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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Darf er fahren?
Hallo,
mein Sohn ( 15 ) hat mich gefragt ob er alleine mit einem Schlauchboot mit einem 5 PS Motor fahren darf. Darf er das?? Gruß |
#2
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Ich glaube nicht. Laut der neuen Verordnung muss er mindestens 16 sein, darf dann aber bis 15 PS fahren.
Gruß Hubert
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Niemand ist unnütz! Man kann immer noch als schlechtes Beispiel dienen!
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#3
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Ich hab mal irgendwas von " er darf fahren wenn die Eltern ein OK geben " gehört..
stimmt das???? |
#4
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Im Seebereich darf er fahren, Binnen nicht.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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#5
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Zitat:
mein Sohn, auch 15 hat ebenfalls ein Schlauchboot mit 4 PS und die Polizei wird immer ganz böse wenn sie ihn anhalten. Ist also (zumindest Binnen) nicht erlaubt. Erst ab 16, dann aber bis 15 PS. Dirk
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Mit freundlichen Grüßen Bootsmann65
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#6
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ok! Vielen Dank für die schnellen Antworten! Ist echt Klasse!!
Gruß |
#7
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Wie ist das wenn ich als Bootsführer meine 5 Jährige Tochter fahren lasse...z.B. Bei mir auf dem schoß , oder beim Jetskifahren..... Sie fährt ich sitze dabei......klappt prima....
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#8
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Oh Gott-und ich meinen (inzwischen 40jährigen) Sohn schon mit 10 Jahren und 5 PS rumbrettern lassen!
Wenn ich mich an die Regeln gehalten hätte ,wäre meinem Junior aber viel Spaß verborgen geblieben
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben
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#9
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Zitat:
P. S. beim Jetski wäre es mir aber zu gefährlich...
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Viele Grüße Thomas |
#10
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Zitat:
Aber NICHT auf dem Rhein. Dort weiterhin nur 5 PS
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Viele Grüße Thomas
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#11
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Zitat:
das klingt so als würdet Ihr Euch regelmäßig erwischen lassen!
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Viele Grüße vom Bodensee Tom FSD e.V.: www.fsd-info.de Bei Interesse gerne Infos per PN! |
#12
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NEIN, die Verordnung schreibt ein Mindestalter von 16 Jahren vor. In den Niederlanden liegt das sogar bei 18 Jahren.
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Gruß Sascha |
#13
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Meine Kinder fahren auch
Hy meine beiden Kinder 11 und 13 fahren auch bzw. lenken auch ab und zu, und ich muß sagen, besser als mancher, mit 30 oder 40, der den Lappen hat.
Was soll das bloß, mit der Scheiß deutschen Genauigkeit, es steht doch dick und fett im Gesetzesbruch, die Person muß geistig und körperlich in der Lage sein, Weisungen zu empfangen und in die Tat umzusetzen um ein schiff zu steuern und das sind sie. Genauso dumm ist die 21 km/h Regelung auf dem Neckar, ( damit die Uferbefestigung nicht zerstört wird ) diese Regelung hat meiner Meinung nach auch ein Büro Hocker gemacht, der in seinem leben noch nie auf einem Boot gesessen ist. Sonst würde er wissen, daß ein Boot mit 20 km/h den Neckar runter oder rauf fährt eine größere Heckwelle wirft als eins mit 30km/h.
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Schaffen ist halt ne Arbeit
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#14
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Die Frage muss lauten: Wo darf er fahren?
Antwort: Auf hoher See sowieso und im Gültigkeitsbereich der deutschen Seeschifffahrtsstraßenordnung unter Aufsicht der Eltern bis 5 PS. Letzteres Ist wohl Auslegungssache, aber Rufweite (ggf. auch über Funk) dürfte in Ordnung sein. Diese Regelung ist auch nach Einführung der Altersgrenze von 16 Jahren für 15 PS erhalten geblieben.
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#15
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Zitat:
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Gruß Sascha |
#16
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Versuch zwecklos, Theorie überschreitet bei einem Büro Hengst alles!
Wenn´s nach denen gehen würde, würden wir heute noch mit Lendenschurz und Keule jagen:wa ll:
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Schaffen ist halt ne Arbeit |
#17
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Auf See ab 0 Jahre bis max. 5 PS am Propeller wenn geistig und körperlich geeignet. Dazu passt diese Geschichte: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=16556&
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum
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#18
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Naja, zuerst muss man im Sportbootbereich Schiffsführer und Steuermann unterscheiden.
Das Alter und die Voraussetzungen des Schiffsführers sind in der Tat an einige Bedingungen gebunden. Der Steuermann oder Rudergänger ist an keine Bedingungen gebunden und der Einsatz wird einzig und allein vom Schiffsführer(=verantwortliche Person) bestimmt. Solange ein den Vorschriften entsprechender Schiffsführer an Bord ist, kann lenken, wer vom Schiffsführer dazu auserkoren wurde, egal ob 3 oder 93 Jahre alt. Just my 2 Cents. Gruß Michael |
#19
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Zitat:
Würde ja komisch aussehen... W
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#20
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Nur für Binnen: Das habe ich damals (1987) aber anders in der Fahrschule gelernt. Nur Personen ab 16 Jahren, welche geistig und körperlich fit sind, dürfen steuern. Und natürlich nur, wenn einer mit dem entsprechenden FS an Bord ist.
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Viele Grüße Thomas
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#21
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So ist es richtig! Immer schön unterscheiden zwischen Buten und Binnen und den diversen Sonderregelungen! Wer antwortet, sollte auch immer dazu schreiben, worauf sich die Antwort bezieht.
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#22
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Selbst diese Unterscheidung reicht nicht.
Auf einem bestimmten bayerischen See dürfen Personen ab 16 Jahren, welche geistig und körperlich dazu in der Lage sind, Motorboote bis 260 PS steuern. Und das ohne das einer mit dem entsprechenden Sportbootführerschein an Bord ist, oder sie selbst einen Sportbootführerschein haben. W
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#23
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Zitat:
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Gruß Klaus Rotwein sieht man(n) nicht bei der Blutprobe. |
#24
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Natürlich gibt es überall Besonderheiten (Patent am Bodensee, Rhein nur bis 5 PS anstatt 15 führerscheinfrei, usw.). Da könnte ich noch einige ausführen.
Aber die generelle Regelung im Binnenbereich liegt nun mal bei 16 Jahren, wenn geistig und körperlich fit und ein FS-Inhaber an Bord ist. So hat dies damals (1987) in meinem orangenen FS-Schmöker gestanden. Vielleicht gibt es zwischenzeitlich eine neue Regelung. Habe aber auf die schnelle nichts gefunden. Wenn die Kinder auch U16 mal lenken und man dabei sitzt/steht und sofort eingreifen kann ist das doch kein Problem. Man sieht die Waschpo dann ja rechtzeitig und lenkt selbst. Fertig. Problem sind doch immer nur Ausnahmesituationen. Beispiel: Man fährt auf dem Rhein in Gleitphase (nicht mal schnell so 30 - 40 km/h). Es haut ein Stück Treibgut gegen den Prop und gleichzeitig schlägt eine Welle ein. Wenn man in diesem Augenblick das Lenkrad nicht richtig festhält, kann es das Boot voll herumreißen. Wenn dabei etwas passiert (z. B. ein anderes Boot anfahren oder in die Uferböschung) und ein U16 er am Ruder sitzt und es jemand mitbekommt, hat man z. B. ggüber der Versicherung und Behörden erstmal Erklärungsnot und bleibt evtl. wegen Fahrlässigkeit auf dem Schaden sitzen. Ungeachtet dessen, dass einem selbst dies genauso hätte passieren können. Wie oft lenkt man mit ein/zwei Fingern... dann hat man das Lenkrad bei einem Schlag gegen die Schraube auch nicht zwingend sofort wieder fest im Griff...
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Viele Grüße Thomas |
#25
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Das mag ich nicht tun, denn die Regelung > Führerscheinfreiheit finde ich peinlich.
Allerdings sind viele Oberbayern ja Anarchisten und fahren deshalb bewusst nur mit Sportbootführerschein auf diesem See, ohne das eine Pflicht besteht. W
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