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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 09.05.2013, 19:52
zander91 zander91 ist offline
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Standard Beleuchtung

Moin Moin aus Bremen,

ich habe ein eine Frage zur Beleuchtung. Mein Boot ist 3,50 lang und 1,20 breit, welche Beleuchtung ist zwingend notwendig für mein Boot wenn ich auf der Weser in Binnengewässer fahren möchte. Ich habe mich durch so viele Seiten gelesen aber bin nicht wirklich weitergekommen.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Danke ^^
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  #2  
Alt 09.05.2013, 20:25
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huebi huebi ist offline
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Standard

Wenn Du nicht bei Nacht oder sehr schlechter Sicht (Nebel, Schneefall oder Starkregen) unterwegs bist, brauchst Du keine Lichter zu führen.
Wenn Dein Boot nicht schneller als 6 kn fährt, reicht für die vorgenannten Bedingungen ein weißes Rundumlicht.
__________________
Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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  #3  
Alt 10.05.2013, 07:43
zander91 zander91 ist offline
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Also lese ich jetzt heraus das ich eine weiße Rundumleuchte brauche? Und wird dann hinten am Heck befestigt?
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  #4  
Alt 10.05.2013, 08:13
Benutzerbild von sanicoe
sanicoe sanicoe ist offline
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Zitat:
Zitat von zander91 Beitrag anzeigen
Also lese ich jetzt heraus das ich eine weiße Rundumleuchte brauche? Und wird dann hinten am Heck befestigt?
Hängt davon ab wie schnell dein Boot tatsächlich unterwegs ist. Kannst du schneller als 6 KN fahren brauchst du zusätzlich zu der Rundumleuchte die Steuerbord-und Backbordlaterne bzw. eine 2 Farben-Laterne, achte darauf (das Problem hab ich im Augenblick) das diese Laternen unbedingt unbedingt von RINA oder BSH zugelassen sind.

Gruss Sascha
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  #5  
Alt 13.05.2013, 19:32
MAB MAB ist offline
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Also die Weser unterliegt im Bereich von Bremen der BinSchStrO (siehe Karte: blau = BinSchStrO, rot = SeeSchStrO).

Meines Wissens gibt es in der BinSchStrO jedoch keine "6-kn-Regel", wie sie von huebi und sanicoe genannt wird. Ich kenne nur die "7-kn-Regel", welche sich jedoch in der SeeSchStrO findet.

Laut BinSchStrO darf ein Kleinfahrzeug jedoch nur ein weißes Rundumlicht führen, wenn es weder mit Maschinenantrieb noch unter Segel fährt (oder geschleppt wird). D.h. es ist zusätzlich zu dem weißen Rundumlicht noch ein rotes und ein grünes Seitenlicht (2-Farben-Laterne oder getrennt) erforderlich.
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  #6  
Alt 13.05.2013, 20:04
Verdrängerwilli Verdrängerwilli ist offline
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Steht hier aber nicht unter SeeschstrO.

http://www.bsh.de/de/Produkte/Infoma...erfuehrung.pdf
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Servus Willi
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  #7  
Alt 13.05.2013, 20:13
Time4Boat Time4Boat ist offline
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Salve Zander, wie auch immer?

Ganz einfach.... Nimm doch mal die Unterlagen aus deinem Bootskurs.... ich gehe mal einfach davon aus, dass du den Bootschein hast.... Da gibt es die Kapitel Lichterführung.

Einschlägig und mit Rechtssicherheit erklärt.

LG

Time4boat
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  #8  
Alt 13.05.2013, 20:15
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sanicoe sanicoe ist offline
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Zitat:
Zitat von MAB Beitrag anzeigen
Also die Weser unterliegt im Bereich von Bremen der BinSchStrO (siehe Karte: blau = BinSchStrO, rot = SeeSchStrO).

Meines Wissens gibt es in der BinSchStrO jedoch keine "6-kn-Regel", wie sie von huebi und sanicoe genannt wird. Ich kenne nur die "7-kn-Regel", welche sich jedoch in der SeeSchStrO findet.

Laut BinSchStrO darf ein Kleinfahrzeug jedoch nur ein weißes Rundumlicht führen, wenn es weder mit Maschinenantrieb noch unter Segel fährt (oder geschleppt wird). D.h. es ist zusätzlich zu dem weißen Rundumlicht noch ein rotes und ein grünes Seitenlicht (2-Farben-Laterne oder getrennt) erforderlich.
Die 6 kn Nummer hab ich bloß vom huebi übernommen, war in dem Moment auch verwirrt weil ich diese Regel eigentlich nicht kenne. Genau aus diesem Grund bin ich eigentlich gegen die 15 PS Grenze. Jeder der Motorboot fahren möchte soll das um gottes willen tun. Aber Leute, zu Eurer eigen und der Sicherheit ander Verkehrsteilnehmer auf dem Wasser macht euch Schlau über Vorschriften, Verbote und Gebote der Gewässer die ihr befahren wollt.
__________________
Gruß Sascha
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  #9  
Alt 13.05.2013, 20:18
Verdrängerwilli Verdrängerwilli ist offline
Alm-Öhi
 
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Steht alles in den BSH Link
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Servus Willi
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  #10  
Alt 13.05.2013, 20:19
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Olligv2 Olligv2 ist offline
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Maschinenfahrzeug weniger 20m:
Ist das Schiff weniger als 20 m lang, dürfen die Seitenlichter in einer Zweifarbenlaterne über der Längsachse geführt werden.
Ist das Schiff weniger als 12 m lang, dürfen Topplicht und Hecklicht in einem Rundumlicht zusammengefasst sein.

Maschinenfahrzeug weniger 7m:
Ein Maschinenfahrzeug von weniger als 7 m Länge, dessen Höchstgeschwindigkeit 7 kn nicht übersteigt, darf statt Topp-, Heck- und Seitenlichtern ein weißes Rundumlicht und muss, wenn möglich, außerdem Seitenlichter führen.

Die natürlich in der Zeit von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang bzw. schlechten Sichtverhältnissen.
__________________
Schöne Grüße Oliver

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  #11  
Alt 14.05.2013, 17:14
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Tommy H. Tommy H. ist offline
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Zitat:
Zitat von Olligv2 Beitrag anzeigen
...Maschinenfahrzeug weniger 7m:
Ein Maschinenfahrzeug von weniger als 7 m Länge, dessen Höchstgeschwindigkeit 7 kn nicht übersteigt, darf statt Topp-, Heck- und Seitenlichtern ein weißes Rundumlicht und muss, wenn möglich, außerdem Seitenlichter führen...
Wie MAB schon geschrieben hat, gibt es die "7 kn-Regelung" nur in der Seeschifffahrt.

Deshalb steht auf der verlinkten Info vom BSH übrigens auf Seite 1 ziemlich groß:
"Lichterführung und Schallsignalanlagen auf Fahrzeugen unter 20 Meter Länge in der Seeschifffahrt"


@ zander91
Falls Du bei Dunkelheit fahren möchtest, baust Du dir am einfachsten einen Steckmast mit einer rot/grünen Doppelleuchte und
einen Meter darüber eine weiße Rundumleuchte. Beide mit BSH-Zulassung. Diese Lichteranordnung ist für Binnen und für See zulässig.
__________________
Viele Grüße aus Köln
Thomas

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