungsfragen. Viele hier im Forum (ich auch) haben Ihre Bootsversicherung bei Ihm abgeschlossen.
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Gruß Heinz,
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#3
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Zitat:
Ich möchte mal behaupten, dass im Vergleich zu meinem Vetrag Gallion zu teuer ist. Versuchs sonst mal bei wehring & Wolfes...
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Mit baltischen Grüssen Marco |
#4
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Schau mal hier:
http://www.neubacher-marine.de/ und lese bei allen Anbietern auch das kleingedruckte.....
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noch einen schönen Tag Freddy Mit Seemannsgarn lässt sich keine Hängematte knüpfen.
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#5
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Norman -> Blaue-Elise
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#6
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Gruß Heinz,
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#7
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#8
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Du lässt ja keinen anderen zu Wort kommen.
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Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer
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#9
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Ja, Wehring ist meine Alternative zu Gallion.
Ich hab mir in den letzten vier Wochen die Versicherungsbedingungen vieler bekannter Versicherer komplett durchgelesen. Mir raucht inzwischen schon der Kopf. Meine Quintessenz: Gallion und Wehring bieten das meiste und sind die günstigsten. Hier meine letzten Notizen dazu: Wehring: Haftpflicht:
Gallion: Vollkasko:
Ich schwanke noch bei der Haftpflicht. Wehring ist da zwar günstiger, hat aber bislang noch nicht auf meine Fragen geantwortet (= schlecher Service). Deshalb habe ich heute nochmal mit Gallion telefoniert. Dort meinte man, dass die genannten Summen bislang eher astronomisch sind und bislang in einem Schadensfall noch nie erreicht wurden. - Verkäufer-Gelaber? Oder Tatsache? |
#10
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Mit einer hohen Deckungssumme bei der Haftpflicht kann man besser schlafen, aber sechs richtige Zahlen im Lotto sind wahrscheinlicher als ein Fall wo die Deckungssumme nicht ausreicht. Vorstellbar ist ein hoher Personenschaden (Schwimmer übersehen, Gummiboot mit mehreren Insassen...), aber wenn dann die Deckungssumme nicht ausreicht kann man sich auch direkt ins Wasser werfen. Ein anderes Boot zu versenken oder gegen den gemieteten Steg zu fahren kostet keine Million. Zwangsläufig gibt es auch keinen Versicherungszwang, aber hohe Deckungssummen kosten nicht viel mehr. Deshalb unbedingt hoch abschließen und nicht so sehr auf die Summen für Mietsachen achten, denn da gibt es wieder viele Ausschlußklauseln und seltene Fälle der Eintrittspflicht.
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Andreas
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#11
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Um es mal auf den Punkt zu bringen,
Haftpflicht ist das eine ( meine mußte noch nix zahlen ), da werden die meisten Versicherer auch kaum rumzicken da sie da mit anderen Versicherern zu tun haben. Kasko ist die Kür Hier stellst Du als Versicherungsnehmer eine Forderung an Deine Versicherung Wenn ich nicht seit gefühlten 100 Jahren woanders ( und zufrieden ) wäre, gebe es für mich nur eine Anlaufstation ( siehe oben , Norman )
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Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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#12
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Zitat:
bei der Wahl der Haftpflicht solltest du bedenken, dass nicht nur du oder die Versicherung die maximale V-Summe bestimmen können, sondern auch der Gesetzgeber für das jeweilige Fahrtgebiet. In Italien ist z.B. eine Haftpflicht von minimal 6.000.000 (6 Millionen) vorgeschrieben, also 2 oder 4 Mio sind da einfach nicht. Auch gibt es in I so nette Zusatzklauseln, wie Beiboot braucht eigenen V-Nachweis etc. Wolfgang |
#13
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Ihr habt recht. Abschließen will ich über 10Mio.
Aber ich mach mir halt Sorgen, wieviel es mich kosten könnte, wenn ich tatsächlich mal ausrutsche, den Gashebel dabei auf die Tischplatte lege und die Marina versenke... |
#14
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Zitat:
Aber ich kann Dir von einem anderen Schadenfall berichten. Personenschaden (Boot gegen Schwimmer) Schadenssumme über 200.000,- Euro zzgl. Verfahrenskosten zzgl. weitere Forderungen wenn sich gesundheitlich unfallbedingt was verschlechtert. W |
#15
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Dann zahlt auch die Haftpflichtversicherung bis zur Deckungssumme, denn es geht um Schadensersatzansprüchen von Dritten. Wenn ich aber über dein Stromkabel stolpere und.... kommt es entscheidend darauf an, ob es in einer Marina oder an einem Steg passierte. Eigene Anlagen sind selten mitversichert!!! Grundstückshaftpflicht für eigenen Steg ist schwierig zu bekommen.
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Andreas |
#16
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Zitat:
Die Klausel zu "Mietsachschäden" im Haftpflichtversicherungsvertrag von Gallion und Wehring liest sich anders: Bei Gallion steht: 2. Mietsachschäden 2.1 Eingeschlossen ist – abweichend von Ziffer 5.8 AHB – die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von Einstellräumen (ohne Inhalt) und Steganlagen, die zu privaten Zwecken zur Unterbringung bzw. Aufbewahrung des Bootes angemietet wurden. 2.2 Ausgeschlossen sind 2.2.1 Haftpflichtansprüche wegen - Abnutzung, [...] 2.2.2 die unter den Regressverzicht [...] 2.3 Die Höchstersatzleistung beträgt innerhalb der Deckungssummen des Vertrages € 100.000,00 je Schadenereignis, begrenzt auf € 200.000,00 für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. Bei Wehring steht: 2.6 die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von Einstellräumen (ohne Inhalt) und Steganlagen, die zu privaten Zwecken zur Unterbringung bzw. Aufbewahrung des Wassersportfahrzeuges angemietet wurden. Der § 7.6 AHB gilt gestrichen. Im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme des Vertrages beträgt die Höchstersatzleistung EUR250.000,– je Schadenereignis, begrenzt auf EUR500.000,– für alle derartigen Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. Geändert von WhiteKnight (05.02.2013 um 19:31 Uhr) |
#17
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Faszinierend. Normalerweise wird die Leistung bei grober Fahrlässigkeit eher ausgeschlossen als eingeschlossen. Grobe Fahrlässigkeit grenzt ja in der Regel schon an Vorsatz ...
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#18
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Ich möchte jetzt nicht die ganzen Beiträge zitieren.
Die für mich richtige Empfehlung wurde doch jetzt schon ein paar mal geschrieben. Nimm doch einfach mal mit dem empfohlenen Fachmann Kontakt auf. Und lies dir vielleicht mal diesen Thread durch : http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=171129
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Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer |
#19
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Bei dem Aufwand (zeitlich und nervlich) für einen kleinen Seadoo wäre es effizienter gewesen, einfach beide Haftpflichtversicherungen abzuschließen...
Man muss Entscheidungen auch mal delegieren können (z.B. an Norman). Dafür gibt es schließlich Experten.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
#20
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Hm, ich weiß jetzt nicht, ob eine konkrete Antwort überhaupt zulässig ist in diesem Thread?
Mein teuerster - und einziger - Haftpflichtschaden, der von der Bootshaftpflicht reguliert werden musste, belief sich auf 125€. Ich hatte mit dem Trailer beim Rangieren von Hand einen kleinen Kratzer in ein 5 Tage altes Auto gemacht.
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#21
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Zulässig vielleicht, aber eine konkrete Antwort auf die Eingangsfrage interessiert hier niemanden...
W
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#22
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Richtig, nicht mal den Fragesteller.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!
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