boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 05.07.2013, 21:31
Captain 11 Captain 11 ist offline
Deckschrubber
 
Registriert seit: 05.07.2013
Beiträge: 3
0 Danke in 0 Beiträgen
Standard Hochrheinzulassung

Hallo zusammen,

Kann man mit einem 2takt Motor die Hochrheinzulassung erhalten?
Es kommt wohl aufs Mischungsverhältnis an? Spricht man auch von Mischungsverhältnis, wenn es fürs Öl einen separaten Tank gibt?

Ich freue mich auf hilfreiche Antworten
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 05.07.2013, 22:02
Benutzerbild von jessig1
jessig1 jessig1 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 05.12.2005
Ort: Rheinstetten
Beiträge: 1.247
Boot: No Name Kajütboot
854 Danke in 481 Beiträgen
Standard

Hallo,

soweit mir bekannt, brauchs für den Hochrhein keine besondere Bootszulassung, sondern nur einen besonderen Führerschein, den man bei den Landratsämtern des Bodenseekreises alleine oder zusammen mit dem Bodenseeführerschein erwerben kann.

Gruß Jürgen
__________________
Gruß Jürgen


Theorie ist: Jeder weiß wie es geht aber nichts funktioniert.
Praxis ist: Alles funktioniert und keiner weiß warum.
Mit Zitat antworten top
  #3  
Alt 05.07.2013, 22:08
Benutzerbild von lebch
lebch lebch ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 23.07.2007
Ort: Bodensee, Schweiz
Beiträge: 1.612
Boot: aktuell keines
5.162 Danke in 1.177 Beiträgen
Standard

Dann müssen wir zuerst definieren was man unter Hochrhein versteht. Gemäss wikipedia ist der Hochrhein der Abschnitt zwischen Ende Bodensee (Untersee) und Basel.
Nur, bis Schaffhausen gilt die BSO, ab Schaffhausen nicht mehr.

Gemäss BSO sind 2-takter nicht möglich, ausser neueste Sondermodelle.

Der besondere Führerschein ist noch eine andere Sache. Für den Bodensee braucht es das Bodensee-Schifferpatent. Für die Strecke Untersee-Schaffhausen (genau ab Strassenbrücke Stein am Rhein) wird noch zusätzlich die Rheinprüfung benötigt.
__________________
Richard

En Gruess vom Bodensee
Mit Zitat antworten top
  #4  
Alt 05.07.2013, 22:12
Captain 11 Captain 11 ist offline
Deckschrubber
 
Registriert seit: 05.07.2013
Beiträge: 3
0 Danke in 0 Beiträgen
Standard

Mit Hochrhein meine ich die Strecke zwischen Schaffhausen und Basel
Mit Zitat antworten top
  #5  
Alt 05.07.2013, 22:16
Benutzerbild von lebch
lebch lebch ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 23.07.2007
Ort: Bodensee, Schweiz
Beiträge: 1.612
Boot: aktuell keines
5.162 Danke in 1.177 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Captain 11 Beitrag anzeigen
Mit Hochrhein meine ich die Strecke zwischen Schaffhausen und Basel
Ab Schaffhausen gilt die BSO nicht mehr, müsste als gehen.
__________________
Richard

En Gruess vom Bodensee
Mit Zitat antworten top
  #6  
Alt 05.07.2013, 22:27
Koli Koli ist offline
Captain
 
Registriert seit: 10.05.2007
Beiträge: 747
259 Danke in 171 Beiträgen
Standard

Das mit den 2-Taktern weiss ich nicht. Wir hatten zur Einführung der Regelung unser Boot verkauft. Damals war 1:100 Mischung noch möglich. Was es jetzt für Regeln gibt findest Du auf der Seite des Wasserschifffahrtamtes KN.

Der Hochrhein geht bis Rheinfelden und es ist ein TÜV vorgeschrieben. Entweder je 2 x im Jahr bei den Vereinen oder am Bodensee. Die Bodenseezulassung gilt oder wenn nicht dann der Hochrhein-TÜV.

Aber schau mal dort nach.
Mit Zitat antworten top
  #7  
Alt 05.07.2013, 22:46
Benutzerbild von lebch
lebch lebch ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 23.07.2007
Ort: Bodensee, Schweiz
Beiträge: 1.612
Boot: aktuell keines
5.162 Danke in 1.177 Beiträgen
Standard

Artikel 01.0 der BSO







.
Miniaturansicht angehängter Grafiken
Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	BSO_Art0.01.jpg
Hits:	702
Größe:	32,0 KB
ID:	463320  
__________________
Richard

En Gruess vom Bodensee
Mit Zitat antworten top
  #8  
Alt 06.07.2013, 04:18
Benutzerbild von kaceka
kaceka kaceka ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 04.08.2007
Ort: SH
Beiträge: 858
Boot: Buster XL
1.637 Danke in 614 Beiträgen
Standard

§ 31 der Verordnung des Verkehrsministeriums über die Schifffahrt auf dem Rhein zwischen Neuhausen und Rheinfelden

Zitat:
(4) Motoren mit Gemischschmierung dürfen nur dann verwendet werden, wenn der Kraftstoff nicht mehr als ein Volumen-Prozent Öl enthält (Mischungsverhältnis 1 : 100) und wenn keine Kondensate aus dem Kurbelwellengehäuse ins Wasser gelangen können
__________________
Gruß
Wolfgang
Mit Zitat antworten top
  #9  
Alt 06.07.2013, 07:58
Captain 11 Captain 11 ist offline
Deckschrubber
 
Registriert seit: 05.07.2013
Beiträge: 3
0 Danke in 0 Beiträgen
Standard

Vielen Dank für eure Antworten...

Wenn der Motor einen Tank für Benzin und einen extra Tank fürs Öl hat, spricht man dann von Mischungsverhältnis?
Oder ist mit Mischungsverhältnis nur gemeint, wenn dann Benzin mit Öl selbst mischt, z. b. Wie bei Motorsägen?
Mit Zitat antworten top
  #10  
Alt 06.07.2013, 16:12
Benutzerbild von jessig1
jessig1 jessig1 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 05.12.2005
Ort: Rheinstetten
Beiträge: 1.247
Boot: No Name Kajütboot
854 Danke in 481 Beiträgen
Standard

Hallo,

das Mischungsverhältnis sagt aus,wieviel Öl in das Benzin muß.
Also zum Beispiel bei 1:100 kommen 100l Benzin auf 1l Öl.

Das was du meinst ist Gemischschmierung, da ist das Öl direkt ins Benzin gemischt

oder

Getrenntschmierung, da wird das Öl aus einem separaten Öltank dem Benzin passend über eine Pumpe beim Ansaugen beigemischt.

Gruß Jürgen
__________________
Gruß Jürgen


Theorie ist: Jeder weiß wie es geht aber nichts funktioniert.
Praxis ist: Alles funktioniert und keiner weiß warum.
Mit Zitat antworten top
Antwort


Themen-Optionen

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 17:11 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.