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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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#1
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Fahrerlaubnis: bF17 mit B96 in Österreich?
Hallo,
vielleicht hat hier jemand nähere Infos oder hat Erfahrung damit ... Der bF17 "Führerschein" gilt in Deutschland und wird auch in Österreich anerkannt. Aber: wie schauts aus beim bF17 mit B96 (in unserem Fall Gespann mit 4,2t zGG) in Österreich? Bisherige Recherche brachte keine eindeutigen Fundstellen. Besten Dank!
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Habemus Draco |
#2
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B96 ist ja nur eine Erweiterung vom BF17 ,sollte also gehen. Wenn du es genau wissen willst must du die Ösis fragen ob die das anerkennen.
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Viele Grüße Dieter
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#3
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Gruss Vestus
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#4
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Auf meine Anfrage am 16.07.2013 schreibt das Bundesministerium für Verkehr folgendes:
Von: Buergerinfo, BMVBS[mailto:buergerinfo@bmvbs.bund.de] Gesendet: Freitag, 30. August 2013 17:02 An: Betreff: Az.: L 23 - MB 4065 Begleitetes Fahren ab 17 in Österreich Sehr geehrter Herr vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Ziel des Bürgerservice und der Fachabteilungen istes, immer schnellstmöglich zu antworten. Es ist aber nicht in jedem Fallemöglich, zeitnah zu antworten. Ich bitte Sie, die späte Antwort zuentschuldigen. Sie erkundigen sich nach der Gültigkeit der deutschenPrüfbescheinigung zum Begleiteten Fahren ab 17 - BF 17 in Österreich. Nach § 48a Abs. 3 Satz 1 Fahrerlaubnis-Verordnung ist diePrüfungsbescheinigung zum Begleiteten Fahren ab 17 Jahre - BF 17 nur im Inlandgültig. Dieses steht, je nach Bundesland, auch direkt auf denPrüfungsbescheinigungen. Somit handelt es sich bei der deutschenPrüfungsbescheinigung BF 17 um eine rein national geltende Bescheinigung, dieim Ausland nicht anerkannt werden muss. Nach hier vorliegender Information wird diese Bescheinigungallerdings in Österreich anerkannt. Da diese Entscheidung aber allein nachdortigem nationalen Recht getroffen wird, bitte ich Sie, zu Einzelheiten daszuständige österreichische Bundesministerium zu kontaktieren: Bundesministerin für Verkehr, Innovation und TechnologieRadetzkystr. 2 1030 WIEN ÖSTERREICH Tel: +43-1-711 62-65 8000 Fax: +43-1-711 62-65 8025 E-Mail: doris.bures@bmvit.gv.at Ansonsten gilt: Es besteht kein Rechtsanspruch, im Auslanddamit Fahrzeuge zu führen. Mit freundlichen Grüßen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Referat L 23 - Bürgerservice, Besucherdienst Invalidenstraße 44 10115 Berlin Tel.: +49 (0)30 - 18 300 3060 Fax: +49 (0)30 - 18 300 1942 E-Mail: buergerinfo@bmvbs.bund.de Internet: www.bmvbs.de
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Habemus Draco |
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