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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 08.02.2013, 09:12
Herculesracer Herculesracer ist offline
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Boot: MM Alex450 + Honda BF60 2013
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Standard Neues boot + Trailer + Rotes Kennzeichen

Hallo,

ist es erlaubt ein Boot auf dem Trailer mit roter Nummer zu überführen? mein Händler meint, dass nur der Trailer ohne Boot mit roter Nummer gefahren werden darf.

gruß
Markus
__________________
Gruß,
Markus
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  #2  
Alt 08.02.2013, 09:38
königsfamilie4 königsfamilie4 ist offline
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Wenn das Boot an gleicher stelle nachweißlich gekauft wurde dann ja und ein komplettpaket ist dann ja.
wenn du aber mit roten Kennzeichen das Boot wo änderst holst dann nein.
es ist dasselbe wie mit dem autotrailer und Auto
lg markus
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  #3  
Alt 08.02.2013, 10:36
Wohnbusfahrer
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Ich meine, der Händler hat Recht. Aber ich würd es riskieren, wenn ich nicht gerade nach Kroatien müsste ...
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  #4  
Alt 08.02.2013, 10:55
Watercats Watercats ist offline
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114 Danke in 73 Beiträgen
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Der Händler hat Recht, ist mit Boot nicht erlaubt. Fahrt mit roter Nummer geht nur ohne Ladung.

Gruss Rudi
__________________
----- I love GFK -----
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  #5  
Alt 08.02.2013, 10:59
Benutzerbild von Fränkie
Fränkie Fränkie ist offline
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Hallo Markus

Wenn Du es neu gekauft hast, warum meldest Du es nicht einfach an ?
Die rote Nummer oder ein Überführungskennzeichen gibt es ja normaler Weise auch nicht für lau !!!!!!
__________________
mfg Frank



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  #6  
Alt 08.02.2013, 11:35
swath swath ist offline
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Zitat:
Zitat von Herculesracer Beitrag anzeigen
ist es erlaubt ein Boot auf dem Trailer mit roter Nummer zu überführen? Nein !
mein Händler meint, dass nur der Trailer ohne Boot mit roter Nummer gefahren werden darf. Ja.
gugst Du hier: ->
Zitat:
Zitat von Verkehrslexikon:
OLG Düsseldorf v. 16.09.2011:
Die Benutzung eines mit roten Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen versehenen Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen zu anderen, als den in § 16 Abs. 1 FZV, genannten Zwecken (Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten) stellt - wie bereits unter Geltung der StVZO - ein Inbetriebsetzen ohne die erforderliche Zulassung und damit eine Ordnungswidrigkeit* dar.
*imho, kann das auch zum Entzug der Obigen und erheblichen Strafen (f. d. Haendler) fuehren !
__________________
8 (Acht) Milliarden Konsumenten ... - jetzt gerade, nicht erst in 10 Tausend Jahren
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  #7  
Alt 08.02.2013, 11:38
swath swath ist offline
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Zitat:
Zitat von königsfamilie4 Beitrag anzeigen
Wenn das Boot an gleicher stelle nachweißlich gekauft wurde dann ja und ein komplettpaket ist dann ja.
und das steht wo ?
__________________
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  #8  
Alt 08.02.2013, 12:32
königsfamilie4 königsfamilie4 ist offline
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Es ist ja eine Überführungsfahrt des Komplettpaketes anderst würde es aussehen wenn man mit einem Hänger und Roten bzw Kurzzeitkennzeichen das Boot irgendwo holt oder hinbringt.
Wo steht das geschrieben hm muß mal Suchen.
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  #9  
Alt 08.02.2013, 12:47
uli07 uli07 ist gerade online
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Vor allem ist es eine Probefahrt. Du probierst doch die Fahreigenschaften des Anhängers in beladetem Zustand.

Gruß Uli07
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  #10  
Alt 08.02.2013, 12:52
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Vor allem ist es eine Probefahrt. Du probierst doch die Fahreigenschaften des Anhängers in beladetem Zustand.
...
Der TO fragt erstmal, ob er darf und nicht, ob das jemand machen würde. Streng nch dem Gesetz gilt: NEIN!

  1. Überführt werden darf so nur der Anhänger ohne Ladung.
  2. Probefahrten enden i.d.R. dort, wo sie begonnen haben, sonst ist das eine Überführung und da gilt: siehe Punkt 1
__________________
gregor

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  #11  
Alt 08.02.2013, 17:52
Benutzerbild von matisbad
matisbad matisbad ist offline
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Mit roten Nummern und Ladung (Boot) ist es nicht erlaubt.

Das gleiche gilt für FZ mit rote Nummer (oder Kurzzeitkennzeichen) und zulassungfreiem Anhänger -> ist auch nicht erlaubt (bzw. nicht versichert)

Nackter Anhänger kannst Du überführen
__________________
Take it easy under the tree
Bleibt gesund
Matthias

Rhein km 335,5
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  #12  
Alt 09.02.2013, 11:26
swath swath ist offline
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Boot: Daihatsu
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Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
Ich meine, der Händler hat Recht. Aber ich würd es riskieren, ...
en.wikipedia.org/wiki/The_Scorpion_and_the_Frog
__________________
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  #13  
Alt 09.02.2013, 14:01
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1viper 1viper ist offline
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Ort: HH
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Boot: Quicksilver 470 Cabin
110 Danke in 71 Beiträgen
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Hallo Markus

Wenn Du es neu gekauft hast, warum meldest Du es nicht einfach an ?
Die rote Nummer oder ein Überführungskennzeichen gibt es ja normaler Weise auch nicht für lau !!!!!!
__________________
mfg Frank


Wie Fränkie schon schrieb, mach das so!
Solltest du dich für die Varianten , Rotes Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen, entscheiden hast du bei einer Kontrolle sehr viele Fragen zu beantworten.
__________________
LG
Falko aus HH
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  #14  
Alt 09.02.2013, 20:02
bayliner1802 bayliner1802 ist offline
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Boot: Bayliner 1802
252 Danke in 173 Beiträgen
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Wenn ich mir ein gebrauchtes Boot mit Trailer kaufe, bei dem der Verkäufer das Kennzeichen am Trailer sinnigerweise abmacht, dann lad ich auch erst immer das Boot ab, fahr den Trailer mit Kurzzeitkennzeichen dann nach Hause (auch wenns 500 km sind!) und hol später noch das Boot, wenn der Trailer mit richtigem Kennzeichen angemeldet ist.
Hab ich bisher immer so bei all meinen Booten so gemacht.

MfG Carsten
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  #15  
Alt 09.02.2013, 21:23
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Fränkie Fränkie ist offline
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Boot: Maxum 2400 SE
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Zitat:
Zitat von bayliner1802 Beitrag anzeigen
Wenn ich mir ein gebrauchtes Boot mit Trailer kaufe, bei dem der Verkäufer das Kennzeichen am Trailer sinnigerweise abmacht, dann lad ich auch erst immer das Boot ab, fahr den Trailer mit Kurzzeitkennzeichen dann nach Hause (auch wenns 500 km sind!) und hol später noch das Boot, wenn der Trailer mit richtigem Kennzeichen angemeldet ist.
Hab ich bisher immer so bei all meinen Booten so gemacht.

MfG Carsten


Carsten, das ist natürlich auch nen Trick .
Aber mal ganz ehrlich, dran das Schild und ab nach Hause.

Und den Trööt Steller scheints auch nicht mehr zu interessieren.
__________________
mfg Frank



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  #16  
Alt 11.02.2013, 01:13
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
BF-Trockendocktor
 
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Zitat:
Zitat von swath Beitrag anzeigen
gugst Du hier: ->
*imho, kann das auch zum Entzug der Obigen und erheblichen Strafen (f. d. Haendler) fuehren !
Hallo swath,
das ist Unsinn, da steht nirgends, daß man nur mit einem leeren Trailer Probe und Überführungsfahrten machen darf
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #17  
Alt 11.02.2013, 17:50
swath swath ist offline
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
das ist Unsinn, da steht nirgends, daß man nur mit einem leeren Trailer Probe und Überführungsfahrten machen darf
ich gehe mal stark davon aus, dass betroffene Autohaendler nicht wegen gerade mal 50 eus OWi vor OLG* gegangen sind.


*im www gibt es sicherlich einige Urteile.



macht was Ihr wollt - ich geh dann mal 'ne Runde schwimmen oder so
__________________
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  #18  
Alt 11.02.2013, 18:26
königsfamilie4 königsfamilie4 ist offline
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Habe heute nochmal mimt der Zulassung gesprochen.

Da es ja eine Überführungsfahrt eines zusammengehörigen Gespanns ist und keine Überführungsfahrt des Bootes alleine bei Der der Hänger mit den kennzeichen nur hierfür genutzt wird ist es gestattet.
Wenn man sichergehn will gibt man es bei der Erteilung der Kennzeichen mit an und man bekommt eine Sondergenehmigung.
Anderes Thema hierbei ist die Versicherung das ist wieder eine andre Baustelle, damit das Boot auchg versichert ist.
Da die Ü-Kennzeichen ja nur Fremdschäden abdecken.
Die ist die Aussage unsrer Zulassung...

Lg Markus
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  #19  
Alt 11.02.2013, 19:53
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Mork Mork ist offline
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Zu dem Thema eine Erfahrung aus meiner Speditionsvergangenheit:

Wir haben für verschiedene Netzwerke sogenannte Nachtlinien bedient, 800 - 1.100kms jede Nacht mit Fahrzeugen wie Ducato oder Sprinter.

Eines dieser Overnightsysteme bekam durch anhaltend gute Qualität ein Kapazitätsproblem - die linienfahrzeuge waren sehr nahe an ihrer Kapazitätsgrenze.

Nun konnten keine Lkw eingesetzt werden, klar, die schaffen die Strecke in der Zeit schlicht nicht, weil sie an die 80km/h gebunden sind.

Hänger fiel aus gleichem Grunde aus.

Nun gab es aber Firmen (gibt's bestimmt immer noch), die die Transporter entsprechend umbauten, finde leider gerade kein Bild dazu - die sahen danach doof aus,
wie ein Guppy, hatten aber einen 50% größeren Laderaum bei gleicher Zuladung (Karosse aus Kunststoff statt Blech).

So ein Ding sollte mal probiert werden, mein örtlicher Citroen-Händler hat mir einen zur Probefahrt beschafft.

Tja, und da standen wir vor genau dem Problem: Mit roter Nummer durften wir wohl fahren, aber niemalsnicht gewerblich und transportieren schon gar nicht.

Wie sich die Kiste unter Beladung verhält war für uns aber selbstredend sehr wichtig, also MUSSTEN wir MIT Beladung fahren.
Der Hersteller wollte das Fzg natürlich nicht zugelassen wissen - auch verständlich, mit Briefeintragung ist die Kiste gleich 'nen Fetzen weniger Wert und wir waren
für den ein neuer Partner.

Langer Rede kurzer Sinn:Nach dem wirklich schlüssigen Darlegen weswegen das eine Probefahrt ist und sie auch unter realen Bedingungen stattfinden musste haben
wir von der Zulassungsstelle, die damals noch die roten 04-Nummern ausgab, ein Schreiben mit auf den Weg bekommen in welchem ausdrücklich das Transportieren
von nicht näher zu bezeichnender Ware aller Art gestattet war.
Kostenfrei und ohne irgendwas.

Unserem damaligen Versicherer, dem Gerling-Konzern, war's ebenfalls egal - er hat uns auf die Schnelle ein Fax gesandt indem zu lesen stand dass dieses Fahrzeug
mit dieser roten Nummer für diese Nacht und sämtliche damit transportierten Sendungen den vollständigen Versicherungssschutz genießen, der sonst auch besteht.

Also: Nein, es ist nicht ausgeschlossen, ja, man darf und kann mit roten Nummern mehr als nur ein leeres Fzg. bewegen.

Man sollte es nur vorher klären.
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...::: Gruß, Erik :::...

- commeo ergo sum! -

Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon wenn es Spaß macht.
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  #20  
Alt 11.02.2013, 22:58
swath swath ist offline
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Zitat:
Zitat von königsfamilie4 Beitrag anzeigen
Da es ja eine Überführungsfahrt eines zusammengehörigen Gespanns ist und keine Überführungsfahrt des Bootes alleine bei Der der Hänger mit den kennzeichen nur hierfür genutzt wird ist es gestattet.
Wenn man sichergehn will gibt man es bei der Erteilung der Kennzeichen mit an und man bekommt eine Sondergenehmigung.
Anderes Thema hierbei ist die Versicherung das ist wieder eine andre Baustelle, damit das Boot auchg versichert ist.
Da die Ü-Kennzeichen ja nur Fremdschäden abdecken.
Die ist die Aussage unsrer Zulassung...
die Aussage bezieht sich wohl auf die 5-Tage-Kurzzeit-Kennzeichen
Es geht hier aber (s. Thema) um (rote)-Haenlder-Kz
__________________
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  #21  
Alt 11.02.2013, 23:06
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Zitat:
Zitat von Mork Beitrag anzeigen
... haben wir von der Zulassungsstelle, die damals noch die roten 04-Nummern ausgab, ein Schreiben mit auf den Weg bekommen in welchem ausdrücklich das Transportieren
von nicht näher zu bezeichnender Ware aller Art gestattet war.
Kostenfrei und ohne irgendwas.

Also: Nein, es ist nicht ausgeschlossen, ja, man darf und kann mit roten Nummern mehr als nur ein leeres Fzg. bewegen.

Man sollte es nur vorher klären.
abgesehen davon, dass es seit > 10 Jahren keine rote Kurzzeit-Kz mehr gibt, behaupte ich mal, dass der Haendler gar nichts dagegen hat, wenn de Herkulesracer (s. # 1) von der Zulassungsstelle 5-Tage-Kz mitbringt und mit dem erworbenen Anhaenger beladen oder unbeladen nachhause oder sonst-wohin faehrt, aber darum geht es hier nicht
__________________
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  #22  
Alt 12.02.2013, 10:31
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Auch mit den roten ist es so. Der Knackpunkt muß sein daß beides füreinander
Bestimmt ist und den gleichen Start und Zielort hat.
und handelt es sich wirklich um die roten?
Denn im allgemeinen und der Umgangssprache sagt immer noch jeder oder viele
zu den kurzzk. Roten nummern. Das ist doch noch so im Kopf
drin.
abgesehn davon dürfen mit den roten händlerkz von fremden Personen nur probefahrten gemacht werden. Die überführungsfahrten darf nur von firmeneigen personal
durchgeführt werden.
es ist immer eine auslegungssache.
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  #23  
Alt 12.02.2013, 22:37
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So, viel Diskussionsbedarf zu diesem Thema wie es scheint.

Ich bekomme am Samstag das neue Boot mit Motor und Trailer. Alles nagelneu und zusammen.

Die Papiere für den Trailer werden auch erst am Samstag übergeben.

Die Rote Nummer ist in dem Fall für mich interessant, weil ich mir dadurch Lauferei und Fahrerei spare.

Was ich von den meisten Leuten bisher zum Thema gehört habe:

Wenn ich das Boot und den Trailer zusammen kaufe und überführe, sollte es kein Problem sein.

Ich kann durch Kaufvertrag/Rechnung nachweisen, dass ich gerade vom Händler komme und das Gesamtpaket überführe.
__________________
Gruß,
Markus
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  #24  
Alt 13.02.2013, 05:37
königsfamilie4 königsfamilie4 ist offline
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Nur mal so...
meintest du jetzt die roten vom Händler oder kurzzeitig???

Lg markus
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  #25  
Alt 13.02.2013, 16:27
Herculesracer Herculesracer ist offline
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Ein ,,normales'' rotes Kennzeichen
__________________
Gruß,
Markus
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