#1
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Zoneneinteilungen 1-4
Guten Abend/Morgen euch allen,
ich versuche seit einiger Zeit die Bedeutung der Zonen 1-4 mir verständlich zu erklären jedoch fehlt mir hierfür das logische Denken. Kann mir jemand anhand der PDF-Datei http://www.fvt.wsv.de/ubi/Karte-Zonen-1-4.pdf erklären was es sich mit den Zonen aufsich hat ? Als Beispiel: Ich möchte eine Tour von Berlin-Wannsee nach Hamburg (Süderelbe) unternehmen Gibt es dabei irgendetwas zu beachten ? Der Rhein ist in meinem Falle ausgeschlossen da FS/SBF frei... Dankend euch schonmal... |
#2
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Moin,
haste eigentlich auch einen Namen? die wesentlichen Gründe für die Zoneneinteilung: Untersuchung von Schiffen und Patente zum Fahren auf den Wasserstrassen usw. betreffen dich wohl nicht, weil Dein Dampfer zu klein ist: Eine Untersuchungspflicht besteht grundsätzlich für alle Fahrzeuge mit Länge x Breite x Tiefe > 100 m³ und bei einer Länge über 20,00 m. Quelle:https://www.elwis.de/Schifffahrtsrec...suntersuchung/ Patente: siehe http://www.wsd-nordwest.de/schifffah...hrt/index.html Wenn Du ein UBI besitzt, solltest Du die Zoneneinteilung eigentlich kennen,falls nicht, lies mal hier: http://www.detlefhahn.de/segeln/funkschein/ubi.php Anscheinend haste ja keinen Führerschein für Sportboote, trotzdem musste ein gewisses Grundwissen besitzen (Unkenntnis schützt nicht vor Strafe) Das fängt zB. mit folgendem an: http://marine.suzuki.de/service-kont...bis-15-ps.html gruesse Hanse Geändert von jannie (04.08.2013 um 16:26 Uhr) |
#3
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Hi,
zunächst möchte ich meinen Namen dank des Herrn Snowden nicht verraten wollen... die Konsequenzen sollten bekannt sein. Folgendes zu Deinem Thread: 1. Ja, ich besitze ein nun FS freies Kleinfahrzeug 2. Ich werde demnächst eine UBI-Lizenz erwerben wollen 3. Um ein Fehlverhalten meinerseits zu vermeiden möchte ich mich tatsächlich vor einem Törn entsprechend informieren können was zu beachten wäre 4. Da ein FS in meinem Falle nicht notwendig ist fehlen mir die entsprechenden Informationen wo ich fahren kann, wo ich UKW benutzen darf etc. |
#4
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Moin
Die Zonen der "Binnenschiffsuntersuchungsordnung"können dir mit einem Sportfahrzeug das zu dem noch ohne Führerschein gefahren werden darf nun wirklich pipegal sein,die Erlaubniss eine UKW-Funkanlage für die Binnenschiffahrt zu benutzen,die ja auch angemeldet sein muss(Frequenzzuteilungsurkunde)musst du auf allen Binnenwasserstrassen,auf der Elbe auch im Bereich der Seeschiffahrtsstrassenordnung und der Hamburger Hafenordnung zwingend besitzen. gruss hein |
#5
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Dank Herrn Snowden kann ich dir die Frage auch nicht öffentlich oder per E-Mail beantworten. Sonst holen die mich noch ab oder ich habe einen "Unfall"....
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"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern - am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern." Nelson Mandela
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#6
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Funken würd ich auch auf jeden Fall lassen. Det is viel zu gefährlich wegen der Kreuzpeilung.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
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