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  #1  
Alt 21.02.2013, 10:27
stefan_ha stefan_ha ist offline
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Standard Aktuelle Steuer -Info bei Einführung aus einem Drittland

Hallo Leute,
ich beabsichtige ein gebrauchtes Boot von privat in der Schweiz zu kufen und nach Deutschland einzuführen. Dazu habe ich eine aktulle Info direkt von dem Zollinfocenter erhalten.

Er wird dabei eine
- Einfuhrsteuer i.H.v. 19% fällig (entspricht der MwSt) und darüber hinaus
- Zoll i.H.v. 1,7 %
jeweils auf den Kaufpreis.

Der Zoll richtet sich u.a. nach
- der Bootart (Segel, Motor)
- Länge (eine Grenze ist 7,5 Meter)
- Motor (Außen / Innen).

Die Angaben sind ohne Gewähr und dienen nur als Orientierung.

VG, Stefan
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  #2  
Alt 21.02.2013, 10:34
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billi billi ist offline
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Standard

Das ist ja schon lange bekannt das bei Einfuhr aus einem Nicht EU land in die EU Einfuhrumsatzsteuer in dem Land zu bezahlen ist wo die Ware in Verkehr gebracht wird.

solltest mal die Suchfunktion benutzen was hier alles über steuer geschrieben steht.
Gearde die die ihre Boote aus USA beziehen haben damit Erfahrung.
Und das die Schweiz nicht in der EU ist dürfte ja allgemein bekannt sein.

zumindest mit der CE dürftest du keine Probleme bekommen. ausgenommen das boot ist älter als Baujahr 98 da damals noch keine CE vorschrift war.
Da es jetzt aber erstmals in die EU eingeführt wird müsste dann auch CE fällig sein (wie wenn es älter als 1998)
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Gruß Volker
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  #3  
Alt 21.02.2013, 11:58
stefan_ha stefan_ha ist offline
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Das Steuer bezahlt werden muss, ist klar. Es ging hier eher um exakte Daten, insbesondere bzgl. des anfallenden Zolls. Selbst die Zollauskunft musste erst recherchieren, um eine Größenordnung nennen zu können.
VG, Stefan
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  #4  
Alt 21.02.2013, 12:04
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Zitat:
Zitat von stefan_ha Beitrag anzeigen
Das Steuer bezahlt werden muss, ist klar. Es ging hier eher um exakte Daten, insbesondere bzgl. des anfallenden Zolls. Selbst die Zollauskunft musste erst recherchieren, um eine Größenordnung nennen zu können.
VG, Stefan
Exakte Daten ist so ne sache.

Klar wenn du aus der Schweiz nach Deutschland kommst fällt die Deutsche Märchensteuer an.
wenn du die Ware zuerst in einem anderen EU Land einführst dann fällt dort die Mehrwertsteuer an.
Kann günstiger oder teurer sein je nach Mehrwertsteuersatz.
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Gruß Volker
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  #5  
Alt 26.02.2013, 22:36
Dott Dott ist offline
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Wird das mit der steuer wenn das boot beim wsa angemeldet ist innerh. der EU überhaupt kontrolliert?

Wo kann man denn sein boot im nachhinein versteuern und zahlt man dann den neuwert oder den wert zum zeitpunkt des kaufes?

Geändert von Dott (26.02.2013 um 23:55 Uhr)
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  #6  
Alt 27.02.2013, 00:49
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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nein das kontrolliert niemand,
wenn dein Verkäufer das Gespann z.B. nach D bringen würde, dann hättest du das Boot nicht eingeführt und brauchtest keine Steuer zahlen

bei jedem Zollamt kannst du dein Boot nachträglich verzollen, wenn du dann besser schlafen kannst
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #7  
Alt 27.02.2013, 06:11
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
nein das kontrolliert niemand,
wenn dein Verkäufer das Gespann z.B. nach D bringen würde, dann hättest du das Boot nicht eingeführt und brauchtest keine Steuer zahlen

Die Steuer wird zwar nicht bei der Anmeldung kontrolliert, köönte aber jederzeit kontrollirt werden. Hab ich aber noch nie gehört das diese kontrolliert wurde. gerade nicht bei älteren Booten.
Aber nur den Verkäufer das Boot reinbringen reicht nicht aus. In Verkehr wird es erst mit der Anmeldung gebracht. Erst dann fällt die Steuer an (wenn vorher nicht schon innerhalb der EU in verkehr gebracht)

Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen

bei jedem Zollamt kannst du dein Boot nachträglich verzollen, wenn du dann besser schlafen kannst
Ja das kann man wenn man will. Es wird der Zeitwert berechnet (Der im Kaufvertrag angegebene Preis).
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  #8  
Alt 27.02.2013, 09:24
CeeBee CeeBee ist offline
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Kaufs du das Boot in der Schweiz oder ziehst du mit dem Boot um? Grosse Unterschied.

Auszug aus Zoll online -
Als Übersiedlungsgut gelten:
Hausrat, d.h. alle persönlichen Gegenstände, Haus-, Bett- und Tischwäsche, Möbel sowie Geräte, die bestimmt sind zum persönlichen Gebrauch durch den Begünstigten oder im Haushalt des Begünstigten;
private Fahrzeuge aller Art; d.h. Fahr- und Krafträder, Pkw (ggf. mit Anhänger), Camping-Anhänger, Wassersportfahrzeuge und Sportflugzeuge (anhand einer Bescheinigung der zuständigen ausländischen Behörde ist nachzuweisen, dass das Fahrzeug bzw. das Flugzeug in dem betreffenden Land auf den Namen des Übersiedelnden zum Verkehr zugelassen war);.......
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