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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 30.08.2005, 16:49
Benutzerbild von Mucke
Mucke Mucke ist offline
Fleet Admiral
 
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2.696 Danke in 1.678 Beiträgen
Standard Was wenn zu Schnell????

sagt mal...kann sein dass das schon mal gefragt wurde aber was ist wenn m,an nun zu schnell fährt und die Cops ziehen einen mal raus...was kostet das Kmh zuviel...??

und wieviel ist eigentlich Toleranz???

wenn autos auf grader strecke inne Radarfalle kommen können die das ja einigermaßen messen..

aber wie messen die dat aufn wasser???
danke im Vorraus


Gruß Mucke
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  #2  
Alt 30.08.2005, 18:05
Benutzerbild von Thomas aus Schwaben
Thomas aus Schwaben Thomas aus Schwaben ist offline
Fleet Captain
 
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1.307 Danke in 564 Beiträgen
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Interessante Frage !!
Würde mich auch mal interessieren.

Gruß
Thomas
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-Grüße Thomas-
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  #3  
Alt 30.08.2005, 18:09
Benutzerbild von Cooky-Crew
Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
Fleet Admiral
 
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36.014 Danke in 10.496 Beiträgen
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Hier kannst du es für NRW nachlesen
http://www.wasserschutzpolizei-nrw.de/geko.htm

Gruß
UWE
__________________
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #4  
Alt 30.08.2005, 18:11
ronny ronny ist offline
Commander
 
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308 Danke in 171 Beiträgen
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Würde mich auch für den Bodensee interesieren kann mir persönlich zwar nicht passieren, über 6 knoten willes nicht aber rein interessehalber
__________________
....
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  #5  
Alt 30.08.2005, 18:24
Benutzerbild von Cyrus
Cyrus Cyrus ist offline
Repräsentant der schwarzen Macht
 
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42.926 Danke in 15.623 Beiträgen
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In Berlin ist es bis zu 100 mal so teurer als woanders.
__________________
Mit sportlichen Grüßen

ᴒɦᴚᴝϩ


Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal
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Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens.
Siehe auch www.kegel.de
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Kontaktdaten und Impressum

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  #6  
Alt 30.08.2005, 18:31
Benutzerbild von Fletcher-Andi
Fletcher-Andi Fletcher-Andi ist offline
Fletcher Papst
 
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4.070 Danke in 2.222 Beiträgen
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Bin mir nicht sicher, aber ich glaube , die machen das mit einer Radar-Gun.

Die hat so( wenn es ein 350 Euro-Gerät ist ) Abweichungen von plusminus 1.6 kmH

Aber die haben bestimmt bessere ( teurere)

mfG
Andi
__________________
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Propeller - Rechner - Propeller Speed calculator - download
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  #7  
Alt 30.08.2005, 18:48
Benutzerbild von Thomas aus Schwaben
Thomas aus Schwaben Thomas aus Schwaben ist offline
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Boot: Weststream C34 Renn-Semmel
1.307 Danke in 564 Beiträgen
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Ich habe hier mal was Interessantes gefunden:

Bußgeldkatalog des Landes Brandenburg:

http://www.lbv.brandenburg.de/dateie...eldkatalog.pdf

Dort kostet ein Sportboot in Verkehr bringen ohne CE-Kennzeichnung zwischen 100,- und 500,-€ Bußgeld

Und da sind Geldbußen drin da hauts mir echt den Vogel raus !!

Grüße
Thomas
__________________
-Grüße Thomas-
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  #8  
Alt 30.08.2005, 19:26
GastMast1234
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Thomas aus Schwaben
...Und da sind Geldbußen drin da hauts mir echt den Vogel raus !! ...
Unfassbar wozu Bürokraten fähig sind - Jeder Bootsführer ist mit dieser Verordnung beliebig "kriminalisierbar" ! Und das in einem Bundesland dem die Förderung des Wassersportes wirtschaftlich sehr zu gute käme.

Jürgen
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  #9  
Alt 30.08.2005, 19:34
Benutzerbild von Mucke
Mucke Mucke ist offline
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2.696 Danke in 1.678 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Masti

Unfassbar wozu Bürokraten fähig sind - Jeder Bootsführer ist mit dieser Verordnung beliebig "kriminalisierbar" ! Und das in einem Bundesland dem die Förderung des Wassersportes wirtschaftlich sehr zu gute käme.

Jürgen
na ja die machen sich alle darüber gar keine gedanken...

ist ja nicht umsonst bürokratie,gell

Gruß Mucke
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  #10  
Alt 30.08.2005, 20:49
Thomas Hamburg Thomas Hamburg ist offline
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912 Danke in 462 Beiträgen
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was mich immer verblüft, dass die nur ein Km/h als Toleranz abziehen. Im Straßenverkehr werden 3 Km/h abgezogen.

Hat jemand ein Abo zur PTB wg. Bauartzulassung? Denn da steht die Toleranz wg. Abzug drin. Evtl. auch im Eichschein.(Verkehrsfehlergrenze)
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Gruß
Thomas

Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt)
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  #11  
Alt 30.08.2005, 20:50
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christoph christoph ist offline
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Zitat:
Zitat von ronny
Würde mich auch für den Bodensee interesieren kann mir persönlich zwar nicht passieren, über 6 knoten willes nicht aber rein interessehalber
Also am Bodensee hab ich das Blitzen schon gesehen. Und zwar am Durchstich bei Konstanz ( Seerhein). Die Schweizer standen am Ufer mit ner Laserpistole und 500m weiter lag das Polizeiboot . Die haben dann gleich die Leute rausgeholt und zur Kasse gebeten.
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Gruß Christoph

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  #12  
Alt 30.08.2005, 21:38
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Ride The Lightning Ride The Lightning ist offline
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Wo hier gerade von Laserpistolen geschrieben wird:

Der ADAC hat in seiner jüngsten Zeitschrift eine interessante Untersuchung angestellt. Da wird deutlich, da Laserpistolen äußerst unsichere Geräte sein können.

Hier der Link:

http://www.adac.de/mitgliedschaft_le...30&location=32

Ist aber wohl eher für Autofahrer interessant.
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Good Day To Be Alive, Sir

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  #13  
Alt 31.08.2005, 06:32
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Standard

Ich halte schon die Staffelung der "zulässigen Höchstgeschwindigkeiten" von 6, 7, 8, 9, 10 und 12 km/h für bürokratischen Schwachsinn , da weder der Bootsführer noch die kontrollierende Entenpolizei zweifelsfrei zwischen 6 und 7, 7 und 8, 8 und 9 oder 9 und 10 km/h differenzieren können. Die technischen Möglichkeiten sind einfach nicht gegeben, weder Log mit "Paddelrad" noch GPS sind hier brauchbar. Bei so geringen Geschwindigkeiten ist ausserdem der Einfluss von Wind und Wellen so groß, dass die Geschwindigkeitsschwankungen eine genaue Messung unmöglich machen.
Abgesehen davon ist ein Gleitboot bei 6 km/h eigentlich nicht sicher und kursstabil zu steuern.
Wo liegt überhaupt der Unterschied, ob ich 6 oder 7 km/h fahre
Die Berufsschifffahrt setzt eh die "Golf"-Flagge und fährt mit Ausnahmegenehmigung schneller als jedes Sportboot

Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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  #14  
Alt 31.08.2005, 08:05
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Zitat:
Zitat von Ride The Lightning
Wo hier gerade von Laserpistolen geschrieben wird:

Der ADAC hat in seiner jüngsten Zeitschrift eine interessante Untersuchung angestellt. Da wird deutlich, da Laserpistolen äußerst unsichere Geräte sein können.

Hier der Link:
............
Ist aber wohl eher für Autofahrer interessant.
moin

ohne registrierung ist der beitrag nicht lesbar - schade

le loup
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  #15  
Alt 31.08.2005, 08:16
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper
Ich halte schon die Staffelung der "zulässigen Höchstgeschwindigkeiten" von 6, 7, 8, 9, 10 und 12 km/h für bürokratischen Schwachsinn , da weder der Bootsführer noch die kontrollierende Entenpolizei zweifelsfrei zwischen 6 und 7, 7 und 8, 8 und 9 oder 9 und 10 km/h differenzieren können. Die technischen Möglichkeiten sind einfach nicht gegeben, weder Log mit "Paddelrad" noch GPS sind hier brauchbar. Bei so geringen Geschwindigkeiten ist ausserdem der Einfluss von Wind und Wellen so groß, dass die Geschwindigkeitsschwankungen eine genaue Messung unmöglich machen.
......
moin

genau da liegt der pudel im pfeffer.

zumindest in der theorie sind die messmethoden der WP genauer als jedes anzeigerät im boot. ausserdem ist es nicht möglich, mit bootstypischen geschwindigkeitsmessgeräten die geschwindigkeit "über grund" anzuzeigen.

ganz besonders würde mich interessieren auf welche art ein abgleich (kalibrierung) dieser laserpistolen zu beginn und ende der messungen durchgeführt wird. doch wohl nicht etwa mit einem boot, welches exakt die vorgegebenen gewschindigkeiten fährt - und zwar jeweils zu berg und zu tal bei konstantem wind?

eigentlich gibt es nur ein wesentliches problem:
viel zu wenig wassersportler haben eine rechtsschutzversicherung welche das risiko "boot fahren" abdeckt. sonst wäre dieser bürokratenschwachsinn schon längst vom tisch.

le loup
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  #16  
Alt 31.08.2005, 08:29
Brummer Brummer ist gerade online
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Moin,
laut Auskunft der WSP war ( zumindest als ich vor 15 Jahren den Führerschein gemacht habe ) die Beweislast das man nicht zu schnell gefahren ist beim Bootsfahrer
Also wenn der Herr in Uniform sagte " du zu schnell gefahren! "
dann bist du auch zu schnell gefahren !
Hat sich hoffentlich jetzt geändert .

Grüße Torsten
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manche Boote fahren elektrisch.....
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  #17  
Alt 31.08.2005, 08:34
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Zitat:
Zitat von Brummer
Moin,
laut Auskunft der WSP war ( zumindest als ich vor 15 Jahren den Führerschein gemacht habe ) die Beweislast das man nicht zu schnell gefahren ist beim Bootsfahrer
Also wenn der Herr in Uniform sagte " du zu schnell gefahren! "
dann bist du auch zu schnell gefahren !
Hat sich hoffentlich jetzt geändert .

Grüße Torsten
na hallo
in was für einem staat leben wir denn?

wer mir einen gesetzesverstoss vorwirft muss diesen auch vor gericht beweisen können.

le loup
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  #18  
Alt 31.08.2005, 09:17
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Superpapa Superpapa ist offline
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Zitat:
Zitat von le loup
na hallo
in was für einem staat leben wir denn?
wer mir einen gesetzesverstoss vorwirft muss diesen auch vor gericht beweisen können.
le loup
Dann schau Dir mal den sogenannten "Idiotentest" an, da geht garnichts mehr, wenn man da einmal bei ist. Da bestimmt auch einer, was Recht ist, ohne dass man irgendwelche Rechtsmittel einlegen kann.......
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  #19  
Alt 31.08.2005, 09:33
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le loup le loup ist offline
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Zitat:
Zitat von Superpapa
Zitat:
Zitat von le loup
na hallo
in was für einem staat leben wir denn?
wer mir einen gesetzesverstoss vorwirft muss diesen auch vor gericht beweisen können.
le loup
Dann schau Dir mal den sogenannten "Idiotentest" an, da geht garnichts mehr, wenn man da einmal bei ist. Da bestimmt auch einer, was Recht ist, ohne dass man irgendwelche Rechtsmittel einlegen kann.......
ja, ist leider so

aber hier ging und geht es um ne OWi bzw. potentielle fehlerquellen bei der messung in einem geschwindigkeitsbereich, den auch ruderer leicht erreichen.

le loup
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  #20  
Alt 31.08.2005, 09:33
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So, hier ein Teil des Testberichtes mit den wichtigsten Ergebnissen. Ist nur ein Auszug, der Bericht ist noch viel länger.

Zitat:
Ausgangslage, Testziele:
Der ADAC hat im August 2005 mit Unterstützung von vier Sachverständigenbüros die
Messsicherheit von Laser-Geschwindigkeitsmessgeräten untersucht.
Das Ziel dabei war keinesfalls verschiedene Lasergeräte untereinander zu vergleichen oder deren
Messgenauigkeit zu untersuchen, zumal die Messpraxis dazu keinen besonderen Anlass gab. Der
Untersuchungsschwerpunkt lag darin, ob aufgrund defekter Visiereinrichtungen, leichter
Bedienungsungenauigkeiten oder besonderer Verkehrssituationen, so wie sie in der Messpraxis
vorkommen können, der angezeigte Messwert immer dem anvisierten Fahrzeug sicher zugeordnet
werden kann. Dieser Aspekt war umso wichtiger, zumal alle Lasergeräte ohne Video- oder
Fotoregistrierung in Deutschland zugelassen sind. Eine nachträgliche Überprüfung der Messungen ist
also nicht möglich.
Begleitend wurde eine Umfrage bei den für Lasermessgeräte zuständigen Eichämtern durchgeführt,
um die Defekthäufigkeit und deren Ursachen zu recherchieren.
Fazit:
Die Ergebnisse der durchgeführten Versuche liefern Hinweise, dass wenn ein Fahrzeug nicht
präzise am Kennzeichen mit dem Laserstrahl getroffen wird, durchaus Messwerte von anderen,
nachfolgenden oder überholenden Fahrzeugen ausgelöst werden können.
Solche Ungenauigkeiten müssen nicht unbedingt auf einen menschlichen Fehler
zurückzuführen sein, sondern können technische Ursachen haben. Bei dejustierten
Visiereinrichtungen - und diese sind laut Umfrageergebnis bei den Eichämtern trotz der
vorgeschriebenen Tests möglich - können Zuordnungsfehler nicht ausgeschlossen werden.
Sie können aber auch im reellen Betrieb im fließenden Verkehr, besonders bei freihändiger
Bedienung der Geräte ohne Stativ, nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden.
ADAC Folgerungen und Forderungen:
Um die erforderliche Messsicherheit bei der Verkehrsüberwachung mit Lasermessgeräten
immer ausreichend gewährleisten zu können, fordert der ADAC:

• Alle neuen Lasermessgeräte für die amtlichen Messungen künftig nur noch mit Video- oder
Fotoaufzeichnung einsetzen

• Bestehende Lasermessgeräte innerhalb einer vertretbaren Zeitspanne mit Video- oder
Fotoaufzeichnung nachrüsten, sofern technisch möglich

• Für nicht umrüstbare oder noch nicht umgerüstete Lasermessgeräte die Messungen nur
noch vom Stativ aus durchführen und sie - unabhängig von der Messentfernung -
ausschließlich auf freifahrende Fahrzeuge, auch nicht am Anfang eines Fahrzeugpulks,
beschränken

Zusammenfassung der Ergebnisse:

Zuordnungsfehler bei Messungen im Fahrzeugpulk oder bei Überholen:
Wenn ein Fahrzeug bei einer Frontmessung nicht präzise am Kennzeichen mit dem Laserstrahl
getroffen wurde und dahinter ein weiteres Fahrzeug gefahren ist, so konnte je nach Gerätetyp nicht
immer ausgeschlossen werden, dass der angezeigte Messwert nicht vom ersten Wagen, sondern vom
nachfolgenden Auto ausgelöst wurde. Solche Messungen traten vor allem dann auf, wenn das
vordere Fahrzeug am Scheinwerfer oder an der A-Säule anvisiert wurde.
Zuordnungsfehler bei Messungen durch Autoscheiben und Fahrzeuginnenraum hindurch:
Wurde ein Fahrzeug bei einer Front- oder Heckmessung nicht präzise am Kennzeichen, sondern
etwas höher an der Front- bzw. Heckscheibe mittig durch den Innenraum mit dem Laserstrahl
getroffen, so war es je nach Gerätetyp mehrfach möglich, einen dahinter fahrenden Wagen zu messen
- vorausgesetzt das Fahrzeug dahinter verfügte über einen Reflektor in entsprechender Höhe.
Messungen an schwach reflektierenden Fahrzeugen:
Es wurden mehrfach Messwerte am fahrenden Fahrzeug erzielt, obwohl alle Reflektoren wie
Kennzeichen, Scheinwerfer oder Grill am Testwagen abgeklebt waren. Eine Lasermessung kann also
durchaus von einem schwach reflektierenden Fahrzeug, das z.B. weiter hinten fährt, ausgelöst
werden, vorausgesetzt das vordere Fahrzeug hat keine besseren Reflektionseigenschaften und es
wurde nicht präzise am Kennzeichen anvisiert.
Prüfung des Zielerfassungsbereichs auf Toleranzen bei Zielungenauigkeiten:
Je nach Gerätetyp werden Fahrzeuge mit Hilfe eines leuchtenden Zielpunktes, eines Fadenkreuzes
oder eines Kreises mit dem Zielerfassungsbereich anvisiert. Die beiden ersten Zielhilfen geben keine
Auskunft darüber, wie groß die Laserkeule in der aktuellen Messentfernung tatsächlich ist. Bei dem
mit einem Kreis markierten Zielerfassungsbereich konnte – anders als in der Bedienungsanleitung
beschrieben - keine Toleranz für „mögliche Zielungenauigkeiten“ festgestellt werden.
Abgleiten des Laserstrahls am stehenden Fahrzeug:
Durch das freihändige Abgleiten des Laserstrahls an der Seitenfläche eines Kastenwagens konnten
trotz zwischenzeitlicher Updates der Gerätesoftware immer noch Messwerte - je nach Gerätetyp
zwischen 1 km/h und 7 km/h - erzielt werden. Warum solche Messungen immer noch möglich sind
und ob das Phänomen einen Einfluss auf die Messgenauigkeit haben kann, wenn Fahrzeuge - z.B.
aufgrund dejustierter Visiereinrichtung oder Ungenauigkeit bei freihändigem Betrieb - schräg an der
Seitenfläche getroffen und gemessen werden, ist nicht bekannt und wurde hier nicht näher untersucht.
Messwertverfälschung durch Stufeneffekt:
In keinem der durchgeführten Versuche konnte die theoretisch mögliche Messwertverfälschung durch
einen Stufeneffekt eindeutig in der Praxis nachgewiesen werden.
Begleitende Umfrage bei den für Lasergeräte zuständigen Eichämtern:
Ausgewertet wurden Antworten von neun Eichämtern, die im Jahr 2004 zusammen 1.869 Lasergeräte
geeicht haben (Hinweis: Die Geräteanzahl weicht von den Angaben der ADAC-Motorwelt ab, da
weitere Fragebögen nach Redaktionsschluss eingegangen sind). Trotz vorgeschriebener
Testmessungen - oder weil sie in der derzeitigen Form die Fehlerfreiheit nicht garantieren können –
waren im Jahr 2004 fast ein Prozent aller zur Eichung vorgestellten Geräte dejustiert, bei einem
Eichamt waren es sogar 7%. Solche Defekte können dazu führen, dass ein anvisiertes Fahrzeug nicht
präzise vom Laserstrahl getroffen wird. In der Folge kann ein anderes Fahrzeug gemessen werden,
besonders dann, wenn es sich um das erste Fahrzeug einer Kolonne handelt.
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  #21  
Alt 31.08.2005, 09:47
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Zitat:
Zitat von Ride The Lightning
So, hier ein Teil des Testberichtes mit den wichtigsten Ergebnissen. Ist nur ein Auszug, der Bericht ist noch viel länger.
........
merci

ist ja interessant. bei kfz muss also das reflektierende kennzeichen angepeilt werden. beim boot gibbet sowas nicht.

der ADAC sollte sich mal verstärkt mit diesen ominösen "messungen" im unteren geschwindigkeitsbereich befassen. immerhin hamse auch ne boots-sparte.

le loup
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  #22  
Alt 31.08.2005, 10:52
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PS-skipper PS-skipper ist offline
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526 Danke in 253 Beiträgen
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Moin Freunde ,
nun regt euch mal nicht auf über die hohen Bußgelder - soll ja auch der Abschreckung dienen . Geschwindigkeitsbeschränkungen habe ja nun wirklich ihren Sinn - sollten (müssen) auch eingehalten werden.
Damit ich das auch kann , hab ich mir den Garmin GPS 12 Empfänger zugelegt (SVB = 149,00 Euronen , Stromkabel extra - 34,00)
Der zeigt mir die GüG auf ein zehntel/km genau an. Passende Drehzahl einstellen - und gut isses . Geschwindigkeitsüberschreitung bei mir - ist nicht
Nebenbei : wi hebt jo tied (hochdeutsch - wir haben ja Zeit )
__________________
Es grüßt Dich / Euch der PETER.
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  #23  
Alt 31.08.2005, 10:57
Benutzerbild von (B)Eule
(B)Eule (B)Eule ist offline
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Moin
Bei uns kommt es garnicht so selten vor, in Gleitfahrt durch den Außenhafen bis kurz vor die Marina.
Erlaubt Außenhafen 12Km, Innenhafen Schrittempo.
Da reicht der Bußgeldkatalog NRW nach oben nicht aus.

Bisher gemessene Höchstgeschwindigkeit im Innenhafen 40 Km


Waren anschließend Anzeigen wegen Sachbeschädigung.
__________________
Gruß
Feddo

Schlechtes Wetter gibt es nicht...
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  #24  
Alt 31.08.2005, 11:24
Benutzerbild von Pit
Pit Pit ist offline
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Boot: MoBo (verkauft) / Kajak
330 Danke in 192 Beiträgen
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Da gibt es ein paar Dinge, die ich nicht verstehe:

Nichteinhalten der regelmäßigen ärztlichen Kontrolle § 14 Abs. 4 Sch Nr. 41 i) nein 100-350
Wann muss ich zu einer Kontrolle???


Nichteinhalten des festgelegten Mindestfreibords oder ohne festgelegten
Mindestfreibord fahren oder Fahrzeuge in Verkehr bringen ohne
Freibordmarkierungen
§ 19 Abs. 3 u. 5 Sch / Eigent Nr. 38 c); Nr. 41 k) 10 100

Wo erfahre ich das mindestfreibord?

Nicht mit den notwendigen optischen oder akustischen Geräten zur Abgabe der Signale der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung ausgerüstet sein § 35 Abs. 1 Eigent Nr. 43 e) nein 150
was muss ich da installieren (kleines offenes Boot von 4m Länge)

ich glaube nicht, dass die WaschPo das alles kontrolliertt bzw. kontrollieren kann
__________________
Gruss vom linken Niederrhein

Pit

Ich sammele für meine Tochter Lanyards/Umhängeschlüsselbänder -> wer welche abgeben möchte bitte per PN melden. (aktuell über 230 Stck. aus dem erhalten - Danke!)
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  #25  
Alt 31.08.2005, 11:31
Benutzerbild von dumperjack
dumperjack dumperjack ist offline
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__________________
Gruß Frank
Mein Vater lehrte mich immer erst das instandsetzen, später dann die Nutzung ... Danke, Väterchen

http://www.boote-forum.de/image.php?type=sigpic&userid=2079&dateline=1175421  811 http://www.boote-forum.de/showthread.php?p=1860996#post1860996
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