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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Mindest-Bootsgröße für Anmeldung Bundesnetzagentur
Schönen guten Tag!
Ich grübele immer mal wieder darüber nach, wie man dem Teufelskreis mit den nicht vorhandenen Funkgeräten auf Charterbooten entgehen kann. Bisher habe ich in Berlin nur ein einziges Boot mit Funk gefunden, welches tageweise gemietet werden kann. Das ist allerdings 20 cm zu hoch für den Landwehrkanal, so dass man keine Rundfahrt von und nach Spandau über die Innenstadtspree und zurück LWK machen kann. Aber ich halte es nach wie vor für äußerst fragwürdig, 70.000 bis 80.000 EUR für ein halbwegs nutzbares gebrauchtes Boot auszugeben, wenn man es vielleicht nur fünf Mal im Jahr nutzt. Und unterhalb dessen gibt es nichts, was meine Mindestanforderungen (nicht zu alt, Innensteuerstand, Klo, Kühlschrank, Herd, Schlafmöglichkeit) erfüllt. Daher meine Idee: Man nimmt einen passenden Peli-Koffer mit Einbaurahmen, baut dort ein Funkgerät und ausreichend Akkus ein. Die Antenne schraubt man mit einer BNC-Buchse auf die Frontplatte, wenn der Koffer im Betrieb geöffnet ist. Da müsste dann noch ein Fach vorhanden sein, in welches das Handbuch Binnenschifffahrtsfunk reinpasst. Der Peli-Koffer ist schwimmfähig und wird einfach als "Schwimmkörper" bezeichnet. Als solchen trägt man ihn mit seinen Abmessungen und für null Personen in den Antrag auf Nummernzuteilung (ehemals Frequenzzuteilung) ein. Somit erhält man eine Urkunde, die zum Einbauort des Gerätes passt. Und diesen Schwimmkörper mit Funk kann man dann mit an Bord eines gemieteten Bootes nehmen. Stellt sich nur die Frage, ob sich die Bundesnetzagentur da irgendwie verscheißert vorkommt... Oder mache ich da einen generellen Denkfehler? Matthias |
#2
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Genereller Denkfehler...
Bei der Zuteilung der MMSI oder Atis wird auch das Boot an sich eingetragen, bei einem Distress Ruf ist sofort abrufbar wieviele Personen maximal an Bord sein können, wie gross es is, welche Motorisierung usw. Das ist alles wichtig wenns ein Notfall ist. Die BNZ wird dir das nie in einem Koffer einbauen. Ausserdem muss es auf ein Bootskennzeichen zugelassen sein, und darf nur dort verwendet werden.
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Gruss Marco PS: Mein Antisegler fährt mit Benzin, nicht mit "Danke!" |
#3
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Wenn ich nur "Atis" ankreuze, mache ich ja deutlich, dass ich nur am Binnenfunk teilnehmen möchte. Das Peli-Case kriegt dann eben einen Namen. Und seine Abmessungen trage ich in das Formular ein. Problematisch wird nur sein, dass keine Person hineinpasst.
Hat denn mal jemand eine nach den neuen Kriterien (also Nummernzuteilung statt Frequenzzuteilung) vergebene Urkunde gesehen? Steht da der Name des Bootes drauf? Ansonsten kann ich ja auch ein Kinder-Schlauchboot für die Anmeldung nehmen, die Luft rauslassen, es an Bord des gecharterten Bootes bringen und den Koffer mit dem eingebauten Gerät draufstellen. Es muss doch da eine Lösung geben... Matthias |
#4
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Warum um alles in der Welt benötigt man auf einem Charterboot einen Funk? Wo fährst Du da rum? MacPom auf den führerscheinfreien Strecken? Da benötigst du keinen Funk! Auf dem Rhein oder Mosel? Die haben das u.U. wenn Du ihnen Deinen Funkschein zeigst. Auf franz. Kanälen? Für wen, da fährt sowieso keiner der am Funk etwas zu erzählen hat. Im Mittelmeer? Funkschein, Rest s.o. Dein Revier um Berlin? Wegen wem? Die Binnenschiffer sehen Dich und geben aus Eigenschutz schon acht und Schleusen? Für Schleusen gibt es Telefonnummern - Handy und für den Schiffsverkehr möchtest Du besser nicht hören was sie über Dich als Charterer erzählen.
Du hast aber schon einen Funkschein oder? Und ja, der Bootsname steht drauf - bei mir jedenfalls Funken hat nix mit dem Gelaber auf CB-Funk zu tun, sondern Binnen- oder Seefunk ist u.U. lebenswichtig und vor allem für die Berufer alltagsnotwendig z.B. bei Begegnungsabsprachen. Aber kein Gerät um die Mama zu fragen wann es Essen gibt oder mal so nur zuhören was die da so quatschen Bleiben wir auf Deinem "kühlen" Tripp! Wie wäre es damit! Kauf Dir eine Handfunke (wenn Du einen Funkschein hast!!!) und warte ab, ob sie Dich erwischen. Wenn dem so ist, dann ist die Strafe jedenfalls billiger wie Deine Ideen um den Bau eines Pseudobootes bzw. wie die Anschaffung einer Yacht.
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Bootfahren ist die beste Methode schnell, viel Geld auszugeben Gruß Peter |
#5
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Super Idee. Endlich mal jemand der den Funk -Schwachsinn in Deutschland pragmatisch angeht !
Ich finde einen Versuch wär's doch mal wert. Entweder du bekommst die Zuteilung, dann ist ja für Dich alles in Butter. Oder Du bekommst sie nicht, dann weißt Du (hoffentlich) warum. Die Kinder-Schlauchboot Idee finde ich gut. Da hat ja eine Person Platz und Du betreibst das Funkgerät in dem Boot für welches es zugelassen ist. Es ist ja nicht vorgeschrieben dass das Boot auf dem Wasser fahren muss. Es kann ja auch auf einem anderem Boot fahren. Viel Erfolg Rolf |
#6
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Ja, so in etwa dachte ich mir das. Das Boot befindet sich ja dann in einem anderen Boot, und dieses Boot bewegt sich auf dem Wasser.
Und noch mal zur generellen Frage: Es geht natürlich um die Fahrt durch die Berliner Innenstadt, das hatte ich eigentlich als bekannt vorausgesetzt. UBI habe ich natürlich. Handfunkgeräte sind übrigens ausdrücklich verboten. Matthias |
#7
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Zitat:
Meiner persönlichen Meinung nach gäbe es Ausrüstungspflicht mit Funk, gleichzeitig der Funkschein abgeschafft und durch ein mitzuführendes einseitiges Merkblatt ersetzt, Sprechverbot mit einigen Ausnahmen (Notfall, Gefahrensituation, Schleuse). So könnt der Sinn des Funks wieder hergestellt werden (dass eben alle im Umkreis informiert sind) un die Sicherheit verbessert werden. Gruß Rolf
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#8
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#9
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Nö! Du?
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Bootfahren ist die beste Methode schnell, viel Geld auszugeben Gruß Peter |
#10
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Wenn alles nichts hilft: es ist ja lange hell, fährst du halt nach 19 Uhr die völlig überschätzte Innenstadtroute, da brauchst du keinen Funk mehr.
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#11
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Warum findest Du die Innenstadtroute "überschätzt"?
Nach 19 Uhr ist natürlich eine Lösung, wenn auch keine Gute. Denn dann müsste man ja ein Boot für zwei Tage mieten. Ich überlege gerade, ob sich das WSA sehr verschaukelt vorkommt, wenn man dort ein Kleinfahrzeugkennzeichen für ein 49-Euro-Kinderschlauchboot beantragt, für das man ja nicht mal eine Konformitätserklärung braucht, wenn es kürzer als 2,50 m ist. Dann könnte man da ein Brett raufbauen und ein Funkgerät festschrauben und anmelden. Das um das Funkgerät geschlungene schlaffe Kinderschlauchboot nimmt man dann mit an Bord des gemieteten Bootes. Matthias |
#12
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Weil ich persönlich sie nicht interessant finde. Übrigens, weißt du, weshalb wir in D so viele § haben?
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#13
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Ein weitverbreiteter Irrtum.
In begründeten Einzeilfällen werden auch binnen Handquaken für Sportboote genehmigt, auf See sowieso. Diese FZU sind aber immer nur bootsbezogen. Bei den Engländern gibt es eine "Ship Portable Radio License", leider ist der deutsche Michel noch nicht so weit. http://www.ofcom.org.uk/static/archi...info/ra364.htm
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Gruss Vestus |
#14
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Jetzt habe ich die ganzen Regelwerke noch mal durchgearbeitet: In der RAINWAT ist leider nicht von "Handfunkgeräten", sondern von "tragbaren Funkanlagen" die Rede. Wenn man also ein Festeinbau-Gerät in ein Pelicase einbaut, dann ist das Ding ja immer noch tragbar.
Man müsste also wohl das Gerät mindestens in ein winziges GFK-Boot einbauen, welches man dann mit einer Schleppleine hinten an das Charterboot ranhängt. Dann müsste das Kabel zum Bedienhörer lang genug sein, damit man den Bedienhörer mit nach vorne nehmen kann. Geht aber auch nicht, weil auf der Innenstadtspree das Schleppen gar nicht erlaubt ist... Herrjeh, das ist ja echt schwierig... Matthias |
#15
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Vielleicht in diesem Zusammenhang die Abfragemöglichkeit für Seefunkstellen:
http://www.itu.int/online/mms/mars/ship_search.sh#start Geschleppte Badeboote sind da nicht dabei...
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Viele Grüße vom Bodensee Tom FSD e.V.: www.fsd-info.de Bei Interesse gerne Infos per PN!
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