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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 14.06.2013, 16:32
Mtbilli Mtbilli ist offline
Cadet
 
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Standard Boot mit Flaschenzug vom Trailer heben

Hallo,

ich möchte aus verschiedenen Gründen wie Pflege und Wartung, etc. mein Boot, Hellwig Triton Junior, vom Trailer mit Hilfe eines Flaschenzugs anheben, um es frei schwebend unter der Decke bearbeiten zu können, deshalb sollte das Ganze natürlich auch sicher sein.

Hat evtl. schon jemand Erfahrung mit einer ähnlichen Aktion oder gibt es andere Ideen wie man so etwas bewerkstelligen kann?

Vielen Dank für Eure Hilfe.
Grüsse, Alex
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  #2  
Alt 14.06.2013, 16:40
Benutzerbild von Hausbootbewohner
Hausbootbewohner Hausbootbewohner ist offline
Captain
 
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http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=148250
dort sind auch in Beitrag #17 ein paar Bilder.
__________________
Grüße, Andreas
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  #3  
Alt 14.06.2013, 17:04
Mtbilli Mtbilli ist offline
Cadet
 
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1 Danke in 1 Beitrag
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ja, vielen Dank. Da ist es gut beschrieben.
Ich dachte an 2 Flaschenzüge Heck und Bug, weil ich nicht mit Böcken (Unterseite ist glatt) arbeiten kann. Das sollte aber auch funktionieren.

Zur Sicherung müsste ich was anderes unterstellen.
Vielleicht finde ich hier im Forum Stützen o.ä. mit denen ich das abstützen kann.

Grüsse,
Alex
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  #4  
Alt 14.06.2013, 17:16
Benutzerbild von lalao0
lalao0 lalao0 ist offline
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6.363 Danke in 2.471 Beiträgen
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Hallo Alex,

wenn es nur um ein paar Zentimeter zum Anheben handelt, nutze ich 2 Spanngurte. Das Boot hat etwa 900 Kg, die Gurte sind für jeweils 3 T ausgelegt. Nachdem der Hänger weg ist, unterbaue ich das Boot mit Hohlblocksteinen und Holzkeilen. Vielleicht hilft dir das weiter.
__________________
Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig
Hier geht´s zum Blog
http://wavuvi.over-blog.com/
Hier kann sinnvoll Geld gespendet werden
https://arche-stendal.de/unterstuetz...fuer-container
WAVUVI steht wegen Neuanschaffung zum Verkauf. VB 70k Euro
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  #5  
Alt 14.06.2013, 20:02
Mtbilli Mtbilli ist offline
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1 Danke in 1 Beitrag
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Hallo Hartwig,

vielen Dank, so was wird's wohl werden.
Ich schau mal was ich zur Verfügung habe.

LG Alex
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  #6  
Alt 15.06.2013, 00:09
Benutzerbild von Benaco
Benaco Benaco ist offline
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Boot: RIB Extreme 600
2.661 Danke in 874 Beiträgen
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Hi,

als schnelle und einfache Methode hebe ich das Boot (ca. 1200 Kg) mit'm Wagenheber an, fixiere es mit Spanngurten an Querbalken des Carports und ziehe dann den Trailer drunter weg.












__________________
Gruß vom Baldeney- oder Gardasee
Ingo

45° 33.9806' N
10° 33.0363' E
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  #7  
Alt 15.06.2013, 07:05
rooper69 rooper69 ist offline
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Boot: Galia 570 sundeck mit Mercury F 150 L EFI
44 Danke in 22 Beiträgen
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Hallo, ich habe so mein Ex-Boot über den Winter restauriert, 1To. Flaschenzug am Bug, einen 2.To Flaschenzug am Heck(hatte keinen kleineren) Kann Dir gerne Fotos mailen. mfg
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  #8  
Alt 16.06.2013, 10:58
Mtbilli Mtbilli ist offline
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1 Danke in 1 Beitrag
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Hallo zusammen,

vielen Dank für die Tips und Bilder. Ich muss an die Garagendecke und habe deshalb gestern Betondübel gekauft die ich über dem Bug und Heck anbringen will.

@rooper69, mich würden die Bilder sehr interessieren wie das bei Dir ausgesehen hat.


Schönen Sonntag,
Grüsse, Alex
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  #9  
Alt 17.06.2013, 13:32
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Nautico Nautico ist offline
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Ich hoffe Du hast Schwerlastdübel genommenm, die bekommst Du z.B. von Hilti oder Würth, oder im Baumarkt auch von Fischer.
Es handelt sich dabei um 2- Komponenten Klebedübel (sind auf das entsprechende Mauerwerk abgestimmt).
Damit klebst Du Deine Bolzen ein an denen Du die Flaschenzughalter aufhängen kannst.
Denk dran:
Du hast keine Scherkräfte, sondern ausschließlich Zugkräfte !!!!
Da Du am aufgehängten Boot auch arbeiten willst würde ich mind. Dübel mit 2-fach Sicherheit zu den auftretenden Zugkräfte arbeiten.
Gruß
Jörg
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  #10  
Alt 17.06.2013, 13:41
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Hausbootbewohner Hausbootbewohner ist offline
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wenn es um die Hellwig Triton geht, dann kannst auch normale Stahlankerbolzen nehmen. Wiegt ja schliesslich fast nix
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Grüße, Andreas
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  #11  
Alt 17.06.2013, 21:23
Benutzerbild von Skilsö
Skilsö Skilsö ist offline
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Mit solchen Empfehlungen sollte man vorsichtig umgehen denn es gibt eine ganz klare Vorschrift (sh. auch BGV A1 § 18 Zutritts- und Aufenthaltsverbote):
Zitat:
BGV A1 § 18 Zutritts- und Aufenthaltsverbote:

Versicherte dürfen sich an gefährlichen Stellen nur im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben aufhalten.
Was "gefährliche Stellen" sind, richtet sich nach den Betriebsverhältnissen, der speziell verrichteten Tätigkeit und den Arbeitsschutzvorschriften.

Gefährliche Stellen sind z. B.
  • Bereiche unter schwebenden Lasten, z. B. Krantransport,
  • Fahr- und Schwenkbereiche von Fahrzeugen und ortsveränderlichen Arbeitsmaschinen, wie Hubarbeitsbühnen, Bagger,
  • unübersichtliche Verkehrs- und Transportbereiche.
Zutritts- und Aufenthaltsverbote können betrieblich in jeder Weise geregelt werden, die der Gefährdung und den praktischen Bedürfnissen angemessen sind. Die Regelung kann vom Anbringen von Verbotszeichen bis zur Bewachung reichen.
Dies gilt in gleicher Weise entsprechend BGR A 1 § 9 für unbefugte Personen, die in diesen Bereichen oder auf Baustellen und in Lagerbereichen mit Fremdanlieferungen eine Gefahr für Sicherheit und Gesundheit für sich selbst und für Versicherte entstehen lassen.
http://www.bgbau-medien.de/zh/z103a/26.htm
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Gruß Jürgen
"Die Zukunft sollte man nicht vorhersehen wollen, sondern möglich machen"
Antoine de Saint-Exupéry (1900-1944)
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  #12  
Alt 17.06.2013, 21:26
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Hausbootbewohner Hausbootbewohner ist offline
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Ja, die Berufsgenossenschaften und ihre Vorschriften.
Ein Glück für viele, dass diese nur für Betriebe bzw. Betriebsstätten und nicht für privat gelten...
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Grüße, Andreas
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  #13  
Alt 17.06.2013, 21:32
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Skilsö Skilsö ist offline
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Zitat:
Zitat von Hausbootbewohner Beitrag anzeigen
Ja, die Berufsgenossenschaften und ihre Vorschriften.
Ein Glück für viele, dass diese nicht für privat gelten...
Das gilt aber nur für Dich selbst!

Wenn aber Andere Personen Deinem Vorschlag folgen kannst Du evtl. in die Verantwortung genommen werden außer wenn Du darauf hinweist, das nicht nach zu machen
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Gruß Jürgen
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  #14  
Alt 17.06.2013, 21:34
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Zitat:
Zitat von Skilsö Beitrag anzeigen
Das gilt aber nur für Dich selbst!

Wenn aber Andere Personen Deinem Vorschlag folgen kannst Du evtl. in die Verantwortung genommen werden
Wenn ich also im Internet irgendwas sehe, dies nachmache und dabei einen Schaden davontrage, dann kann ich den "Vorturner" aus dem Internet dafür haftbar machen? Und was hat das nun mit den Vorschriften der Berufsgenossenschaften zu tun?
Oder soll hier nur das Bedenkenträgertum hervorgekehrt werden?
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Grüße, Andreas
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  #15  
Alt 17.06.2013, 21:37
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Skilsö Skilsö ist offline
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Zitat:
Zitat von Hausbootbewohner Beitrag anzeigen
Wenn ich also im Internet irgendwas sehe, dies nachmache und dabei einen Schaden davontrage, dann kann ich den "Vorturner" aus dem Internet dafür haftbar machen? Und was hat das nun mit den Vorschriften der Berufsgenossenschaften zu tun?
Oder soll hier nur das Bedenkenträgertum hervorgekehrt werden?
Da gilt dann der Spruch:
Auf Hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand
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  #16  
Alt 17.06.2013, 21:56
lummelahti lummelahti ist offline
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Zitat:
Zitat von Hausbootbewohner Beitrag anzeigen
Ja, die Berufsgenossenschaften und ihre Vorschriften.
Ein Glück für viele, dass diese nur für Betriebe bzw. Betriebsstätten und nicht für privat gelten...
Genau und die Ausfall-, Genesungs- und Rehabilitierungskosten darf dann, wie bei jedem Schwarzarbeiter, die Allgemeinheit tragen.

Grüße aus der finnischen Seenplatte
Frank

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  #17  
Alt 17.06.2013, 21:57
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Blablabla... Sorry, was soll das Geschwätz? Wer redet hier von Schwarzarbeit?
Wenn es schon um unpassende Vergleiche geht: die "Ausfall-, Genesungs und Rehabilitierungskosten" für Alpinskifahrer mit Kreuzbandriss, wer zahlt die denn?
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Grüße, Andreas
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  #18  
Alt 17.06.2013, 22:01
lummelahti lummelahti ist offline
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Wer lesen kann ist echt im Vorteil
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  #19  
Alt 17.06.2013, 22:06
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Zitat:
Zitat von lummelahti Beitrag anzeigen
Wer lesen kann ist echt im Vorteil
Was hab ich nicht gelesen oder falsch verstanden?
Da will jemand sein 200kg Boot an der Garagendecke aufhängen, dann kommt ein weiterer, der von Berufsgenossenschaften und deren Vorschriften und Verboten redet und zuguterletzt noch ein weiterer, der von Ausfallkosten, Schwarzarbeit und der Allgemeinheit redet...
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Grüße, Andreas
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  #20  
Alt 17.06.2013, 22:12
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Skilsö Skilsö ist offline
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Zitat:
Zitat von Hausbootbewohner Beitrag anzeigen
Was hab ich nicht gelesen oder falsch verstanden?
Da will jemand sein 200kg Boot an der Garagendecke aufhängen, dann kommt ein weiterer, der von Berufsgenossenschaften und deren Vorschriften und Verboten redet und zuguterletzt noch ein weiterer, der von Ausfallkosten, Schwarzarbeit und der Allgemeinheit redet...
Und dann kommt da ein Weiterer, der von statisch nicht nachgerechneten Vorschlägen redet und versichert, das es hält, obwohl er nicht die baulichen Gegebenheiten kennt
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Gruß Jürgen
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  #21  
Alt 17.06.2013, 22:16
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Mache dir keinen unnötigen Stress. Alle involvierten Schreiber wollten Schaden von den Personen und Kosten von der Allgemeinheit abwenden. Mehr nicht.

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  #22  
Alt 17.06.2013, 22:16
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Zitat:
Zitat von Skilsö Beitrag anzeigen
Und dann kommt da ein Weiterer, der von statisch nicht nachgerechneten Vorschlägen redet und versichert, das es hält, obwohl er nicht die baulichen Gegebenheiten kennt
Aber derjenige kennt immerhin die Zuglasten, die laut Hersteller für die Montagemethode Schwerlastanker in ungerissenem Beton angegeben werden. Und das sind je nach Dimensionierung (M10 - M14) mehrere kN pro Schwerlastanker.
Wie hängt ihr eigentlich eine Kinderschaukel auf? Da sind dynamische Lasten im Spiel, die den Anwendungsfall hier deutlich überschreiten können.
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  #23  
Alt 17.06.2013, 22:17
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Zitat:
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Wenn aber Andere Personen Deinem Vorschlag folgen kannst Du evtl. in die Verantwortung genommen werden außer wenn Du darauf hinweist, das nicht nach zu machen
Da ich hier sogar Fotos einstelle, wie ich mein Boot aufhänge, steh' ich ja womöglich schon mit einem Bein im Gefängnis.

Wo kann ich denn Deine Weisheiten von offizieller Seite nachlesen ?
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Alt 17.06.2013, 22:23
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Zitat:
Zitat von Hausbootbewohner Beitrag anzeigen
Aber derjenige kennt immerhin die Zuglasten, die laut Hersteller für die Montagemethode Schwerlastanker in ungerissenem Beton angegeben werden. Und das sind je nach Dimensionierung (M10 - M14) mehrere kN pro Schwerlastanker.
Wie hängt ihr eigentlich eine Kinderschaukel auf? Da sind dynamische Lasten im Spiel, die den Anwendungsfall hier deutlich überschreiten können.
Die Schaukel für meine Kinder habe ich selbst konstruiert und statisch berechnet und aufgebaut
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Alt 17.06.2013, 22:27
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Da ich hier sogar Fotos einstelle, wie ich mein Boot aufhänge, steh' ich ja womöglich schon mit einem Bein im Gefängnis.

Wo kann ich denn Deine Weisheiten von offizieller Seite nachlesen ?
hier:
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Zitat von Skilsö Beitrag anzeigen
Mit solchen Empfehlungen sollte man vorsichtig umgehen denn es gibt eine ganz klare Vorschrift (sh. auch BGV A1 § 18 Zutritts- und Aufenthaltsverbote):
Zitat:
BGV A1 § 18 Zutritts- und Aufenthaltsverbote:

Versicherte dürfen sich an gefährlichen Stellen nur im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben aufhalten.
Was "gefährliche Stellen" sind, richtet sich nach den Betriebsverhältnissen, der speziell verrichteten Tätigkeit und den Arbeitsschutzvorschriften.

Gefährliche Stellen sind z. B.
Bereiche unter schwebenden Lasten, z. B. Krantransport,
Fahr- und Schwenkbereiche von Fahrzeugen und ortsveränderlichen Arbeitsmaschinen, wie Hubarbeitsbühnen, Bagger,
unübersichtliche Verkehrs- und Transportbereiche.
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