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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 17.02.2013, 19:56
michio666 michio666 ist offline
Cadet
 
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Standard Darf ich 5t Us-Trailer ziehen mit A8?

Hallo Leute, ich hab mal eine Frage. Ich kann einen Us Trailer haben, den ich mit roten nummern überführen wollte. Als Zugmaschine Audi A8 und der Trailer ist so ein 11m dreiachser. Aber nicht zugelassen. Darf ich das überhaubt?

Bedenken weil: Mein Kollege wurde angehalten mit einem Transporter der 2,2t ziehen darf und einen 2,5t Trailer unbeladen. Er hat anzeige bekommen von den Bullen, dass er diesen Trailer hätte nicht ziehen dürfen. Unlogisch da max 500kg lehrgewicht aber wahr.

Vielleicht kennt sich jemand mit dem Kram genau aus.

danke schonmal
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  #2  
Alt 17.02.2013, 20:06
Benutzerbild von Jokno
Jokno Jokno ist offline
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Es kommt auf deinen Fuehrerschein an, hast du den Fuehrerschein Klasse B, dann darf die Gesamtmasse des Zuges 3,5 to nicht uebersteigen.
Hast Du Be, dann darfst Du einen Zugwagen mit max. 3,5 to plus dem zulaessigen Anhaenger ( Anhaengelast) bewegen und in dieser Kombination darf die zGM des Anhaengers hoeher sein als die Anhaengelelast, die im FzSchein eingetragen ist. Voraussetzung das tatsaechliche Gewicht uebersteigt nicht die Anhaengelast.
Hast Du noch den Fuehrerschein Klasse drei, dann hast Du gar kein Problem damit.
Kurzzeitkennzeichen fuer reine Ueberfuehrungsfahrten duerfte auch kein Problem darstellen.
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Joerg
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  #3  
Alt 17.02.2013, 20:07
Wohnbusfahrer
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Ich glaube, das wurde gerade wieder geändert, aber genau sagen kann ich es nicht.
Was mich daran mehr stört, sind die drei Achsen. Tandem darfst du, wenn nicht mehr als 99 cm Achsmittenabstand, aber drei?
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  #4  
Alt 17.02.2013, 20:08
königsfamilie4 königsfamilie4 ist offline
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Hallo

Ist so ne Sache da ja nur mit Tüv-Fähigen Fahrzeugen Rote bzw Kurzzeitkennzeichen überführt werden darf.
Ein US Trailer hat normalerweiße ja kein Tüv oder ist dieser umgerüstet.
Das Kupplungsmaul ist minimal größer als Europäische und die Achsen...
Und ne Probefahrt wäre es ja nur wenn der umgerüstet wäre.
zu dem Gewicht.
es Kommt auf das tatsächliche Gewicht an, die können dich auf ne Waage schicken.
Manch Transporter hat weniger Anhängelast als ein Großer Pkw.
Was hast Du denn für ne Anhängelast im Schein stehn???

Es gilt das tatsächliche Gewicht

Lg Markus
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  #5  
Alt 17.02.2013, 20:09
Benutzerbild von Supra
Supra Supra ist offline
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Hi
war der Transporter ein LKW? War die Strafe vielleicht dafür??? Ansonsten halt ich das für ein Gerücht.
Das mit dem US Trailer ist so ne Sache.... Hydraulikbremse, Us Auflaufeinrichtung, andere Größe des Kugelkopfes???? Frag da vielleicht mal beim Strassenverkehrsamt nach.

Gruß
Kai
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Kai

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  #6  
Alt 17.02.2013, 20:10
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Supra Supra ist offline
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422 Danke in 260 Beiträgen
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So schnell wie ihr Seit kann ich nicht schreiben....
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Kai

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  #7  
Alt 17.02.2013, 20:12
königsfamilie4 königsfamilie4 ist offline
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Ein Us Trailer bekommt Nichtumgerüstet offiziell keinen Tüv.

Bei den Amis ist der Kugelkopf etwas größer fällt auch keinem auf, ist auch nur minimal.

Normalerweiße passiert da auch nix, aber der Teufel liegt...
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  #8  
Alt 17.02.2013, 20:13
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Ostfriesen Ostfriesen ist offline
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Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
Tandem darfst du, wenn nicht mehr als 99 cm Achsmittenabstand, aber drei?
Ist gewesen. Du dürftest auch Drehschemel mit 3 oder vier Achsen fahren. Das Gewicht entscheidet.

Habe mir seinerzeit den 3er umschreiben lassen und darf jetzt Gespann von max. 19 t fahren.
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Alex
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  #9  
Alt 17.02.2013, 20:15
königsfamilie4 königsfamilie4 ist offline
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was hat denn der Trailer leer, ein Ami 3 Achser hat auch sein Gewicht welches man nicht unterschätzen soll.
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  #10  
Alt 17.02.2013, 20:17
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Jokno Jokno ist offline
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Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
Ich glaube, das wurde gerade wieder geändert, aber genau sagen kann ich es nicht.
Was mich daran mehr stört, sind die drei Achsen. Tandem darfst du, wenn nicht mehr als 99 cm Achsmittenabstand, aber drei?
Das von mir beschriebene ist die neue , ab 19.01.2013 gueltige Fassung.
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Joerg
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  #11  
Alt 17.02.2013, 20:18
Solpat Solpat ist offline
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Hallo Joerg,

ungeachtet der Führerscheinproblematik, ist in Deutschland das maximal mögliche Anhängergewicht mit Auflaufbremse auf 3,5 Tonnen beschränkt. Der 5 Tonnen US-Trailer hat:

1. Keine deutsche Zulassung
2. Keine in Deutschland für sein Gewicht zugelassene Bremsanlage.
3. Steht in den Papieren des Audi A8 die Zulässige Anhängelast. Die müsste jeh nach Motorisierung und Antrieb). D. h. unbeladen bzw. Teilbeladen dürfte das Zugfahrzeug theoretisch den Trailer ziehen, wenn Pkt. 1 und 2 nicht wären.

In einem Wort: NEIN

Wie es allerdings mit US-Zulassung (Nummernschild) wäre, wäre interessant zu erörtern.

Wenn Du eine deutsche Zulassung möchtest, müssen Achsen und Auflaufeinrichtung abgestimmt und eine Berechnung vom Hersteller (Achse+Aufleufeinrichtung) vorliegen. Ich könnte mir nur vorstellen den Trailer auf 3,5 abzulasten und auf deutsche Komponenten umzubauen.

MfG

Oliver
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Es braucht einen langen Atem Dingen auf den Grund gehen zu können - Sachkenntnis verkürzt den Weg ungemein!
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  #12  
Alt 17.02.2013, 20:21
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Jokno Jokno ist offline
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Oliver , ich gebe Dir Recht, wenn der Troeteroeffner den Anhaenger zulassen wollte, aber es geht doch- so hab ich es verstanden- nur ume eine Ueberfuehrung um den Anhaenger als Hafentrailer zu verwenden.
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  #13  
Alt 17.02.2013, 20:23
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Basstel-Bassti Basstel-Bassti ist offline
Preußenbengel
 
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den Dreiachser ... mittels Demontage zum 2-achser machen ?
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diesen Beitrag löschen ist auch keine Lösung
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  #14  
Alt 17.02.2013, 20:28
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Emotion Emotion ist offline
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Oliver lese doch mal genau!!

Leere Überführung, rotes überführungskennzeichen

Daher gilt der Anhänger als ungebremst (Ami Bremse zählt nicht)

Wenn das Leergewicht kleiner 750kg ist und der A8 750 kg ungebremst ziehen darf ist es legal!

Es sollte idealerweise noch das zugmaul gegen ein einfaches deutsches getauscht werden, das kostet ca.15€

Steht aber alles schon hundertfach im Forum
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  #15  
Alt 17.02.2013, 20:30
königsfamilie4 königsfamilie4 ist offline
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Hallo

Klar geht es nur um die Überführung

Aber alleine das der Trailer keine Deutsche Zulassung hat und die beschriebenen Gründe die Oliver auch genannt hatte.
Auch sind die Verschlüsse bzw Sicherung der Deichsel hier nicht angenommen

Ist eine Überführung mit Roten oder Kurzeitkennzeichen NICHT erlaubt.


Lg Markus
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  #16  
Alt 17.02.2013, 23:36
herrmic herrmic ist offline
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Zitat:
Zitat von Ostfriesen Beitrag anzeigen
Ist gewesen. Du dürftest auch Drehschemel mit 3 oder vier Achsen fahren. Das Gewicht entscheidet.

Habe mir seinerzeit den 3er umschreiben lassen und darf jetzt Gespann von max. 19 t fahren.
Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Oliver lese doch mal genau!!

Leere Überführung, rotes überführungskennzeichen

Daher gilt der Anhänger als ungebremst (Ami Bremse zählt nicht)

Wenn das Leergewicht kleiner 750kg ist und der A8 750 kg ungebremst ziehen darf ist es legal!

Es sollte idealerweise noch das zugmaul gegen ein einfaches deutsches getauscht werden, das kostet ca.15€

Steht aber alles schon hundertfach im Forum
Zitat:
Zitat von Jokno Beitrag anzeigen
Es kommt auf deinen Fuehrerschein an, hast du den Fuehrerschein Klasse B, dann darf die Gesamtmasse des Zuges 3,5 to nicht uebersteigen.
Hast Du Be, dann darfst Du einen Zugwagen mit max. 3,5 to plus dem zulaessigen Anhaenger ( Anhaengelast) bewegen und in dieser Kombination darf die zGM des Anhaengers hoeher sein als die Anhaengelelast, die im FzSchein eingetragen ist. Voraussetzung das tatsaechliche Gewicht uebersteigt nicht die Anhaengelast.
Hast Du noch den Fuehrerschein Klasse drei, dann hast Du gar kein Problem damit.
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Habs mal komprimiert. Da steht alles, was für dich interessant ist.

Alles andere ist gefährliches Halbwissen, bzw. Unwissen.
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  #17  
Alt 18.02.2013, 02:50
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Zitat:
Zitat von königsfamilie4 Beitrag anzeigen
...

Bei den Amis ist der Kugelkopf etwas größer fällt auch keinem auf, ist auch nur minimal.

......
Die Amis haben Kugelköpfe in allen Grössen, mein 5t Bootstrailer hat 2 5/16 Zoll, das sind knapp 58.7mm.
Da würde ich schon genau nachsehen, zumal die amerikanischen 2 Zoll auch 50.8 mm sind, und nicht bloss "minimal grösser"

Chris
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  #18  
Alt 18.02.2013, 06:55
königsfamilie4 königsfamilie4 ist offline
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Hallo Chris

Das minimal größer war falsch ausgedrückt...

Aber die meißten wissen es nicht und es fällt den wenigsten
Der größenunterschied auf.

Und daß mit dem gefährlichen halb oder unwissend ist so Ne Sache.
ohne Umrüstung ist der trailer nicht verkehrstauglich und somit
ist das überführen NICHT gestattet egal welcher Führerschein egal welche
anhängelast.
und eine Probefahrt ist es erst nach einer Umrüstung.
das ist kein halb oder unwissen.
da ich vom handy aus schreibe bin ich zu faul den gesetzestext rauszugoogeln.
und bei nem 5t 3achser kommt man nicht mit 750 kg ungebremst hin
wie es hier auch schon gefallen ist.

Lg markus.
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  #19  
Alt 18.02.2013, 10:35
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Sorge für sichere Beleuchtung, Kupplung und Bremsen, fahre vorsichtig und zurückhaltend und sieh zu, dass der Führerschein passt. Der alte 3er hat nämlich eine Achsbeschränkung. Die entfällt aber mit dem Umtausch nach BE und C1E. Beim Rest würde ich es drauf ankommen lassen.
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  #20  
Alt 18.02.2013, 12:43
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Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von michio666 Beitrag anzeigen
Bedenken weil: Mein Kollege wurde angehalten mit einem Transporter der 2,2t ziehen darf und einen 2,5t Trailer unbeladen. Er hat anzeige bekommen von den Bullen, dass er diesen Trailer hätte nicht ziehen dürfen. Unlogisch da max 500kg lehrgewicht aber wahr.
Das ist nicht unlogisch, da es nach dem zulässigen Gesamtgewicht geht und nicht nach dem tatsächlichen Gewicht = Leergewicht.

Demnach erfolgte die Anzeige der Polizei völlig zu recht.
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Gruß Fred
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Geändert von Fred (18.02.2013 um 13:39 Uhr)
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  #21  
Alt 18.02.2013, 13:42
Arzgebirger Arzgebirger ist offline
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[QUOTE=Canadachris;3000335]Die Amis haben Kugelköpfe in allen Grössen...

Na alle Größen gibts auch wieder nicht...gibt nur 3 bei PKW/SUV...

Er wird ne 2 5/16 Zoll haben....(wenn nicht in US umgerüsted..)und die klappert auf deutschen Anhängerkugeln...lässt sich aber durch einstellen der Sperrklinke beheben....macht man aber nicht..


Glück Auf!
Gunar
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  #22  
Alt 18.02.2013, 14:13
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Das ist nicht unlogisch, da es nach dem zulässigen Gesamtgewicht geht und nicht nach dem tatsächlichen Gewicht = Leergewicht.

Demnach erfolgte die Anzeige der Polizei völlig zu recht.
Beim Ziehendürfen des Autos geht es nach tatsächlichem Gewicht, beim Fahrer nach zulässigem.
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  #23  
Alt 18.02.2013, 14:22
herrmic herrmic ist offline
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Das ist nicht unlogisch, da es nach dem zulässigen Gesamtgewicht geht und nicht nach dem tatsächlichen Gewicht = Leergewicht.

Demnach erfolgte die Anzeige der Polizei völlig zu recht.


§ 42 StVZO - Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen und Leergewicht
(1) Die gezogene Anhängelast darf bei
1.
Personenkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht,
2.
Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts,
3.
Lastkraftwagen in Zügen mit durchgehender Bremsanlage weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts
des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen. Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3 500 kg betragen. Die Anhängelast bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Absatz 3 darf nur 50 Prozent der Leermasse des Kraftfahrzeugs betragen.
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  #24  
Alt 18.02.2013, 14:26
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billi billi ist gerade online
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Gegen das Ziehen spricht:
  1. Der Trailer wird als ungebremster Trailer angesehen, da die amerikanische auflaufeinrichtung nicht zugelassen ist
  2. das Max. Gewicht eines ungebremsten Hängers 750kg nicht püberschreiten darf
  3. das Leergewicht eines 3 Achsigen US Trailers locker über diese 750 kg liegt.
  4. Der Trailer nicht der STVZO entspricht und somit generell nicht im Strassenverkehr bewegt werden darf.
  5. Die Kupllung des Trailers nicht aud den deutschen Kugelkopf passt und somit keinen Sicheren Halt gewährleistet.
Im Falle des Falles erlischt der Versicherungschutz des Zugfahrzeuges und auch die Privathaftpflicht würde im Schadensfall nicht zahlen.
__________________
Gruß Volker
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Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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  #25  
Alt 18.02.2013, 14:27
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Das ist nicht unlogisch, da es nach dem zulässigen Gesamtgewicht geht und nicht nach dem tatsächlichen Gewicht = Leergewicht.

Demnach erfolgte die Anzeige der Polizei völlig zu recht.

Das!!!! ist absolut falsch!! Das tatsächliche Gewicht zählt und nichts anderes!!
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