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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Am Freitag, 07. Juni, erhielt ich eine Gewinnmitteilung von PayPal. 500 EUR werden meinem Konto gut geschrieben.
Ich konnte mich nicht erinnern an einem Gewinnspiel teilgenommen zu haben. Gleichfalls dachte ich an eine Fake-Email. Am Abend kam wieder eine Mail, die die Gewinnmitteilung widerrief. Schien also ein Systemfehler gewesen zu sein. Obwohl die Bude in Lux sitzt, berief man sich in der Widerrufsmail auf das deutsche BGB. Ich werde mir mal den Sapß machen und die Kohle einfordern... ![]() Hat noch jemand diese Mail bekommen?
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#2
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Ich habe nur gelesen, dass man die 500€ im Zweifelsfall einklagen kann.
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#3
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Hallo Micha,
mir ist genau das gleiche passiert. Hatte dann sofort auf meinenm Konto nachgesehen und keine Gutschrift feststellen können und dies dann moniert. Danach kam dann auch die zweite Mail. Habe mir auch schon Gedanken gemacht die Gutschrift ein zu fordern, dies aber wieder verworfen. Eine Email hat in D keine Rechtsgültigkeit, außer Sie wird mit DE-Mail versandt, also mit einer "Zertifizierung".
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Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig Hier geht´s zum Blog http://wavuvi.over-blog.com/ Hier kann sinnvoll Geld gespendet werden https://arche-stendal.de/unterstuetz...fuer-container WAVUVI steht wegen Neuanschaffung zum Verkauf. VB 70k Euro |
#4
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Naja, PayPal wird ja wohl nicht den Versand in Frage stellen...
Mich hat der Hinweis auf das deutsche BGB geärgert. Sonst beharren sie auf die ausländischen Rechtsnormen und den Firmensitz im ausland, und dann komnmt so ein blöder Hinweis auf das deutsche BGB. Das ist so, als wenn du in England jemandem die Vorfahrt nimmst und sagts, dass in D rechts vor links gilt. Ich werde mal eine nette Bettelmail schicken.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#5
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Den Versand werden die nicht in Frage stellen. Es geht hier allein um das Thema Rechtsgültigkeit vor Gericht. Und da wirst du m.E. Pech haben. Vllt zahlen die ja auch Freiwillig. Versuchen kannst du es ja mal. Ich vermute nur mal, das vor einschalten des Gerichtsweges sich PP stur stellen wird.
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Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig Hier geht´s zum Blog http://wavuvi.over-blog.com/ Hier kann sinnvoll Geld gespendet werden https://arche-stendal.de/unterstuetz...fuer-container WAVUVI steht wegen Neuanschaffung zum Verkauf. VB 70k Euro
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#6
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Hab mich auch vor einigen Monaten mit dem Mail konfrontiert gesehen.
Bei mir war es klar, dass es nur Sch...... sein kann weil ich kein PayPal Konto habe Wenn du den Link im Mail anschaust ist es aber ein klarer Fake
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Gruß Gerwin |
#7
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Was denn jetzt? Fake oder nicht?
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#8
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@Gerwin
Der Link war richtig und hat auch auf die PP-Seite weiter geleitet. Es war also kein Fake.
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#9
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Dazu gibt es schon eine Menge (juristische) Kommentare im I-Net. Für mich bisher sinnvollstes Fazit: Die Gewinn-Mail erst mal nicht löschen, sondern gut aufbewahren.
Es ist zwar kaum zu erwarten, aber auch nicht unmöglich, dass irgend jemand eine Musterklage auf Auszahlung des Gewinnes durchzieht. Je nach dem, was dabei rauskommt, kann man sich dann immer noch überlegen, ob man selbst den vermeintlichen ebenfalls Gewinn einfordert oder -klagt. Angeblich hat PayPal 3 Mio Gewinn-Emails "irrtümlich" verschickt. 3 Mio x 500 Euro. Wenn die wirklich zahlen müssten, ginge das wohl an die Substanz. "Freiwillig" werden die deshalb niemals zahlen, um keinen Präzedenzfall zu schaffen. Gruss Gerd |
#10
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Ich habe auch beide Mails erhalten, aber schon auf die erste nicht reagiert.
Wären mir tatsächlich 500 € gutgeschrieben worden, hätte ich es bestimmt noch rechtzeitig gemerkt ![]() Sollte jemand die 500 € eingeklagt bekommen, dann sagt mal bescheid - noch liegen die Mails im Papierkorb ![]() Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#11
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Laut einem Bericht der gerade im Radio lief hat man gegen die riesige Rechstabteilung von Paypal keine Chance.
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Gruß Andre
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#12
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Habe Sie auch beide bekommen
![]() ![]() ![]() Für den Schrecken, den die mir eingejagt haben, hab ich mir die 500 Öre aber verdient ![]() ![]()
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![]() Sebastian |
#13
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Ich habe die Mail leider nicht bekommen, nachdem was ich aber gelesen habe, war diese Gewinnmail personalisiert, es stand also in der Anrede Hallo Herr Stejome oder so ähnlich.
Es gibt mittlerweile mehrere Urteile durch alle möglichen Instanzen die hier den Gewinnern immer die Auszahlung des Gewinnes zusprachen. Wenn man also so eine Mail bekommen hat und Rechtschutzversichert ist, warum nicht probieren. Ohne Klage wird Paypal garantiert nichts bezahlen. http://pfiffige-senioren.de/klage.htm#g
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Viele Grüße Stefan |
#14
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![]() Zitat:
Ungültige Mitteilung zum PayPal-Gewinnspiel Guten Tag xxxxx xxxxx, heute haben wir Sie darüber informiert, dass Sie beim Gewinnspiel „Willste? Kriegste!“ gewonnen haben und eine Gutschrift auf Ihrem Konto erfolgt ist. Leider wurde diese Email aufgrund eines Fehlers und technischen Versehens versandt und ist daher ungültig. Auf ihrem PayPal-Konto wurde kein Geld gutgeschrieben. Wir bedauern diesen Fehler und entschuldigen uns für alle eventuell entstandenen Unannehmlichkeiten. Das Gewinnspiel läuft noch weitere 9 Wochen. Gewinner dieser Woche und aller folgenden Wochen erhalten eine Gutschrift auf Ihrem PayPal-Konto und werden separat per Email benachrichtigt. Wir entschuldigen uns nochmals für eventuelle Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis. ![]() Viele Grüße Ihr Team von PayPal ![]() Zur Klarstellung: Diese Mitteilung stellt eine Anfechtung der Email vom 7.6.2013 in Bezug auf das Gewinnspiel nach §§ 119, 120 BGB dar.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- Geändert von Fred (10.06.2013 um 16:24 Uhr) |
#15
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Das wird das Problem sein, Paypal hat es selber zeitnah bemerkt und widerrufen. Obwohl sich die Juristen da auch nicht wirklich einig sind, einige sagen das Paypal trotzdem zahlen muss, einige sagen das Gegenteil. Das ist ja das schöne an der Juristerei, kannst sagen was du willst, ist immer richtig.
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Viele Grüße Stefan |
#16
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...da ist mir der Streitwert zu gering. obwohl so aus Spaß an der Freude...aber dazu müßte man seine Brötchen in der juristischen Abmahnbranche verdienen...
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Grüße Ingo ![]() ![]() ![]() |
#17
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![]() Zitat:
Das Problem ist, dass die von PayPal zitierten Anfechtungsparagraphen möglicherweise nicht greifen, weil der Gesetzgeber in § 661 BGB sehr enge Grenzen für die Veranstalter von Gewinnspielen gesetzt hat. Diese Empfehlungen stammen übrigens von der "Stiftung Warentest", der man ja durchaus eine seriöse Ratgeber-Funktion unterstellen darf. Hier der Link: http://www.test.de/Paypal-Der-heisse-500-Euro-Gewinn-4555170-0/ Gruss Gerd |
#18
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So, die erste Antwort ist gekommen. Sie beharren auf das Versehen und die zeitnahe Aufklärung.
Vielen Dank für Ihre E-Mail. Die E-Mail betrifft ein Gewinnspiel, welches aktive PayPal-Kunden, die kürzlich eine Transaktion durchgeführt haben, automatisch beteiligt. Die Gewinner werden nach Zufallsprinzip ausgewählt und über den Gewinn informiert. In diesem Fall wurden 10 Gewinner richtig ausgewählt und informiert, aber eine E-Mail wurde aufgrund eines technischen Versehens an eine größere Anzahl von PayPal-Kunden versendet. Es wurde dann umgehend eine Korrektur-E-Mail an alle betroffenen Kunden versendet, die diese E-Mail irrtümlich erhalten haben. Wir entschuldigen uns ausdrücklich für diesen Zwischenfall und alle hierdurch entstandenen Unannehmlichkeiten. Wir bestätigen hiermit, dass die E-Mail aufgrund eines Fehlers und technischen Versehens versendet wurde und somit ungültig ist. Bitte beachten Sie, dass wir diese E-Mail noch am selben Tag wegen Irrtums angefochten haben. Aus diesem Grunde ist eine Gutschrift oder Haftung unsererseits in diesem Fall leider ausgeschlossen. Sollten Sie in Bezug auf die obigen Informationen noch weitere Fragen haben, senden Sie diese bitte per Antwort auf diese E-Mail, mit der gleichen Betreff-Zeile. Mit freundlichen Grüßen, Dennis Bergman Complaints Management PayPal
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
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