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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Oberrhein und französische baggerseen - rechtliche Frage
kürzlich plauderten wir gemütlich auf einem baggersee liegend über bootsausweise - dabei meinte mein bootskollege, das ich mit dem ausweis gar nicht auf französische gewässer darf.
ich hab von der "wasser - und schiffahrtsverwaltung des bundes" einen "ausweis über das kleinfahrzeugkennzeichen *nr...*" damit darf ich zwar anscheinend auf dem rhein selbst, nicht aber auf ausländische gewässer (in diesem fall also die baggerseen, die in frankreich liegen) jetzt hab ich mal auf der wsa-seite rumgesucht, aber nichts so rcihtiges gefunden, was mir weiter hilft. alternativ müßte ich entweder über den adac anmelden, das flaggenzertifikat benutzen oder... nochmal was, hab den namen vergessen. ...und so war ich auch auf dem gardasee zweimal illegal (??) unterwegs... 1. kann das jemand bestätigen oder dementieren? 2. was brauch ich nun genau?? 3. nein, ich habe die suchfunktion nicht benutzt - wer mir dies zürnt, darf mich damit bestrafen, hier nicht zu antworten danke |
#2
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Hallo rotrunner,
ist nur teilweise richtig! In Frankreich brauchst Du nur an den franz. Mittelmeerküsten, nicht Binnen(!) das Flaggenzertifiket. Alle andern Staaten (u. Vorbehalt!) akzeptieren Deine WSA Registrierung (Ausweis ü. Kleinfahrzeugkennzeichen)!
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Grüße Thomas |
#3
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Laut ADAC akzeptiert jetzt auch Frankreich an der Küste den " Bootsschein " , sei es ADAC, DSV, ...Hoff mal, daß das stimmt.
Viele Grüße Dieter |
#4
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das wäre ja genial... würde mich schon freuen, wenn ich gar nix ändern müsste - kein hin und her mit behörden, unnötige kosten, neue aufkleber für die nummern und ganz wichtig - ich muß meinen heimathafen nicht auch noch hinten dran kleben, ich mag einfach keine aufkleber aufm boot, die hinterlassen im laufe der jahre immer spuren ;)
vielen dank für die antworten |
#5
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Früher wurde in Frankreich Binnen auch das Flaggenzertifikat benötigt.
Dies wurde vor 3 Jahren dahingehend aufgeweicht, dass man kein Flaggenzertifikat F-Binnen benötigt, wenn man in F sein Boot zu Wasser lässt. Deshalb bin ich immer auf die franz. Seite des Oberrheins gefahren um zu slippen. Seit 2003 verzichtet F für Binnen auf das Flaggenzertifikat.
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Gruß vom Oberrhein. |
#6
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Hallo Rotrunner
Demnächst möchte ich in Deiner Gegend mal mein Boot bewegen. Wie sieht es da aus mit Skistrecken und Tubes fahren ? Und wie mit Benzin und Liegeplätzen? Grüße Joachim |
#7
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Zitat:
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#8
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Zitat:
liegeplatz - ich kenn da nur den yachtclub greffern, sehr empfehlenswert, bewirtschaftet ausserdem. bei längerem aufenthalt würde ich vorher anrufen. der club ist der erste oberhalb der schleuse, unterhalb gibts den club baden, den yco oberrhein (da bin ich) und dann noch karlsruhe, aber alles unterhalb der schleuse. da ist zwar auch noch ne wasserskistrecke, die würde ich aber nicht empfehlen - die buhnen, strömung und die relativ geringe flußbreite wären mir da zu gefährlich, ich fahr jedenfalls immer oberhalb der schleuse. |
#9
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Nochmal, der IB soll jetzt auch an der Küste in Frankreich reichen, mit oder ohne " slip ", grinsegrins. Flaggenzertifikat ist nicht mehr notwendig, heißt es.
Viele Grüße Dieter |
#10
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Zitat:
Danke für die Info
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Grüße Thomas |
#11
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moment mal... "IB" ....? internationaler bootsschein? ich hab nur diesen "auswqeis über das kleinfahrzeugkennzeichen..."
da stehen dann die ganze daten, wie motornummer, herstellernummer, größe usw usw drin.... |
#12
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das flaggenzertifikat ist meines wissens nicht unbegrenzt gültig, sondern muß nach glaub 7 jahren erneuert werden - obiger bootskollege hat dieses zertifikat.
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#13
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Zitat:
Seit 2003 verzichtet F für Binnen auf das Flaggenzertifikat Seit 2005 auch auf See. Wir haben anscheinend das gleiche Revier. Übrigens ist unterhalb der Schleusse auf den Wasserskistrecken auch das Tube-ziehen erlaubt, oberhalb Schleusse Iffezheim wo die Franzosen das Sagen haben ist es nicht erlaubt.
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Gruß vom Oberrhein. |
#14
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Zitat:
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Grüße Thomas |
#15
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ok - flaggenzertifikat ist unnötig...
..und der internationale bootsschein? den hab ich ja auch nicht, sondern nur den oben abgebildeten. oberhalb der schleusse keine tubes? und was ist mit diesen ringen/reifen? jemine - bestimmungen ohne ende, da soll einer durchblicken |
#16
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Zitat:
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