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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

Antwort
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  #1  
Alt 02.07.2013, 20:45
Noppo Noppo ist offline
Captain
 
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Boot: Motorboot
439 Danke in 126 Beiträgen
Standard Trailer und Boot aus Holland überführen! HIILLFE!!!

Hallo an alle,

ich benötige eure Information zu folgendem Thema.

Überführung eines Boote samt Trailer aus Holland.
Ich weiß, dass dieses Thema schon des öfteren angegangen wurde, aber leider blicke ich durch die Masse der unterschiedlichen Meinungen nicht mehr durch.

Ich hätte gerne eine Information "WIE MACHE ICH ES RICHTIG, OHNE RISIKO, OHNE SCHWIERIGKEITEN, OHNE ILLEGAL.

Folgende Situation.
Ich interessiere mich für ein Boot mit Trailer und Motor.
1. Wenn ich einen Kaufvertrag unterschreibe, kommen dann noch andere Kosten auf mich zu (Mwst, oder Luxussteuer, oder sonst irgendetwas). Wo sollte ich dringend aufpassen.
2. Da in Holland die Trailer über das Zugfahrzeug (anscheinend gleiches Kennzeichen) angemeldet oder versichert sind, möchte der Besitzer dieses Kennzeichen natürlich nicht zur Überführung bereitstellen und schon gar nicht nach Deutschland schleppen. Ohne Kennzeichen ist das irgendwie schlecht zu überführen.
3. Also Straßenverkehrsamt angerufen, wegen einem Kurzzeitkennzeichen.
Der freundliche Mensch an der Strippe sagte nur "Wir sind hier in Deutschland und nicht in den Niederlanden, ich sollte gefälligst da anrufen (ich hörte das Wort "du Arschloch" herraus).
Außerdem kann ich das KZKZ nicht in Holland an den Trailer schrauben. Sollte ja auch irgendwie versichert werden, denke ich mal.

Nun mein größtes Problem "Heul, Heul, was mache ich jetzt

4. Letzte Frage: sollte ich doch noch eine Möglichkeit finden, welche Papiere benötige ich zwingend, diese Boot beim WSV ordnungsgemäß auf meinem Namen anzumelden.

Bitte gebt mir eine Information,

Gruß
Norbert
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  #2  
Alt 02.07.2013, 20:50
Bastler Bastler ist offline
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Standard

Wir haben schon mehrmals ein Boot überführt, auch.aus.dem Ausland raus.

Option1 Boot mit Trailer auf einen Pkw Anhänger stellen und überführen.

Option2 Rotes Kennzeichen dranschrauben

Zur Anmeldung beim WSA genügt ein Kaufvertrag.

Ist ja alles innerhalb der EU
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Und immer eine handbreit Wasser unterm Kiel
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  #3  
Alt 02.07.2013, 20:54
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coolibri coolibri ist offline
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Die einzig legale Lösung wäre den Trailer auf einem Transportanhänger oder LKW zu verladen. Auf eigener Achse darfst Du nur fahren wenn der Trailer TÜV hat und in Deutschland zugelassen ist.

Alternative: Ein Niederländer zieht den Trailer bis zur Grenze und Du fährst mit Kurzzeitkennzeichen in D weiter.
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so long, der Thomas...

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  #4  
Alt 02.07.2013, 20:55
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coolibri coolibri ist offline
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Zitat:
Zitat von Bastler Beitrag anzeigen
Wir haben schon mehrmals ein Boot überführt, auch.aus.dem Ausland raus.

Option1 Boot mit Trailer auf einen Pkw Anhänger stellen und überführen.

Option2 Rotes Kennzeichen dranschrauben

Zur Anmeldung beim WSA genügt ein Kaufvertrag.

Ist ja alles innerhalb der EU

Rotes Kennzeichen ist, soweit mir bekannt ist, im Ausland nicht gültig.


Vorsicht bei Nutzung von Roten Kennzeichen im Ausland

Das Rote Kennzeichen entspricht den internationalen Vorschriften, jedoch muss der ausgegebene rote Fahrzeugschein nicht von den ausländischen Behörden akzeptiert werden. Die Nutzung von roten Kennzeichen kann deshalb im Ausland zu Problemen führen, da diese nicht offiziell anerkannt sind. Kunden berichten von Einzug des Fahrzeuges, Einreiseverweigerungen, drastischen Strafen, bei Verwicklungen in Unfällen von Haftstrafen!

Fahrten in das Ausland gehen ausschließlich auf das Risiko von dem Fahrzeugshalter bzw. Fahrzeugführer. Dringend wird das Mitführen einer internationalen, grünen Versicherungskarte empfohlen.

Quelle: http://www.zollversicherung.org/rote_kennzeichen.html
__________________
so long, der Thomas...

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  #5  
Alt 02.07.2013, 20:55
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dennis01 dennis01 ist offline
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Trailer in Deutschland normal zulassen grünes Kennzeichen.
Boot abholen Kenzeichen drauf fertig.
Rotes Kenzeichen geht nicht verboten .
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  #6  
Alt 02.07.2013, 21:03
Noppo Noppo ist offline
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Hallo,
wie soll ich denn den Trailer in Deutschland anmelden, dieser hat keinen Tüv und zur Vorlage beim Tüv benötige ich wieder das KZKZ, wie gesagt in Holland nicht anschrauben.
Ich muss nur irgendwie durch Holland, in Deutschland habe ich keine Probleme
Gruß
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  #7  
Alt 02.07.2013, 22:32
pebe pebe ist offline
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Wenn es ein Neufahrzeug ist, kannste normalerweise mit dem Original-COC zur Zulassungsstelle und den Trailer anmelden.
Das COC und gleichzeitig Neufahrzeug inkludiert ja bereits die Feststellung das es verkehrssicher innerhalb Europa ist.
Trailer bis 750kg haben dann 3 Jahre bis zum ersten Tüvbesuch und Trailer über 750kg 2 Jahre bis zum nächsten Tüv Besuch Zeit.

Du brauchst die Original Rechnung aus der entweder hervorgeht das du als Privatmann gekauft hast,
dann muss darauf die bezahlte Steuer für NL (21%) auf der Rechnung ausgewiesen sein.
Wenn du als Gewerbetreibender für deinen Betrieb kaufst, dann die dementsprechenden Steuernummern des Verkäufers und Käufers etc.
sowie einige weitere Dinge... aber das betrifft dich ja wohl nicht.

Bei der Zulassungstelle gibt es dann ein Formular das die Umsatzsteuereigenschaft des Trailers betrifft,
das musst du dann ausfüllen.

Das sollte reichen und du bekommst bereits deine endgültigen Schilder die du dann in NL dran schrauben kannst.

Falls es wie anscheinend in deinem Fall kein Neufahrzeug ist,
dann soll dir der Verkäufer in Holland helfen Exportkennzeichen IN Holland zu besorgen.
Kosten unter 100 Euro wenn ich das Richtig in Erinnerung habe.
Damit kannst du dann bis nach Hause und zum Tüv und zur Zulassungsstelle fahren.
http://www.vwe-niederlande.de/Export...nnzeichen.aspx
Da steht auch das der apk nicht abgelaufen sein darf.

Du brauchst in diesem Fall definitiv die ORIGINAL Rechnung des Kaufs vom Vorbesitzer aus der die bereits in NL gezahlte Umsatzsteuer hervorgeht.
Dann ist alles ok. (Der Wert, das was du bezahlst, liegt unter dem ehemaligen Kaufpreis ?!!! oder ? sonst musst du evtl. nachversteuern.)
__________________
PeBe

Geändert von pebe (02.07.2013 um 22:56 Uhr)
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  #8  
Alt 02.07.2013, 22:39
pachanga27 pachanga27 ist offline
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Ich würde in NL das KzKZ dranschrauben und gut ist. Habe ich auch mindestens schon 10 x so gemacht.
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  #9  
Alt 02.07.2013, 23:00
pebe pebe ist offline
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Zitat:
Zitat von pachanga27 Beitrag anzeigen
Ich würde in NL das KzKZ dranschrauben und gut ist. Habe ich auch mindestens schon 10 x so gemacht.
Und wie oft kontrolliert worden ?
Das machen viele und meistens geht es anscheinend auch gut.

Aber es bleibt eine unerlaubte Fernzulassung.

Wenn man das bereits in der Zulassungsstelle angibt, schreiben einige bereits in die KzKz Papiere rein das die Zeichen nur in Deutschland angebracht werden dürfen und belehren über die unerlaubte Fernzulassung.
__________________
PeBe
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  #10  
Alt 02.07.2013, 23:10
Benutzerbild von Frank mannheim
Frank mannheim Frank mannheim ist offline
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Hi wenn wir Fahrzeuge ins Ausland verkaufen gibt es sogenannte Zoll oder Ausfuhkennzeichen. Das hat aber weiter oben ein kolege bereits geschrieben da kann dir ja der Verküfer behilflich sein immerhin will der ja was von dir ( Dein Geld ) um das zu bekommen kann er sich ja etwas isn zeug legen und dir so ein Blech besorgen.

Gruß Frank
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  #11  
Alt 02.07.2013, 23:13
bob 57 bob 57 ist offline
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http://europa.eu/legislation_summari.../l24283_de.htm


Also: Kurzzeitkennzeichen besorgen, international gültige Versicherung besorgen, hinfahren, Schild anschrauben, feddisch.

Ich habe vor ein paar Monaten genau das gleiche gemacht und hatte keine Probleme.
__________________
Gruß vom Bob
Tief und süß der Skipper pennt,
ist er von seiner Frau getrennt.
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  #12  
Alt 02.07.2013, 23:16
Willi536 Willi536 ist offline
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1 Danke in 1 Beitrag
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In Deutschland darfst Du den Trailer mit Kzkz überführen, allerdings nur ohne Boot. Mit Boot brauchst Du eine Ausnahmegenehmigung für eine Überführung als Lastfahrt.
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  #13  
Alt 02.07.2013, 23:18
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nur als Ergänzung "Versichern muss man ein Sportgerätehänger nicht"! Ein Kurzzeitkennzeichen ist auch im EU Ausland gültig - allerding weis ich nicht ob das auch für ein Hänger IM Ausland gilt. Auf jden Fall darf man mit einem deutschen Hänger mit Kurzzeitkennzeichen im EU Ausland fahren,
Gruß
__________________
Viele Grüße,

Drummond
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  #14  
Alt 02.07.2013, 23:19
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DRJ DRJ ist offline
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Boot: Stingray 240 LS // Lodestar Schlauchi
185 Danke in 112 Beiträgen
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Originaltext:

  • Kurzzeitkennzeichen im Ausland

    Da die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ein nationaler Verwaltungsakt ist, ist es nicht gestattet, dieses für Fahrten ins oder aus dem Ausland zu verwenden (verbotene Fernzulassung). Da Kurzzeitkennzeichen und entsprechender Fahrzeugschein keine offiziellen Zulassungsdokumente darstellen, müssen diese im Ausland auch nicht akzeptiert werden. Allerdings existiert innerhalb der EU-Mitgliedstaaten seit 2007 eine Anerkennungspflicht für das deutsche Kurzzeitkennzeichen. Somit ist die Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens auch über die deutschen Grenzen hinaus innerhalb der EU-Mitgliedstaaten möglich.
    Auch außerhalb der EU existieren Staaten, die das deutsche Kurzzeitkennzeichen tolerieren (ohne Rechtsanspruch). Dazu gehören:
    • Schweiz
    • Mazedonien
    • Weißrussland
    • Bosnien
    • Iran
__________________
Viele Grüße,

Drummond
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  #15  
Alt 02.07.2013, 23:32
pebe pebe ist offline
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14 Danke in 12 Beiträgen
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Lies mal klick hier

Besonders die Passage mit "Achtung:" .... Kennzeichen im Gepäck und im Ausland montieren.
__________________
PeBe
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  #16  
Alt 03.07.2013, 00:13
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lyrbi lyrbi ist offline
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Rufzeichen oder MMSI: DK6766 oder 211578030
221 Danke in 146 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Noppo Beitrag anzeigen
Hallo an alle,

ich benötige eure Information zu folgendem Thema.

Überführung eines Boote samt Trailer aus Holland.
Ich weiß, dass dieses Thema schon des öfteren angegangen wurde, aber leider blicke ich durch die Masse der unterschiedlichen Meinungen nicht mehr durch.

Ich hätte gerne eine Information "WIE MACHE ICH ES RICHTIG, OHNE RISIKO, OHNE SCHWIERIGKEITEN, OHNE ILLEGAL.

Folgende Situation.
Ich interessiere mich für ein Boot mit Trailer und Motor.
1. Wenn ich einen Kaufvertrag unterschreibe, kommen dann noch andere Kosten auf mich zu (Mwst, oder Luxussteuer, oder sonst irgendetwas). Wo sollte ich dringend aufpassen.
Gruß
Norbert
Hallo Norbert,

Zum Kurzzeitkennzeichen ist ja alles gesagt nun zu den anderen Fragen

Du benötigst einen Nachweis das die MWST. bezahlt wurde (Originalrechnung mit ausgewiesener Steuer).
Einen Nachweis das das Fahrzeug frei von rechter Dritter ist (In den Niederlanden können Wasserfahrzeuge mit einer Hypothek belastet werden)

Um das Fahrzeug anzumelden einen in deutsch verfassten Kaufvertrag.
__________________
noch einen schönen Tag

Freddy

Mit Seemannsgarn lässt sich keine Hängematte knüpfen.
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  #17  
Alt 03.07.2013, 10:25
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apollobandit apollobandit ist offline
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Boot: Bavaria 30 Cruiser
367 Danke in 166 Beiträgen
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Ich stand damals auch vor dem gleichen Prolem, bzw 2 mal.
1 mal mit eigenem Boot das ich in NL gekauft habe, aber mit Deutschem Trailer abgeholt habe.
Beim 2. mal Boot und Trailer aus Spanien geholt.

Mein Bruder hat letztes Jahr ein Bayliner in Spanien gekauft. Nachdem er auf seiner Zulassungsstelle kein Kurzzeitkennzeichen zur Abholung im Ausland bekommen hatte musste ich mich darum Kümmern.
Also hab ich ein bisschen gesucht und bin auf folgendes gestossen.

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...15:0024:de:PDF

Zum Kennzeichen:
http://www.boote-forum.de/showpost.p...6&postcount=49
4.2. Kraftfahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen
In vielen Mitgliedstaaten ist die Kurzzeitzulassung möglich. Mit ihr kann ein Kraftfahrzeug gefahren werden, bis es die endgültige Zulassung erhält oder den Zulassungsstaat verlässt. Die Kurzzeitzulassung erfolgt in der Regel im Herkunftsmitgliedstaat des Fahrzeugs. Nach Ansicht der Kommission ergibt sich aber aus dem Grundsatz des freien Warenverkehrs und der Richtlinie über Zulassungsdokumente, dass der Herkunftsmitg- liedstaat auf seinem Hoheitsgebiet auch Kurzzeitkennzeichen und Zulassungsbescheinigungen des Bestim- mungsmitgliedstaates anerkennen sollte.
Für die Kurzzeitzulassung eines Kraftfahrzeugs kann ein Mitgliedstaat
— eine Kurzzeit-Zulassungsbescheinigung ausstellen, die sich nicht oder nur unwesentlich von dem in der Richtlinie 1999/37/EG wiedergegebenen Muster unterscheidet. In diesem Fall sind andere Mitgliedstaaten ausdrücklich verpflichtet, die von einem Mitgliedstaat zur Identifizierung eines Fahrzeugs im internationalen Verkehr ausgestellte Kurzzeit-Zulassungsbescheinigung anzuerkennen, wenn der Fah- rer Teil I der Zulassungsbescheinigung nach Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie (1) mit sich führt;
— oder eine Kurzzeit-Zulassungsbescheinigung ausstellen, die sich deutlich von dem in der Richt- linie 1999/37/EG wiedergegebenen Muster unterscheiden kann. Andere Mitgliedstaaten müssen eine solche Zulassungsbescheinigung nach Artikel 28 und 30 EG-Vertrag grundsätzlich anerkennen.
Die Freizügigkeit von Kraftfahrzeugen mit Kurzzeitzulassung kann nur behindert werden aus Gründen der Verkehrssicherheit (etwa wegen Fahruntüchtigkeit des Fahrers, Verstoß des Fahrers gegen die örtlich gelten- den Verkehrsregeln oder Verkehrsunsicherheit des Fahrzeugs), bei hinreichendem Verdacht auf Fahrzeugdieb- stahl oder bei begründetem Zweifel an der Gültigkeit der Zulassungsbescheinigung.

Damit hab ich Ihn wieder zu seiner Zulassungsstelle geschickt.

Nachdem die Damen und oder Herren das ganze im Orginal nachgeschlagen haben stand einem Kurzzeitkennzeichen nichts mehr im Weg.

Mein Boot in NL hab ich nicht Privat gekauft sondern bei einer Firma. Er hat mir im Kaufvertrag bestätigt, das die MWST bezahlt ist. Damit hab ich das Boot dann in Deutschland angemeldet, keine weiteren Steuern oder sonstiges gezahlt.
__________________
Gruß Tobias
Bijou
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  #18  
Alt 03.07.2013, 11:34
Benutzerbild von bootpik7
bootpik7 bootpik7 ist offline
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Boot: Boot: Verkauft, in Zukunft wird gemietet
1.377 Danke in 772 Beiträgen
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Zusatzinfo zur MwSt: Wenn Du in NL 21% Steuern zahlt führe das Teil über den Zoll aus und ein. Die 21 % gibt's zurück, hier mußt Du dann die 19% Einfuhrumsatzsteuer zahlen. Je nach Summe sind 2% schon recht viel.
Hat ein Kollege mit einem Neuboot von Linssen so gemacht obwohl das Teil in NL im Hafen liegt. Er mußte nur nachweisen dass das Teil in D in einem Hafen war.
__________________
Gruß Heinz
---------------------------------------------------------------
der Herrgott gab mir 2 Ohren doch leider nichts dazwischen, was gesprochene Worte aufhalten könnte.
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  #19  
Alt 04.07.2013, 14:20
ribfan ribfan ist offline
Lieutenant
 
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101 Danke in 58 Beiträgen
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Hallo Norbert
die Vorschriften sind eigendlich klar.
Du holst einen NL Trailer mit NL Papieren aus NL nach D,
also must du dich an NL Vorschriften halten.
Das heißt wenn in NL der Trailer das gleiche Kennzeichen hat wie das Zugfahrzeug musst du das auch machen.
Wenn das so ist dann gehst du zum Schildermacher, läst D E I N Kennzeichen nachmachen und holst so das komplette Gespann rüber.

Muss Zuhause mal suchen habe irgendwo noch den Gesetzestext,
denn ich habe ein Boot mit Trailer aus England geholt und hatte das gleiche Problem,
wobei die Engländer noch nicht einmal Fahrzeugpapiere haben.

Du kannst sogar einige Zeit problemlos hier damit weiterfahren,
ich meine 6 Monate, bin da aber nicht sicher.
Kein problem sind Fahrten zu TÜV( war 2 mal da)
Gruß Stefan

update habe was gefunden

Ausländischer Anhänger hinter deutschem Zugfahrzeug
Im Ausland zugelassene (oder dort zulassungsfreie) Anhänger, die hinter einem in Deutschland angemeldeten Zugfahrzeug mitgeführt werden (sog. „gemischtes Doppel“), gelten nach § 20 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) als zum vorübergehenden Verkehr in Deutschland zugelassen. Es muss dann für den Anhänger ein internationaler oder ein ausländischer Zulassungsschein ausgestellt sein. Die vorübergehende Verwendung ist bis zu einem Jahr möglich (§ 20 Abs. 6 FZV). Der Zeitablauf beginnt bei internationalen Zulassungsscheinen mit dem Ausstellungstag, bei ausländischen Zulassungsscheinen mit dem Tag des jeweiligen Grenzübertritts. Bei Güterbeförderung gelten besondere Vorschriften.

In einem anderen Staat zugelassene Anhänger hinter einem deutschen Kfz, müssen ihr heimisches Kennzeichen führen (§ 21 Abs. 1 Satz 3 FZV). Der ausländische Anhänger ist mit einem Wiederholungskennzeichen des ziehenden Fahrzeugs zu versehen, wenn kein heimisches Kennzeichen zugeteilt oder ausgegeben ist. Haben ausländische Anhänger in ihrem Heimatstaat kein eigenes Kennzeichen erhalten und werden sie in Deutschland hinter deutschen Zugfahrzeugen gezogen, müssen sie das deutsche Kennzeichen des deutschen Zugfahrzeugs führen. Beide Fahrzeuge müssen verkehrssicher verbunden sein; der ordnungsgemäße Betrieb der Bremsen und der Beleuchtung am Hänger muss gewährleistet sein.

Geändert von ribfan (04.07.2013 um 14:36 Uhr) Grund: update
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  #20  
Alt 04.07.2013, 14:41
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barracuda75 barracuda75 ist offline
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33.734 Danke in 9.293 Beiträgen
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Es hat ja noch gar keiner was zur CE geschrieben

Du mußt nachweisen, dass das Boot vor dem 15.06.1998 innerhalb der EU in den Verkehr gebracht wurde. Kannst du bzw. der Verkäufer das nicht, benötigst du eine CE. Andernfalls ist eine legale Zulassung in Deutschand nicht möglich.

Der MwSt und Zollnachweiß muß natürlich auch erbracht werden.
__________________
Gruß Marco ....... Sent from my Composter using Tabaktalk ......................................... Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Booten die gechartert sind
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  #21  
Alt 04.07.2013, 21:26
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apollobandit apollobandit ist offline
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Was hat die C E mit der Überführung zu tun ?
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Gruß Tobias
Bijou
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  #22  
Alt 04.07.2013, 22:55
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Fleet Admiral
 
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4.848 Danke in 2.666 Beiträgen
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Wegen Trailer hatte ich hier schon mal beschrieben: http://www.boote-forum.de/showpost.p...9&postcount=18

Ansonsten CE nur bei Booten die NACH dem 15.6.1998 erstmals zugelassen worden sind oder in der EU "in Verkehr gebracht" worden sind.

Wegen USt brauchst du dir nur Gedanken machen, wenn du es dauerhaft in Kroatien liegen lassen möchtest oder bei Yachten von hohem Wert.

Bei Booten bis 20.000 € hat mich in D in den letzten 20 Jahren noch nie irgendwer dazu befragt.

Bei holl. Booten aufpassen, dass sie nicht verpfändet sind, z. B. an eine Bank

Zur Anmeldung beim WSV benötigst du nur den Kaufvertrag und wenn das Boot nach dem 15.6.98.... dann die CE.

Mach dir am besten auch eine Kopie vom Registratjebeweijs (wenn er einen hat). Das ist wie hier bei uns die WSA-Zulassung.

Du kannst auch mit dem Käufer zur Post fahren und das Boot dort deregistrieren und bekommst dann ein Dokument für hier (habe ich aber nie gemacht, da man es hier nicht benötigt).
__________________
Viele Grüße
Thomas
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  #23  
Alt 05.07.2013, 06:41
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barracuda75 barracuda75 ist offline
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Zitat:
Zitat von apollobandit Beitrag anzeigen
Was hat die C E mit der Überführung zu tun ?

lese du dir doch bitte erstmal den Beitrag 1 in diesem Strang durch und dort achte mal auf Punkt 1 und 4
__________________
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  #24  
Alt 05.07.2013, 07:52
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92 Danke in 57 Beiträgen
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Es gibt hier ja schon viele Antworten bezüglich Ausfuhr, das hab ich mal geschrieben, weil selbtst so gemacht:
http://www.boote-forum.de/showpost.p...7&postcount=26
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Gruß aus Neuenhaus, Hans
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  #25  
Alt 05.07.2013, 07:58
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2.555 Danke in 1.209 Beiträgen
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...Boot zu Wasser lassen, Trailer drauf und rüber schippern
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Gruß
Klaus
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