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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Segeln??
Hallo,
ich habe den Sportbootführerschein für Binnen und Seegewässer, darf ich mit damit auch segeln? Gruß |
#2
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Ja,
ausgenommen in den Gebieten Binnen die definitiv einen Schein mit "Segelteil" verlangen. Das können private oder Landes-, Bundesgewässer sein. Auf See gibt es keinerlei Beschränkungen, dort ist lediglich der Sportbootschein See für Motoren ab neuerdings 15 PS vonnöten. Segeln darfst Du überall, außer es ist aus welchen Gründen auch immer -Sperrgebiet etc.- verboten. -Auf See benötigt man also nie und nirgends (!) einen zusätzlichen Segelschein. -Binnen kann das s.o. durchaus der Fall sein.
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Gruß Kai
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#3
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Ich frage mich gerade,wo man seine Sportbootführerscheine machen kann und auf solche Fragen nicht unterrichtet wird
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben
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#4
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Ob der Vercharter ein Segelboot gibt, ohne Segelschein, wird er selber entscheiden. Es geht da zum Teil um versicherungstechnische Sachen.
Auf jeden Fall darfst Du Dein eigenes Segelboot fahren, ganz ohne Schein. Gruss Mike451 |
#6
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Zitat:
Wird immer wieder behauptet, aber um was für versicherungstechnische Sachen sollen es da jetzt gehen Vom Gesetzgeber ist nun mal auf See unter Segel garnichts und unter Motor einzig und allein der SBF-See/ SBF-Bin bzw. sogar nur die Charterbescheinigung vorgeschrieben. In "meinen" Versicherungsbedingungen steht, dass der Skipper im Besitz des für das jeweilige Fahrgebiet amtlich vorgeschrieben Befähigungsnachweis sein muss, mehr nicht. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#7
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Zitat:
Gruß Christoph |
#8
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Zitat:
Ich kenne die Problematik nicht von Booten, aber von sportlichen Fahrzeugen, damit es bei Fahrzeugen zur gewerblichen Vermietung ohne Beistellung eines Lenkers auch nur ansatzweise bezahlbaren Vollkaskoschutz gibt, verlangt die Versicherung wesentlich mehr als FS B bzw. Klasse III (zB Mindestalter des Lenkers) |
#9
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Nein, ich bin ja kein Vercharterer
Deshalb auch meine Frage, hier nocheinmal präziser formuliert: Kann jemand belegen, dass Versicherungen für Charterboote andere, als vom Gestzgeber vorgeschriebene Befähigungsnachweise verlangen oder ist es nur ein hartnäckiges Gerücht? Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#10
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Als ich vor Jahren mal für eine Woche auf der Müritz ein Segelboot charterte, wollte der Vercharterer einen Schein sehen, obwohl das Boot mit dem 5PS-Motor theoretisch scheinfrei gewesen wäre. Es musste auch der Segelteil vorhanden sein, nur Motor hätte nicht gereicht.
Bernd |
#11
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Zitat:
Gruß, Jörg |
#12
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Ich hatte den Fall auch mal mit einem Vercharterer. Der wollte partout einen Schein sehen.
Gesehen hat er dann sogar ZWEI Scheine. Glaube das waren zwei mal offizielle und amtlich ausgestellte 100 DM Scheine. Die hab' ich ihm auf die Kaution drauf gepackt und gut wars. Persönliches Gespräch mit den Leuten schadet meistens nicht. Die wollen halt nicht jemanden rumeiern sehen, der sich zuvor überhaupt nicht mit dem Thema auseinander gesetzt hat.. VG Stephan
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Es ist nie zu spät, eine glückliche Kindheit zu haben! |
#13
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Als das von mir mal einer wollte kam die Antwort ich wäre mit der Jolle groß geworden, hab aber keinen Segelschein und ich hab das Boot bekommen.
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#14
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Führerschein für Yachten
Hallo zusammen,
also Binnen unbestritten mit SBF Binnen mit Eintrag: unter Segel Auf See kann man sicher auch ohne Schein Segeln nur mit SBF See. ABER: Hat schon mal jemand nur mit Segeljollenerfahrung versucht ein z.B. 14 Meter langes Segelboot aus einer Box raus und wieder reinzufahren? Ich habe dafür extra den Yachtführerschein gemacht. Es ist schon etwas anderes mit einem wirklich großem Segelboot als mit einer Jolle. René
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Ich hasse diese Werbung vom Ordnungsamt unter dem Scheibenwischer
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#15
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Zitat:
Man unterscheidet in die gesetzlich vorgeschrieben Scheine und den Vorgaben, nennen wir sie "Hürden" der Vollkaskoversicherung der Yacht. Hier kann es je nach Seegebiet und/oder Größe oder Wert des Schiffes zusätzliche "Hürden" der Versicherung geben. Gruß Christian
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"Rot im Sinne dieser Verordnung ist nicht grün, sondern gelb oder blau" www.zalu.de |
#16
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#17
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Zitat:
von einigen Revieren abgesehen, benötigt man nirgends einen Sportbootführerschein Segeln. In Berlin z.B. ist der Segelschein vorgeschrieben. Woanders wüßte ich jetzt nicht. Vielleicht Rhein, Bodensee und irgendwelche Landeswasserstraßen? Gruß Michael |
#18
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Wahrscheinlich ist eine Versicherung für Chartersegelboote etwas billiger, wenn man nur an Scheinsegler vermietet. Anders kann man es kaum erklären, dass in manchen Revieren beide Varianten von Vercharterern nebeneinander her existieren.
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#19
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Führerschein für Yachten
Hallo Wolf,
Yachtführerschein = Küstenfahrt BR für Yachten unter Segel und unter Motor. In D fangen sie ja gleich an zu weinen wenn du in der 3 Meilenzone ohne diesen Führerschein unterwegs bist Ausserhalb der 3 Meilenzone braucht man ja eigentlich gar nichts mehr ausser vielleicht ein Boot René
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#20
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Das möchte ich nicht bestätigen. Zumindest bevor ich meinen alten Jolli gekauft habe, waren wir mit Mietbooten zwischen 6 und 9,50 an der deutschen und dänischen Ostseeküste unterwegs. Ich habe nur den SBF.
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#21
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Zitat:
Aber das war auch nicht meine Frage, denn das wäre eine vercharterertechnische Frage und KEINE versicherungstechnische, so wie hier behauptet wurde. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Der deutsche Gesetzgeber sicher nicht, denn der kennt den Begriff Yachtführerschein garnicht. Der will (unter Motor, PS und altersabhängig) den SBF-See sehen und gut ist. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#22
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Yachten
Hallo zusammen,
wir wollten uns 1999 eine Segelyacht mit 6 Leuten chartern. Die erste Frage die kam war die nach einem amtlichen Befähigungsnachweis über Segel und Motorfahrzeuge. Hatten wir Gott sei dank. Keine Ahnung wie der Gesetzgeber heute damit verfährt. Aber im Grunde habt ihr recht, SBF See reicht. (Habe gerade mal nachgesehen ) Und zack, wieder was gelernt. René
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#23
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Zitat:
Die "alten" Verbandsscheine des DSV nannten sich "Führerschein für Yachten" und sind, sofern der Motorteil mit eingetragen ist, den SBF gleichwertig und müssen auch nicht umgeschrieben werden.
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Gruss Vestus
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#24
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Letztendlich sind auch die DDR-Sportbootführerscheine weiterhin gültig.
Weint aber auch keiner, wenn man den nicht hat . Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#25
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Rüüchtiiich, und viele andere Scheine auch noch obwohl da nicht "SBF" drauf steht.
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Gruss Vestus |
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