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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Boot in Holland gekauft / Holländische Papiere? Wer kann helfen
Moin Moin meine lieben,
hört mal, ich hoffe Ihr könnt mir helfen, ich habe in Holland über die letzten Jahre 2 Boote gekauft, das erste Boot, habe ich einfach gekauft ohne irgendwelche Papiere zu bekommen! Hat hier in D alles wunderbar geklappt! Nun habe ich für 2 Wochen wieder ein Boot in NL gekauft und bin mit dem Verkäufer dann zu einer Station zum abmelden / umschreiben gefahren! Nun wurde das Boot auf meinen Namen umgeschrieben, habe gestern Post von der VWE Stelle bekommen mit einer CHipkarte wo die Bootsdaten und meine Daten vermerkt sind ! ( auf deutsch steht dort auch noch "Registrierung für ein schnelles Motorboot " ) ! Nun meine Frage, ist das Boot quasi in Holland gemeldet? ( es ist ja auch das Kennzeichen vom VB dran , also am Boot ) Muss ich Steuern oder sowas an NL zahlen? Reichen diese Papiere für Deutschland? Welche Flagge fahre ich? |
#2
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wo kann ich mich erkundigen, bzw. weiß es wirklich keiner?
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#3
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Hallo Tom,
wenn ich das richtig verstehe hast du eine sog. Speednummer, das ist eine reine holländische Zulassung die in Deutschland nicht gültig ist. Das einfachste ist ein internationaler Bootsschein (IBS), den bekommst du z. B. beim deutschen Motorjachtverband un der ist fast überall gülitig, vor allem seit auch in NL. Füher haben die Holländer das nicht anerkannt und man brauchte die Speednummer, im Zuge der EU wurden sie aber dazu gezwunden die anderen Zulassungen aus der Eu anzuerkennen. Gruß Achim |
#4
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oder beim WSA eine Zulassung holen. Die ist billiger als der IBS und muss auch nicht verlängert werden.
Innerhalb der EU auch überall gültig.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#5
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Wenn Du tatsächlich eine Niederländische Zulassung für ein "Schnelles Motorboot" hast, so ist dies eine offizielle Zulassung eines EU-Mitgliedsstatates und somit in allen anderen EU-Mitgliedsstaaten anerkannt und gültig. Ob das so sinnvoll ist, sei dahingestellt, eine Zulassung beim örtlichen WSA kostet schlappe 18 Euro und gilt ebenfalls in ganz Europa. Da ruft Du an und schilderst die bestehende Zulassung, man wird Dir dann erklären, wie Du an die Deutsche Zulasung kommst.
Wenn in NL Steuern anfallen, wird Dir das mitgeteilt, keine Sorge Kennzeichen werden in NL nie gewechselt, die bleiben für immer am Zulassungsgegenstand. Ist bei Autos auch so. Eine WSA-Zulasung zieht übrigens keine weiteren Kosten nach sich. Grüße Mattthias.
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#6
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Hallo Tom,
einfach die Zulassungsbescheinigung von der Chipkarte ausdrucken und in D zulassen. Wie zuvor beschrieben, beim WSA, DMYV oder ADAC (du kannst bei allen Dreien den Antrag im Internet runterladen, ausdrucken und mit den Unterlagen per Post senden - Bezahlung dann per Überweisung oder Abbuchung). IBS und Bootsschein vom WSA sind unbegrenzt in D gültig. Wenn du mit dem IBS ins Ausland möchtest, darf er erst 2 Jahre alt sein. Du kannst ihn aber immer wieder verlängern lassen (aber wie geschrieben -> in D ist er unbegrenzt gültig). Der Bootsschein vom WSA darf im Ausland offiziell für maximal 4 Wochen am Stück benutzt werden. D. h. wenn du z. B. nach Kroatien fährst, darf dein Urlaub nicht 4 Wochen am Stück überdauern (offiziell ist dies so, bisher kenne ich jedoch keinen Fall, wo das schon mal beanstandet wurde -> außerdem kann man dies umgehen, wenn man sich bei einem Hafen ein- und ausschreibt und am nächsten Hafen wieder...). P. S. ich hatte auch schon 2 aus NL
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Viele Grüße Thomas |
#7
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Moin,
da kann ich nicht ganz soviel zu sagen, aber zumindest soviel. Ich hab mir letztes Jahr im Sommer eine Italienische Seabird 655 mit CE-Kennzeichenin NL gekauft, allerdings ohne die dazugehörigen Papiere. Das Boot kommt aus einer Privatinsolvenz. Der Bootshändler der das Boot im Namen der Bank verkauft hat, hat das Boot für mich in NL zugelassen damit wir dort mit dem Boot sofort unseren Urlaub verbringen konnten. Das geht problemlos in NL, Steuern oder sowas musste nicht Zahlen, Flagge habe ich keine geführt in dieser Zeit. Nachdem wir wieder in D waren wollte ich mit der holländischen Anmeldung das Boot bei hiesigen WSA (Duisburg) anmelden. Das funktionierte leider nicht - keine CE Erklärung - , hollänische Registrigung - uninterressant. So die Aussage des Zuständigen. Also nach ein paar Minuten heißer Debatte auf dem Absatz kehrt gemacht und meinem Kumpel den Auftrag gegeben mit seiner Polizeiuniform im WSA Mühlheim die Anmeldung vorzunehmen. Was soll ich sagen, selbst mit geballter Autorität eines Polizisten kein durchkommen bei den sturen Verwaltungsangestellten, also keine Zulassung. Ergebnis also: - Werft und holländischer Importeur insolvent - keine CE ! - holländische Bootseigner mit gleichem Boot hatten ebenfalls keine CE ! - Beauftragung eines Sachversändigen in den Archiven der Benannten Stellen nachzuforschen, kein Ergebnis Mir blieb leider nur der Weg eine neue CE machen lassen, 1.300 Euro gelöhnt und Boot anmelden. Anmeldung zum ADAC habe ich gerade weggeschickt. Alle anderen Bootskollegen aus dem Forum mögen ja unter umständen noch Anfang letzten Jahres irgendwo in D beim WSA ein Boot ohne CE angemeldet bekommen haben, aber heute ist das mit großer Sicherheit nicht mehr möglich. Das ist zumindest meine Erfahrung bezüglich Bootsanmeldung ohne CE gewesen. Die holländische Registrierung kannst Du in NL bei der Post abgeben, da bekommst Du dann ein Bescheid zur Anmeldung dieser Nummer ausgehändigt. Hoffe ich konnte Dir ein wenig helfen auch wenn ich Dir leider keinen Tip zum Geldsparen geben konnte. Mit besten Grüssen Andreas
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#8
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Zitat:
Hallo Andreas, wenn man nicht umfassend informiert ist, kann man zwar eigene Erfahrungen schildern, sollte aber nicht solche unqualifizierten Behauptungen (siehe rot markierter Text deiner Aussage) aufstellen Natürlich ist es heute noch möglich. Das Boot muss nur vor dem 15.06.1998 in Holland bzw. der EU erstmalig registriert gewesen bzw. gekauft worden sein Die CE benötigt man (bereits 1000 mal im beschrieben und diskutiert): Auszug vom WSA: "Kopie der EU-Konformitätserklärung des Herstellers oder Importeurs (bei Sportbooten ab 2,50 m Länge, die nach dem 15.06.1998 sowie bei Wassermotorrädern, die nach dem 31.12.2005 erstmals in der EU in Verkehr gebracht wurden)"
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Viele Grüße Thomas
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#9
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Hallo Thomas,
war mir so klar das sowas kommt. Also bezüglich ohne CE anmelden, und das darfst mir glauben, habe ich mich umfassen informiert. Deine Aussage "Natürlich ist es heute noch möglich. Das Boot muss nur vor dem 15.06.1998 in Holland bzw. der EU erstmalig registriert gewesen bzw. gekauft worden sein" ist das Deine persönliche Erfahrung die Du bei Deiner letztjährigen Bootsanmeldung gemacht hast, oder eher die Erfahrung eines "Bekannten" ? Meine "heiße Debatte" beim WSA Duisburg und Mühlheim bezog sich ausschließlich auf Dein hier aufgeführtes Thema: "Kopie der EU-Konformitätserklärung des Herstellers oder Importeurs (bei Sportbooten ab 2,50 m Länge, die nach dem 15.06.1998 sowie bei Wassermotorrädern, die nach dem 31.12.2005 erstmals in der EU in Verkehr gebracht wurden)" mit dem von mir dargelegten Ergebniss. Und bei der von mir gewählten Wortwahl "mit großer Sicherheit" sollte nicht heißen " mein Wort ist Gesetz und ich weiß alles", nur mal so zum Vständniss. Geändert von Andreas.M (25.02.2013 um 11:52 Uhr) Grund: Gruß vergessen |
#10
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ich hab selbst mein Boot in Mannheim umgemeldet und der Freundliche MA des WSA schaute kurz auf die Papiere und meinte nur: " Aha 1996 dann brauchen sie ja keine CE" und schon war ich mit dem Zahlbeleg auf dem Weg zur Kasse. Bis ich bezahlt hatte, hatte er schon den Schein fertig.
War ne Sache von 30 min.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#11
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Hallo Andreas,
das hat mit persönlichen Erfahrungen (obwohl ich diese ausreichend habe) nix zu tun. Das ist einfach GESETZ. In D/EU ist sowas in Gesetzen und Verordnungen geregelt und da gibt es NICHTS zu diskutieren Man kann lediglich darüber diskutieren (s. auch den anderen Threat hier im zur Zulassung (d)einer ? Seabird 655), dass manche "Behörden" es mit Gesetzen/Verordnungen nicht ganz so genau nehmen oder einzelne Mitarbeiter sich in manchen Details nicht so auskennen Es ist auch toll, was manche Zulassungsstellen (egal ob Auto oder Boot) über die andere Zulassungsstelle sagen "die von.... haben doch gar keine Ahnung, die machen das immer anders als es in der Verordnung steht... usw.) Dann wurde dein Boot nach dem 15.06.1998 in Holland bzw. der EU erstmalig registriert oder in Verkehr gebracht.
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Viele Grüße Thomas
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#12
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Hallo Thomas,
wie gesagt, italienischer Hersteller (also schon in der EU Produziert) mit CE Schild im Boot. Boot ist Bj. 2003 und von einem Niederlländer in die Niederlande eingeführt, das war der Stand. Aber jetzt soll auch gut sein, ich hab jetzt ne teure CE für mein Boot und falls mal einer hier im Forum das gleich Model ohne CE kauft kann er mich gerne kontaktieren. So und jetzt mit Gruß. Tschö Andreas
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#13
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Zitat:
auch wenn es für dich Scheixxxe war, so ist in deinem Fall doch alles getreu dem Gesetz gelaufen Dein Boot ist nach dem 15.06.1998 gebaut worden und daher benötigst du für die Zulassung eine CE. Ich brauche so eine blödsinnige Bürokratie auch nicht Könnte dir noch viel bessere Storys darüber von meiner letzten Autozulassung mit einem Ford aus Luxemburg erzählen, welchen der Luxemburger zuvor in D gekauft hat aber wir sind hier ja im Boote (nicht Auto)-Forum Habe mal nach deinem Bootstyp gegoogelt. U. A. wird es von einer Charterfirma zur Vermietung angeboten. Dort hätte ich einfach mal nett nachgefragt, ob sie dir die CE mal mailen können... P. S. habe letztes Jahr meine Bayliner BJ 2003 vom Gardasee geholt. Ohne CE hätte ich die nicht gekauft oder die ca. 1.300 € gleich vom Kaufpreis abgezogen
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Viele Grüße Thomas
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#14
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Hallo Thomas,
na klar, normale vorgehensweise, kontakt mit der Charterfirma hatte ich, Boot liegt in Hr aber die hatten leider auch keine CE für Ihr/mein Boot. Ich bin jetzt zufrieden, habe sogar den Vorteil durch meine eigene Zertifizierung das die Motorleistung von 200 auf 225 PS angehoben wurde. Somit ist der montierte stärkere Motor jetzt legal. Tschö Andreas
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#15
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Zitat:
Das Papier vom WSA gilt auch im Ausland unbegrenzt. Auch wenn die (gelogene) Werbung des ADAC was anderes behauptet.
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Michael wer Fehler findet, darf sie behalten |
#16
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Zitat:
Hat die Dame vom WSA Bingen gesagt
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Viele Grüße Thomas |
#17
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Das Boot ist zugelassen
Noch 'mal zur Ausgangsfrage: Die Papiere reichen für Deutschland, das Boot ist bereits zugelassen, der TE kann es so lassen, wie es ist. Einmal innerhalb des nächsten Jahres zurück nach NL, und schwupps, ist es wieder für ein Jahr von der Anmeldung in Deutschland befreit.
Eine Flagge musst Du garnicht führen, die Deutsche darfst Du, die Niederländische darfst Du allerdings nicht führen. Grüße Matthias.
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#18
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Zitat:
http://www.elwis.de/Freizeitschifffahrt/kennzeichnung-kleinfahrzeuge/KlFzKV-BinSch/I-Allgemeine_Vorschriften/index.html Als Flagge wird diejenige geführt in welchem Staat das Boot zugelassen ist, unabhängig davon wer steuert oder welcher Nationalität der Eigner ist.
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Gruss Vestus
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#19
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Hallo vestus,
wenn du unter deinem Link mal in §3 Ausnahmen geht`st, dann steht da daß du das Boot immer ein Jahr lang fahren darfst http://www.elwis.de/Freizeitschifffa.../03/index.html
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#20
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Zitat:
ihren Heimathafen oder -ort und deren Eigentümer ihren Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung haben sobald der Wohnsitz in Deutschland ist muss auch deutsches Kennzeichen dran. Da geht kein weg vorbei. Vestus hat recht.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#21
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Zitat:
auf diesen §3 basiert mein Posting. Selektives Lesen mag gut für das eigene Wohlbefinden sein, nutzt im Endeffekt aber niemanden. Volker hat es richtig gelesen. P.S.: Die Ausformulierung dieses § ist alles andere als glücklich gwählt. Daher kommt es ja immer wieder zu Diskussionen bzw. Festhalten an Ammenmärchen.
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Gruss Vestus
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#22
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Was ist denn wenn der bisherige Besitzer des Bootes das Ding in NL liegen hat und es bis heute noch nicht irgendwo ausser bei seiner Versicherung gemeldet hat? Bei mir ist das der Fall wie ich heute hörte. Das ding kommt aus 76. Muss ich das nirgends ( ausser im Hafen ) anmelden?
Mist... Ihc dachte ich hätte an fast alles gedacht.. |
#23
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Zitat:
Hallo Lars, was meinst du mit deinem Posting? Hast du ein Boot BJ 1976 von jemandem gekauft, auf den es bisher nicht zugelassen war (der es lediglich versichert hat)
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Viele Grüße Thomas |
#24
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Hallo Thomas,
ja genau. Ich habe heute nochmal mit dem EIgner gesprochen. Dieser sagte mir ( er ist in D ansässig ) das er das Boot nirgends angemeldet hätte. |
#25
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Mir ahnt böses ...
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