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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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#1
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Tüv, tüv, hurra
Hallo Zusammen,
nachdem ich ja mein Booti nu (fast) fertig ist, war es nun an der Zeit, mt dem Trailer zum Tüv zu fahren. Der Tüv war abgelaufen seit 10/11, weil der Vorbesitzeres schlicht und einfach in einer Garage abgestellt hatte, und mehr oder minder wohl sein Boot vergesen hatte. Nun denn, mir bekannte Mängel: Reifen porös , in der Laufläche. Bremsleistung mehr wie mäßig. Befestigung Bremskeile mangelhaft. Gemacht hatte ich Beleuchtung, Abrisseil und neues Stützrad. Trotz der bekannten Mängel ab zum Tüv, die 6-Wochen Frist für die Nachuntersuchung hätte mich ja über unseren Urlaub gerettet. Tja, die Porösen Stellen an den reifen befand der Prüfer für unter 1mm, also nur Hnweispflichtig, und die Bremsleistung des Trailers ( nur 60 daN) schob der prüfer auf das Alter des Trailers (Bj. 71), " das war damals wohl nicjt mehr)... Im Prinzip bin ich immer noch etwas fassungslos. Wenn mein Bruder kommt, werden wir erstmal die Bremse machen ( hatte bei der letzten HU in 10/09 200daN) und mir neue Reifen besorgen... Manchmal kleinkariert, manchmal locker...also scheinen HU´s doch wohl mehr von Laune und Lust des Prüfers abzuhängen... ICH möchte jedenfalls, das 1200KG hinter mir ordentlich abgebremst werden, und mir bei 100km/h nicht das Gespann wegen Reifenplatzer um die Ohren fliegt. Durchrostung Kotflügel hat er auch nicht gesehen... Habt alle ein schönes WE, Dirk
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...ich finds klasse, Campingtoiletten " Porta Potti" oder "Cactus II" zu nennen... |
#2
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Zitat:
Hallo Uli, die Porösität der Reifen hält sich absolut in Grenzen,ICH aber, seit über 30 Jahren mit Gespannen unterwegs, halte poröse Reifen GRUNDSÄTZLICH für nicht akzeptabel. Auch wenn das der Gesetzgeber anders sieht. Das verhält sich für mich genauso wie die Mindstprofiltiefe von 1,6mm, die ich ebenfalls für zu wenig halte. Die Bremsseile sind übrigens nicht schwergängig,sondern nach langer Standzeit "verglasen" die Belege bei Trommelbremsen nun einfach mal gerne. Dann ist der Reibdruck einfach nicht mehr groß genug. Also dann neue Belege, die Trommel ausschleifen. manchmal reicht auch nur das anschleifen der Belege, um die verglaste Schicht zu entfernen. Bitte, lieber ULI, keine Mutmaßungen über technische Sachstände, die Du nicht kennst oder nicht beurteilen kannst, über finanzielle Situationen von BF-Mitgliedern und einfach mal eine netter Ton. Warum ist eine gewisse Höflichkeit anscheinend schwer für Dich? Seit 1978 bin ich in der Autobranche Tätig, und als ich Deine Kommentare zum Kleben an Motoren gerade gelesen habe, lieber ULI, warum immer so schroff? Dazu solltest Du mal ain Autowerk besuchen,Du wirst staunen, wieviel mittlerweile geklebt wird. Sogar im Achs,Getriebe UND Motorenbereich. Die Karossen werden vor dem Schweissen zb. erst komplett zussammengeklebt. Also noch mal eine liebe bitte: ändere deinen Ton ein wenig mehr ins Höfliche. Vielen Dank! Dirkö
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#3
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Ich hab da zur Sache (indirekt zumindest) eine Frage:
Wenn ich die Mängelkarte vom TÜV mit Sechs-Wochen-Nachprüfungsfristsetzung habe: darf ich dann mit diesem Fahrzeug straffrei am Verkehr teilnehmen? Also bei einer Kontrolle der Polizei einfach den Bescheid vorlegen, und alles ist gut? Die Formulierung des Themenerstellers: Zitat:
Ich denke, dass man trotzdem eine je nach Mängel saftige Strafe abbekommt. Bitte um fundierte Meldungen.
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Grüße, Andreas |
#4
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So wie es es weiß , ist es nicht möglich den TÜV zu überziehen und dann hinfahren und mit der Mängelkarte noch 6 Wochen Zeit zuschinden . Nach einer gewissen Zeit , kostet es Geld und Punkte . Das ist aber alles in der StVO nachzulesen . Hart aber wahr !
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#5
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Zitat:
Hallo Andreas, wenn bei der HU keine VERKEHRSUNSICHERHEIT festgestellt wird, kannst Du mit "erheblichen Mängeln"innerhalb einer Frist von 4 Wochen eine Nachuntersuchung machen lassen. Als erhebliche Mängel gelten zb. auch verstellte Scheinwerfer. Wenn Du also innerhalb von 4 Wochen nach der HU angehalten wirst, und zeigst den Untersuchungsbericht den Schutzleuten vor, hast du keine Strafe zu erwarten. Die neuregelung von 4 Wochen gilt seit dem 1. Juli 2012, da ist mir ein Fehler unterlaufen,sorry. hatte noch die ALTE 6 Wochen Frist im Hnterkopf. Gruß, Dirk
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#6
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Zitat:
set dem 1. Juli 2012 gelten andere Regeln. das betrifft sowohl die Fristen als auch die Mängeleinstufung. Waren zb. verstellte Scheinwerfer früher ein geringer Mangel,und du hast die Plakette bekommen,fällst Du heute damit durch. Gruß, Dirk
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#7
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Hallo Leute!
Ich bin von der prüfenden Fraktion (allerdings nicht beim TÜV). Zu den ersten Threats bzgl. Umgangston sag ich jetzt nichts. Zum letzten Beitrag: Bei uns in Rheinland-Pfalz hast du KEINE Frist zur Reparatur! Bei "erheblichen Mängeln" (das sind die wo du keine Plakette kriegst) sind diese UNVERZÜGLICH zu beseitigen. D.h. im Klartext du hast keine Zeit mehr sondern musst sofort die Reparatur einleiten. Diese Nachkontrollfrist bezieht sich nur auf einen Wiedervorführungstermin! HIer in RP ist das ein Kalendermonat. Ich würde sogar noch einen Schritt weitergehen und sagen: wenn ein Fahrzeug wissentlich mit erheblichen Mängeln am Verkehr teilnimmt, ist das "Vorsatz". Zu Dirk: Ich finde es prima wenn ein Fahrzeugbesitzer seine Gerätschaften in Schuss hält! Auch wenn es ,wie schon gesagt, vor dem Gesetz noch ausreicht. Weiter so! Ich habe beruflich den ganzen Tag mit Leuten zu kämpfen die genau das nicht einsehen wollen, und bis aufs Blut diskutieren. Ein paar mehr von Dir und wir hätten es einfacher!
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Gruß Thorsten "Was hinnerm Plugg leit iss gezackert!" Viele Grüße vom Donnersberg!
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#8
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Zitat:
Wenn ich mit meinem PKW, abgelaufenem TÜV, abgefahrenen Reifen (erheblicher Mangel) und dem Untersuchungsbericht, der die abgefahrenen Reifen als Mangel nennt, angehalten werde, dann bekomme ich also KEINE Punkte oder Strafe für die abgefahreren Reifen? Schwer vorstellbar, aber bekanntlich ist ja nichts unmöglich... Edit: hab jetzt erst die Aussage von Thorsten gesehen, das dort gesagte entspricht eher meinem Empfinden. Danke an alle und ein schönes Wochenende!
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Grüße, Andreas |
#9
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Zitat:
Ja mich haben die auch vor 2 Monaten nach Hause geschickt, weil eins von 2 Nebelschlusslichtern defekt war. Das war der einzige Fehler. So durfte ich das Ganze noch einmal neu vorführen.
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Nur fliegen ist schöner Grüsse Hermann |
#10
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Zitat:
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Gruß Sascha |
#11
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Hallo Thorsten,
der Tüv-Nord schreibt auf seiner Homepage zu den Änderungen zum 01.07.2012 das der Fahrzeughalter genau 1 Monat nach dem Tag der HU Zeit hat, die Mängel beseitigen zu lassen. Ob das nun von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist, weiss ich nicht. Lieber Thorsten, ich habe auf zahlreichen Urlaubsfahrten genug Gespanne gesehen, die mit zerfetzen Reifen auf der Seite lagen. Und meine Motivation der Hu war lediglich,mit dem Trailer unbehelligt in die Werkstatt zu kommen. ICH hätte mir die Plakette niemals zugeteilt. Die Vorstellung, nicht nur materielle Werte zu "zerballern" sondern evetuell durch diese Mängel eventuell noch andere Laute zu gefährden , da bekomme ich Schnappatmung. Nun denn,jedenfalls kommen nächste Woche neue Reifen drauf, und die Bremse wird auseinandergerissen. Gruß, Dirk
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#12
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Hallo Andreas,
abgefahrene Reifen, also so richtig welche ganz ohne Profil... Dann lässt dich der Prüfer nicht mehr vom Hof... Wie gesagt, erhebliche Mängel ( zb. falsch eingestellte Scheinwerfer) und Verkehrunsicherheit ( abgebrochener Spurstengenkopf) sind gewaltige Unterschiede. gruß, Dirk
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#13
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Zitat:
Zum einen, wurde der Gesetztestext des §29 StVZO (das ist das Gesetz das die Hauptuntersuchung regelt) abgeändert. Die Fahrzeuge müssen "vorschriftsmässig" ausgestattet sein. Im Umkehrschluss hat dann der Gesetztgeber gesagt, das bei einer z.B nicht funktionierender Nebelschlussleuchte das Fzg. nicht mehr vorschriftsmässig ist und somit ein erheblicher Mangel vorliegt. Zum zweiten wurde in den letzten Jahren seit sich der Markt für andere Prüforganisationen geöffnet hat und das TÜV-Monopol gefallen ist die Mangelerfassung und der Zustand der Fahrzeuge schlechter. Weil die Prüfer "lockerer" sein mussten um Kunden zu binden, bzw. zu bekommen. Das hat teilweise zu kriminellen Machenschaften geführt, wie man ja ab und zu im TV sehen kann. Hier wird jetzt ein Riegel vorgeschoben in dem der Gesetzgeber dem Prüfer KEINE Entscheidungsfreiheit mehr lässt. Schwarz oder weiss, ganz oder kaputt! Wir als Prüfer werden ständig überwacht von diversen Qualitätsinstitutionen ob wir richtig prüfen! Wir haben auf unserer Prüfstelle ein Leuchtmittelsortiment angeschafft. Wenn bei einem Kunden nur eine Birne kaputt ist kann er sie sofort reparieren wenn er will und alles ist gut. Ich kann dann sogar den Mangel als sofort beseitigt vermerken und hab meine Statistik erfüllt (auch noch ein tolles Thema)
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Gruß Thorsten "Was hinnerm Plugg leit iss gezackert!" Viele Grüße vom Donnersberg! |
#14
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Sicherheit hat mit Sicherheit nichts mit persönlichen Vorstellungen und Meinungen zu tun und ist einigermaßen vom Gesetzgeber geregelt. Ich habe den ersten Beitrag so gelesen / interpretiert das tabaluga stolz ist seinen Anhänger mit defekten Bremsen und Reifen durch den Tüv bekommen zu haben. Und ich kann immer noch nicht nachvollziehen wie man ein neues Stützrad kaufen kann aber offensichtliche Mängel nicht repariert. Da können die Forums-Mitglieder Sturmschreiben und sich beschweren was sie wollen.
Gruß Uli07 |
#16
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Zitat:
Demokratie ist toll.........
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Gruß Sascha |
#17
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Zitat:
Das ist meiner Meinung nach (dersich niemand anschließen muss) in höchstem Maße verantwortungslos und grob fahrlässig. Im Falle eines Unfalles würde die Haftpflichtversicherung wohl deswegen die Leistung zwar einem möglichen Unfallopfer den Schaden ersetzen, sich dann aber an der Versicherungsnehmen wenden um Regreß zu nehmen ! Je nach Höhe des angerichteten Schadens stellt sich dann der Versicherung die Frage der finanziellen Solvenz. Anmerkung : ich habe das Eingangsposting richtig und vollständig gelesen ! .
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#18
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Zitat:
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Gruß Sascha |
#19
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Ich habe sie nicht gelesen .....
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#20
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Zitat:
du hast Kritik, und die hast Du sachlich vorgebracht. Das ist ja auch vollkommen ok, aber bitte lies doch auch mal den allerletzten Satz von mir. Ich hätte es nicht geschafft, vor meinem Urlaub noch zur Nachuntersuchung zu fahen, aber mit der Bremse und den Reifen fahr ich noch nicht einmal die 200 Km nach Mecklenburg. Hab ein tolles Wochenende, netten Gruß, Dirk
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...ich finds klasse, Campingtoiletten " Porta Potti" oder "Cactus II" zu nennen... |
#21
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[QUOTE=Fred;3150284]Wie man mit diesen festgestellten Mängeln auch nur im Entferntesten daran denken kann, noch damit in Urlaub zu fahren entzieht sich völlig meinem Verständnis.
Das ist meiner Meinung nach (dersich niemand anschließen muss) in höchstem Maße verantwortungslos und grob fahrlässig. Im Falle eines Unfalles würde die Haftpflichtversicherung wohl deswegen die Leistung zwar einem möglichen Unfallopfer den Schaden ersetzen, sich dann aber an der Versicherungsnehmen wenden um Regreß zu nehmen ! Je nach Höhe des angerichteten Schadens stellt sich dann der Versicherung die Frage der finanziellen Solvenz. Anmerkung : ich habe das Eingangsposting richtig und vollständig gelesen ! Äh, Sorry, vorletzen Satz und Beitrag 11 bitte...
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...ich finds klasse, Campingtoiletten " Porta Potti" oder "Cactus II" zu nennen... |
#22
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Zitat:
Zitat:
Solche Leute liebe ich über alles ! ENDE
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- Geändert von Fred (22.06.2013 um 18:40 Uhr) |
#23
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Hallo Tom
habe einen sachlich nicht beleidigenden Beitrag geschrieben warum wurde der gelöscht ? Verstehe ich nicht ? Gruß Frank |
#24
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Toller Thread, habe ich est durch einen meckertread entdeckt. Erst dachte ich, ich wäre mal wieder in ein Fettnäpfchen getreten, aber nee
Zur Sache ... Was mich etws irritiert, sind folgende Passagen Zitat:
Zitat:
Etwas anderes wäre es natürlich, wenn du hingefahren bist, dem Prüfer gesagt hast "Bremse und Reifen sind Schrott, schau'n Sie mal, was sonst noch zu machen ist". Aber danach hört sich dein Eingangsposting nicht an. Übrigens verglasen Bremsbeläge nicht durch stehen, sondern durch überhitzen. Aber das nur am Rande. |
#25
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Es ist doch langsam wirklich wurscht warum der Tröötersteller mit dem mangelhaften Trailer zum TÜV gefahren ist.
Vielleicht war ihm einfach langweilig. Er saß beim Kaffee und überlegte was er machen soll. Ob er sich einen komischen Schnurrbart ankleben, die Haare zur Seite kämmen und dann im Stechschritt mit erhobener Hand durchs Türkenviertel latschen soll, oder zum Clubhaus der Hells Angels fahren, sich vor deren Tür nackig ausziehen und den Rockern seinen blanken Hintern präsentieren soll, oder - noch extremer - mit einem Plastikteil ohne grünen Punkt drauf zum Wertstoffhof fahren und es vor den Augen des Aufsichtspersonals in den gelben Container schmeissen soll. Nein, das war dem Tröötersteller alles zu lasch und er ist lieber mit dem mangelhaften Trailer zum TÜV gefahren. Kann man jetzt auch nix mehr dran ändern. Sind wir froh das er es überlebt hat und ihm nicht der Kopf abgerissen wurde. W
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Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag: keine Sau
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