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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 14.10.2002, 10:21
Gegenleser Gegenleser ist offline
Deckschrubber
 
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Standard Dänemark-Import / Frage an Steuerexperten

Gibt es hier Steuerexperten? Oder weiß jemand einen Link? Die Sache ist die: Ich habe mir ein Segelboot in Dänemark bestellt. Im nächsten Frühjahr fahre ich hoch, hole das Boot von der Werft und mache erst mal ausgiebig Urlaub. Anschließend geht's mit Boot & Trailer zurück nach Deutschland. Wie verhält es sich mit der dänischen Mehrwertsteuer? Kann ich die zurückbekommen? Es sind immerhin 25 %. Und was muss ich dann bei der Einfuhr nach Deutschland löhnen? Spielt es eine Rolle, wenn das Boot schon benutzt wurde? Danke für jeden Tipp!
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  #2  
Alt 14.10.2002, 10:25
Benutzerbild von Cyrus
Cyrus Cyrus ist offline
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Standard

Moin Gegenleser,

bitte nicht auf meine Rechtschreibung achten.

Leider sind die 25% MwSt aus Dänemark weg.
Es sein den die Werft verkauft das Boot über einen deutschen Händler.
Dann bezahlst Du nur die 16%.

Zölle und der gleichen gibt es nicht...Ist EU-Binnenmarkt.
__________________
Mit sportlichen Grüßen

ᴒɦᴚᴝϩ


Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal
Propeller - Abgasanlagen - Generatoren
Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens.
Siehe auch www.kegel.de
Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen.

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  #3  
Alt 14.10.2002, 11:24
Benutzerbild von Muckymu
Muckymu Muckymu ist offline
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17 Danke in 16 Beiträgen
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Ist das sicher?

ich hab mich anfang Jahr über Reimporte informiert (KFZ).
Demnach kann man die dänische MwSt zurückhohlen, muss dafür aber die deutsche bezahlen.
Ob das auch privat geht weis ich nicht, aber vom Händler in DK schon.

Aber ich lass mich gerne belehren.
__________________
Dominik
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  #4  
Alt 14.10.2002, 11:45
jfalkenstein jfalkenstein ist offline
Commander
 
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1 Danke in 1 Beitrag
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Hallo Gegenleser,

falls Dein Arbeitgeber nicht eine ganz kleine Klitsche ist, und falls Ihr exportiert, geh doch einfach zum Zollfutzi, der bei Euch angestellt ist. Das ganz Exportzeugs ist inzwischen so komplex, daß jeder, der was ausführt, einen solchen Spezialisten auf seiner Gehaltsliste hat.
__________________
Gruß und ade
Jürgen

http://www.seekreuzer.net/mb/sommerwind/sommerwind.jpg
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  #5  
Alt 14.10.2002, 11:58
Stephan Reuter Stephan Reuter ist offline
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1 Danke in 1 Beitrag
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vielleicht hilft das:

Analogie Computerverakuf von Belgien nach Deutschland.

Deutsche Privatperson:
Belg. Mehrwertsteuer wird bezahlt (Luxusmehrwertsteuer, 21%)

Deutsche Firma:
Mehrwertsteuerfrei.
Zusatz auf der Rechnung :
Mehrwertsteuerfrei da inner-europäische Lieferung nach § XX (hab den nicht zur Hand)

die dt. Firma verrechnet das wieder in ihrer Mehrwertsteuererklärung.

Fazit: Als Privatperson hast Du Pech gehabt.

Hope thats helping
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www.yachtseite.de
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  #6  
Alt 14.10.2002, 12:29
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JCM JCM ist offline
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1.381 Danke in 627 Beiträgen
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Hallo Gegenleser,
ich bin der Meinung das Du die Differenz zur Deutschen MwSt. zurückbekommen kannst, geht bei EU-Import Autos ja auch.
Um ganz sicher zu sein ruf doch mal die Zolltarifauskunft an (040-32237678) die können Dir alle Infos dazu geben.

Gruß Jan
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  #7  
Alt 15.10.2002, 18:43
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ugies ugies ist offline
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Moin Gegenleser,

eine qualifizierte Auskunft erhältst du von dem Finanzbeamten, der auch für deine Einkommensteuererklärung zuständig ist.

Für neue Boote gilt: du kaufst dein Boot in Dänemark ohne Umsatzsteuer. Du füllst hier in Deutschland ein Formular aus, das machst du sofort nachdem du wieder in Deutschland bist und versteuerst dann hier mit deutscher Umsatzsteuer von 16%.

Das funktioniert leider nicht mit gebrauchten Booten.

Das du das Boot als neu übernimmst erkennt man daran, daß du eben keine Steuer in Dänemark bezahlst.

Gruß
Uwe
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  #8  
Alt 16.10.2002, 13:42
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ALCYON ALCYON ist offline
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Moin,
genauso wie Uwe es sehr gut erklärt hat geht's. Als Zugabe dazu hier noch die Vorschrift:

§ 1b
Innergemeinschaftlicher Erwerb neuer Fahrzeuge

(1) Der Erwerb eines neuen Fahrzeugs durch einen Erwerber, der nicht zu den in § 1a Abs. 1 Nr. 2 genannten Personen gehört, ist unter den Voraussetzungen des § 1a Abs. 1 Nr. 1 innergemeinschaftlicher Erwerb.

(2) 1Fahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes sind

motorbetriebene Landfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 48 Kubikzentimeter oder einer Leistung von mehr als 7,2 Kilowatt,
Wasserfahrzeuge mit einer Länge von mehr als 7,5 Metern,
Luftfahrzeuge, deren Starthöchstmasse mehr als 1.550 Kilogramm beträgt.
2Satz 1 gilt nicht für die in § 4 Nr. 12 Satz 2 und Nr. 17 Buchstabe b bezeichneten Fahrzeuge.

(3) Ein Fahrzeug gilt als neu, wenn das

Landfahrzeug nicht mehr als 6.000 Kilometer zurückgelegt hat oder wenn seine erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als sechs Monate zurückliegt,
Wasserfahrzeug nicht mehr als 100 Betriebsstunden auf dem Wasser zurückgelegt hat oder wenn seine erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als drei Monate zurückliegt,
Luftfahrzeug nicht länger als 40 Betriebsstunden genutzt worden ist oder wenn seine erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als drei Monate zurückliegt.

Aufpassen mußt Du nur, daß Dein Schiff wirklich in Deutschand ist, bzw. bleibt.
Tschüß
ALCYON
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  #9  
Alt 16.10.2002, 14:00
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Zitat:
Zitat von ugies
Moin Gegenleser,

eine qualifizierte Auskunft erhältst du von dem Finanzbeamten, der auch für deine Einkommensteuererklärung zuständig ist.
Ach Uwe, die Witze gehören hier nun wirklich nicht rein!
__________________
Gruß, Thomas
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  #10  
Alt 16.10.2002, 14:05
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Moin Alcyon,

danke für die Nennung der einschlägigen Paragrafen. Ich hätte das mühselig finden müssen. Ich habe es in Papierform abgeheftet.

@ Boatman,

kein Witz - Finanzbeamte sind verpflichtet wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sie tun das im übrigen auch. Die oben genannten Informationen stammen von "meinem" Finanzbeamten, aber ich glaube das Augenzwinkern richtig verstanden zu haben.

Gruß
Uwe
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Gruß
Uwe
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  #11  
Alt 22.10.2002, 12:18
Schiebsy Schiebsy ist offline
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uups, dann wird es ja nichts mit dem langen Urlaub auf dem Wasser. Oder sind nun Motorstunden gemeint oder die echten Betriebsstunden auch unter Segeln.
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  #12  
Alt 22.10.2002, 14:56
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Nach meinen Erfahrungen ist der tatsächliche Transport des Schiffes nach D unerheblich. Ich habe vor 7 Jahren ein neues Schiff in NL ohne NL-MWSt-Steuer gekauft, in D die MWSt gezahlt, den Nachweis hierüber der Werft zugeleitet. Mich hat niemand gefragt, wo sich das Schiff tatsächlich befindet.
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Gruß Heinz-Dieter
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  #13  
Alt 22.10.2002, 16:50
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Ich kann H-D nur unterstützen: Urlaub machen - bei Heimkehr anmelden - Kaufvertrag vorzeigen.

Im übrigen kann ich nur aus meinem vorigen Beitrag zitieren: Frage den für deine Einkommensteuer zuständigen Finanzbeamten! Er wird nämlich über dein Anliegen entscheiden.

Gruß
Uwe
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Gruß
Uwe
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  #14  
Alt 23.10.2002, 07:03
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ALCYON ALCYON ist offline
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Moin,
entscheident ist tatsächlich, daß Du das Boot neu kaufts - nicht neu einführst. Das tust Du ja!!!
Also mach entspannt Deinen Urlaub und führe dann das zuvor neu erworbene Schiff nach Deutschland ein.
ALCYON
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  #15  
Alt 23.10.2002, 08:12
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h-d h-d ist offline
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ZU den Beiträgen von ugies und ALCYON möchte ich noch bemerken, dass das ein Terminproblem sein könnte. Die MWSt in D muss innerhelb einer bestimmten Frist (weiß nicht mehr genau, 2 Wochen?) entrichtet und der Werft nachgewiesen werden.

Bei uns ist das so gelaufen, dass wir die nötigen Unterlagen von der Werft bereits vor der tatsächlichen Übernahme erhalten hatten, die Steuer gezahlt hatten und dann mit dem Schiff die Werft verlassen haben.
__________________
Gruß Heinz-Dieter
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  #16  
Alt 26.10.2002, 22:02
DieterM DieterM ist offline
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Hallo Deckschrubber,

Richtig Alcion, Dänemark ist EU-Land, also muß das neu gekaufte Boot in Dänemark mit MWST bezahlt werden, wenn ... es nicht länger als 7,50 m ist. Ist es länger, so kann sich Deckschrubber bei seinem zuständigen deutsche Finanzamt eine Extra-Steuer-Nr. geben lassen, die er seinem Lieferanten in Dänemark melden muß. Nach eralt des Bootes in DK und Überführung hatte er die MWST über den Rechnungswert des Bootes an sein zuständiges Finanzamt zu zahlen. Die Rechnung für Boot und die Zahlung der MWST darf er dann später bei der Binnenzulassung auf einem WSA oder der Anmeldung zum Flaggenzertifikat beim BSH entsprechend vorlegen, einschl. der Zahlungsüberweisungen aus Deutschland. Empfehlenswert ist sich auf der original Rechnung die Bezahlung quitieren zu lassen.

Diese vorgehensweise der MWST Bezahlung ist EU-Regelung. Bei der Einfuhr meines in Italien direkt in der Werft gekauften RIB MARLIN 16' mit 5 m Länge hatte ich im April d.J. das gleiche Problem und mußte in Italien die dort gültige MWST mitbezahlen.


Beste Bootsgrüße
Dieter zw. München und Ingolstadt
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Gruß
Dieter
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