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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 08.07.2013, 12:44
Oretuni Oretuni ist offline
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Standard Immer wieder 2,59 m Breite! Warum?

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und lese eifrig mit. Mein Name ist Dan und ich bin schon eine lange Zeit auf der Suche nach meinem ersten Boot. Ich wusste ja das es schwierig würde, aber nicht, dass es so kompliziert ist. Naja, darum geht es hier jetzt nicht explizit.
Die Frage die mich momentan beschäftigt ist, warum es so viele Boote im 7,50 - 8,00 Meter Bereich gibt, mit praktikabler Aufteilung, die über 2,55m breit sind?
Die meisten sind doch eher 2,59 m breit. Da frage ich mich wie viele Eigner sich außerhalb der Gesetze bewegen und Ihr Gespann nach HRO oder I fahren. Die meisten werden wohl nicht mit Begleitfahrzeug unterwegs sein! Warum bleiben die Hersteller von gerade noch trailerbaren Booten nicht in den fest vorgeschriebenen Maßangaben?
Oder gibt es da legale Möglichkeiten solch ein Gespann in den Urlaub und wieder zurück zu trailer ohne unnötige Kosten zu fabrizieren?


Gruß,
Dan
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  #2  
Alt 08.07.2013, 12:47
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PIEP-Köln PIEP-Köln ist offline
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Hallo Dan,

2,59 m sind in der Regel die amerikanischen Boote breit, ich denke mal, dass die Breite in den Staaten anders sein darf. Bis 3 m breite gibt es in D längerfristige Außnahmegenehmigungen.
__________________
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Gruß vom Mario

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  #3  
Alt 08.07.2013, 12:51
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PIEP-Köln PIEP-Köln ist offline
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3.989 Danke in 1.774 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Glastron249 Beitrag anzeigen
Wenn man hier im Forum nach "Glastron 249" sucht, schreibt auch einer, dass die meisten US Boote zwar 2,59 breit sind. In den Papieren steht dann 2,55 und gut ist.
Naja, Polizisten sind nicht alle dumm. Ich hatte schon einige, die sich recht gut auskannten.
__________________
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Gruß vom Mario

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  #4  
Alt 08.07.2013, 13:05
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lebch lebch ist offline
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Wie schon hier gesagt, das ist meistens bei den US Booten so.

Die US Bauer verwenden eben einfache Masse und da ist eben eine Breite von 8.5 Fuss = 2.59m. Das ist ärgerlich für den Europäischen Markt, ist aber den AMI's egal.

Genauso doof ist die Breite bei den 30-Fuss Cruisern. Schöne 10 Fuss Breit, schöne gerade Zahl, ist dann aber 3.05m, also 5cm breiter als die magischen 3m für Europa.

Warum sind Europäische Cruiser in der Regel 3m Breit, oder 2.99m wie bei Bavaria?
__________________
Richard

En Gruess vom Bodensee
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  #5  
Alt 08.07.2013, 14:13
Oretuni Oretuni ist offline
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Danke schonmal für die Antworten. Soweit hab ich das schon fast vermutet.
@Glastron249 Hast Du Dein Boot schonmal nachgemessen? In dem von Dir angedeuteten Thread hat einer geschrieben, dass die Maße nicht immer der Realität entsprechen. Die Polizei würde ich auch nicht für so Kurzsichtig halten. Besonders nicht in den Urlaubsregionen. Das ist ja bares Geld !
By the way ... hat jemand mal (s)eine Sea Ray 240 DA oder Maxum 2400 SCR nachgemessen? Die würden mir nämlich gefallen

Gruß,
Dan
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  #6  
Alt 08.07.2013, 14:37
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klastey klastey ist offline
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Hi Dan, die Ausnahmegenehmigung für 3m Breite ist ein einfacher Verwaltungakt.
Ist halt nur mit Kosten verbunden.
__________________
Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
ich komme nur nicht dazu.
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  #7  
Alt 08.07.2013, 14:57
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Kuseng Kuseng ist offline
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Zitat:
Zitat von PIEP-Köln Beitrag anzeigen
Naja, Polizisten sind nicht alle dumm. Ich hatte schon einige, die sich recht gut auskannten.
Na dann müsste der Polizist das erst mal nachmessen können. Und das Vermessen eines Bootes ist nicht ganz einfach. Im Übrigen gibt es so irre viele Bootsmodelle aller möglichen Baujahre als das ein normaler Strassenpolizist das wissen kann. Sorg einfach dafür das in den Papieren 2,55 drin steht und gut ist.
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  #8  
Alt 08.07.2013, 15:06
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Zitat:
Zitat von Kuseng Beitrag anzeigen
Na dann müsste der Polizist das erst mal nachmessen können. Und das Vermessen eines Bootes ist nicht ganz einfach. I.... Sorg einfach dafür das in den Papieren 2,55 drin steht und gut ist.
Glaubst du da selbst dran?

Das Messen ist doch simpel. Du brauchst lediglich ein Lot, Kreide, Maßband...

Polizisten haben alles im Auto, das Lot kann man zur Not mit den Utensilien
aus dem Verbandskasten (Mullbinde + Schere) basteln.

Und zum Tipp mit dem falschen Maß:

Lass es mal zu einem Unfall kommen, im schlimmsten Fall mit Personenschaden
im Baustellenbereich.

So etwas kannst du meinetwegen selbst für dich so machen, aber als "guter
Tipp"
ganz schön daneben.
__________________
gregor

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  #9  
Alt 08.07.2013, 15:11
ferenc ferenc ist offline
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Zumal heute gern darauf hingewiesen wird, dass die im Fahrzeugschein niedergeschriebene Breite nicht die Gesamtbreite darstellt, da Außenspiegel nicht einfließen.

Da ist das Nachmessen der Ladung eines Trailers Tagesgeschäft
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  #10  
Alt 08.07.2013, 15:37
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Kuseng Kuseng ist offline
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Zitat:
Zitat von ferenc Beitrag anzeigen
Zumal heute gern darauf hingewiesen wird, dass die im Fahrzeugschein niedergeschriebene Breite nicht die Gesamtbreite darstellt, da Außenspiegel nicht einfließen. Ist aber nur von Interesse wenn Du auf Baustellen die Überholspur nutzen willst. Da gehts aber um 2 Meter.

Da ist das Nachmessen der Ladung eines Trailers Tagesgeschäft
Ich fahr jetzt 30 Jahre Trailerboote durch die Gegend. Teilweise standen sogar die 2.59 in den Papieren. Das wurde und wird bei Booten immer noch toleriert. Bei zahlreichen kontrollen in dieser Zeit gabs noch nie Probleme. Was die Polizei jedoch viel mehr interessiert ist ob das zulässige Gesamtgewicht überschritten ist. Hierin liegt auch das wesentlich höhere Risiko.

Eine Ausnahmegenehmigung auf 3 Meter bekommst Du zwar in D recht leicht. Aber für Italien ist es ein unsäglicher Verwaltungsakt. Trotzdem trailern jährlich Tausende ihre natürlich auch amerikanischen "überbreiten" Boote in alle möglichen Urlaubsländer ohne jegliche Probleme.

Das ist gängige Praxis. Und davon rede ich. Hätte, wäre, wenn ist natürlich immer möglich. Ich persönlich kenne jedenfalls keinen der wegen 2.59 schon mal Probleme gehabt hätte. Dafür aber einige die wegen " Übergewicht" drankamen.
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  #11  
Alt 08.07.2013, 16:15
Oretuni Oretuni ist offline
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Zitat:
Zitat von Kuseng Beitrag anzeigen
Ich fahr jetzt 30 Jahre Trailerboote durch die Gegend. Teilweise standen sogar die 2.59 in den Papieren. Das wurde und wird bei Booten immer noch toleriert. Bei zahlreichen kontrollen in dieser Zeit gabs noch nie Probleme. Was die Polizei jedoch viel mehr interessiert ist ob das zulässige Gesamtgewicht überschritten ist. Hierin liegt auch das wesentlich höhere Risiko.

Eine Ausnahmegenehmigung auf 3 Meter bekommst Du zwar in D recht leicht. Aber für Italien ist es ein unsäglicher Verwaltungsakt. Trotzdem trailern jährlich Tausende ihre natürlich auch amerikanischen "überbreiten" Boote in alle möglichen Urlaubsländer ohne jegliche Probleme.

Das ist gängige Praxis. Und davon rede ich. Hätte, wäre, wenn ist natürlich immer möglich. Ich persönlich kenne jedenfalls keinen der wegen 2.59 schon mal Probleme gehabt hätte. Dafür aber einige die wegen " Übergewicht" drankamen.
Das würde mich, bei einem Unfall mit Personenschaden, versicherungstechnisch aber auch nicht freisprechen, richtig?
Dann sind die 2,59 m im Schein, aber ich hätte ja offiziell in Kroatien oder Italien nicht fahren dürfen.
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  #12  
Alt 08.07.2013, 16:24
Sascha H. Sascha H. ist offline
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Ganz so leicht ist das "drankommen" aber auch wieder nicht.

Hast Du z.B. einen Unfall und Dein Boot ist 2,59m breit anstatt 2,55m, muss die Versicherung/der Unfallgegner erstmal beweisen, dass der Unfall mit 2,55m nicht passiert wäre.
Also dass genau diese 4cm daran Schuld sind. Wird in den seltensten Fällen so sein.

Beim Gewicht ist es natürlich viel leichter, Stichwort Bremsweg, Ladungssicherung, Schlingern, etc. ...

Grüße Sascha
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  #13  
Alt 08.07.2013, 16:26
Benutzerbild von Kuseng
Kuseng Kuseng ist offline
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Zitat:
Zitat von Oretuni Beitrag anzeigen
Das würde mich, bei einem Unfall mit Personenschaden, versicherungstechnisch aber auch nicht freisprechen, richtig?
Dann sind die 2,59 m im Schein, aber ich hätte ja offiziell in Kroatien oder Italien nicht fahren dürfen.
Nicht richtig: die Versicherung könnte die Leistung nur verweigern, wenn der Unfall in causalem Zusammenhang mit der Überbreite gestanden hätte. Das ist sehr schwer zu konstruieren, allerdings auch nicht unmöglich. Selbst dann muss die Haftpflicht zahlen, könnte allerdings regress nehmen. Der ist jedoch imho bei 5000,- Euro begrenzt.

Per se ist eine Überbreite von 4 cm eine Ordnungswidrigkeit die z.B. In D mit 20 Euro geahndet werden kann.

Muss halt jeder selbst entscheiden wie er das macht.
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  #14  
Alt 08.07.2013, 16:27
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Oliver74 Oliver74 ist offline
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Hallo,

wer absolut auf Nummer sicher gehen will, muss halt entweder ein schmaleres Boot kaufen (<=2,55),
oder das breitere Boot schräg auf den Trailer legen:

http://www.boote-forum.de/showpost.p...1&postcount=10



Viele Grüße,

Oliver
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  #15  
Alt 08.07.2013, 16:31
rcastor rcastor ist offline
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Zitat:
Zitat von Oretuni Beitrag anzeigen
Das würde mich, bei einem Unfall mit Personenschaden, versicherungstechnisch aber auch nicht freisprechen, richtig?
Dann sind die 2,59 m im Schein, aber ich hätte ja offiziell in Kroatien oder Italien nicht fahren dürfen.
Wenn in Deinen Papieren steht 2,55m dann ist das Boot 2,55m!
Du musst nicht nachmessen können.

Hast Du schon mal die diversen Breiten Deines Autos nachgemessen. Bist Du sicher dass es nicht zu breit ist. Meines ist (mit Spiegel) über 2,55m. Und es ist im Original-zustand und relativ neu.

Ich würde wetten dass fast alle AMI-Boote der 8 1/2 Fuß Breitenklasse ohne Sondergenehmigung getrailert werden. Mir ist kein Fall bekannt bei dem es deswegen Probleme gegeben hätte. Wäre ja auch Korintenkakerei wegen 4 cm. Wobei wohl kaum einer Weiß wie Breit die Boote dann wirklich sind. Ein 24 Fuß Bott ist ja auch nicht immer exakt 24 Fuß lang. Und dann gäbe es immer noch den Trick mit dem Schrägstellen. Aber dass würde jetzt den Rahmen sprengen.
Das wirkliche Problem ist wie schon geschrieben eher das Gewicht.

Gruß Rolf
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  #16  
Alt 08.07.2013, 16:37
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Kuseng Kuseng ist offline
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
:
So etwas kannst du meinetwegen selbst für dich so machen, aber als "guter
Tipp"
ganz schön daneben.
Was hättest denn Du für einen praktikablen Tipp zu dem Thema ?
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  #17  
Alt 08.07.2013, 16:41
Bodo 1 Bodo 1 ist offline
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Mess mal mit einen Lot an der breiten Stelle am Boot nach , oft sind das keine 2,59 M .
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  #18  
Alt 08.07.2013, 18:06
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Zitat:
Zitat von Kuseng Beitrag anzeigen
Was hättest denn Du für einen praktikablen Tipp zu dem Thema ?
1) In einem öffentlichen Forum sich solche Tipps zu verkneifen!

2) Man sollte sich nur Fahrzeuge und Boote anschaffen, die man auch bewegen kann
und darf und nicht versuchen durch Frisieren der Daten einen solchen "Schein-"Zustand
herzustellen. Auch wenn manches toleriert wird, in den Bereichen Gewicht und Maßen
gibt es keine verbriefte Toleranz.

Wenn ich bei der Zulassung des Bootes vorsätzlich falsche Angaben machen, dann ist das
im Falle eines Unfalls keine "Fahrlässigkeit" sondern Vorsatz. Bei Vorsatz braucht die Ver-
sicherung gar keinen Regress zu nehmen, sondern kann sich zurück lehnen und kon-
statieren: "Diesen Riesentrümmer haben wir ja gar nicht versichert." Klar kann man da-
gegen mit einem guten Anwalt vorgehen, aber das kostet dann zusätzlich Zeit / Geld /
Nerven und läuft im Besten Fall auf eine Regressforderung raus. Wir reden über eine vor-
sätzliche Erschleichung von falschen Daten im Bootsausweis, nicht über ein defacto
"Nichtwissen" (=Fahrlässigkeit). Da kommen wir sofort in den Bereich Strafrecht. Und der
gute Tipp ist recht nahe an der Anstiftung...

Viele Unfälle passieren in Baustellenbereichen, da braucht man eigentlich gar nicht Schuld
zu sein. Wenn du von einem Sprinter trotz "max 2,0m" überholt wirst und es knallt, was
meinst du was da bei Personenschäden alles geprüft wird. Ich würde dein Boot auch ver-
messen lassen, selbst wenn ich selbst ganz klar Verursacher bin. Weist man dann nach,
dass bewusst das falsche Maß angegeben wurde, zahlst du ein Leben lang...

Warum aus Freizeitgründen solche Risiken eingehen, warum solch gute Tipps ins internet
stellen? Frag mal die Hamburger bzgl. Durchfahrtshöhe... "4,02m macht doch nichts?" Jeder
Hamburger der vor dem Elbtunnel wieder mal im Stau steht, kann dir dazu ein paar Takte
erzählen. Und wenn 3,95m in den Papieren stehen, schalten alle Ampeln trotzdem auf Rot.
Auch Brücken ist die Zahl auf dem Papier schnuppe, wenn sie zu niedrig sind und man passt
nicht durch, dann fehlt ein Stück - meist nicht von der Brücke...

Fakt ist: So ist man nicht legal unterwegs und das mit Vorsatz!

Bevor man hier wieder als "Gutmensch" beschimpft wird: Auch ich habe schon mal die zul.
Anhängelast, zul GG., etc. überschritten, aber so etwas rate ich doch keinem Fremden und
auch keinem Freund, und schon gar nicht öffentlich im internet.

Aber um zum Schluss den Ernst wieder raus zu nehmen:


1) Bei der NSA bist du auf jeden Fall jetzt schon als renitenter Kollege gespeichert, dem
Gesetze nachrangig gegenüber dem eigenen Nutzen sind... Hoffentlich gerät kein Visum
in Gefahr.
2) so unwichtig sind zuverlässige Daten über die Fahrzeugbreite gar nicht:
http://www.youtube.com/...watch
__________________
gregor

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  #19  
Alt 08.07.2013, 18:30
ferenc ferenc ist offline
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12.795 Danke in 5.868 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Kuseng Beitrag anzeigen
Ich fahr jetzt 30 Jahre Trailerboote durch die Gegend. Teilweise standen sogar die 2.59 in den Papieren. Das wurde und wird bei Booten immer noch toleriert. Bei zahlreichen kontrollen in dieser Zeit gabs noch nie Probleme. Was die Polizei jedoch viel mehr interessiert ist ob das zulässige Gesamtgewicht überschritten ist. Hierin liegt auch das wesentlich höhere Risiko.

Eine Ausnahmegenehmigung auf 3 Meter bekommst Du zwar in D recht leicht. Aber für Italien ist es ein unsäglicher Verwaltungsakt. Trotzdem trailern jährlich Tausende ihre natürlich auch amerikanischen "überbreiten" Boote in alle möglichen Urlaubsländer ohne jegliche Probleme.

Das ist gängige Praxis. Und davon rede ich. Hätte, wäre, wenn ist natürlich immer möglich. Ich persönlich kenne jedenfalls keinen der wegen 2.59 schon mal Probleme gehabt hätte. Dafür aber einige die wegen " Übergewicht" drankamen.
Jörg,

der Umgang mit der Breite ist genau der Sachverhalt den ich in Frage gestellt habe. Früher gab es nie Probleme mit einem PKW die Linke Spur zu befahren, wenn in einer Baustelle die Fahrzeugbreite beschränkt war.

Das ist heute nicht mehr so.

Daher ist es nur noch ein kurzer Weg das auf Bootsfahrer zu übertragen.

Ich würde niemals leichtfertig raten die die StVZO zu ignorieren
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  #20  
Alt 08.07.2013, 19:13
Benutzerbild von Kuseng
Kuseng Kuseng ist offline
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
1) In einem öffentlichen Forum sich solche Tipps zu verkneifen! Kannst Du ja tun. Trägt aber zur Lösung der Frage nix bei.

2) Man sollte sich nur Fahrzeuge und Boote anschaffen, die man auch bewegen kann
und darf und nicht versuchen durch Frisieren der Daten einen solchen "Schein-"Zustand
herzustellen. Auch wenn manches toleriert wird, in den Bereichen Gewicht und Maßen
gibt es keine verbriefte Toleranz. Also sind die zehntausende Trailerkapitäne mit 2,59 Breite und 2,55 in den Papieren alles kriminelle Idioten und haben das falsche Boot gekauft ?

Wenn ich bei der Zulassung des Bootes vorsätzlich falsche Angaben machen, dann ist das
im Falle eines Unfalls keine "Fahrlässigkeit" sondern Vorsatz. Bei Vorsatz braucht die Ver-
sicherung gar keinen Regress zu nehmen, sondern kann sich zurück lehnen und kon-
statieren: "Diesen Riesentrümmer haben wir ja gar nicht versichert." Klar kann man da-
gegen mit einem guten Anwalt vorgehen, aber das kostet dann zusätzlich Zeit / Geld /
Nerven und läuft im Besten Fall auf eine Regressforderung raus. Wir reden über eine vor-
sätzliche Erschleichung von falschen Daten im Bootsausweis, nicht über ein defacto
"Nichtwissen" (=Fahrlässigkeit). Da kommen wir sofort in den Bereich Strafrecht. Und der
gute Tipp ist recht nahe an der Anstiftung... Sonst geht's aber noch ?

Viele Unfälle passieren in Baustellenbereichen, da braucht man eigentlich gar nicht Schuld
zu sein. Wenn du von einem Sprinter trotz "max 2,0m" überholt wirst und es knallt, was
meinst du was da bei Personenschäden alles geprüft wird. Ich würde dein Boot auch ver-
messen lassen, selbst wenn ich selbst ganz klar Verursacher bin. Weist man dann nach,
dass bewusst das falsche Maß angegeben wurde, zahlst du ein Leben lang... Das ist absoluter Blödsinn, zahlen muss immer die Haftpflicht, maximale Regressmöglichkeit 5.000,-- Euro und das nur bei kausalem Zusammenhang. Und ein Sprinter darf mich auch nicht in der Baustelle überholen, weil er breiter als 2 Meter ist und deswegen schön hinter mir bleiben muss. Und meine Spur muss laut Gesetz mind. 3,25 Meter breit sein.

Warum aus Freizeitgründen solche Risiken eingehen, warum solch gute Tipps ins internet
stellen? Frag mal die Hamburger bzgl. Durchfahrtshöhe... "4,02m macht doch nichts?" Jeder
Hamburger der vor dem Elbtunnel wieder mal im Stau steht, kann dir dazu ein paar Takte
erzählen. Und wenn 3,95m in den Papieren stehen, schalten alle Ampeln trotzdem auf Rot.
Auch Brücken ist die Zahl auf dem Papier schnuppe, wenn sie zu niedrig sind und man passt
nicht durch, dann fehlt ein Stück - meist nicht von der Brücke... Aber ich weiß doch das mein Boot 2,59 ist, dann fahr ich doch nirgends durch wo schmaler ist. Oder ?

Fakt ist: So ist man nicht legal unterwegs und das mit Vorsatz! Wie beim Falschparken, ist auch Vorsatz aber keine Straftat.

Bevor man hier wieder als "Gutmensch" beschimpft wird: Auch ich habe schon mal die zul.
Anhängelast, zul GG., etc. überschritten, Sowas hast Du schon gemacht, glaub ich nicht !aber so etwas rate ich doch keinem Fremden und
auch keinem Freund, und schon gar nicht öffentlich im internet. Also ich sag meine Meinung immer und überall, und jeder kann sie sich da hin stecken wo er will. Sind ja wohl hier im Forum alles Erwachsene die selbst für sich beurteilen können ob sie das als Tipp nehmen wollen oder nicht.


Aber um zum Schluss den Ernst wieder raus zu nehmen:

1) Bei der NSA bist du auf jeden Fall jetzt schon als renitenter Kollege gespeichert, dem
Gesetze nachrangig gegenüber dem eigenen Nutzen sind... Hoffentlich gerät kein Visum
in Gefahr. Darauf sch..... ich
2) so unwichtig sind zuverlässige Daten über die Fahrzeugbreite gar nicht:Ich wiederhole, ich weiss doch wie breit ich bin !

http://www.youtube.com/...watch
Und Du glaubst das ist repräsentativ ?

Aber letztendlich hast Du recht. Es war blöd von mir mich hier einzumischen. Ich hätte wissen müssen das wieder einer kommt mit dem moralisch erhobenen Zeigefinger.

Leider hast Du aber immer noch keinen Beitrag geleistet zur Auflösung der Frage. Was sollen Deiner Meinung denn nun die 2,59 Leute denn jetzt machen ? Alle Boot verkaufen, zu Hause bleiben ?

Geändert von Kuseng (08.07.2013 um 19:20 Uhr)
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  #21  
Alt 08.07.2013, 19:36
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lebch lebch ist offline
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Zitat:
Zitat von Kuseng Beitrag anzeigen

Leider hast Du aber immer noch keinen Beitrag geleistet zur Auflösung der Frage. Was sollen Deiner Meinung denn nun die 2,59 Leute denn jetzt machen ? Alle Boot verkaufen, zu Hause bleiben ?
Du ursprüngliche Frage war/ist:
Zitat:
Immer wieder 2,59m Breite! Warum?
Die Antwort wurde aber schon gegeben. Weil 2.59m dem Fuss-Mass 8.5" entspricht und weil 8 ein-und-halb Fuss ein schönes Mass für die Bootsbauer in Amerika ist.

Mehr kann man nicht beantworten. Ist einfach so, muss man akzeptieren.

Zum anderen Teil Deiner Frage: Für die Leute welche sehr viel Trailern, grosse Strecken Trailern und gar im Ausland Trailern, die sollten sich von Anfang an ein Boot mit der richtigen Breite zulegen oder allenfalls einen Wechsel sich überlegen. Ev. kommen noch weitere Überlegungen dazu warum man wechseln möchte.

Für alle anderen, die wissen dass das Boot nicht den gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf die Breite entspricht, die sollen alle selber entscheiden. Jeder ist selber für sein Handeln verantwortlich und muss selber die Konsequenzen tragen.

Einen sinnvollen Tip, wie man eine Gesetzes-Vorschrift etwas zurechtrücken kann, kann es eigentlich nicht geben.

Und je mehr so etwas in einem öffentlichen Forum diskutiert wird, um so schneller wird gerade dieser Sachverhalt in Zukunft kontrolliert. Ist meine Meinung.
__________________
Richard

En Gruess vom Bodensee
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  #22  
Alt 08.07.2013, 19:54
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Emotion Emotion ist offline
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Doch, das Boot gut isolieren und als Kühltransporter deklarieren, denn Kühlfahrzeuge dürfen wegen der Isolierung 2,60m Breit sein
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
__________________
(Stan 4 / Abt. FW)
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  #23  
Alt 08.07.2013, 20:02
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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25.484 Danke in 8.979 Beiträgen
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Ich habe doch vollumfänglich geantwortet. Vor dem Kauf weiß man, was man kauft und
legale Möglichkeiten ein solches Boot zu transportieren, gibt es doch auch. Welche Tipps willst
du denn hören, noch kriminellere als deine vorgetragenen?

Neben dem Tipp: vorher auf die richtigen Maße zu achten oder sich eine entsprechende Ge-
nehmigung zu besorgen, den Transport ggf., Profis durchführen zu lassen die das können und
dürfen, fällt mir nur noch folgende legale Möglichkeit ein, dann gibt es auch keine Probleme
mit der Breite...

http://www.youtube.com/...watch

Jeder der sich vorsätzlich über Gesetze hinwegsetzt und jeder der Dokumente verfälscht und
falsche Angaben bei Erteilung von amtlichen Dokumenten macht, ist kriminell.

Tatsächlich: Richtig! Hätte ich dir jetzt gar nicht zugetraut.

Ob das alles Idioten sind weiß ich nicht, aber wahrscheinlich schon Leute deines Kalibers. Das
sind die Gleichen, die in langen Baustellen mitten auf beiden Spuren fahren, weil sie Angst ums
Bötchen haben.

Es ist natürlich auch ein Unterschied ob man vorsätzlich eine Ordnungswidrigkeit begeht, Be-
hinderungen bis hin zu Gefährdung oder gar Personenschäden billigend in Kauf nimmt oder wie
o.a. für falsche Daten in Dokumenten sorgt. Nicht durch Vorsatz wird es zur Straftat, sondern
die Tat an sich fällt unter das Strafrecht oder eben nicht.

Wenn ich dich mit dem Sprinter überhole und du fährst Schlangenlinien, dann fällst nicht du das
Urteil. Ein Alkohol und Drogentest ist schnell veranlasst und dann könnten, (so wie du dich schon
hier benimmst), die Karten neu gemischt sein, denn nach dem was du hier absonderst, glaube
ich dir das ganz und gar nicht:

Zitat:
..., ich weiss doch wie breit ich bin !
Ich sage und schreibe auch öffentlich alles was ich will und was ich verantworten kann,
komischerweise ist das dann meist mit der gesetzlichen Lage kongruent. Ich empfehle ja
auch niemanden dem Geld zum Tanken fehlt sich das eben mit einem Strumpf über den Kopf
nebenan in der Sparkasse zu besorgen...

Nachdem du deutlich gemacht hast, wes Geistes Kind du bist, bin ich zukünftig gerne bereit dir ein
paar Groschen für die Parkuhr zu schenken.
__________________
gregor

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  #24  
Alt 08.07.2013, 21:19
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Kuseng Kuseng ist offline
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Ich habe doch vollumfänglich geantwortet. Vor dem Kauf weiß man, was man kauft und
legale Möglichkeiten ein solches Boot zu transportieren, gibt es doch auch. Welche Tipps willst
du denn hören, noch kriminellere als deine vorgetragenen?

Neben dem Tipp: vorher auf die richtigen Maße zu achten oder sich eine entsprechende Ge-
nehmigung zu besorgen, den Transport ggf., Profis durchführen zu lassen die das können und
dürfen, fällt mir nur noch folgende legale Möglichkeit ein, dann gibt es auch keine Probleme
mit der Breite...

http://www.youtube.com/...watch

Jeder der sich vorsätzlich über Gesetze hinwegsetzt und jeder der Dokumente verfälscht und
falsche Angaben bei Erteilung von amtlichen Dokumenten macht, ist kriminell.

Tatsächlich: Richtig! Hätte ich dir jetzt gar nicht zugetraut.

Ob das alles Idioten sind weiß ich nicht, aber wahrscheinlich schon Leute deines Kalibers. Das
sind die Gleichen, die in langen Baustellen mitten auf beiden Spuren fahren, weil sie Angst ums
Bötchen haben.

Es ist natürlich auch ein Unterschied ob man vorsätzlich eine Ordnungswidrigkeit begeht, Be-
hinderungen bis hin zu Gefährdung oder gar Personenschäden billigend in Kauf nimmt oder wie
o.a. für falsche Daten in Dokumenten sorgt. Nicht durch Vorsatz wird es zur Straftat, sondern
die Tat an sich fällt unter das Strafrecht oder eben nicht.

Wenn ich dich mit dem Sprinter überhole und du fährst Schlangenlinien, dann fällst nicht du das
Urteil. Ein Alkohol und Drogentest ist schnell veranlasst und dann könnten, (so wie du dich schon
hier benimmst), die Karten neu gemischt sein, denn nach dem was du hier absonderst, glaube
ich dir das ganz und gar nicht:

Ich sage und schreibe auch öffentlich alles was ich will und was ich verantworten kann,
komischerweise ist das dann meist mit der gesetzlichen Lage kongruent. Ich empfehle ja
auch niemanden dem Geld zum Tanken fehlt sich das eben mit einem Strumpf über den Kopf
nebenan in der Sparkasse zu besorgen...

Nachdem du deutlich gemacht hast, wes Geistes Kind du bist, bin ich zukünftig gerne bereit dir ein
paar Groschen für die Parkuhr zu schenken.
Immer wieder das selbe Gesülze, aber keine brauchbaren Vorschläge.
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  #25  
Alt 08.07.2013, 21:47
lummelahti lummelahti ist offline
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Und das alles wegen ein paar Zentimetern!
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