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  #1  
Alt 03.07.2013, 13:05
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Gobbifun Gobbifun ist offline
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Standard Frage zu Gebraucht-Bootkauf- Nachversteuerung

Hallo Gemeinde,

nachdem ich nun einiges über die MwSt Nachweise ect gelesen habe, kenn ich mich net mehr wirklich aus.

Aktuell besteht folgender Sachverhalt.

Ich könnte ein SY Bavaria kaufen.

Derzeitiger deutscher Eigner hat das Schiff zum Zwecke der Vercharterung 2003 in HR als Firma gekauft. 2006 hat er das Schiff in die EU gebracht, wo es derzeit auch liegt.
Die Frage nach der der EU-Versteuerung verneinte er.

Nun zu den Fragen.
1. Hätte er es nicht 2006 schon EU-Versteuern müssen?

2. Wenn ich von ihm eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. (Firma) erhalte, ist diese dann mein Mwst.-Nachweis?

vielen Dank
GR
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  #2  
Alt 03.07.2013, 13:11
Benutzerbild von billi
billi billi ist gerade online
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Standard

Zitat:
Zitat von Gobbifun Beitrag anzeigen
Hallo Gemeinde,

nachdem ich nun einiges über die MwSt Nachweise ect gelesen habe, kenn ich mich net mehr wirklich aus.

Aktuell besteht folgender Sachverhalt.

Ich könnte ein SY Bavaria kaufen.

Derzeitiger deutscher Eigner hat das Schiff zum Zwecke der Vercharterung 2003 in HR als Firma gekauft. 2006 hat er das Schiff in die EU gebracht, wo es derzeit auch liegt.
Die Frage nach der der EU-Versteuerung verneinte er.

Nun zu den Fragen.
1. Hätte er es nicht 2006 schon EU-Versteuern müssen?

2. Wenn ich von ihm eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. (Firma) erhalte, ist diese dann mein Mwst.-Nachweis?

vielen Dank
GR
zu 1 ja hätte er.
zu 2 ja müsste reichen. Aber nur wenn er es dir als Firma austellt.
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Gruß Volker
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  #3  
Alt 03.07.2013, 13:21
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
(..)
zu 2 ja müsste reichen. Aber nur wenn er es dir als Firma austellt.
Die USt auf einer Rechnung kann doch die ordnungsgemäße Verzollung des Bootes nicht ersetzen. Das Boot wurde ja offensichtlich 2006 schwarz in die Eu gebracht. Entweder USt auf der Erstrechnung oder, wenn wie hier das Boot exportiert wurde, Verzollung bei Einfuhr in die EU.

Mach' beim Kauf des Bootes einen angemessenen Abschlag vom Kaufpreis, damit die nachträgliche Versteuerung und Verzollung abgedeckt wäre, wenn'S soweit kommt.
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Beste Grüße

John
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  #4  
Alt 03.07.2013, 13:43
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lyrbi lyrbi ist offline
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Zitat:
Zitat von Gobbifun Beitrag anzeigen
Hallo Gemeinde,


Nun zu den Fragen.
1. Hätte er es nicht 2006 schon EU-Versteuern müssen?
Ja, aber das ist das Problem des Verkäufers.

Zitat:
Zitat von Gobbifun Beitrag anzeigen
2. Wenn ich von ihm eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. (Firma) erhalte, ist diese dann mein Mwst.-Nachweis?
Ja, denn es muss nur der Zeitwert des Bootes versteuert werden.

Der Einfuhrzoll ist für Dich irrelevant, da sich das Boot bereits in der EU befindet.


vielen Dank
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noch einen schönen Tag

Freddy

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  #5  
Alt 03.07.2013, 13:47
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lalao0 lalao0 ist offline
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Ich empfehle dir einen Anruf beim für dich zuständigen Hauptzollamt. Dort erhälst du eine fachlich fundierte Aussage. Habe ich auch so gemacht und auf meine Bitte hin die Antwort sogar noch per Email bekommen. Dann bist du auf der sicheren Seite.
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Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig
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Hier kann sinnvoll Geld gespendet werden
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  #6  
Alt 03.07.2013, 13:54
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Die USt auf einer Rechnung kann doch die ordnungsgemäße Verzollung des Bootes nicht ersetzen. Das Boot wurde ja offensichtlich 2006 schwarz in die Eu gebracht. Entweder USt auf der Erstrechnung oder, wenn wie hier das Boot exportiert wurde, Verzollung bei Einfuhr in die EU.

Mach' beim Kauf des Bootes einen angemessenen Abschlag vom Kaufpreis, damit die nachträgliche Versteuerung und Verzollung abgedeckt wäre, wenn'S soweit kommt.
beim Kauf vom Gebrauchtboothändler wird ja auch nur die Mehrwertsteure auf der Rechnung ausgewiesen. Damit habe ich einen ordentlichen Mehrwersteuernachweis. Und nur diesen muss ich mitführen.

Dazu ist es zwingend, dass der Verkäufer als Firma drinsteht und nicht als Privatperson, da von Privatpersonen kein Mehrwertsteuernachweis ausgestellt werden kann.

wie das boot vorher in die EU kam kann mir als käufer egal sein.
Die Mehrwertsteuer von meinem Kauf ist ordentlich ausgewiesen und muss ja vom Verkäufer weitergeleitet werden.
Das der verkäufer sich vielleicht nicht ganz sauber verhält kann mir als Käufer egal sein.
Der Kaufpreis ist ja immer verhandlungsache.
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Gruß Volker
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  #7  
Alt 03.07.2013, 14:04
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
wie das boot vorher in die EU kam kann mir als käufer egal sein.

Das der verkäufer sich vielleicht nicht ganz sauber verhält kann mir als Käufer egal
Das ist m.E. definitiv falsch! Beim Verkauf unseres Bootes wurde seitens eines Käufers der Mwst. Nachweis gefordert. Nach tel. Auskunft des Zolls ist jeder Käufer angehalten, sich diesen Nachweis vom VK erbringen zu lassen. Anderenfalls kann der Zoll die Nachversteuerung verlangen und die Beweispflicht liegt bei Dir (zu beweisen, dass schon bezahlt wurde). Deshalb haben wir von der Firma, die an den ersten Käufer das Boot verkauft hat, einen Nachweis erbeten und diesen anstandslos erhalten. Wohlgemerkt, der Kauf war 1990!!!

Insofern auch bzgl. Deines 2. Satzes mein Lieblingssatz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!!

Zitat:
Gebrauchte Boote und Yachten werden international gehandelt. Es ist keine
Seltenheit, dass eine Yacht mit Liegeplatz in Kroatien an einen deutschen
Kunden verkauft wird. Kein Problem, solange die Yacht in Kroatien bleiben
soll. Böse Überraschungen kann es aber geben, wenn der neue Eigner das
Schiff nach Deutschland oder in einen anderen EU-Staat überführen möchte.
Dann wird er nämlich nachweisen müssen, ob für die Yacht bereits die
Mehrwertsteuer zu einem früheren Zeitpunkt entrichtet wurde. Kann er
diesen Nachweis nicht antreten, wird die gesetzliche Einfuhrumsatzsteuer
auf den Zeitwert fällig.
Die Frage der Mehrwertsteuer sollte also im Kaufvertrag geregelt werden

www.bvww.org/index.php?id=140&uid=130&mode=pdf


So wie Hartwig schon richtig schreibt: ab zum Zoll und sich erkundigt. Am besten schriftlich und alles wird gut
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Bootfahren ist die beste Methode schnell, viel Geld auszugeben Gruß Peter
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  #8  
Alt 03.07.2013, 14:10
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Zitat:
Zitat von Youk Beitrag anzeigen
Das ist m.E. definitiv falsch! Beim Verkauf unseres Bootes wurde seitens eines Käufers der Mwst. Nachweis gefordert. Nach tel. Auskunft des Zolls ist jeder Käufer angehalten, sich diesen Nachweis vom VK erbringen zu lassen. Anderenfalls kann der Zoll die Nachversteuerung verlangen und die Beweispflicht liegt bei Dir (zu beweisen, dass schon bezahlt wurde). Deshalb haben wir von der Firma, die an den ersten Käufer das Boot verkauft hat, einen Nachweis erbeten und diesen anstandslos erhalten. Wohlgemerkt, der Kauf war 1990!!!

Insofern auch bzgl. Deines 2. Satzes mein Lieblingssatz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!!

So wie Hartwig schon richtig schreibt: ab zum Zoll und sich erkundigt. Am besten schriftlich und alles wird gut
Du als Händler verkaufst ja auch deien Produkte und gibst den Mehrwersteuernachweis auf deiner Rechnung die du dem Kunden ausstellst mit.
Simit hat dein Kunde einen gültigen Mehrwersteuernachweis und könnte sich bei einer kontrolle auf diesen Berufen.
So sehe ich es auch hier.
Eine Firma verkauft hier ein Boot nicht ein Privatmann. Somit ist auch hier eine Mehrwertsteuer auf der Rechnung/Kaufvertrag auszuweisen.

Wenn es isch um einen Privatverkauf handelt gebe ich dir 100% recht. Dann müsste ein Mehrwertsteueranchweis vom Vorbesitzer oder von der einfuhr her.
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Gruß Volker
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  #9  
Alt 03.07.2013, 15:26
Youk Youk ist offline
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Sorry Volker, aber unser Käufer (Privatmann) wollte von uns (Privatmann) das Boot erwerben. Ergo? Nachweis!
Der dt. Eigner des im Ausgangspost genannten Bootes hat das Boot nach D verbracht - mit Sicherheit nicht als Firma!! Ergo? Privatperson = Nachweis!
Aber das kann der Kollege wirklich besser vom Zoll erfahren und gerade bei der Konstellation (Charterunternehmen etc.) würde ich auf jeden Fall mit dem Zoll sprechen.
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  #10  
Alt 03.07.2013, 16:17
JohnB JohnB ist offline
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Der Fachbegriff heißt "Nachweis des zollredlichen Besitzes". Er kann nur geführt werden, indem Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer und des Zolls nachgewiesen wird.

Außerdem würde es mich wundern, wenn eine Firma ein Schwarzboot (= unverzollt und -steuert in der EU) offiziell im Geschäftsvermögen führt, und nur dann könnte sie die USt ausweisen. Das Angebot der Rechnung mit USt sieht deshalb merkwürdig aus.
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Beste Grüße

John
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Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #11  
Alt 03.07.2013, 16:25
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Salve GR, oder wie auch immer,

alles was dir der Verkäufer erzählt ist bedenklich. Falls du noch nicht beratungsresistent bist, gebe ich dir den Rat das Angebot zu vergessen. Such dir was Besseres.

Meine Art Boote zu kaufen oder zu verkaufen, erst den Papierkram, dann das Boot ansich. Gelebt und erfahren im Beruf.

LG

Uli
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  #12  
Alt 03.07.2013, 16:58
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Zitat:
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Sorry Volker, aber unser Käufer (Privatmann) wollte von uns (Privatmann) das Boot erwerben. Ergo? Nachweis!
Der dt. Eigner des im Ausgangspost genannten Bootes hat das Boot nach D verbracht - mit Sicherheit nicht als Firma!! Ergo? Privatperson = Nachweis!
Aber das kann der Kollege wirklich besser vom Zoll erfahren und gerade bei der Konstellation (Charterunternehmen etc.) würde ich auf jeden Fall mit dem Zoll sprechen.
Deswegen schrieb ich ja Firma. .
Bei Privatperson nur mit Nachweis
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  #13  
Alt 03.07.2013, 18:06
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oh, vielen Dank für die Hinweise.

Die Annahme, dass er als Firma verkauft war nur darauf bezogen, ob es dann für mich als MwSt-Nachweis ausreicht. Das muss aber noch geklärt werden.

Dass ich bei Privatverkauf nachversteuern muss, war mir klar. Was ich nicht weis, was denn mit den Jahren der Nichtversteuerung bis zum Kauf passiert. Oder spielt das keine Rolle für mich sondern nur ab Kaufdatum - Rechnungswert - versteuern Ende.

gr
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  #14  
Alt 03.07.2013, 18:23
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Zitat:
Zitat von Gobbifun Beitrag anzeigen
oh, vielen Dank für die Hinweise.

Die Annahme, dass er als Firma verkauft war nur darauf bezogen, ob es dann für mich als MwSt-Nachweis ausreicht. Das muss aber noch geklärt werden.

Dass ich bei Privatverkauf nachversteuern muss, war mir klar. Was ich nicht weis, was denn mit den Jahren der Nichtversteuerung bis zum Kauf passiert. Oder spielt das keine Rolle für mich sondern nur ab Kaufdatum - Rechnungswert - versteuern Ende.

gr
Was in der Vergangenheit war ist für dich nicht relevant, erst als Eigentümer bist Du steuerpflichtig

Ich würde allerdings bei der Vita die Finger davon lassen...
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Freddy

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  #15  
Alt 03.07.2013, 19:26
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Zitat:
Zitat von Gobbifun Beitrag anzeigen
oh, vielen Dank für die Hinweise.

Die Annahme, dass er als Firma verkauft war nur darauf bezogen, ob es dann für mich als MwSt-Nachweis ausreicht. Das muss aber noch geklärt werden.

Dass ich bei Privatverkauf nachversteuern muss, war mir klar. Was ich nicht weis, was denn mit den Jahren der Nichtversteuerung bis zum Kauf passiert. Oder spielt das keine Rolle für mich sondern nur ab Kaufdatum - Rechnungswert - versteuern Ende.

gr
Ein Boot schwarz in die EU zu bringen, ist ein Zollvergehen, das Strafe nach sich zieht.

Man sollte deshalb ein in der EU nicht versteuertes Boot nicht innerhalb der EU übernehmen. Bei einer Kontrolle oder der Nachverzollung wäre die Aussage, das Boot habe ein anderer schwarz über die Grenze gebracht, nicht besonders hilfreich.

Soll doch der Verkäufer das Boot vor Übernahme selbst versteuern. Dann muss auch er die eventuellen Strafen ausbaden.
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Beste Grüße

John
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  #16  
Alt 03.07.2013, 20:11
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Ein Boot schwarz in die EU zu bringen, ist ein Zollvergehen, das Strafe nach sich zieht.

Soll doch der Verkäufer das Boot vor Übernahme selbst versteuern. Dann muss auch er die eventuellen Strafen ausbaden.
Ich denke inzwischen auch, dass das die vernünftigste Lösung ist. Daher wahrscheinlich auch sein recht grosszügiges Angebot - "Netto x-Summe und Du versteuerst es dann halt nach" so die Aussage.
Möglicherweise ein Schnäppchen mit nachfolgenden ewigen Problemen.

Vielen Dank an alle.
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