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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Fremdes Kind auf dem Boot mitnehmen. Was brauche ich?
Ich weiß sicher dass wir das Thema hier schon einmal hatten. Über die Suchfunktion finde ich es aber leider nicht.
Wir fahren demnächst nach Italien in Urlaub. Nun kommt ein befreundetes Mädchen meiner Tochter mit. Auf was muss ich alles achten und vor allem was brauche ich schriftliches, damit es bei einer eventuellen Kontrolle (auch auf dem Boot) nicht zu Problemen kommt. PS: Sollte jemand den Link zum alten Thread finden würde mir auch der schon reichen. Ich glaube da war das Thema erschöpfend behandelt. |
#2
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Ausser einer Schwimmweste und einer Einverständniserklärung der Eltern nichts.
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Gruss Marco PS: Mein Antisegler fährt mit Benzin, nicht mit "Danke!"
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#3
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.......und für den Fall der Fälle: die Skipperhaftpflichtversicherung-
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Gruß vom Baldeney- oder Gardasee Ingo 45° 33.9806' N 10° 33.0363' E
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#4
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Amtlichen Ausweis
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Richard En Gruess vom Bodensee |
#5
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Gut - die Schwimmweste sollte auch italienisch verständlich sein.....
Die Einverständniserklärung der Eltern auch in italienisch ?? Und die Skipperhaftpflicht wäre ja nur für ein gechartertes Boot, oder?? |
#6
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Auch, aber grundsätzlich zur Abdeckung von möglichen Ansprüchen deiner Mitfahrer, bzw. deren hinterbliebenen.
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Gruß vom Baldeney- oder Gardasee Ingo 45° 33.9806' N 10° 33.0363' E |
#7
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Ich hab' seit Jahren, auf Anraten meines Versicherungsagenten eine Skipperhaftpflichtversicherung, hab' allerdings nie wirklich nachgeprüft, ob sie wirklich sinnvoll ist.
Vieleicht gibt's hier ein Versicherungsfachmann, der Erhellendes beisteuern kann.
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Gruß vom Baldeney- oder Gardasee Ingo 45° 33.9806' N 10° 33.0363' E |
#8
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Hab grad mit meinem Versicherer telefoniert.
Eine separate Skipperhaftpflichtversicherung ist nicht nötig, da ohnehin alles mit der Bootsversicherung abgedeckt ist. Zumindest bei mir. |
#9
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.....bei zwei kleinen Zimt-Ziegen an Bord brauchst Du vermutlich vor allem gute Nerven!
Gruss Gerd
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#10
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Oder eben genau das nicht. Weil die sich miteinader beschäftigen. Habe selber zwei...
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#11
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Ich lasse mir auf einer Kopie des Ausweises der Mutter immer eine formlose Vollmacht ausstellen, daß ich von ... bis ..... berechtigt bin mit dem Kind nach xy zu fahren und mir während dieser Zeit ein Sorgerecht über "alle Dinge des täglichen Lebens" eingeräumt wird.
Ich habe das noch nie gebraucht, aber wenn doch mal was passiert und ich mit dem Kind z.B. zum Arzt muß kann das wichtig sein. Hier auch ganz hilfreich: http://www.kids-on-cruise.de/downloads-formulare.html
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#12
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Wolf hat recht. Ich nehme immer eine vorrübergehende Erziehungsberechtigung mit Unterschrift und Kopie des Ausweises mit. Ebenso eine Einverständniserklärung der Eltern das wir das Kind mit ins Ausland nehmen dürfen. Allein wenn es ( was man nie hofft ) zu einem Unfall kommt und dringend etwas entschieden werden muss, OP usw.
sollte man so etwas dabei haben. Es reicht wenn alles in Deutsch ist. Gruß Rainer
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#13
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Zitat:
Wichtig ist aber daß ich vor Ort sofort unterschreiben kann, diese aber nicht. |
#14
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"xy" aber entweder sehr weit fassen, oder gleich weglassen. Sonst könnte bei "xy"= Kroatien und einer Erkrankung in Slowenien auf der Anreise schon ein Problem entstehen.
Wir nennen in der Reisevollmacht immer den Urlaub, also "von ... bis ... das Kind auf eine Urlaubsreise mitzunehmen".
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Beste Grüße John
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