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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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CE Klassifikation - Kosten und Anbieter
Hallo,
hat jemand Erfahrungen in Bezug auf die Kosten und Durchführung einer CE Klassifikation? Ich bin ja gerade in der Planung eines Bootes und möchte das auch gerne berücksichtigen. Habe mir schon die Richtlinien vom GL besorgt (damit könnte man jemanden erschlagen), und da ist auch die Vorgehensweise einer Klassifizierung recht genau beschrieben. Jedoch war man beim GL auf meine Anfrage hin nicht besonders Auskunftsfreudig, in welchem Rahmen sich die Kosten denn letztlich bewegen. Auf eine kostenpflichtige Besichtigung kann ich derweil verzichten, weil es noch nichts zu besichtigen gibt Vielleicht hat ja hier jemand ein Gebrauchtboot nachträglich oder einen Eigenbau klassifiziert und kann mir etwas zur Vorgehensweise und grob den Kosten sagen. Bei der Vorgehensweise wundert mich, dass die in den Richtlinien der GL sehr umfangreich und aufwändig erscheint, es jedoch anscheinend auch die Möglichkeit gibt, Gebrauchtboote zu klassifizieren, wo ein großer Teil der angeblich notwendigen Prüfungen garnicht mehr möglich ist. Ich habe hier im Forum auch irgendwo gelesen, dass auch der TÜV (welcher?) klassifiziert. Was ist der Unterschied? Schöne Grüße Markus |
#2
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Frag mal den Udo (nav_hh), der macht sowas beruflich...
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When we remember that we are all mad, the mysteries disappear and life stands explained... (Mark Twain)
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#3
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Hallo Markus,
Richtig TÜV Süd macht auch CE. Kostete bei meiner gebrauchten Cr250 von 2004 ca.1.600,00€. Habe die nötigen Änderungen selbst gemacht. D.h. FI Schutzschalter eingebaut und Feuerlöscher gewechselt. Das war alles. Gruß Rainer
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#4
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Der hier:
http://www.ceproof.de/ hat unverbindliche Preisbeispiele auf seiner Homepage. Liegen bei 1.450-1.750 EUR.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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#5
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Und noch was: Eigenbauten zur Eigenverwendung sind von der CE-Pflicht ausgenommen. Du darfst es dann nur innerhalb der ersten 5 Jahre nach Inverkehrbringung nicht veräußern.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#6
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Zitat:
Ist mir bekannt... aber das würde mich irgendwie nicht zufriedenstellen.
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#7
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#8
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www.marinecareusa.de ist auch in Deutschland!
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#9
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Das sind alles Preise fuer eine nachtraegliche Bescheinigung ueber die Bauart bei einem serienfahrzeug. In diesem fall sieht es etwas komplexer aus...
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#10
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Da hat er mal irgendwie ausgesprochen recht ...
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#11
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Das habe ich schon fast vermutet. Aber ich habe ja ohnehin mit viel mehr gerechnet. Mal sehen.
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#12
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Schau doch mal in die hier einschlägige EU-Richtline 94/25/EG. Die regelt wann ein Boot einen CE-Sticker und entsprechend eine Konformitätserklärung braucht ( haben kann ) und wann nicht. Und im Falle eines Eigenbau's ist die 94/25/EG eben nicht zuständig. Von daher würde ich mal davon ausgehen, das Du auch keine haben kannst. Die CE soll das Inverkehrbringen von Waren im europäischen Binnenmarkt an einheitliche Rahmen binden. Du willst doch aber gar nichts in Verkehr bringen, oder ?? - Warum willst Du dann die Konformität mit der Richtline erklären
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#13
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Zitat:
Ist jedenfalls nicht geplant. Ich möchte es von Anfang bis Ende richtig machen und sehe das Ganze nicht als Bastelei an. Der Bau wird nicht vor Mitte / Ende 2014 beginnen können, da ich noch vieeel zu planen habe. Und dazu gehört das Budget auch. Ob die Klassifikation mit rein passt, versuche ich gerade herauszufinden. |
#14
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Hi Markus,
Ich darf mal aus der Richtlinie Zitieren : "Folgende Wasserfahrzeuge fallen nicht in den Geltungsbereich dieser Richtlinie: ..... vii) für den Eigengebrauch gebaute Boote, solange sie während eines Zeitraums von fünf Jahren nicht auf dem Gemeinschaftsmarkt in Verkehr gebracht werden;" Von daher weiss ich nicht, wie Du eine CE bekommen kannst, wenn die Richtlinie ausdrücklich sagt, das sie nicht für Dich zuständig ist Würde mich aber mal interessieren, warum Du das meinst. Also las mich doch bitte wissen, wie Du drauf kommst ?? Gruß Kai |
#15
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Ich interpretiere das als Kann- und nicht als Muss-Bestimmung. Irrtum nicht ausgeschlossen
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#16
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Aber das ist doch eindeutig, Du kannst die 94/25/EG in Deinem Fall nicht anwenden.
Übrigens, das Boot wird davon nicht schlechter
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#17
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Als Hersteller kann man sich die Konformität auch gleich selbst bescheinigen. Der Sinn einer CE für einen Eigenbau erschließt sich mir wie den Vorrednern auch nicht. CE ist zudem eine Konformitätserklärung, keine Zertifizierung.
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Ein Herz für Außenseiterboote
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#18
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Zitat:
Der Ausschluss setzt ja voraus, dass es innerhalb von 5 Jahren nicht weiter in Verkehr gebracht wird. Für mich heißt das, dass eine Klassifizierung notwendig ist, wenn man diese 5 Jahre unterschreiten möchte. Also muss es ja gehen. Zitat:
Wie gesagt, die Unterlagen mit den ganzen Richtlinien und Vorschriften hab ich schon vom GL. Da das aber mehrere tausend Seiten sind, hab ich nur ein paar Kapitel überflogen. nav_HH wird die sicher besser kennen. Aber darin sind beschrieben Fertigungsbesichtigungen, Materialprüfungen, Konstruktionsprüfungen, notwendige Zertifikate... und und und... |
#19
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Ist aber so, CE ist eine Hersteller (bzw. Importeur) Konformitätserklärung. Nicht mehr.
In was für tausenden Seiten vom GL blätterst Du denn?
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Ein Herz für Außenseiterboote
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#20
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Zitat:
http://www.gl-group.com/infoServices...dfs/glrp-e.pdf |
#21
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Die CE ist zwar tatsächlich "nur" eine Konformitätserklärung, das sagt ja schon die Bezeichnung, aber die Voraussetzungen zur Erklärung dieser Konformität sind vielfältig und beeinhalten auch Produktbezogene Angaben.
Allerdings kann ein Hersteller natürlich die Konformität selbst erklären. Eine benannte Stelle braucht es nicht unter allen Umständen. Ich kann nur empfehlen, das Du noch mal etwas genauer in die 94/25/EG schaust. Überfliege mal die einzelnen Module zur Zertifizierung im Anhang. Dann kannst Du Dir vieleicht in etwa vorstellen was, abgesehen von der Prüfung durch eine benannten Stelle, an Voraussetzungen auf Dich wartet. Wenn Du nicht ausschliessen kannst, das Du das Boot innerhalb der ersten 5 jahre verkaufst, bist Du Hersteller und Inverkehrbringer. Dann hast Du recht und musst sogar eine CE erklären oder erklären lassen. Du kannst davon ausgehen, das die Kosten der eigentlichen Prüfung nur ein Bruchteil derer wiederspiegelt, die für die Voraussetzungen anfallen. Wie auch immer, mir ist nicht klar, was Du Dir von der CE versprichst, ich bin mir aber sicher, dass es für einen selbstgenutzten Eigenbau keinen Sinn macht, weiter über eine CE nachzudenken. Was für ein Boot willst Du denn eigentlich bauen ??
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#22
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Zitat:
Ich sehe mein Projekt als technische Herausforderung. Da ich noch in der frühen Planung bin, recherchiere ich lieber jetzt, als später, was alles zu berücksichtigen ist. Habe wenig Lust, ganz am Ende noch große konstruktive Änderungen vornehmen zu müssen. Die Unterlagen habe ich ja alle. Und zumindest weiß ich jetzt, dass ich doch von eigens marinisierten Motoren Abstand nehmen muss. Die Emissionsnachweise wären wohl eine nicht lohnende Hürde für eine Klassifikation. Mein Plan habe ich hier vorgestellt. In einigen Tagen kommen neue Zeichnungen rein... bin noch nicht soweit. http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=181973 Ich bedanke mich jedenfalls für die rege Teilnahme. In diesem Forum kann man viel lernen. |
#23
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Zitat:
Eine QM Zertifizierung nach ISO 9001 darf nur ein akkreditierter Auditor zertifizieren. Das ist der entscheidene Unterschied. Willst Du den Eigenbau gewerblich mit Fahrgästen verwenden? Oder warum diese fixe CE Idee? Der Verkauf eines (privaten) Eigenbaus in den ersten 5 Jahren ist auch ohne CE möglich, soweit man dem Hersteller keinerlei "gewerbliche" also wiederkehrenden, dauerhaften, ... Bootsbau nachweisen kann. Anders sähe es aber schon aus wenn sich z.B. ein Stahlbaubetrieb ein Stahlkahn baut oder ein Tischler im Rahmen seiner Tischlerei ein Holzkahn. Liegt so ein Sachverhalt bei Dir vor?
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Ein Herz für Außenseiterboote
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#24
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Zitat:
Mich wundert, dass das mit der CE so lasch sein soll, wie hier vermittelt wird. Zitat:
Zitat:
Da bin ich mir noch nicht sicher. Es ist ein rein privates Projekt. Und das wird es auch bleiben. Sollte ich aber weiter an der Idee mit der CE Klassifikation festhalten und es dann vorteilhaft wäre (aufgrund vorhandener Zertifikationen), könnte ich es auch über die Firma abwickeln. Ich bin professioneller Blechbeißer |
#25
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Du hast ja noch nicht verraten, was Du überhaupt bauen möchtest - Grüße, Art, Ausstattung, Nutzung, ... Daher kann man hier nur rumrätseln:
Entweder planst Du ein Boot der 150-300.000 Euro (externe + Materialkosten ohne Arbeitszeit) Klasse, dann besorgst Du Dir einen Fachmann, der Dein Vorhaben begleitet, Konstruktionspläne prüft und dokumentiert. Das hat bei Wiederverkauf einen größeren Wert als eine CE, auch wenn diese durch ein externes Ingenieurbüro erstellt wurde. Gleichzeitig sind Sicherheitsaspekte und Versicherungswerte sauber dokumentiert. Oder Du planst irgendetwas kleineres und dann solltest Du die CE Idee vergessen (oder Dir 300€ für Formblätter und Gewerbeschein ausgeben wenn Du so "konformitätsfixiert" bist). Natürlich kann auch hier die externe Begleitung Sinn machen - für meine Dieselschaluppe liegt mir z.B. eine solche (Umbau-) Planung eines Bootsbau Ingenieurbüros vor, die Schwerpunkt, Einbauort des neuen IB, Propellergröße und Antriebslagerung etc. detailliert dokumentiert.
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