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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Trailer und Boot aus Holland überführen! HIILLFE!!!
Hallo an alle,
ich benötige eure Information zu folgendem Thema. Überführung eines Boote samt Trailer aus Holland. Ich weiß, dass dieses Thema schon des öfteren angegangen wurde, aber leider blicke ich durch die Masse der unterschiedlichen Meinungen nicht mehr durch. Ich hätte gerne eine Information "WIE MACHE ICH ES RICHTIG, OHNE RISIKO, OHNE SCHWIERIGKEITEN, OHNE ILLEGAL. Folgende Situation. Ich interessiere mich für ein Boot mit Trailer und Motor. 1. Wenn ich einen Kaufvertrag unterschreibe, kommen dann noch andere Kosten auf mich zu (Mwst, oder Luxussteuer, oder sonst irgendetwas). Wo sollte ich dringend aufpassen. 2. Da in Holland die Trailer über das Zugfahrzeug (anscheinend gleiches Kennzeichen) angemeldet oder versichert sind, möchte der Besitzer dieses Kennzeichen natürlich nicht zur Überführung bereitstellen und schon gar nicht nach Deutschland schleppen. Ohne Kennzeichen ist das irgendwie schlecht zu überführen. 3. Also Straßenverkehrsamt angerufen, wegen einem Kurzzeitkennzeichen. Der freundliche Mensch an der Strippe sagte nur "Wir sind hier in Deutschland und nicht in den Niederlanden, ich sollte gefälligst da anrufen (ich hörte das Wort "du Arschloch" herraus). Außerdem kann ich das KZKZ nicht in Holland an den Trailer schrauben. Sollte ja auch irgendwie versichert werden, denke ich mal. Nun mein größtes Problem "Heul, Heul, was mache ich jetzt 4. Letzte Frage: sollte ich doch noch eine Möglichkeit finden, welche Papiere benötige ich zwingend, diese Boot beim WSV ordnungsgemäß auf meinem Namen anzumelden. Bitte gebt mir eine Information, Gruß Norbert
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#2
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Wir haben schon mehrmals ein Boot überführt, auch.aus.dem Ausland raus.
Option1 Boot mit Trailer auf einen Pkw Anhänger stellen und überführen. Option2 Rotes Kennzeichen dranschrauben Zur Anmeldung beim WSA genügt ein Kaufvertrag. Ist ja alles innerhalb der EU
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Und immer eine handbreit Wasser unterm Kiel
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#3
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Die einzig legale Lösung wäre den Trailer auf einem Transportanhänger oder LKW zu verladen. Auf eigener Achse darfst Du nur fahren wenn der Trailer TÜV hat und in Deutschland zugelassen ist.
Alternative: Ein Niederländer zieht den Trailer bis zur Grenze und Du fährst mit Kurzzeitkennzeichen in D weiter.
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so long, der Thomas... |
#4
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Zitat:
Rotes Kennzeichen ist, soweit mir bekannt ist, im Ausland nicht gültig. Vorsicht bei Nutzung von Roten Kennzeichen im Ausland Das Rote Kennzeichen entspricht den internationalen Vorschriften, jedoch muss der ausgegebene rote Fahrzeugschein nicht von den ausländischen Behörden akzeptiert werden. Die Nutzung von roten Kennzeichen kann deshalb im Ausland zu Problemen führen, da diese nicht offiziell anerkannt sind. Kunden berichten von Einzug des Fahrzeuges, Einreiseverweigerungen, drastischen Strafen, bei Verwicklungen in Unfällen von Haftstrafen! Fahrten in das Ausland gehen ausschließlich auf das Risiko von dem Fahrzeugshalter bzw. Fahrzeugführer. Dringend wird das Mitführen einer internationalen, grünen Versicherungskarte empfohlen. Quelle: http://www.zollversicherung.org/rote_kennzeichen.html
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so long, der Thomas... |
#5
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Trailer in Deutschland normal zulassen grünes Kennzeichen.
Boot abholen Kenzeichen drauf fertig. Rotes Kenzeichen geht nicht verboten .
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#6
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Hallo,
wie soll ich denn den Trailer in Deutschland anmelden, dieser hat keinen Tüv und zur Vorlage beim Tüv benötige ich wieder das KZKZ, wie gesagt in Holland nicht anschrauben. Ich muss nur irgendwie durch Holland, in Deutschland habe ich keine Probleme Gruß |
#7
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Wenn es ein Neufahrzeug ist, kannste normalerweise mit dem Original-COC zur Zulassungsstelle und den Trailer anmelden.
Das COC und gleichzeitig Neufahrzeug inkludiert ja bereits die Feststellung das es verkehrssicher innerhalb Europa ist. Trailer bis 750kg haben dann 3 Jahre bis zum ersten Tüvbesuch und Trailer über 750kg 2 Jahre bis zum nächsten Tüv Besuch Zeit. Du brauchst die Original Rechnung aus der entweder hervorgeht das du als Privatmann gekauft hast, dann muss darauf die bezahlte Steuer für NL (21%) auf der Rechnung ausgewiesen sein. Wenn du als Gewerbetreibender für deinen Betrieb kaufst, dann die dementsprechenden Steuernummern des Verkäufers und Käufers etc. sowie einige weitere Dinge... aber das betrifft dich ja wohl nicht. Bei der Zulassungstelle gibt es dann ein Formular das die Umsatzsteuereigenschaft des Trailers betrifft, das musst du dann ausfüllen. Das sollte reichen und du bekommst bereits deine endgültigen Schilder die du dann in NL dran schrauben kannst. Falls es wie anscheinend in deinem Fall kein Neufahrzeug ist, dann soll dir der Verkäufer in Holland helfen Exportkennzeichen IN Holland zu besorgen. Kosten unter 100 Euro wenn ich das Richtig in Erinnerung habe. Damit kannst du dann bis nach Hause und zum Tüv und zur Zulassungsstelle fahren. http://www.vwe-niederlande.de/Export...nnzeichen.aspx Da steht auch das der apk nicht abgelaufen sein darf. Du brauchst in diesem Fall definitiv die ORIGINAL Rechnung des Kaufs vom Vorbesitzer aus der die bereits in NL gezahlte Umsatzsteuer hervorgeht. Dann ist alles ok. (Der Wert, das was du bezahlst, liegt unter dem ehemaligen Kaufpreis ?!!! oder ? sonst musst du evtl. nachversteuern.)
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PeBe Geändert von pebe (02.07.2013 um 22:56 Uhr) |
#8
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Ich würde in NL das KzKZ dranschrauben und gut ist. Habe ich auch mindestens schon 10 x so gemacht.
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#9
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Zitat:
Das machen viele und meistens geht es anscheinend auch gut. Aber es bleibt eine unerlaubte Fernzulassung. Wenn man das bereits in der Zulassungsstelle angibt, schreiben einige bereits in die KzKz Papiere rein das die Zeichen nur in Deutschland angebracht werden dürfen und belehren über die unerlaubte Fernzulassung.
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PeBe
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#10
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Hi wenn wir Fahrzeuge ins Ausland verkaufen gibt es sogenannte Zoll oder Ausfuhkennzeichen. Das hat aber weiter oben ein kolege bereits geschrieben da kann dir ja der Verküfer behilflich sein immerhin will der ja was von dir ( Dein Geld ) um das zu bekommen kann er sich ja etwas isn zeug legen und dir so ein Blech besorgen.
Gruß Frank
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#11
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http://europa.eu/legislation_summari.../l24283_de.htm
Also: Kurzzeitkennzeichen besorgen, international gültige Versicherung besorgen, hinfahren, Schild anschrauben, feddisch. Ich habe vor ein paar Monaten genau das gleiche gemacht und hatte keine Probleme.
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Gruß vom Bob Tief und süß der Skipper pennt, ist er von seiner Frau getrennt.
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#12
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In Deutschland darfst Du den Trailer mit Kzkz überführen, allerdings nur ohne Boot. Mit Boot brauchst Du eine Ausnahmegenehmigung für eine Überführung als Lastfahrt.
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#13
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nur als Ergänzung "Versichern muss man ein Sportgerätehänger nicht"! Ein Kurzzeitkennzeichen ist auch im EU Ausland gültig - allerding weis ich nicht ob das auch für ein Hänger IM Ausland gilt. Auf jden Fall darf man mit einem deutschen Hänger mit Kurzzeitkennzeichen im EU Ausland fahren,
Gruß
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Viele Grüße, Drummond
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#14
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Originaltext:
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Viele Grüße, Drummond |
#15
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Lies mal klick hier
Besonders die Passage mit "Achtung:" .... Kennzeichen im Gepäck und im Ausland montieren.
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PeBe
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#16
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Zitat:
Zum Kurzzeitkennzeichen ist ja alles gesagt nun zu den anderen Fragen Du benötigst einen Nachweis das die MWST. bezahlt wurde (Originalrechnung mit ausgewiesener Steuer). Einen Nachweis das das Fahrzeug frei von rechter Dritter ist (In den Niederlanden können Wasserfahrzeuge mit einer Hypothek belastet werden) Um das Fahrzeug anzumelden einen in deutsch verfassten Kaufvertrag.
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noch einen schönen Tag Freddy Mit Seemannsgarn lässt sich keine Hängematte knüpfen.
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#17
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Ich stand damals auch vor dem gleichen Prolem, bzw 2 mal.
1 mal mit eigenem Boot das ich in NL gekauft habe, aber mit Deutschem Trailer abgeholt habe. Beim 2. mal Boot und Trailer aus Spanien geholt. Mein Bruder hat letztes Jahr ein Bayliner in Spanien gekauft. Nachdem er auf seiner Zulassungsstelle kein Kurzzeitkennzeichen zur Abholung im Ausland bekommen hatte musste ich mich darum Kümmern. Also hab ich ein bisschen gesucht und bin auf folgendes gestossen. http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...15:0024:de:PDF Zum Kennzeichen: http://www.boote-forum.de/showpost.p...6&postcount=49 4.2. Kraftfahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen In vielen Mitgliedstaaten ist die Kurzzeitzulassung möglich. Mit ihr kann ein Kraftfahrzeug gefahren werden, bis es die endgültige Zulassung erhält oder den Zulassungsstaat verlässt. Die Kurzzeitzulassung erfolgt in der Regel im Herkunftsmitgliedstaat des Fahrzeugs. Nach Ansicht der Kommission ergibt sich aber aus dem Grundsatz des freien Warenverkehrs und der Richtlinie über Zulassungsdokumente, dass der Herkunftsmitg- liedstaat auf seinem Hoheitsgebiet auch Kurzzeitkennzeichen und Zulassungsbescheinigungen des Bestim- mungsmitgliedstaates anerkennen sollte. Für die Kurzzeitzulassung eines Kraftfahrzeugs kann ein Mitgliedstaat — eine Kurzzeit-Zulassungsbescheinigung ausstellen, die sich nicht oder nur unwesentlich von dem in der Richtlinie 1999/37/EG wiedergegebenen Muster unterscheidet. In diesem Fall sind andere Mitgliedstaaten ausdrücklich verpflichtet, die von einem Mitgliedstaat zur Identifizierung eines Fahrzeugs im internationalen Verkehr ausgestellte Kurzzeit-Zulassungsbescheinigung anzuerkennen, wenn der Fah- rer Teil I der Zulassungsbescheinigung nach Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie (1) mit sich führt; — oder eine Kurzzeit-Zulassungsbescheinigung ausstellen, die sich deutlich von dem in der Richt- linie 1999/37/EG wiedergegebenen Muster unterscheiden kann. Andere Mitgliedstaaten müssen eine solche Zulassungsbescheinigung nach Artikel 28 und 30 EG-Vertrag grundsätzlich anerkennen. Die Freizügigkeit von Kraftfahrzeugen mit Kurzzeitzulassung kann nur behindert werden aus Gründen der Verkehrssicherheit (etwa wegen Fahruntüchtigkeit des Fahrers, Verstoß des Fahrers gegen die örtlich gelten- den Verkehrsregeln oder Verkehrsunsicherheit des Fahrzeugs), bei hinreichendem Verdacht auf Fahrzeugdieb- stahl oder bei begründetem Zweifel an der Gültigkeit der Zulassungsbescheinigung. Damit hab ich Ihn wieder zu seiner Zulassungsstelle geschickt. Nachdem die Damen und oder Herren das ganze im Orginal nachgeschlagen haben stand einem Kurzzeitkennzeichen nichts mehr im Weg. Mein Boot in NL hab ich nicht Privat gekauft sondern bei einer Firma. Er hat mir im Kaufvertrag bestätigt, das die MWST bezahlt ist. Damit hab ich das Boot dann in Deutschland angemeldet, keine weiteren Steuern oder sonstiges gezahlt.
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Gruß Tobias Bijou
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#18
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Zusatzinfo zur MwSt: Wenn Du in NL 21% Steuern zahlt führe das Teil über den Zoll aus und ein. Die 21 % gibt's zurück, hier mußt Du dann die 19% Einfuhrumsatzsteuer zahlen. Je nach Summe sind 2% schon recht viel.
Hat ein Kollege mit einem Neuboot von Linssen so gemacht obwohl das Teil in NL im Hafen liegt. Er mußte nur nachweisen dass das Teil in D in einem Hafen war.
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Gruß Heinz --------------------------------------------------------------- der Herrgott gab mir 2 Ohren doch leider nichts dazwischen, was gesprochene Worte aufhalten könnte.
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#19
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Hallo Norbert
die Vorschriften sind eigendlich klar. Du holst einen NL Trailer mit NL Papieren aus NL nach D, also must du dich an NL Vorschriften halten. Das heißt wenn in NL der Trailer das gleiche Kennzeichen hat wie das Zugfahrzeug musst du das auch machen. Wenn das so ist dann gehst du zum Schildermacher, läst D E I N Kennzeichen nachmachen und holst so das komplette Gespann rüber. Muss Zuhause mal suchen habe irgendwo noch den Gesetzestext, denn ich habe ein Boot mit Trailer aus England geholt und hatte das gleiche Problem, wobei die Engländer noch nicht einmal Fahrzeugpapiere haben. Du kannst sogar einige Zeit problemlos hier damit weiterfahren, ich meine 6 Monate, bin da aber nicht sicher. Kein problem sind Fahrten zu TÜV( war 2 mal da) Gruß Stefan update habe was gefunden Ausländischer Anhänger hinter deutschem Zugfahrzeug Im Ausland zugelassene (oder dort zulassungsfreie) Anhänger, die hinter einem in Deutschland angemeldeten Zugfahrzeug mitgeführt werden (sog. „gemischtes Doppel“), gelten nach § 20 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) als zum vorübergehenden Verkehr in Deutschland zugelassen. Es muss dann für den Anhänger ein internationaler oder ein ausländischer Zulassungsschein ausgestellt sein. Die vorübergehende Verwendung ist bis zu einem Jahr möglich (§ 20 Abs. 6 FZV). Der Zeitablauf beginnt bei internationalen Zulassungsscheinen mit dem Ausstellungstag, bei ausländischen Zulassungsscheinen mit dem Tag des jeweiligen Grenzübertritts. Bei Güterbeförderung gelten besondere Vorschriften. In einem anderen Staat zugelassene Anhänger hinter einem deutschen Kfz, müssen ihr heimisches Kennzeichen führen (§ 21 Abs. 1 Satz 3 FZV). Der ausländische Anhänger ist mit einem Wiederholungskennzeichen des ziehenden Fahrzeugs zu versehen, wenn kein heimisches Kennzeichen zugeteilt oder ausgegeben ist. Haben ausländische Anhänger in ihrem Heimatstaat kein eigenes Kennzeichen erhalten und werden sie in Deutschland hinter deutschen Zugfahrzeugen gezogen, müssen sie das deutsche Kennzeichen des deutschen Zugfahrzeugs führen. Beide Fahrzeuge müssen verkehrssicher verbunden sein; der ordnungsgemäße Betrieb der Bremsen und der Beleuchtung am Hänger muss gewährleistet sein. Geändert von ribfan (04.07.2013 um 14:36 Uhr) Grund: update
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#20
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Es hat ja noch gar keiner was zur CE geschrieben
Du mußt nachweisen, dass das Boot vor dem 15.06.1998 innerhalb der EU in den Verkehr gebracht wurde. Kannst du bzw. der Verkäufer das nicht, benötigst du eine CE. Andernfalls ist eine legale Zulassung in Deutschand nicht möglich. Der MwSt und Zollnachweiß muß natürlich auch erbracht werden.
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Gruß Marco ....... Sent from my Composter using Tabaktalk ......................................... Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Booten die gechartert sind Vögeln soll man 3 mal täglich Wasser geben
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#22
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Wegen Trailer hatte ich hier schon mal beschrieben: http://www.boote-forum.de/showpost.p...9&postcount=18
Ansonsten CE nur bei Booten die NACH dem 15.6.1998 erstmals zugelassen worden sind oder in der EU "in Verkehr gebracht" worden sind. Wegen USt brauchst du dir nur Gedanken machen, wenn du es dauerhaft in Kroatien liegen lassen möchtest oder bei Yachten von hohem Wert. Bei Booten bis 20.000 € hat mich in D in den letzten 20 Jahren noch nie irgendwer dazu befragt. Bei holl. Booten aufpassen, dass sie nicht verpfändet sind, z. B. an eine Bank Zur Anmeldung beim WSV benötigst du nur den Kaufvertrag und wenn das Boot nach dem 15.6.98.... dann die CE. Mach dir am besten auch eine Kopie vom Registratjebeweijs (wenn er einen hat). Das ist wie hier bei uns die WSA-Zulassung. Du kannst auch mit dem Käufer zur Post fahren und das Boot dort deregistrieren und bekommst dann ein Dokument für hier (habe ich aber nie gemacht, da man es hier nicht benötigt).
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Viele Grüße Thomas
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#23
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lese du dir doch bitte erstmal den Beitrag 1 in diesem Strang durch und dort achte mal auf Punkt 1 und 4
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Gruß Marco ....... Sent from my Composter using Tabaktalk ......................................... Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Booten die gechartert sind Vögeln soll man 3 mal täglich Wasser geben
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#24
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Es gibt hier ja schon viele Antworten bezüglich Ausfuhr, das hab ich mal geschrieben, weil selbtst so gemacht:
http://www.boote-forum.de/showpost.p...7&postcount=26
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Gruß aus Neuenhaus, Hans
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#25
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...Boot zu Wasser lassen, Trailer drauf und rüber schippern
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Gruß Klaus
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