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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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SBF binnen in Holland machen ?
Weil sich die Bestimmungen immer mal ändern, habe ich die Suchfunktion außer acht gelassen - ich brauche ja eine aktuelle Aussage !
Also : Wir haben einen Freund, gebürtiger Belgier, Muttersprache flämisch ( also entsprechend niederländisch ),lebt seit ca 1 Jahr in Deutschland, belgische Staatsangehörigkeit. Er möchte gerne SBF Binnen machen um in Deutschland MOBO fahren zu können. Später ist vielleicht auch Segeln geplant, aber zunächst mal nur Motorboot. Es ist für ihn natürlich viel schwieriger, alles auf deutsch alles zu lernen als auf niederländisch. Also wäre es für ihn leichter, so einen Schein auf niederländisch zu machen. Daher meine Frage: gibt es die Möglichkeit, in Holland oder Belgien einen Motorboot- Schein zu machen, der analog unserem SBF Binnen dann hier in Deutschland auf Dauer anerkannt wird? Vielen Dank im voraus für Eure Antworten
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. . Herzliche Grüße von Jutta |
#2
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Er kann mal nachfragen in eigener sprache
http://www.vaarschoolveiligvaren.nl/
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#3
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Beim SBF-Binnen greift das Wohnortprinzip. Er braucht also den FS der an seinem Wohnort vorgeschrieben ist, und dann gilt der auch nur für max. ein Jahr.
http://www.buzer.de/gesetz/3277/a45917.htm
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Gruss Vestus
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#4
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Ich habe meinen Bootsführerschein im Ausland erworben und möchte ihn in Deutschland umschreiben lassen. Ist dies möglich und wenn ja, wo?
Ausländische Bootsführerscheine können nicht in deutsche Bootsführerscheine umgeschrieben werden. Das ist so vorgeschrieben. Für Ausländer gilt: Wenn sie sich maximal 12 Monate in Deutschland aufhalten, reicht die Qualifikation ihres Heimatlandes aus; wenn dort kein Bootsführerschein vorgeschrieben ist, brauchen sie auch hier keinen. Deutsche Staatsbürger und Ausländer, die sich länger als 12 Monate in Deutschland aufhalten, benötigen einen deutschen Bootsführerschein. Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie per Mail an fuehrerscheine@dsv.org
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Gruß Stephan
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#5
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Zitat:
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Gruß Stephan |
#6
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Zitat:
Das halte ich aber für ein Gerücht. Gruß Werner
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#7
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Zitat:
Ich denke, dass du etwas verwechselst. Das mit den 12 Monaten und Wohnsitz in Deutschald gilt für PKW etc., aber nicht für Boote. Ein Niederländer benötigt keinen Führerschein, wenn in den NL für sein Boot kein Führerschein vorgeschrieben ist und er " nur auf der Durchreise" in Deutschland ist. Hat er seinen Wohnsitz in Deutschland, benötigt er auch den SBF-Binnen. Gruß Werner Ich lass mich auch belehren.
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#8
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Werner, nur nochmal für dich:
(1) Keiner Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung bedürfen 1. Personen mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung, die sich nicht länger als 1 Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten. Ist in dem Staat ihres Wohnsitzes für das Führen von Sportbooten auf Binnengewässern ein Befähigungsnachweis amtlich vorgeschrieben oder wendet dieser Staat die Resolution Nr. 40 ECE (TRANS/SC.3/147, Vkbl. 2000 S. 197) an, gilt Satz 1 nur, wenn diese Personen Inhaber des Befähigungsnachweises oder des Internationalen Zertifikats nach der Resolution Nr. 40 ECE für die jeweilige Antriebsart sind, und nur, soweit Gegenseitigkeit gewährleistet ist; das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung macht im Verkehrsblatt bekannt, welche Staaten die Resolution Nr. 40 ECE anwenden; http://www.buzer.de/gesetz/3277/a45917.htm
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Gruss Vestus
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#9
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@ Vestus
Lese dir bitte mal deine Beiträge Nr. 3 und 8 in Ruhe durch. Für mein Verstädnis widersprichst du dir selbst. Niederländer " auf der Durchreise " genauer lesen. Habe mich hins. der 12 Monate wahrscheinlich mißverständlich ausgedrückt. Den Vergleich 12 Montae in Bezug auf PKW etc. habe ich auf die Umschreibung auf einen deutschen Führerschein bezogen. Gruß Werner Geändert von Schnuffi (19.03.2013 um 18:11 Uhr) Grund: Korrektur |
#10
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Hallo Jutta,
ich bin auch Belgier, (Wallone = Französischer Sprache) Da ich in Deutschland meine feste Wohnsitz habe, müsste ich damals, um hier Mobo fahren zu dürfen, meinen Bootsführerschein in Deutschland machen und nicht in Belgien.
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Gruß Albert
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#11
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Klär mich auf.
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Gruss Vestus |
#12
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Zitat:
PS: Aber da es sich um ein seriös geführtes Portal handelt, bin ich mal von einem Wahrheitsgehalt ausgegangen.
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Gruß Stephan
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#13
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Zitat:
Je sais, entre les gens de Wallonie et les gens de Flandre il y a eu parfois de petites difficultés mais ici, dans ce forum, c'est une bonne occasion de les surmonter, n'est-ce pas ? Mais tu as bien répondu à ma question, le pauvre devra passer l'examen ici en Allemagne alors. Il sera ravi. Merci encore, cordialement, Jutta
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. . Herzliche Grüße von Jutta Geändert von Hohensteinchen (19.03.2013 um 23:22 Uhr)
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#14
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Also danke an Alle, jetzt weiss ich Bescheid:
der Arme muß den Schein hier in Deutschland machen, er wird sich freuen. Ist doch viel schwieriger, wenn man das alles in einer fremden Sprache lernen muß. Und sowas nennt sich Europa...
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. . Herzliche Grüße von Jutta |
#15
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Hallo Jutta,
toll, Dein französisch ist perfekt. Die Sache zwischen Flamen und Wallone, glaube mir, ist mehr von der Politik gelenkt als von das Volk. Ich habe viele Freunde, in und aus Flandern, und nie irgendwelche Probleme gehabt. Für Dein Freund, zwischen die Deutsche und Niederländisches Sprache ,ist doch kein großer Unterschied, er wird das schon packen.
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Gruß Albert
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#16
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(1) Keiner Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung bedürfen
1. Personen mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung, die sich nicht länger als 1 Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten. Ist in dem Staat ihres Wohnsitzes für das Führen von Sportbooten auf Binnengewässern ein Befähigungsnachweis amtlich vorgeschrieben oder wendet dieser Staat die Resolution Nr. 40 ECE (TRANS/SC.3/147, Vkbl. 2000 S. 197) an, gilt Satz 1 nur, wenn diese Personen Inhaber des Befähigungsnachweises oder des Internationalen Zertifikats nach der Resolution Nr. 40 ECE für die jeweilige Antriebsart sind, und nur, soweit Gegenseitigkeit gewährleistet ist; das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung macht im Verkehrsblatt bekannt, welche Staaten die Resolution Nr. 40 ECE anwenden; wenn ich den Gesetzes text richtig interpretiere und davon ausgehe, das dein Bekannter ja seinen Hauptwohnsitz in Belgien hat, dann hält er sich ja nur zum Bootfahren in Deutschland auf. also ist er nie länger als ein Paar Tage/Monate in Deutschland. Also auf keinen Fall die im Gesetztes Text angesprochenen 12 Monate. Daher dürft der Führerschein aus Belgien für ihn reichen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#17
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Hallo Volker,
der Hauptwohnsitz ist seit ca 1 Jahr in Deutschland, also fürchte ich, er muß in den sauren Apfel beissen und den Schein hier machen. Aber danke für Deinen Eintrag, und noch einen schönen Tag.
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. . Herzliche Grüße von Jutta |
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