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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Sicherheitsausrüstung für kleines Kajütboot, was ist gesetzlich vorgeschrieben ?
Hallo Leute,
ab April solls aufs Wasser, mit unserem neuen (gebrauchten) Quicksilver Cabin 420 ! Kanns kaum erwarten ! Rot/Grüne Beleuchtung ist vorn auf der Kajüte bereits vorhanden. Zulassung, Schwimmwesten, Fender, Anker, Festmacherleine sind auch schon da. Was muss ich noch haben, damit ich bei der nächsten Kontrolle auf der Weser, oder auf der Ostsee nicht zur Kasse gebeten werde ? Gruß, Andreas
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#2
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Zitat:
Führerschein und Fahrzeugpapiere.
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu.
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#3
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Ein Paddel wäre evtl. nicht schlecht.
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#4
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Ohne Feuerlöscher, Verbandkasten und einem gefüllten Resevekanister würde ich im Hafen bleiben !
Wenn nicht dabei kostet es zwar keine Strafe aber evtl. das Leben Safty First Beste Grüße von Marco
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Sportliche Grüße von Marco Wenn du Benzin im Blut hast schaust du nicht auf die Tankanzeige
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#5
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Zitat:
Wenn es zugelassen ist, die Zulassung und einen geeigneten Fahrer nebst See-Schein.
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gregor |
#6
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Gesetzlich ist diesbezüglich in DE ja wenig geregelt, wie schon erwähnt wurde.
Kaum dass man die Grenzen mit dem Boot überschreitet, kann das plötzlich ganz anders sein. Da gilt dann wie beim Auto ja auch: Pflichtausrüstung des Gastlandes ist mitzuführen. Eine imho sehr brauchbare Zusammenstellung (neben den hier im unzähligen aufzufindenden Listen) gibt's von der Kreuzerabteilung des DSV, schön nach Revieren (0=Trans Ocean bis 5=Binnen) zusammengestellt: Sicherheitsrichtlinien der Kreuzerabteilung
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#7
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Gesetzlich ist für Sportboote in deutschen Gewässern keine Ausrüstungspflicht vorgeschrieben, bis auf den Umstand einer erforderlichen Beleuchtung auf Seeschiffahrtsstraßen.
Wenn aber etwas passiert, geht es immer um die Frage der Vermeidbarkeit. Hier ist der Schiffsführer in der Pflicht. Er muss sich im Einzelfall dafür verantworten, weil er nicht sachgerecht bzw. im Sinne der "Seemanschaft" gehandelt hat, die eigentlich nur Empfehlungen, aber ernst zu meinende, beinhaltet. Wenn er grob fahrlässig gehandelt hat im Sinne der Seemannschaft, hängt er sowieso am Fliegenfänger, wobei die einfache Fahrlässigkeit grundsätzlich schon ausreicht, weil das Zivilrecht nicht nach Vorsatz oder bedingtem Vorsatz verlangt. Reine (einfache) Fahrlässigkeit reicht im zivilrechtlichen Sinne schon aus, um einen Schadensersatzanspruch beim Kläger zu begründen. Ob das Ganze auch einen strafrechtlich relevanten Hintergrund haben könnte, ist beim Zivilrecht ohne Belang. Gruß Walter |
#8
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Zitat:
kleine Ausnahme: der Bodensee. BSO 13.20 (3): (3) Auf Vergnügungsfahrzeugen mit Maschinenantrieb, auf Fahrzeugen der Berufsfischer und auf Segelfahrzeugen muss für jede an Bord befindliche Person ein geeignetes Rettungsmittel mit mindestens 100 N Auftrieb vorhanden sein. Die Anforderung an die Auftriebsleistung der Rettungsmittel gilt nur für Rettungsmittel auf Fahrzeugen, die nach dem 24. Mai 1996 erstmals zugelassen wurden.
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Viele Grüße, Marco
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#9
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Wie schon geschrieben eine feste (es gibt eine Empfehlung) Ausrüstungspflicht gibt es nicht. Aber: Jeder Skipper hat sein Boot so auszurüsten und seinen Kenntnisstand so zu erweitern, wie es das Revier erfordert.
Alle Ausrüstungsgegenstände müssen zugelassen und aktuell sein. Außerdem gibt es rein theoretisch für die See eine Logbuchpflicht (auch für die Sportschifffahrt), darin wir vor Antritt der Reise oder Fahrt: Crewstärke, Revier, usw vermerkt. Das ist zwar theoretisch und eine Überprüfung bei küstennaher Fahrt mir unbekannt, im Schadenfall wird die Versicherung sich aber wahrscheinlich an diese Pflicht erinnern. Wie schon oben geschrieben: das BF ist voll mit Beiträgen zu Ausrüstung. Als erstes solltest du das BF Kompendium " Trockendock" zum Thema lesen und konkrete Fragen etwas spezieller erfragen, sonst wird die Antwortenstreuung breit und unübersichtlich. Zum Trockendock: http://www.boote-forum.de/forumdisplay.php?f=36 Zur Suchfunktion im BF http://www.boote-forum.de/search.php Ich kann jedem Einsteiger nur empfehlen, die: Trockendock und Linkliste abzuarbeiten. Darin gibt es unzähliges Quellwissen, welches keine Bootsschule vermittelt aber immens wichtig für den reibungslosen Bootssport ist.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#10
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Moin,
das reicht bei unsichtigem Wetter nicht, wie auch bereits geschrieben wurde. Zudem müssen die Beleuchtungsmittel für Fahrtgebiet See, auch geprüft sein. Ankern ohne Ball kostet auch schnell € 30,- Beste Grüße Dirk
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Datt Best fun Läbn is, watt jü met de Tään afreeten daut. (Alte norddeutsche Weisheit) |
#11
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Taschenlampe
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Schöne Grüße von der Küste Klaus |
#12
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In Brandenburg wurde ohne gültigen Feuerlöscher kassiert.
Ebnso kontrolliert Wasserschutzplizei: Verbandskasten , Abnahme er Gasanlage. |
#13
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Zitat:
Bei unsichtigem Wetter besteht Funkpficht.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#14
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Zitat:
Gasanlage verlangt nur die Verischerung die Abnahme.
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#15
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Im Seebereich nicht grundsätzlich. Revierbesonderheiten beachten.
Wenn wir schon auf unsichtiges Wetter rumreiten: Schallsignalmittel. Solltest Du nach Dänemark, oder andere Länder rüber wollen, ist das Flaggenrecht zu beachten. Seegehende Schiffe müssen die Bundesflagge führen. Abwandlungen der Bundesflagge dürfen nicht benutzt werden und können richtig teuer werden. Beste Grüße Dirk
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#16
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Hier wird immer von irgendwelchen Pflichten gesprochen dann gebt aber bitte auch die Quelle dieser Pflicht mit an alles andere ist in meinen Augen Glaskugelseherei.
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Gruß Rüdiger |
#17
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Zitat:
Zitat:
Für Bundeswasserstraßen trifft die Aussage zu, auf Brandenburgischen Landeswasserstraße gilt jedoch die LSchiffV. Feuerlöscher §35 (2) Fahrzeuge mit fest eingebauten Verbrennungsmotoren, sowie Fahrzeuge mit fest eingebauten Heizungen oder Kocheinrichtungen müssen mit geeigneten Feuerlöschgeräten oder Feuerlöscheinrichtungen ausgerüstet sein, die an leicht zugänglichen und gekennzeichneten Stellen anzubringen sind. Abnahme der Gasanlage § 29 Auf Fahrzeugen, Schwimmkörpern und schwimmenden Anlagen installierte Flüssiggas- oder Druckluftanlagen müssen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Sie müssen vor der ersten Inbetriebnahme und regelmäßig im Abstand von drei Jahren von zugelassenen Sachverständigen überprüft werden. Die Brandenburgische Schifffahrtsuntersuchungskommission trägt die Abnahme in die Zulassung ein. Bei nichtzulassungspflichtigen Fahrzeugen muss sich das aktuelle Überprüfungsprotokoll an Bord befinden. Aber auch: § 36 (5) Auf Kleinfahrzeugen mit Antriebsmaschine, auf Sportbooten mit Antriebsmaschine und auf Segelfahrzeugen, mit Ausnahme von Segelsurfbrettern, müssen geeignete Rettungsmittel vorhanden sein. ... § 38 Alle Fahrzeuge müssen mit einem der Größe des Fahrzeuges und seinem Verwendungszweck entsprechenden geeigneten Lenzgerät ausgerüstet sein. Die Landesgewässer sind in Anlage 1 aufgeführt und das sind nicht nur Bäche, sondern auch z.B. der Stienitzsee und die gesamte Ruppiner Wasserstraße. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#18
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Zitat:
§ 6.30 Allgemeine Regeln für die Fahrt bei unsichtigem Wetter 1. Bei unsichtigem Wetter müssen alle Fahrzeuge Radar benutzen.Lernt man aber auch alles beim Führerschein. § 3.02 Lichter und Signalleuchten 2. Es dürfen nur Signalleuchten verwendet werden, deren Lichter in horizontaler Ausstrahlung, Farbe und
Stärke den Bestimmungen der Verordnung über die Farbe und Lichtstärke der Bordlichter sowie die Zulassung von Signalleuchten im Geltungsbereich der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung oder der Verordnung über die Farbe und Lichtstärke der Bordlichter sowie die Zulassung von Signalleuchten in der Binnenschifffahrt auf Rhein und Mosel entsprechen. und hier noch die Vorschriften Lichterfarben
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#19
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Ein EIMER!
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#20
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Das meinte ich weiter oben mit: "...konkret fragen". Ostsee ist Seebereich. Weser kann Seebereich, als auch Binnen sein.
Jedes Revier hat seinen eigenen gesetzlichen Anspruch, den es gilt zu erfüllen. Berliner -oder Bodenseeregeln jucken z.B. keinen Seefahrer. Um die Frage beantworten zu können (ohne ein Buch zu verfassen) müsste man wissen: wer mit was und wem, wie lange wohin fährt...? Alles andere artet wieder aus. Hier gibt es eine grobe Übersicht vom WSA zum Ausdrucken:http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=174334
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#21
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Jo, bei schwerer See kann so ein Eimer schon nützlich sein, nich dass man ins schöne Boot oder gar in die Gewässer kotzen muss ....
Mal im Ernst, zur Mindestausrüstung: Rettungsring, btw Schwimmwesten für alle sich an Bord befindlichen Personen, Feuerlöscher, Eimerchen, Lenzpumpe, n paar zusätzliche Leinen ( je nach Fahrgebiet auch zum Anleinen der Personen an Bord ), n Bootshaken, Verbandskasten, nen scharfes Messerchen um auch mal schnell ne Leine Kappen zu können, ne Möglichkeit sich mit der "Außenwelt" zu verständigen, sei es per Handy oder Funk - halte ich ebenfalls für wichtig... Was du zusätzlich für schnelle und kleinere Reparaturen an Bord haben solltest und auch schnell mal sicherheitsrelevant sein kann ist vielleicht auch noch interessant. Und damit man sich nicht noch die Fingernägel einreißt beim Schraubenlösen - Bordwerkzeug (Bei meinem Kahn sinds immer n Keilriemen zum Wechseln, n Impeller, n paar Kabel und n paar Sicherrungen, Reservekanister mit nem Schluck Diesel, paar Stücken Schlauch und ein paar Schlauchschellen, sowie Panzertape und Kinderknete ) Beleuchtung ist boots und revierabhängig und wird auch umfassend für die Scheinchen abgefragt. Sich vorher gut über das Fahrgebiet und auch das Wetter zu informieren, erwähne ich hier ergänzungsweise auch nochmal. LG Daniel |
#22
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Hi Daniel
das sollte natürlich alles an Bord sein. hier wurde aber nach der Pflicht gefragt, nicht nach soll. aber ich geb dir 100% recht. Wer das nicht dabei hat ist selbst schuld wenn etwas passiert.
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#23
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Wenn man in Gebieten mit dem Gebotsschild "Schallsignal geben" unterwegs ist, muss eine Tute an Bord sein.
http://www.boote-forum.de/showpost.p...8&postcount=72
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#24
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Der Bundesverband Wassersportwirtschaft e.V. in Köln, www.bvww.org hat eine Liste erarbeitet über die empfohlene Mindest- und Sicherheits-Ausrüstung für Boote und Yachten nach den Entwurfskategorien A (Hochsee), B( Außerhalb von Küstengewässern), C ( Küstennahe Gewässer) , D (geschützte Gewässer) nach der Sportbootrichtlinie 94/25/EC.
Der Bau der Yacht/Boot auch Deines bedeutet keine Einschränkung auf ein bestimmtes Fahrtgebiet, diese Liste gibt aber wichtige Anhaltspunkte. Und wichtig weiterhin regelmäßig die Ausrüstungen überprüfen und ggf. erneuern. Diese Liste ist sehr gut und für meinen Geschmack komplett, ist natürlich von jedermann individuell erweiterbar. Viel Erfolg Roter Korsar |
#25
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Zitat:
Die Lichterführung kannte ich noch nicht. Ist aber für Rhein/Mosel, oder?! Beste Grüße Dirk
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