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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Neues boot + Trailer + Rotes Kennzeichen
Hallo,
ist es erlaubt ein Boot auf dem Trailer mit roter Nummer zu überführen? mein Händler meint, dass nur der Trailer ohne Boot mit roter Nummer gefahren werden darf. gruß Markus
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Gruß, Markus |
#2
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Wenn das Boot an gleicher stelle nachweißlich gekauft wurde dann ja und ein komplettpaket ist dann ja.
wenn du aber mit roten Kennzeichen das Boot wo änderst holst dann nein. es ist dasselbe wie mit dem autotrailer und Auto lg markus
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#3
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Ich meine, der Händler hat Recht. Aber ich würd es riskieren, wenn ich nicht gerade nach Kroatien müsste ...
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#4
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Der Händler hat Recht, ist mit Boot nicht erlaubt. Fahrt mit roter Nummer geht nur ohne Ladung.
Gruss Rudi
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----- I love GFK -----
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#5
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Hallo Markus
Wenn Du es neu gekauft hast, warum meldest Du es nicht einfach an ? Die rote Nummer oder ein Überführungskennzeichen gibt es ja normaler Weise auch nicht für lau !!!!!!
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mfg Frank
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#6
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Zitat:
Zitat:
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8 (Acht) Milliarden Konsumenten ... - jetzt gerade, nicht erst in 10 Tausend Jahren
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#7
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und das steht wo ?
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8 (Acht) Milliarden Konsumenten ... - jetzt gerade, nicht erst in 10 Tausend Jahren
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#8
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Es ist ja eine Überführungsfahrt des Komplettpaketes anderst würde es aussehen wenn man mit einem Hänger und Roten bzw Kurzzeitkennzeichen das Boot irgendwo holt oder hinbringt.
Wo steht das geschrieben hm muß mal Suchen.
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#9
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Vor allem ist es eine Probefahrt. Du probierst doch die Fahreigenschaften des Anhängers in beladetem Zustand.
Gruß Uli07
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#10
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Zitat:
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gregor
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#11
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Mit roten Nummern und Ladung (Boot) ist es nicht erlaubt.
Das gleiche gilt für FZ mit rote Nummer (oder Kurzzeitkennzeichen) und zulassungfreiem Anhänger -> ist auch nicht erlaubt (bzw. nicht versichert) Nackter Anhänger kannst Du überführen
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Take it easy under the tree Bleibt gesund Matthias Rhein km 335,5
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#12
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en.wikipedia.org/wiki/The_Scorpion_and_the_Frog
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8 (Acht) Milliarden Konsumenten ... - jetzt gerade, nicht erst in 10 Tausend Jahren
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#13
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Hallo Markus
Wenn Du es neu gekauft hast, warum meldest Du es nicht einfach an ? Die rote Nummer oder ein Überführungskennzeichen gibt es ja normaler Weise auch nicht für lau !!!!!! __________________ mfg Frank Wie Fränkie schon schrieb, mach das so! Solltest du dich für die Varianten , Rotes Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen, entscheiden hast du bei einer Kontrolle sehr viele Fragen zu beantworten.
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LG Falko aus HH
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#14
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Wenn ich mir ein gebrauchtes Boot mit Trailer kaufe, bei dem der Verkäufer das Kennzeichen am Trailer sinnigerweise abmacht, dann lad ich auch erst immer das Boot ab, fahr den Trailer mit Kurzzeitkennzeichen dann nach Hause (auch wenns 500 km sind!) und hol später noch das Boot, wenn der Trailer mit richtigem Kennzeichen angemeldet ist.
Hab ich bisher immer so bei all meinen Booten so gemacht. MfG Carsten
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#15
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Zitat:
Carsten, das ist natürlich auch nen Trick . Aber mal ganz ehrlich, dran das Schild und ab nach Hause. Und den Trööt Steller scheints auch nicht mehr zu interessieren.
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mfg Frank
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#16
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Zitat:
das ist Unsinn, da steht nirgends, daß man nur mit einem leeren Trailer Probe und Überführungsfahrten machen darf
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell
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#17
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Zitat:
*im www gibt es sicherlich einige Urteile. macht was Ihr wollt - ich geh dann mal 'ne Runde schwimmen oder so
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8 (Acht) Milliarden Konsumenten ... - jetzt gerade, nicht erst in 10 Tausend Jahren
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#18
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Habe heute nochmal mimt der Zulassung gesprochen.
Da es ja eine Überführungsfahrt eines zusammengehörigen Gespanns ist und keine Überführungsfahrt des Bootes alleine bei Der der Hänger mit den kennzeichen nur hierfür genutzt wird ist es gestattet. Wenn man sichergehn will gibt man es bei der Erteilung der Kennzeichen mit an und man bekommt eine Sondergenehmigung. Anderes Thema hierbei ist die Versicherung das ist wieder eine andre Baustelle, damit das Boot auchg versichert ist. Da die Ü-Kennzeichen ja nur Fremdschäden abdecken. Die ist die Aussage unsrer Zulassung... Lg Markus
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#19
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Zu dem Thema eine Erfahrung aus meiner Speditionsvergangenheit:
Wir haben für verschiedene Netzwerke sogenannte Nachtlinien bedient, 800 - 1.100kms jede Nacht mit Fahrzeugen wie Ducato oder Sprinter. Eines dieser Overnightsysteme bekam durch anhaltend gute Qualität ein Kapazitätsproblem - die linienfahrzeuge waren sehr nahe an ihrer Kapazitätsgrenze. Nun konnten keine Lkw eingesetzt werden, klar, die schaffen die Strecke in der Zeit schlicht nicht, weil sie an die 80km/h gebunden sind. Hänger fiel aus gleichem Grunde aus. Nun gab es aber Firmen (gibt's bestimmt immer noch), die die Transporter entsprechend umbauten, finde leider gerade kein Bild dazu - die sahen danach doof aus, wie ein Guppy, hatten aber einen 50% größeren Laderaum bei gleicher Zuladung (Karosse aus Kunststoff statt Blech). So ein Ding sollte mal probiert werden, mein örtlicher Citroen-Händler hat mir einen zur Probefahrt beschafft. Tja, und da standen wir vor genau dem Problem: Mit roter Nummer durften wir wohl fahren, aber niemalsnicht gewerblich und transportieren schon gar nicht. Wie sich die Kiste unter Beladung verhält war für uns aber selbstredend sehr wichtig, also MUSSTEN wir MIT Beladung fahren. Der Hersteller wollte das Fzg natürlich nicht zugelassen wissen - auch verständlich, mit Briefeintragung ist die Kiste gleich 'nen Fetzen weniger Wert und wir waren für den ein neuer Partner. Langer Rede kurzer Sinn:Nach dem wirklich schlüssigen Darlegen weswegen das eine Probefahrt ist und sie auch unter realen Bedingungen stattfinden musste haben wir von der Zulassungsstelle, die damals noch die roten 04-Nummern ausgab, ein Schreiben mit auf den Weg bekommen in welchem ausdrücklich das Transportieren von nicht näher zu bezeichnender Ware aller Art gestattet war. Kostenfrei und ohne irgendwas. Unserem damaligen Versicherer, dem Gerling-Konzern, war's ebenfalls egal - er hat uns auf die Schnelle ein Fax gesandt indem zu lesen stand dass dieses Fahrzeug mit dieser roten Nummer für diese Nacht und sämtliche damit transportierten Sendungen den vollständigen Versicherungssschutz genießen, der sonst auch besteht. Also: Nein, es ist nicht ausgeschlossen, ja, man darf und kann mit roten Nummern mehr als nur ein leeres Fzg. bewegen. Man sollte es nur vorher klären.
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...::: Gruß, Erik :::... - commeo ergo sum! - Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon wenn es Spaß macht.
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#20
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Zitat:
Es geht hier aber (s. Thema) um (rote)-Haenlder-Kz
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8 (Acht) Milliarden Konsumenten ... - jetzt gerade, nicht erst in 10 Tausend Jahren
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#21
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Zitat:
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8 (Acht) Milliarden Konsumenten ... - jetzt gerade, nicht erst in 10 Tausend Jahren
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#22
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Auch mit den roten ist es so. Der Knackpunkt muß sein daß beides füreinander
Bestimmt ist und den gleichen Start und Zielort hat. und handelt es sich wirklich um die roten? Denn im allgemeinen und der Umgangssprache sagt immer noch jeder oder viele zu den kurzzk. Roten nummern. Das ist doch noch so im Kopf drin. abgesehn davon dürfen mit den roten händlerkz von fremden Personen nur probefahrten gemacht werden. Die überführungsfahrten darf nur von firmeneigen personal durchgeführt werden. es ist immer eine auslegungssache.
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#23
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So, viel Diskussionsbedarf zu diesem Thema wie es scheint.
Ich bekomme am Samstag das neue Boot mit Motor und Trailer. Alles nagelneu und zusammen. Die Papiere für den Trailer werden auch erst am Samstag übergeben. Die Rote Nummer ist in dem Fall für mich interessant, weil ich mir dadurch Lauferei und Fahrerei spare. Was ich von den meisten Leuten bisher zum Thema gehört habe: Wenn ich das Boot und den Trailer zusammen kaufe und überführe, sollte es kein Problem sein. Ich kann durch Kaufvertrag/Rechnung nachweisen, dass ich gerade vom Händler komme und das Gesamtpaket überführe.
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Gruß, Markus
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#24
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Nur mal so...
meintest du jetzt die roten vom Händler oder kurzzeitig??? Lg markus |
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