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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 28.02.2013, 19:53
Benutzerbild von frido75
frido75 frido75 ist offline
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Boot: Cremo Crescent 499 Trygge; Yamaha F50 HETL
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Standard Konformitätserklärung-gehts auch ohne...?

Hallo,

habe mal eine Frage. Bekomme ich ein Boot mit Aussenbordmotor (5m lang, 2 m breit, 30 PS AB) alles BJ 2000, auch ohne Konformitätserklärung beim WSA angemeldet. Normalerweise geht das ja nicht-aber die Kombi war bereits auf einen Vorbesitzer in Deutschland angemeldet. (alte Anmeldebescheinigung vorhanden) Damit wird das Boot ja nicht zum ersten Mal in Deutschland zu Wasser gelassen-müsste also trotzdem funktionieren, oder?

LG

Andreas
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  #2  
Alt 28.02.2013, 19:58
Benutzerbild von michael.b
michael.b michael.b ist offline
Admiral
 
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Nur mit Glück! Das eine WSA macht es,andre nicht!
Hier beim WSA kannst du eine Anmeldung von Booten ab 98 vergessen.
Man wollte mir nichtmal ein Boot anmelden das nur wenige Monate bei einem anderem WSA gemeldet wa,und vorher jahre hier!
Hatte nur den CE Zettel nicht mit!!
Mfg Michael
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  #3  
Alt 28.02.2013, 20:15
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
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Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
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Standard

wenn du eventuell beim gleichen WSA nur ne ummeldung beantragst, daamit auch das Kennzeiche gleich bleibt.
dann kannst ud eventuell damit argumentieren, dass sie beim Erstbesitzer ja die CE gesehen haben.
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Gruß Volker
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  #4  
Alt 28.02.2013, 20:22
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alaska alaska ist offline
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Meines Wissens wird bei einer Ummeldung die Konf.erkl. nicht mehr verlangt.
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Gruß vom Oberrhein.
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  #5  
Alt 28.02.2013, 20:22
Benutzerbild von frido75
frido75 frido75 ist offline
Lieutenant
 
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Boot: Cremo Crescent 499 Trygge; Yamaha F50 HETL
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Läuft auf eine komplette Neuanmeldung raus-der letzte Besitzer hat das Boot wohl nur im Meer benutzt und daher auf eine Anmeldung verzichtet. Ich denke mal, die Konformitätserklärung wird schon noch auftauchen. (die befindet sich doch normalerweise im Handbuch, oder) Brauche ich zum anmelden eigentlich zusätzlich eine Konformitätserklärung für den Motor oder reicht dann die eine für das Boot?
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  #6  
Alt 01.03.2013, 08:26
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Segelmatt Segelmatt ist offline
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Melde das Boot beim BSH an, dort erhältst Du ein Flaggenzertifikat, ohne das nach der Konformitätserklärung gefragt wird. Das Flaggenzertifikat ist als amtliches Kennzeichen anerkannt.

Grüße

Matthias.
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  #7  
Alt 01.03.2013, 08:41
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Zitat:
Zitat von frido75 Beitrag anzeigen
Läuft auf eine komplette Neuanmeldung raus-der letzte Besitzer hat das Boot wohl nur im Meer benutzt und daher auf eine Anmeldung verzichtet. Ich denke mal, die Konformitätserklärung wird schon noch auftauchen. (die befindet sich doch normalerweise im Handbuch, oder) Brauche ich zum anmelden eigentlich zusätzlich eine Konformitätserklärung für den Motor oder reicht dann die eine für das Boot?

Ja. Normalerweise benötigst du auch eine für den Motor. Der Vordruck sieht so aus:

http://www.ce-richtlinien.eu/richtli...rd_Motoren.pdf
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Viele Grüße
Thomas
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  #8  
Alt 01.03.2013, 08:47
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Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
Melde das Boot beim BSH an, dort erhältst Du ein Flaggenzertifikat, ohne das nach der Konformitätserklärung gefragt wird. Das Flaggenzertifikat ist als amtliches Kennzeichen anerkannt.

Grüße

Matthias.

Hallo Matthias,

grundsätzlich hast du natürlich recht, trifft aber auf den TE vermutlich nicht zu (oder würdest du ein 5 m-Boot als Seeschiff bezeichnen und er damit die weite Seewelt erkunden)

Flaggenrechtsgesetz §1: "(1) Die Bundesflagge haben alle Kauffahrteischiffe und sonstigen zur Seefahrt bestimmten Schiffe (Seeschiffe) zu führen...."
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Viele Grüße
Thomas

Geändert von bootsfreunde.com (01.03.2013 um 10:36 Uhr)
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  #9  
Alt 01.03.2013, 08:52
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Zitat:
Zitat von bootsfreunde.com Beitrag anzeigen
Hallo Matthias,

grundsätzlich hast du natürlich recht, trifft aber auf den TE vermutlich nicht zu (oder würdest du ein 5 m-Boot als Seeschiff bezeichnen und er damit die weite Seewelt erkunden)

Flaggenrechtsgesetz §1: "(1) Die Bundesflagge haben alle Kauffahrteischiffe und sonstigen zur Seefahrt bestimmten Schiffe (Seeschiffe) zu führen...."

Das wär mir grundsätzlich egal. Es ist dann angemledet und gut ist.
ich hate meinen alten Bayliner auch mit Flaggenzertifikat angemeldet.
nur Muss man drauf achten wenn man mal ins Ausland will, das es noch gültig ist bzw. früh genug verlängenr lassen.

wenn man aber nur Binnen in Deutschland unterwegs ist ausreichend.

Ich bin mir nur nicht sicher, dass das BSH nicht noch nach ner CE verlangt. Steht zwar nichts auf der Page aber die kann ja genauso veraltet sein wie die des DMYV
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Gruß Volker
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  #10  
Alt 01.03.2013, 08:52
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Meines Wissens wird bei einer Ummeldung die Konf.erkl. nicht mehr verlangt.

Wird von WSA zu WSA bzw. sogar von Mitarbeiter zu Mitarbeiter des jeweiligen WSAs unterschiedlich gehandhabt.

Rein rechtlich gesehen muss sie vorgelegt werden
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Thomas
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  #11  
Alt 01.03.2013, 09:07
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Das wär mir grundsätzlich egal. Es ist dann angemledet und gut ist....

wenn man aber nur Binnen in Deutschland unterwegs ist ausreichend.

...
Hallo Volker,

dass du da schmerzfrei bist, glaube ich dir gerne

ich habe da auch schon so einige Sachen hinter mir (im Bezug aufs Bootfahren ist zum Glück nie etwas passiert)

Aber:
Man kann auch ein Auto anmelden. Wenn man den FS verliert, es längere Zeit keinen TÜV mehr hat, man keinen Versicherungsschutz mehr hat, etc. ist es trotzdem strafbar und gibt, natürlich nur wenn man erwischt wird, ein Straf- und/oder Bußgeldverfahren.

Genauso verhält es sich, wenn man das 5-m Boot (wenn das BSH die Zulassung für ein 5m-Boot überhaupt durchführt ) mit Flaggenzertifikat angemeldet hat und damit im Binnenbereich fährt, denn da gilt ja die
"Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschiffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen (Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung - KlFzKV-BinSch)"


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Viele Grüße
Thomas

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  #12  
Alt 01.03.2013, 09:19
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Zitat:
Zitat von bootsfreunde.com Beitrag anzeigen
Hallo Volker,

dass du da schmerzfrei bist, glaube ich dir gerne

ich habe da auch schon so einige Sachen hinter mir (im Bezug aufs Bootfahren ist zum Glück nie etwas passiert)

Aber:
Man kann auch ein Auto anmelden. Wenn man den FS verliert, es längere Zeit keinen TÜV mehr hat, man keinen Versicherungsschutz mehr hat, etc. ist es trotzdem strafbar und gibt, natürlich nur wenn man erwischt wird, ein Straf- und/oder Bußgeldverfahren.

Genauso verhält es sich, wenn man das 5-m Boot (wenn das BSH die Zulassung für ein 5m-Boot überhaupt durchführt ) mit Flaggenzertifikat angemeldet hat und damit im Binnenbereich fährt, denn da gilt ja die
"Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschiffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen (Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung - KlFzKV-BinSch)"
Was willst du mir damit sagen

wenn das Flaggenzertifikat dran ist erfüllt es doch die Richtlinie. Es ist ja ein amtliches Kennzeichen nach §4 der http://www.gesetze-im-internet.de/kl...022600995.html

auch mit einem 5m Boot darf ich zur See Fahren. Ob es sinn macht ist zweitrangig.
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  #13  
Alt 01.03.2013, 09:50
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Zitat:
Zitat von frido75 Beitrag anzeigen
Hallo,

habe mal eine Frage. Bekomme ich ein Boot mit Aussenbordmotor (5m lang, 2 m breit, 30 PS AB) alles BJ 2000, auch ohne Konformitätserklärung beim WSA angemeldet. Normalerweise geht das ja nicht-aber die Kombi war bereits auf einen Vorbesitzer in Deutschland angemeldet. (alte Anmeldebescheinigung vorhanden) Damit wird das Boot ja nicht zum ersten Mal in Deutschland zu Wasser gelassen-müsste also trotzdem funktionieren, oder?

LG

Andreas
bist du dir sicher, dass der alte Vorbesitzer das Boot auch abgemeldet hat?
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  #14  
Alt 01.03.2013, 10:02
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Zitat:
Zitat von barracuda75 Beitrag anzeigen
bist du dir sicher, dass der alte Vorbesitzer das Boot auch abgemeldet hat?
Hallo Marco,

nein, denn er hatte es ja gar nicht erst angemeldet

Siehe Beitrag 5. Dort schreibt der TE:

"Läuft auf eine komplette Neuanmeldung raus-der letzte Besitzer hat das Boot wohl nur im Meer benutzt und daher auf eine Anmeldung verzichtet. "
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Thomas
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  #15  
Alt 01.03.2013, 10:06
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Zitat:
Zitat von bootsfreunde.com Beitrag anzeigen
Hallo Volker,

das BSH darf für ein 5m-Boot kein Flaggenzertifikat für Seeschiffe ausstellen.
wo steht das ?
mein 7,5m (Bayliner 2455) Boot hatte ja auch ein Flaggenzertifikat.
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  #16  
Alt 01.03.2013, 10:21
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Thomas lies mal und finde für mich die Längenbegrenzung,ich sehe nur - 15m
Die Zulassungsnummer für Binnen ran und kein Wapo der Welt wird an der Zulassung was aussetzen.
Ohne FZ hätte früher kein Boot an der französischen Küste fahren dürfen,deswegen haben die immer schon ein FZ bekommen.
Unter 5. findest auch was über die Binnenzulassung.
http://www.bsh.de/de/Antraege/Flagge...zertifikat.pdf
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Servus Willi
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  #17  
Alt 01.03.2013, 10:26
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Zitat:
Zitat von Verdrängerwilli Beitrag anzeigen
Thomas lies mal und finde für mich die Längenbegrenzung,ich sehe nur - 15m
Die Zulassungsnummer für Binnen ran und kein Wapo der Welt wird an der Zulassung was aussetzen.
Ohne FZ hätte früher kein Boot an der französischen Küste fahren dürfen,deswegen haben die immer schon ein FZ bekommen.
Unter 5. findest auch was über die Binnenzulassung.
http://www.bsh.de/de/Antraege/Flagge...zertifikat.pdf
mir wurde damals vorgegaukelt, das in Frankreich sogar Binnen das FZ vorgeschrieben war. Daher habe ich das damals beantragt.
Allerdigs hab ich dann irgendwann aufs WSA kennzeichen gewechselt als es an die Verlängerung ging.
Laut DMYV wird an Frankreichs Küste ja immer noch das FZ oder der IBS vorgeschrieben. dies dürfte aber vom Tisch sein im zuge der gegenseitigen Annerkennung.
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  #18  
Alt 01.03.2013, 10:28
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
wo steht das ?
mein 7,5m (Bayliner 2455) Boot hatte ja auch ein Flaggenzertifikat.

Hallo Volker,

hast recht

Heute kann man auch für ein "Freizeitboot" bis 15 m Länge ein Flaggenzertifikat erhalten, allerdings nur, wenn man einen Heimathafen in der Nähe des Seebereiches hat

Ich z. B. in Wiesbaden würde also keins erhalten aber ich habe ja auch eine CE für meine Bay
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Thomas
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  #19  
Alt 01.03.2013, 10:33
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Zitat:
Zitat von bootsfreunde.com Beitrag anzeigen
Hallo Volker,

hast recht

Heute kann man auch für ein "Freizeitboot" bis 15 m Länge ein Flaggenzertifikat erhalten, allerdings nur, wenn man einen Heimathafen in der Nähe des Seebereiches hat

Ich z. B. in Wiesbaden würde also keins erhalten aber ich habe ja auch eine CE für meine Bay
Sorry wieder falsch,mein Hafen ist Freistett am Rhein
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  #20  
Alt 01.03.2013, 10:34
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Zitat:
Zitat von bootsfreunde.com Beitrag anzeigen
Hallo Volker,

hast recht

Heute kann man auch für ein "Freizeitboot" bis 15 m Länge ein Flaggenzertifikat erhalten, allerdings nur, wenn man einen Heimathafen in der Nähe des Seebereiches hat

Ich z. B. in Wiesbaden würde also keins erhalten aber ich habe ja auch eine CE für meine Bay
mein Boot lag in Neuburg bei Kalrsruhe und wurde 2003 angemeldet.
War kein Problem und auch für Wiesbaden seh ich kein Problem

mein aktelles boot hab ich in Mannheim nur umgemeldet hat WSA und keine CE (da 1996)
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  #21  
Alt 01.03.2013, 10:38
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Zitat:
Zitat von Verdrängerwilli Beitrag anzeigen
Sorry wieder falsch,mein Hafen ist Freistett am Rhein
Hat die Dame vom bsh aber am Telefon gesagt
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  #22  
Alt 01.03.2013, 10:41
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Zitat:
Zitat von bootsfreunde.com Beitrag anzeigen
Hat die Dame vom bsh aber am Telefon gesagt

Das Flaggenzertifikat ist unter anderem ein amtliches Kennzeichen für Kleinfahrzeuge im Binnenbereich.
Und Binnen bereich ist nicht nur kurz weg von der Küste.

Ich hab auch in Breisach Boote gesehen mit FZ.

und selbst wenn ich dort liege. Wenn ich außerhalb der EU unterwegs (mit dem Trailer z.B. in die Türkei) bin reicht das WSA kennzeichen ja nicht mehr. dann benötige ich ja den IBS oder das FZ und da das FZ das Amtliche ist wär mir das lieber.
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  #23  
Alt 01.03.2013, 10:43
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Mar-Thar Mar-Thar ist offline
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Moin,
Zitat:
Zitat von bootsfreunde.com Beitrag anzeigen
Zumindest auf Binnengewässern darf er mit seinem Boot dann nicht fahren!
Sagt wer? Sofern man die Frage
Zitat:
Zitat von BSH
"Wird die Nummer des Flaggenzertifikates als amtliches Kennzeichen gewünscht ?"
im Antrag mit "Ja" beantwortet hat, darf man im Grunde genommen fahren, wo genug Wasser vorhanden ist. Das das FlZ bei einem 5m-Kahn natürlich keinen Sinn macht, wurde ja bereits hinreichend erwähnt...

mfg

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Ich bin dann mal weg:
www.Thelxinoe.de
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  #24  
Alt 01.03.2013, 11:12
Benutzerbild von Segelmatt
Segelmatt Segelmatt ist offline
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Wenn man sich schon "Bootsfreund" nennt, sollte man sich auch ein wenig mit der Materie auskennen und nicht nur falsche Parolen verbreiten. Sich dann scheibchenweise zurückziehen und am Ende nur noch irgendwelche "Damen vom BSH" zitieren zu können, ist doch lächerlich.
Das Flaggenzertifikates wird auf Antrag jedem Sportboot erteilt, die dazugehörige Nummer ist als amtliches Kennzeichen national und international, binnen und buten, anerkannt, fertig. Bis auf das Längenlimit gibt es keinerlei Einschränkungen.
Was bitte ist daran so schwer zu verstehen?

fragt sich

Matthias.
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  #25  
Alt 01.03.2013, 11:27
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Mar-Thar Beitrag anzeigen
Moin,

Sagt wer? Sofern man die Frage

im Antrag mit "Ja" beantwortet hat, darf man im Grunde genommen fahren, wo genug Wasser vorhanden ist. Das das FlZ bei einem 5m-Kahn natürlich keinen Sinn macht, wurde ja bereits hinreichend erwähnt...

mfg

Es ist durchaus sinnvoll, denn es ist das einzige Kennzeichen, das auch ein
gesicherter Eigentumsnachweis ist. Zudem ist es auf lange Sicht billiger als der IBS.

Mein FZ nennt als Heimhafen einen Ort, der an einem Gewässer liegt, auf dem ein
Motorboot gar nicht fahren dürfte.
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Beste Grüße

John
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