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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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#1
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Stützradsicherung am Trailer - TÜV Vorschrift?
Habe die o. g. Begriffe in der BF Suche eingegeben und habe keinen Beitrag zum o. G. Thema gefunden.
Glaube aber kaum, dass ich der einzige bin, der die Aussage vom TÜV NRW bekommen hat, dass das Stützrad am Trailer eine zusätzliche Sicherung haben muß um durch den TÜV zu kommen. Bin heute mit den Worten durch gewunken worden, dass ich in zwei Jahren nicht mehr ohne diese Sicherung die Plakette bekommen würde. Die Sicherung soll verhindern, dass das Rad sich abdrehen kann und bei Fahrt verloren wird. Es soll im Netz zu kaufen sein für kleines Geld. Habe - diesem Hinweis folgend - tatsächlich vor, solch eine Sicherung zu montieren. Dennoch würde mich die Vorschrift interessieren, welche hier zum tragen kommt. Kennt die jemand? Hab irgendwie nix vernünftiges im Netz gefunden. LG Captain Klausi |
#2
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noch einen schönen Tag Freddy Mit Seemannsgarn lässt sich keine Hängematte knüpfen.
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#3
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Letztes Jahr war ich mit beiden Anhängern zur HU bei der DEKRA.
Nach dieser Sicherung hat keiner gefragt, Plakette erteilt. Allerdings sichere ich das Stützrad auf der Urlaubsfahrt seit Jahren. Seit ich mal eines verloren habe. Auf dem kurzen Weg zum heimatlichen Slip verzichte ich meist drauf.
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Gruß vom Oberrhein.
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#4
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Zitat:
Aber wir haben doch BF-Mitglieder aus der prüfenden Fraktion hier. Bin gespannt, was die sagen.
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Beste Grüße John
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#5
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Trailer Tüv
Ich war am Montag beim TÜV und konnte nicht glauben wie schnell ich die Plakette bekommen habe. Ich dachte bei einem Tandemtrailer wird etwas aufwändiger geprüft . War aber nicht so,hat keine 5 min gedauert .
Davon haben wir 4 min über das nicht auf dem Trailer liegende Boot getratscht. Es geht also auch so, was letztendlich besser ist wird sich zeigen. Grüße Martin
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#6
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als ich meinem englischen SBS-Trailer einer Vollabnahme unterzogen habe, hat der freundliche Tüv- Mitarbeiter von mir ebenfalls eine Sicherung des Stützrades verlangt.
Mein jetziger Ohlmeier hat 2 Knebelschrauben, die von den Prüfstellen anscheinend als Sicherung anerkannt werden. Frank
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alles jeiht, nur Schnecke kruffe un Frösch höppe
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#7
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mein Trailer hat letzten Monat auch TÜV bekommen keiner hat nach so einem Sicherungshaken gefragt!
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mit freundlichen Grüßen Kristian
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#8
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Ich verkaufe seit fast 40 Jahren Stützräder in allen erdenklichen Ausführungen.
Eine Stützrad-Fallsicherung ist meines wissens nicht vorgeschrieben und wurde auch noch nie bei meinen privaten Trailern verlangt. Wenn diese Vorschrift wäre, dann müßten alle neuen Trailer diese ja installiert haben, haben sie aber nicht. Was ist das eigentlich für ein merkwürdiger Hinweis auf den § 44, auf den sich da die Fa. Motokay aus Beitrag 2 bezieht? Dort steht NICHTS von einer Sicherung, es steht lediglich, dass sie unverlierbar untergebracht sein müßen, wie das zu erfolgen hat, wird nicht definiert, hier der Original Text: §44 Stützeinrichtung und Stützlast (1) An Sattelanhängern muss eine Stützeinrichtung vorhanden sein oder angebracht werden können. Wenn Sattelanhänger so ausgerüstet sind, dass die Verbindung der Kupplungsteile sowie der elektrischen Anschlüsse und der Bremsanschlüsse selbsttätig erfolgen kann, müssen die Anhänger eine Stützeinrichtung haben, die sich nach dem Ankuppeln des Anhängers selbsttätig vom Boden abhebt. (2) Starrdeichselanhänger (einschließlich Zentralachsanhänger) müssen eine der Höhe nach einstellbare Stützeinrichtung haben, wenn die Stützlast bei gleichmäßiger Lastverteilung mehr als 50 kg beträgt. Dies gilt jedoch nicht für Starrdeichselanhänger hinter Kraftfahrzeugen mit einem zum Anheben der Deichsel geeigneten Kraftheber. Stützeinrichtungen müssen unverlierbar untergebracht sein. (3) Bei Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t darf die vom ziehenden Fahrzeug aufzunehmende Mindeststützlast nicht weniger als 4 Prozent des tatsächlichen Gesamtgewichts des Anhängers betragen; sie braucht jedoch nicht mehr als 25 kg zu betragen. Die technisch zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs ist vom Hersteller festzulegen; sie darf – ausgenommen bei Krafträdern – nicht geringer als 25 kg sein. Bei Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t darf die vom ziehenden Fahrzeug aufzunehmende Mindeststützlast nicht weniger als 4 Prozent des tatsächlichen Gesamtgewichts des Anhängers betragen, sie braucht jedoch nicht mehr als 500 kg zu betragen. Die maximal zulässige Stützlast darf bei diesen Anhängern – ausgenommen bei Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern), die für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h gekennzeichnet sind (§ 58) und landoder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten – höchstens 15 Prozent des tatsächlichen Gesamtgewichts des Starrdeichselanhängers (einschließlich Zentralachsanhängers), aber nicht mehr als 2,00 t betragen. Bei allen Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) darf weder die für die Anhängekupplung oder die Zugeinrichtung noch die vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebene Stützlast überschritten werden.
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Gruß Heinz,
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#9
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Ich sichere die Kurbel meines Stützrades immer mit einem Gummistrop, so daß sie sich nicht loswackeln kann. Die Stützradhülse kann sich wegen eines Schlitzes nicht von selbst drehen.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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#10
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Also ich hab bis jetzt schon in Summe 4 Wohnwagen, 2 Trailer und 2 normale Anhänger gehabt.
Ich hab keine Ahnung wie oft ich schon mit einem Anhänger bei der HU gewesen bin, aber nach einer Stützradsicherung bin ich noch nie gefragt worden. Mein aktueller Trailer hat Erstzulassung Mai 2013, er ist also brandneu. Auch der hat keine Stützradsicherung. Also wenn es da was gäbe müsste er sie doch wirklich mit vom Werk ausgeliefert bekommen haben, oder? In der Firma fahre ich auch des öfteren einen Anhänger, der als fahrbare Arbeitsmaschine zugelassen ist. Auch der verfügt nicht über solch eine Sicherung. Dessen HU wird übrigens von einer ganz anderen Prüfanstalt durchgeführt als die wo ich meine privaten Anhänger immer hin bringe. Viele Grüße Jörg
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#11
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Wenn das dann soweit sein sollte lege ich mein Stützrad in den Kofferraum vom Auto.
Gruß Uli07
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#12
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Na das scheint ja immer spannender zu werden....
Danke für alle bisherigen Tipps! Mein TÜV hat in der Prüfhalle ein Blatt an der Wand hängen gehabt, welches mir gezeigt wurde, mit dem Hinweis es sei absolut Pflcht diese Sicherung zu montieren. Es wäre sogar ein grober Mangel und normalerweise dürfte ich die Plakette nicht bekommen. Im Grunde genommen spricht nichts gegen eine solche Sicherung. Wenn es dann allgemein zur Pflicht geworden wäre und es jeder zu installieren hätte, würde es vielleicht zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer beitragen. Wieso nur ist es - wie es in dem obrigen Beitrag geschrieben - nicht an neuen Trailern montiert?! Dies spricht eigentlich gegen eine Pflicht, oder?! Gruß Captain Klausi |
#13
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Liegt die - scheinbar unterschiedliche Handhabung - vielleicht an unterschiedlichen Vorgehenseisen der jeweiligen Bundesländer?
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#14
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Der Gag mit der Stützradsicherung taucht immer wieder auf. Seht hier einen Forendiskussion von 2007: http://www.campen.de/wohnwagen/27512...orderlich.html
Vielleicht steht das so in irgendwelchen Schulbüchern für TÜVer und mit jedem Neuen macht das wieder die Runde. In den angeblichen Paragraphen steht dazu sicher nichts dazu. Abgesehen davon finde ich eine Sicherung sachlich sinnvoll. Bin selbst schon mal mit einem dritten Rad am Hänger über die Autobahn gerumpelt.
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#15
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Ich glaube es liegen mehr verlorene Fahrräder als Stützräder auf der Straße / Autobahn. Die Dinger sind weitaus gefährlicher als Stützräder.
Gruß Uli07 |
#16
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Und dann brauchen wir noch eine Sicherung für Spanngurte, Kotflügel, Auspüffe, Metallteile, Holzbretter...............
und vielleicht noch für Personen auf der Fahrbahn
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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#17
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Es müßte dann noch die Sicherung des Stützrades mit einem Federstecker an einer gesicherten Schnur gesichert werden, damit die Sicherung sich nicht aus Ihrer Sicherungsfunktion unsicher verabschiedet!
Ich würde hinzufügend empfehlen: Die Gegenstücke der Sicherungsschnüre dürfen nur im Schweißverfahren durch autorisierte, TÜH-abgenommene Deutsche Schweißfachleute angebruzzelt werden. Mahlzeit!
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Gruß Heinz, |
#18
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Zitat:
Bis zur Stadtgrenze Köln sind es von mir aus max. 15Km. Also an unterschiedlichen Landesregelungen scheint es nicht zu liegen. Viele Grüße Jörg |
#19
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Wenn die Zusatzsicherung vorgeschrieben wäre, dann müsste jeder Trailer/Anhängerhersteller dies ja ab Werk verbauen. Da die ABE aber ohne Zustzsicherung erteilt wird kann diese auch nicht verbindlich vorgeschrieben sein. Wenn ein Prüfer von Gottes Gnaden die Plakette verweigert, einfach mal mit obigem Argument den Prüfstellenleiter ansprechen.
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Mit freundlichen Bootsgrüßen Nils
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#20
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Hi,
sollte ich bei der nächsten HU nach einer Stützradsicherung gefragt werden drehe ich Panzertape oder einen Kabelbinder um die Kurbel , so kann diese sich nicht selbtständig lösen. Mal sehen was der Prüfer dazu sagt Gruß Udo |
#21
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Ich wurde in rd. 15 Jahren (!) noch nie daraufhin angesprochen, nur ist mir letztes Jahr das Ding während der Fahrt runtergerutscht und auf der Autobahn hat der Reifen dann natürlich "das Zeitliche gesegnet"!
Seitdem sichere ich das Ganze mittels eines Gurtes an der Bugstütze.
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Grüße Thomas
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#22
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Das einfachste, auch gegen (einfachen) Diebstahl des ganzen Hängers, z.B. auf Autobahnrastplätzen oder beim übernachten irgendwo: Stützrad aus der Klemme nehmen und ab in den Kofferraum.
Wo nix ist, kann auch nix runterfallen!
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Gruß Heinz,
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#23
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Ich habe einmal den ADAC dbzgl. angeschrieben. Die müßten es eigentlich wissen.
Sollte der Club antworten stelle die Info gerne online. Schönes WE. Captain Klausi
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#24
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Zitat:
Ich frage doch auch nicht bei der Lufthansa nach den Fahrplänen der DB!
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Grüße Thomas
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#25
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Zitat:
Danke |
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