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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Neues zum INF 3
Intersessante Information für Nutzer des INF3
Ich habe mich Heute Morgen ausführlich mit meiner Schwägerin ( Zollbeamtin) über das INF 3 unterhalten. Es ergibt sich für Nutzer des INF 3 folgende Problematik. Beim Stempeln des INF 3 wird ein vorgang eröffnet, der erst abgeschlossen ist, wenn die Ware wieder innerhalb der EU eingeführt und deklariert wird. Lasse ich mir also z.B. mein Boot eintragen, muss ich es innerhalb 3 Jahren auch wieder in die Eu einführen. Nutze ich dies um in der Übergangszeit in Kroatien bis zum 01.07 keine Problem mit dem Nachweis der Eu Gemeinschaftsware zu haben ergibt sich leider ein anderes Problem. Ich kann den Vorgang nicht beenden da ich nach zugehörigkeit von Kroatien zur EU nicht mehr in die EU Einreise sondern schon dort bin. Nach Ablauf von 3 Jahren wird die Dienststelle, die das INF 3 ausgestellt hat den Vorgang zur Nachverfolgung an das Hauptzollamt schicken. Ob und wieweit diese eine Nachverfolgung starten und das eigendlich fällige Ordnungswidrigkeitsverfahren vorran treiben, ist meiner Schwägerin nicht bekannt
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Gruß Tobias Bijou
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#2
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Und somit haben wir wieder etwas zu debattieren, würde uns ja auch langweilig beidem sch.... Wetter.
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Gruß Klaus Rotwein sieht man(n) nicht bei der Blutprobe. |
#3
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Im ekligsten Fall macht man auf der Heimreise oder irgendwann in besagten drei Jahren 'nen Schlenker über die Schweiz oder Serbien, fertig.
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...::: Gruß, Erik :::... - commeo ergo sum! - Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon wenn es Spaß macht.
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#4
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Jep, das ist natürlich möglich.
Mir war nur nicht bekannt das das ein Vorgang ist der offen ist, und ich denke vielen anderen auch nicht.
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Gruß Tobias Bijou |
#5
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Zitat:
1. Beim Stempeln durch die ausstellenden Zollbehörde (Heimatzollamt)? 2. Beim Stempeln an der Grenze .... Ausfuhr in ein Nicht-EU Land ?
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Gruss - Peter Man sollte dem Leib etwas gutes bieten, damit die Seele Lust hat darin zu wohnen |
#6
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Wenn ich Sie richtig verstanden habe bei der ausstellenden Behörde. Die warten dann das das Dokument bei der Wiedereinreise in die EU vom Zoll in Empfang genommen wird und an die ausstellende Behörde gemeldet wird. Dann wird der Vorgang geschlossen und ist erledigt.
2.7. Wiedereinfuhr in die EU Die Einfuhr von Ware als so genannte Rückware ohne Zollabgaben ist nur unter folgenden Bedingungen möglich (Zollkodex-DVO "Rückware" Art. 844 ff) Ware muss in unverändertem Zustand sein Wiedereinfuhr muss innerhalb von drei Jahren ab Ausfuhrdatum erfolgen 2.7.1. INF.3 Als Nachweis, dass es sich um Rückware handelt, sind die Durchschriften des INF.3, die bei der Ausfuhr abgefertigt wurden, bei der Eingangszollstelle der EU vorzulegen. (Zollkodex-DVO Art. 850 ff.) Kann da aber auch nochmal nachfragen
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Gruß Tobias Bijou |
#7
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...ich fahre erst am 11.7.!
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Gruß Heinz, |
#8
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Wenn es so weitergeht lass ich den Pfingsturlaub auch weg, da mir der Scheiss und das Wetter so langsam auf den Keks gehen.
Da willst alles richtig machen und doch kommt andauernd was das sich als nicht so ganz einfach heraus stellt
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Gruß Tobias Bijou |
#9
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Das ist ja alles ein unsäglicher Bürokratismus und dabei will ich eigentlich nur einen offiziellen Beleg haben aus dem hervorgeht das sich mein Boot vor dem 1.7 in Deutschland befunden hat.
Damit dürfte dann in aller Regel auch klar sein das für ein 10 Jahre altes Boot Steuern und Zoll in der EU bezahlt sind. Das Boot wird ja kaum 10 Jahre lang in Deutschland im Zolllager gestanden haben. Eigentlich sollte ja auch die Kopie der Originalrechnung reichen, aber die Kroaten wollen ja eine beglaubigte Kopie, leider hab ich aber keine Originalrechnung sondern nur eine normale Kopie
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Gruss - Peter Man sollte dem Leib etwas gutes bieten, damit die Seele Lust hat darin zu wohnen |
#10
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[QUOTE=apollobandit;3053302]Intersessante Information für Nutzer des INF3
Ich kann den Vorgang nicht beenden da ich nach zugehörigkeit von Kroatien zur EU nicht mehr in die EU Einreise sondern schon dort bin. Nun ich könnte mir vorstellen, dass der "Vorgang" am 1. Juli als beendet gelten wird, weil dann das Boot wieder in der EU ist.
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Besser im Schiff zu schlafen als im Schlaf zu schiffen (Konfuzius) |
#11
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Zitat:
In der Praxis könnte man natürlich sagen das ich vor hatte vor dem 01.07 wieder nach Deutschland zurück zu kommen, aber dann doch verlängert habe. Was dann ist weis ich auch nicht . Nützt mir aber auch nix da ich das Boot ja unten lassen wollte, also ist es für mich das falsche Dokument
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Gruß Tobias Bijou |
#12
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... o.k. dann habe ich inzwischen 3 (drei ) nicht abgeschlossene Vorgänge .. wobei bei keimen der Vorgänge weder eine Ausfuhr noch eine Einfuhr deklariert wurde, denn solange mich niemand danach fragt, muss ich es nicht verwenden....
bin mal gespannt wann mich jemand danach fragen wird (übrigens, der erste Vorgang ist in kürze verjährt ). Durch das Abstempeln wird lediglich etwas bescheinigt, sonst nichts, auch heißt es im Formula "in das Bestimmungsland zum Zeitpunkt der Ausfuhr" die Einfuhr erfolgt in diesem Fall theoretisch dadurch, das das Land in die EU kommt, .... und am 1.7. verschwinden ja nicht gleich die Grenzübergänge und Kontrollen .. also wäre eine Einfuhr auch kein Problem. Meiner Meinung ist das absoluter Schmarrn, was die gute Frau erzählt... und straft mit dieser Aussage mehrere Zöllner, mit denen ich dazu gesprochen habe der Lügen....
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#13
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Zitat:
Gruß Sonja |
#14
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da hast du sicher recht, ... in diesem Fall, bleibe ich bei meiner Aussage !
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#15
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Zitat:
Jetzt bin ich aber gespannt wie das gehen soll und zwar ohne Schmarrn !
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Gruß Tobias Bijou |
#16
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Servus!
Was für mich an der Aussage nicht passt: Das INF3 lass ich mir ja daheim beim Zollamt ausstellen und nicht erst bei der Ausreise aus der EU. Es wird also für eine bevorstehende Ausreise ausgestellt. Im Umkehrschluß wird dann auch die Einreise nicht an der Grenze bestätigt, sondern ebenfalls mit zeitlichem Versatz. Sprich: Wenn ich wieder daheim bin muss ich wieder zu meinem Zollamt und herzeigen, daß das Boot wieder da ist. Die Problematik ob das Boot zum Beitrittszeitpunkt HRs innerhalb oder außerhalb der EU ist wäre somit hinfällig. Rein von der Logik her könnte das passen. Schöne Grüße, Jan |
#17
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Zitat:
Aber auch die Einfuhr innerhalb der EU geht ganz einfach, du musst nach Slowenien eine Grenze passieren, an der momentan weiterhin kontrolliert wird, denn Kroatien tritt mit Wirkung zum 1.7.2013 als Vollmitglied der EU bei. dies bedeutet jedoch nicht, daß die Grenzen zum EU-nachbarland Slowenien und ungarn wegfallen. vorraussetzung hierfür ist der beitritt zum schengener abkommen.Und nach meinen Informationen ist da noch ein weiterer WEg.... Sollte also der SLO Zöllner kontrollieren, habe ich eine Dokument für die Einfuhr, sollte er nicht kontrollieren, wird es wohl mein tritter Vorgang nach dem kein Hahn kräht.... ohne Schmarrn.... ich empfehle hier erst mal etwas über das Thema zu lesen, z.B. hier http://de.wikipedia.org/wiki/Beitrit...A4ischen_Union http://de.wikipedia.org/wiki/Schengener_Abkommen
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#18
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Empfehlung hab ich angenommen und gelesen, der Sinn warum ich es lesen sollte sehe ich immer noch nicht.
Wenn du nach dem 01.07. von Kroatien nach Slovenien fährst hast du natürlich eine Grenze, soweit kann ich folgen, auch einen Zoll hast du da, auch OK. Aber er kann dir keine Einfuhr in die EU bestätigen, da du aus einem EU Land kommst! Ich will auch nicht weiter rumdiskutieren, das einzige was ich wollte war das es alleine mit dem Ausfüllen eines INF 3 und dann liegen lassen nicht getan sein dürfte. Auch hab ich in einem der ersten Beiträge schon geschrieben das ich nicht weis ob es verfolgt wird. Auf der Vereinfachten Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr steht übrigens "Es wird gebeten, diese vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung bei der Eingangszollstelle auf Verlangen vorzuzeigen und abzugeben " Für mich und für alle die es nutzen wollen ist nur wichtig "gebeten" und " auf Verlangen"
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Gruß Tobias Bijou |
#19
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... wer war eher da, die Henne oder das Ei ....
genau dies versuchst du hier nochmals zu diskutieren, alles andere ist in einem anderen Thread mit diesem Thema in allen Details bereits ausdiskutiert... mein Rat: soll einfach jeder machen, was er glaubt und meint, soll man der Theorie, oder doch der Praxis folgen... oder beiden.... aber lamentiert später ja nicht, wenn das Kind trotz Warnung in den Brunnen gefallen ist.... diese Thread ist Panikmache, oder Pferde scheu machen.. oder wie sagt man dazu.... wer war zuerst da, die Henne oder das Ei ....
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#20
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noch ein Nachtrag:
Zitat:
Zitat:
damit kann man nachweisen, dass das Boot zum Ausstellungsdatum in der EU war und damit die 2 Jahresregel keine Anwendung findet, anders gesagt, dass man nicht nochmal EU versteuern muss
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#22
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Moin,
INF3 ist überhaupt kein Problem. Macht euch nicht verrückt. Ich habe gegoogelt wo der der nächste Zoll ist. Für mich war es Wuppertal. Dort bin ich hingefahren mit meinem neuen Trailer und habe innerhalb von 10 Minuten ein INF3 Protokoll bekommen. Die waren sehr nett. Ich hatte alle Papiere dabei. Zulassung/Kaufvertrag/ Tüv . Somit war das kein Problem. MWSt war erkennbar. Das alles hat den Zöllner aber nicht interessert. Nur der Preis und die Fahrgestellnummer. Er hat erkannt, dass alles neu ist und versteuert. Bin mal auf den Zoll In Kroatien an der Grenze gespannt. Mehr kann er nicht verlangen. Gruß Michael |
#23
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Servus!
Ähhhh, wie jetzt? Lag dein Boot zufällig auch aufm Trailer? Du hast schon mitbekommen, daß du das inf3 nur fürs Boot brauchst, für den Trailer brauchst das nicht. Da hast du ja TÜV. Schöne Grüße, Jan |
#24
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und was schadet dem Ganzen, wenn die Fahrgestellnummer des Trailers auch mit im Formular steht?
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