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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Eintragung im Binnenschiffsregister
Hallo alllerseits,
welche Vor- / Nachteile hat eine Eintragung im Binnenschiffsregister und mit welchen Kosten ist zu rechnen ? Gruß Bambuse |
#2
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hast du ein Boot was über 10m³ Wasser verdrängt?
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Gruß Marco ....... Sent from my Composter using Tabaktalk ......................................... Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Booten die gechartert sind Vögeln soll man 3 mal täglich Wasser geben |
#3
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Eintragung im Schiffsregister
hallo Barracuda75,
ist ziemlich hart an der Grenze. Gruß bambuse |
#4
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Hallo bambuse,
Eintrag im Schiffsregister gibt eindeutig Auskunft wer der Eigentümer des Bootes ist. D.H. das Boot könnte dann ähnlich wie eine Immobilie auch mit einer Hypothek belegt werden. Der Eigentümer bekommt im Binnenbereich einen Schiffsbrief. Zuständig sind in der Regel die Amtsgerichte des Heimathafens. Pflicht zum Eintrag ab 10m³ Wasserverdrängung bzw. ab 15m Länge. Zu den Kosten kann ich Dir nichts sagen, am besten Du setzt Dich mal mit Deinem für dich zuständigen Amtsgericht in Verbindung. Grüße Roter Korsar
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#5
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Wie wäre es mit dem Flaggenzertifikat,oder möchtest es Beleihen
http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Spo...kate/index.jsp
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Servus Willi
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#6
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Zitat:
ähm, das Flaggenzertifikat ist nur für SEEschiffe Andreas
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Andreas www.segeln-hg.de -Der kürzeste Weg zum Land ist meist nach unten. -Segeln ist die teuerste Art unbequem zu Reisen. -Die 3 Feinde des Skippers: Zugluft, kaltes Wasser und mehr als 300 m laufen am Tag. |
#7
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Logo drum fahr ich nur Binnen damit
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Servus Willi |
#8
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Wo Du damit fährst weis ich nicht...., aber die Vorgaben sind:
Ein Flaggenzertifikat kann nur für Seeschiffe, deren Länge – gemessen zwischen den äußersten Punkten des Vor- und Hinterstevens (Rumpflänge) – 15,00 Meter nicht überschreitet, beantragt werden. Quelle: http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Spo...kate/index.jsp
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Andreas www.segeln-hg.de -Der kürzeste Weg zum Land ist meist nach unten. -Segeln ist die teuerste Art unbequem zu Reisen. -Die 3 Feinde des Skippers: Zugluft, kaltes Wasser und mehr als 300 m laufen am Tag. |
#9
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Zitat:
Lies mal alles in Ruhe durch
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Servus Willi |
#10
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Das ein Seeschiff, welches auch auf Binnenschifffahrtsstraßen fährt dies mit dem Flaggenzertifikat (als "Kennzeichen") machen darf ist klar. Aber ein reines Binnenschiff muss eben (wenn über 10 Tonnen) ins Binnenschiffsregister eingetragen werden.
Und danach hatte bambuse gefragt, also gehe ich davon aus, dass er ein Binnenschiff hat/fährt.
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Andreas www.segeln-hg.de -Der kürzeste Weg zum Land ist meist nach unten. -Segeln ist die teuerste Art unbequem zu Reisen. -Die 3 Feinde des Skippers: Zugluft, kaltes Wasser und mehr als 300 m laufen am Tag. |
#11
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also könnte ich auch ins Seeschiffsregister oder mit Flaggenzertifikat wenn das Schiff gelegentlich Buten fahrt, aber das Hauptfahrtgebiet Binnen liegt ?
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#12
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Zitat:
ja. Wie groß ist dein Boot denn und was willst du machen? Der Vorteil bei diesen Zulassungsarten ist, das es eine amtliche Zulassung ist und und nicht nur eine amtlich anerkannte Zulassung. Und genau an diesem Unterschied gibt es ein paar Vor- bzw. Nachteile.
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Gruß Marco ....... Sent from my Composter using Tabaktalk ......................................... Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Booten die gechartert sind Vögeln soll man 3 mal täglich Wasser geben
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#13
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Zitat:
Da bekommst auch eine Nr. wenn im Antrag an die richtige Stelle ein x machst. Haben wir erst hier diskutiert : http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=174521
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Servus Willi
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#14
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Boot ist ca 11m
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#15
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Hallo geschätzte BF-ler zusammen .
Vorab hier im Thread : Nicht immer alles durcheinander werfen . Es geht um den Eintrag in ein Binnenschiffsregister . Hallo ohne Namen ( bambuse ) , wäre schön Dich richtig ansprechen zu können . Ab 5m³ max. Verdrängung kann und ab 10m³ muss eine Eintragung erfolgen . Vorteile, ähnlich wie beim Gebäude : - Eigner sind klar zugeordnet, Anteile . - Hypotheken können eingetragen werden . - Beteiligungen, Rechte Pflichten - Erbrechtliche Angelegenheiten können einfließen . Zuständig hier : SchRegO ( Schiffsregisterordnung ) . Und was ich immer wieder sage, ELWIS fragen, die erste Adresse für Fragen in Deutschen Gewässern : http://www.elwis.de/Schifffahrtsrecht/ZSUK/SchRegO/index.html Kosten der Eintragung kann ich nicht nennen, bestimmt aber die so allgemeinen Amtsgebühren . 15m - Grenze ist hier nicht von Bedeutung in dieser Sache . Grüße : TOMMI
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MAN D2866 E 6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40 Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen ! |
#16
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Es ist alles gesagt worden.
Flaggenzertifikat kostet etwa 80 € und reicht für 8 Jahre. Und alle Probleme sind gelöst. edit: Ich unterstelle, dass der TE keine wirtschaftlichen Interessen verfolgt.
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Alex Geändert von Ostfriesen (07.03.2013 um 19:02 Uhr) Grund: Nachtrag |
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