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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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#1
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Zahlt Versicherung bei Privaten Autoausfall durch Auffahrunfall
Grüße euch,
vor stolzen 3 Wochen an einen Freitag ist mir und meiner Frau (Schwanger 9 Monat) ein Auto hinten aufgefahren, ich war gerade dabei anzuhalten weil eine Frau aus ihren geparkten Auto ausgestiegen ist und wollte die Baby Schale ausladen. Natürlich Straße blockiert und ich musste anhalten, also bremste ich von 50 auf 20 kmh ab, in Rückspiegel bemerkte ich dem Drängler, der mir stolze 200 Meter auf 20 cm Abstand an meiner Stoßstange hing. Ich muss gestehen, ich selbst hatte schlechte Sicht, weil die Straße Bergauf Richtung Sonne geführt hat und ich dadurch kaum noch was gesehen habe. Ich habe auch nicht eingesehen mehr als 50 kmh zu fahren nur weil es einigen trotz der ganzen Kreuze am Straßenrand nicht schnell genug zu gehen scheint, junge Hüpfer die eigentlich alle Zeit der Welt haben... Nach egal, auf jeden Fall hat er sein Fehler eingesehen und meinte das er sonst nicht so fahren würde, auch meine Frau, die Schwanger ist ermahnte ihn. Kurz vor dem Unfall hat er sich nochmal auf 10 Meter zurück fallen lassen um dann stark zu beschleunigen, indem Moment habe ich ja dann schon wegen dem geparkten Auto gebremst. Ich hatte auch Angst um das Ungeborene, meiner Frau stand in der Woche keine Ultraschall Untersuchung zu und dem Frauenarzt war der Vorfall, auch aus der Sicht des Kindes egal und so kann ich nur noch Hoffen das alles gut geht! Der Unfallgegner hatte keinerlei Versicherungspapiere mit, brauchte er auch nicht, er wollte die Sache in Bargeld begleichen, sah nicht so schlimm aus, aber dann: Nach dem Austausch der Papiere (Er hat mir auch dafür unterschrieben, dass er für dem Auffahrunfall Schuld war) sind wir beide weiter gefahren, bloß es klapperte Spürbar und deswegen fuhr ich in die Werkstatt, am nächsten Tag bekam ich einen Vorkostenanschlag von 1150 Euro. Natürlich schickte ich ihn die Kopie zu und es war sicher, dass er nicht so eine Summe zur Verfügung hatte und schaltete seine Versicherung (angeblich) ein. nach 2,5 Wochen, hat sich bezüglich der Versicherung immer noch niemand bei mir gemeldet und ich Drohte ihn mit einer Anzeige, auch wegen Körperverletzung, nicht an mir, aber an meiner Schwangeren Frau. Er meinte er hätte schon vor 2 Wochen der Versicherung bescheid gesagt, ich dachte das geht heutzutage schneller, dass sich die Versicherung dann mit mir in Verbindung setzt? Am nächsten Tag klingelte gegen Mittag das Telefon, die Versicherung! Die gute Frau meinte, er wäre nicht schneller gegangen, da sie in Urlaub ist! Ist das mein Problem? Gibt es da keine Vertretung? Muss ich wegen Urlaub auch wegen eines Totalschadens dann 2 Wochen auf mein Auto verzichten? Was geht es mich an, ob jemand da in Urlaub ist oder nicht, dies ist doch jetzt nicht mein Problem, da muss es doch eine Vertretung geben? Ich konnte 2 Wochen mein Auto nicht nutzen, jeder Zeit könnten die Wehen eintreten und ich brauch das Auto... Muss man 2 Wochen auf sein Auto verzichten, auch wenn es nicht Gewerblich eingeschrieben ist, wenn jemand einen drauf fährt? Kann man dagegen was machen oder muss ich jetzt Stillschweigen bewahren? Ich bin in Besitz einer Verkehrsrecht Schutzversicherung, wenn das was hilft. Polizei wurde nicht gerufen, aber Fotos gemacht, Polizei braucht hier ab 4 Stunden um dem Schaden aufzunehmen und ich wollte nicht meine Schwangere Frau die ganze Zeit an Straßenrand mit mir warten lassen. Danke euch, wenn ihr für mich paar Informationen habt, ob mir was wegen dem Ausfall, auch bei Privat zusteht... Mietwagen, Entschädigung wegen Ausfall?
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Für seine Arbeit muss man Zustimmung suchen, aber niemals Beifall.
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#2
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Hi
Erst mal alles Gute für euch und dass alles glatt geht! Ich würde an deiner Stelle einen Anwalt einschalten. Am besten einen mit Spezialgebiet Verkehrsrecht. Die Kosten hat die gegnerische Versicherung zu zahlen, wenn der Schuld ist. Hast du auch Zeugen des Unfalls? Ein Leihwagen steht dir eine Woche lang zu, wenn sich das nicht geändert hat. Da kann dir ein Anwalt aber mehr zu sagen. Mit Anwalt schnurren die Versicherungen auch besser. Wenn der Typ einsichtig war, und seine Schuld zugegeben hat, sollte es aber keine Schwierigkeiten geben. Hab ich schon anders erlebt....... Gruß Thom
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Suche Treidelpferd! Alle sagten "das geht nicht!" dann kam einer, der wusste das nicht....... .....und machte es einfach |
#3
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Ohne Anwalt schnurren die Versicherungen überhaupt nicht, im Gegenteil, die lassen dich am langen Arm verhungern.
Wenn "Hier könnte meine Werbung stehen" keine Forderung anmeldet passiert überhaupt nix.
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Gruss Vestus |
#4
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Als gelernter und noch tätiger Versicherungskaufmann: Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten. (Alle Versicherer reagieren dann deutlich schneller). Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung, wie bereits oben geschrieben.
Vorsorglich Personenschaden geltend machen! Achtung bei Leihwagen: eine Klasse tiefer, wie das eigene Fahrzeug. Und mit dem Wagen auch fahren. Wenn das Auto überwiegend steht, kann die Versicherung von dir sogar verlangen, daß du ein Taxi nimmst (wenn dies in Summe günstiger ist). Das Angebot für den Mietwagen, ohne anzugeben, das es ein Versicherungsschaden ist, einholen. Du hast eine sogannte Schadenminderungspflicht. Bei weiteren Fragen sende mir eine PN mit deiner Festnetznummer. Ich ruf dich dann an.
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Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig Hier geht´s zum Blog http://wavuvi.over-blog.com/ Hier kann sinnvoll Geld gespendet werden https://arche-stendal.de/unterstuetz...fuer-container WAVUVI steht wegen Neuanschaffung zum Verkauf. VB 70k Euro |
#5
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Leihwagen, so denn erforderlich, steht dir für die Dauer der tatsächlichen Reparatur zu, das kann ein Tag sein, bei Teilerückstand aber auch mal mehr als eine Woche.
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Gruss Vestus |
#6
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Hallo,
Ich empfehle auch Anwalt von Anfang an Ich würde mich nicht auf Kostenvoranschlag der Werkstatt verlassen sondern ein ausführliches Gutachten eines Sachverständigen anfertigen lassen. Grundsätzlich steht Dir ein Ersatzfahrzeug bzw. Nutzungsausfall für die Rep. Dauer bzw. Die Wiederbeschaffungsdauer zu. (Mietfzg aber auch nur wenn es nachweislich benötigt wird - Schadenminderungspflicht ) Wie schon weiter vorne erwähnt winden sich die Versicherungen da gerne raus. Deshalb unbedingt einen kompetenten Anwalt. Eventuell besteht auch Anspruch auf Wertminderung etc... Viel Erfolg Tobias |
#7
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Anwalt, jeder schreibt nur Anwalt einschalten.
Was zuallererst versäumt wurde, ist die Sache Polizeilich aufnehmen zu lassen! Auch wenn mir der Gegner hundertmal sagt er ist schuld.
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Sportliche Grüsse vom Bodensee Markus |
#8
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Zitat:
Zitat:
Ist mir zwar unbegreiflich wie heute noch jemand so dämlich sein kann ein Schuldanerkenntnis zu unterschreiben, aber das kann derjenige mit seiner eigenen Versicherung ausbaden.
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Gruss Vestus |
#9
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Leider interessiert die Versicherungen auch nicht unbedingt die Einschätzung der Polizei. Die machen sich ihr eigenes Bild.und auch ein Schuldeingeständnis ist nicht unbedingt hilfreich. Daher ist ein geordneter Ablauf des Vorgangs mithilfe eines Fachmanns (guter Anwalt für Verkehr) mehr als die halbe Miete. Auch nach erfolgter Abrechnung durch die Vers. Kann dieser Helfen nicht gerechtfertigte Abzüge einzutreiben. Vielen Geschädigten werden zb auch Partnerwerkstätten der Versicherungen aufgeschwätzt usw...
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#10
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Also ich kenne das so, das Dein Unfallgegner mit seinem Schuldanerkenntnnis quasi schon verloren hat. Da muss seine Versicherung zahlen. Alles weitere macht die dann mit Deinem Unfallgegner aus.
Ansonsten habe ich in solchen Fällen meinen Wagen dann in eine Vertragswerkstatt gebracht. Dort hat man dann eine Abtretugserklärung unterschrieben. Damit war dann für mich sichergestellt das der Wagen fachgerecht repariert wurde und die Werkstatt sich direkt mit der Versicherung in Verbindung gesetzt hat um die Kosten zu regeln. Einen Leihwagen für den Zeitraum der Reparatur gabs dann von der Werkstatt. Ich sehe da übrigens kein Problem darin das Polizei den Unfall nicht aufgenommen hat. Die kommen häufig bei Bagatellschäden gar nicht mehr oder lassen sich das extra bezahlen (sog. Blaulichtsteuer). Ich hoffe das bei euch alles git ausgeht und vor allem anderen die Miniflosse alles gut überstanden hat.
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Viele Grüße Fritz682 der eigentlich Thomas heißt |
#11
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Anwalt einschalten solltest du besser erst nach Ankündigung.
Du hast nämlich grundsätzlich erstmal eine Schadenminderungspflicht. Das heisst, du musst die Kosten für den Gegner so gering wie möglich halten. In aller Regel trägt die Versicherung das zwar. Oft genug aber erst nach Klagen. Beispiel-Urteile hier: http://www.auto-unfall-hilfe.de/stad...sanwaltsko.htm Und es gibt leider auch Gegenbeispiele. Zitat: "Ein Verstoss gegen die Schadensminderungspflicht wäre gegeben, wenn die Beauftragung eines Anwalts mutwillig erfolgt, offensichtlich überflüssig ist und lediglich Kosten zu Lasten des Schädigers verursacht."
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
#12
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Zitat:
Und wenn die Versicherung nicht in Vorleistung tritt muss der Gegner selbst zahlen. Ich glaube zwar nicht, dass diese Vorgehensweise vor Gericht standhalten wird, aber das weist du dann erst nach 5 Jahren und In der 3. Instanz genau. Gesendet von meinem GT-P3110 mit Tapatalk 4
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#13
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Zitat:
Nichtsdestotrotz hat die Versicherung in diesem Fall erst einmal zu löhnen. Heisst ja nicht umsonst "Haftpflichtversicherung" Wie es dann im Innenverhältnis Versicherungsgeber/-nehmer ausschaut ist für den Geschädigten ohne Belang.
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Gruss Vestus
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#14
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Ich habe sehr gute Erfahrungen ohne Anwalt gemacht, da konnte ich immer sagen: "Das wird mir jetzt zu kompliziert, ich glaub ich brauch doch nen Anwalt"
Da wurde die Versicherung immer ganz schnell und auch 1200€ Nutzungsausfall fürs Motorrad waren kein Problem, immer noch günstiger als ein Anwalt. Nur dass ich nachher das Geld hatte und nicht er Felix
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Felix I hear the ferryman is half man, half boat |
#15
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Zitat:
Der, welcher den Schaden verursacht, hat die Pflicht, dafür zu haften. Und diese Haftpflicht, die ein Verursacher hat, die kann er versichern. Gibt's ja auch als Privat-Haftpflicht-Versicherung, die aber eben keine Pflichtversicherung ist (man muss die Versicherung also nicht haben, trotzdem hat man die Pflicht, für Schäden zu haften). Und wenn der Versicherer aus welchen Gründen auch immer leistungsfrei ist, dann ist der Verursacher höchstselbst immer noch in der Pflicht, für den Schaden zu haften. Ob der das dann kann, das ist eine ganz andere Frage.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!
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#16
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Halbwissen hilft hier nicht weiter: Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Versicherung IMMER (sofern der Schaden entstanden ist und grundsätzlich eine Haftpflicht auslöst) leistungspflichtig. Auch wenn der Schaden durch einen unberechtigt fahrenden Dritten (Diebstahl) entsteht. Wie weiter oben geschrieben, kann dann die Versicherung im Innenverhältnis sich das Geld von Ihrem Versicherungsnehmer wieder holen.
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Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig Hier geht´s zum Blog http://wavuvi.over-blog.com/ Hier kann sinnvoll Geld gespendet werden https://arche-stendal.de/unterstuetz...fuer-container WAVUVI steht wegen Neuanschaffung zum Verkauf. VB 70k Euro |
#17
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Zitat:
Ich habe mich zu Anfang nach FS-Erwerb mal informiert, wie es am Dümmsten laufen kann und mit Freunden die Sache mal ausklamüsiert wie man am Besten vorgeht. So kann ich die Sache hinterher entspannt eskalieren lassen, da im Vorfeld bereits Daten und Beweise gesichert wurden, allein um die Schadensbearbeitung beiderseits so schnell und genau wie möglich erfolgen zu lassen. Als dann eine Dame versuchte, nach ihrem Fahrfehler mich als Verursacher hinzustellen, lief die Sache entspannt, da am Ende ziemlich schnell klar wurde, wer hier Mist erzählt. Das war die Rennerei wert!!
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
#18
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War vielleicht etwas salopp formuliert, aber beim Auto ist die Haftpflicht nunmal eine Pflichtversicherung. Jetzt zufrieden?
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Gruss Vestus
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#19
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Zitat:
Gruß Jan |
#20
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Der schuldlos Geschädigte eines Verkehrsunfalles hat gemäß § 823, 249 BGB einen Anspruch darauf, auf Kosten der Haftpflichtversicherung des Schädigers einen Rechtsanwalt mit der Geltendmachung der Ansprüche aus dem Unfallereignis zu beauftragen; - dieser hat bei einer Haftung zu 100% die Rechtsanwaltsgebühren aus dem Gegenstandswert der berechtigt geltend gemachten Schadensersatzansprüche dem Geschädigten zu ersetzen.
(Heinrichs in Palandt, Kommentar zum BGB, 68. Auflage 2009, § 249 BGB, Randziffer 38,39; BGH NJW 90,2060; BGH NJW 06, 1065; BGH NJW 04, 444,446).
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
#21
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Zitat:
http://www.my-anwalt.info/schadenser...ehrsunfall.htm "Der schuldlos Geschädigte eines Verkehrsunfalles hat gemäß § 823, 249 BGB einen Anspruch darauf, auf Kosten der Haftpflichtversicherung des Schädigers einen Rechtsanwalt mit der Geltendmachung der Ansprüche aus dem Unfallereignis zu beauftragen; - dieser hat bei einer Haftung zu 100% die Rechtsanwaltsgebühren aus dem Gegenstandswert der berechtigt geltend gemachten Schadensersatzansprüche dem Geschädigten zu ersetzen (Heinrichs in Palandt, Kommentar zum BGB, 68. Auflage 2009, § 249 BGB, Randziffer 38,39; BGH NJW 90,2060; BGH NJW 06, 1065; BGH NJW 04, 444,446)."
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Gruss Vestus |
#22
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Zitat:
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#23
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Das dem Festus jetzt wegen Besserwisserei einer abging. Mehr nicht.
Gesendet von meinem GT-P3110 mit Tapatalk 4
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#24
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Na dann hat ja wenigstens einer Spaß hier
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#25
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Geh auf #20 und klick danach meinen Link an, dann löst sich das Rätsel auch für dich auf.
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Gruss Vestus Geändert von vestus (11.09.2013 um 21:56 Uhr) |
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