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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Versteuerung Kroatien
Hallo,
ich habe mein Boot in HR liegen und habe eine Fa. beauftragt mein Boot mit der neuen Regelung zu versteuern und Umzuflaggen. Jetzt bekomme ich diese Mitteilung: Sehr geehrter Kunde, das Umflaggen der Boote auf eine kroatische Flagge ist insbesondere für Boote über 12m sehr schwierig und zeitaufwendig. Auch für kleinere Boote besteht aufgrund der enormen Arbeitsbelastung der Behörden die Gefahr, dass das Umflaggen längere Zeit in Anspruch nimmt und somit das Boot in der Saison nicht voll genutzt werden kann. Nach unseren Informationen, (ohne Gewähr), wird mittlerweile von kroatischer Seite nicht auf eine Umflaggung im Rahmen der Versteuerung bestanden, siehe nachstehenden Text. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie eine Registrierung auf die kroatische Flagge wollen oder es Ihr Boot direkt wieder in Deutschland zulassen wollen. Wir bitten um kurzfristige Antwort und weisen darauf hin, dass eine Registrierung in Kroatien bis zu 4 Wochen dauern kann. Sollten wir von Ihnen keine Antwort erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie eine Registrierung Ihres Boote in Kroatien nicht wollen. In Erwartung Ihrer baldigen Antwort verbleiben wir Mit freundlichen Grüßen Sehr geehrter Herr, die Eintragung in das kroatische Boots- und Yachtregister ist für ausländische Boote nicht notwendig. Boote, die bisher nicht verzollt wurden, können in Kroatien verzollt und die MwSt. für diese entrichtet werden, müssen jedoch nicht unbedingt in das kroatische Bootsregister eingetragen werden. Erst nach erfolgter Eintragung in das kroatische Boots- und Yachtregister werden diese Boote als einheimische Ware betrachtet und müssen die einheimische Flagge bzw. die Flagge jenes Staates, in der die Eintragung erfolgt ist, hissen. Somit kann die Eintragung auch in einem anderen Staat durchgeführt werden. Was die Schifffahrt ausländischer Boote während der Registrierung betrifft, so ist diese, sowohl in Kroatien, als auch in seinen Nachbarländern erlaubt. Dafür gibt es keine Hindernisse. Falls noch Unklarheiten bestehen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Josipa Perica Kojundžic, Leiterin des Selbständigen Amts für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Ministerium für Schifffahrt, Verkehr und Infrastruktur Würdet ihr darauf vertrauen und das Boot wieder in Österreich anmelden? Kann nach dem EU Beitritt der Österreichische Staat dann nochmals die Verteuerung verlangen? Danke für Eure Meldungen! |
#2
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Es ist nur klar, das vieles unklar ist......
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#3
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Lieber philip01ski,
Du hast alle Infos in dem ausführlichen Thread "Achtung Mwst Kroatien" (kann sein, dass einige Forumsteilnehmer hier dieser Hinweise müde sind und nutzlose Kommentare abgeben). Konkret zu Deinem Fall rate ich Dir, die österreichische Zulassung zu belassen bzw. wieder zu beantragen. Ich habe auch versteuert ohne Umflaggung, wie viele andere hier. Bei mir war auch keine vorherige Abmeldung in Österreich erforderlich (das wurde von einigen Dienstleistern noch vor der Nachversteuerung verlangt, was leider Unsinn war). |
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