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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#1
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12-Meilenzone Mittelmeer
Weiß jemand, ob es im Internet irgendwo eine Karte mit eingezeichneter 12-Meilenzone des Mittelmeers gibt?
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#2
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Oder gibt es überhaupt Karten bezüglich der 12-Meilenzone im Internet? Habe dazu bislang nur was zu Nord- und Ostsee gefunden ...
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#3
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Versuchs doch beim HHI, die geben auch die KArten aus
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#4
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Zitat:
Hi, es gibt Karten im Internet. Ich erinnere mich: Vor ein paar Jahren gab es Diskussionen zwischen Italien, Slowenien und Kroatien. Theoretisch, vom Zeichnerischen her, überlappen sich nämlich die italienische und die kroatische Zone, und schneiden Slowenien von internationalen Gewässern ab. Vielleicht aktiviere ich ein paar weitere graue Zellen in anderen Köpfen! |
#5
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Ist die 12-Meilenzone Kroatiens nicht auf der "informativen Seekarte", die man bei Bootsanmeldung bekommt, drauf?
Habe sie hier nicht zur Hand.
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Beste Grüße John Geändert von JohnB (11.09.2013 um 16:38 Uhr)
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#6
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Interessant fände ich eine solche Karte vor allem, damit ich weiß, wo ich mit meinem SKS-Schein noch guten Gewissens fahren kann. Ich meine jetzt nicht von Amts wegen, sondern eher aus Versicherungsgründen usw. Z. B. ob da ein Schlag von Mallorca nach Ibiza noch drin ist, aber wahrscheinlich ja eher nicht ...
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#7
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Zitat:
ich fahre bzw. segele besten Gewissens kreuz und quer im MM und auf der Nordsee "nur" mit´m SBF, dem einzigen notwendigen bzw. amtlichen Führerschein und inzwischen etwas Erfahrung. Eine 12 Meilenzone hat meine Vesicherung noch nie interessiert, allenfalls angepeilte Reviere/Ziele in Nordafrika. Mallorca - Ibiza ist da vollkommen problemlos gewesen.
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Gruß vom Baldeney- oder Gardasee Ingo 45° 33.9806' N 10° 33.0363' E
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#8
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Zitat:
"Ist für das Führen eines Wassersport-Fahrzeuges eine behördliche Erlaubnis erforderlich, bleibt der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der verantwortliche Führer beim Eintritt des Versicherungsfalles nicht die behördlich vorgeschriebene Erlaubnis besitzt." habe ich den SBF-See, den einzigen in D im Seebereich amtlich vorgeschriebenen Schein. Also, richtige Versicherung und alles ist gut. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#9
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Aber ich will mal nicht so sein
Bei Wiki (unter Weblinks der 4. Link) gefunden: 12-Meilenzone Wie genau das jetzt ist Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#10
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Hallo Lutz, vielen Dank für den Karten-Tipp.
Die Auslegung was den Versicherungsfall angeht, würde ich allerdings nicht so eindeutig sehen wie du Auch wenn ich kein Jurist bin, denke ich, dass es da so Punkte wie grobe Fahrlässigkeit gibt, bei denen Versicherungen evtl. nicht zahlen müssen. Ähnliches wahrscheinlich auch im Strafrecht, wenn es z. B. zu Personenschäden etc. kommt. Um solche Einwände zu entkräften sind SKS und SSS sicherlich nicht das Schlechteste, oder umgekehrt, um zu beweisen, dass du nicht grob fahrlässig einen Fehler gemacht hast, wird es dir ohne diese beiden Scheine (je nach Fahrgebiet) u. U. äußerst schwer fallen, zu belegen, dass du über die erforderliche Fachkenntnis verfügt hast. Oder wie siehst du das? |
#11
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Wenn die scheine Pflicht wären würde ich dir Recht geben.
Da aber keine Pflicht bzw. Der SBF See der einzige Pflichtschein ist, kann sich die Versicherung nicht rausreden, dass die anderen Scheine nicht vorhanden waren. Es sei den es steht in den Versichernugsbedingungen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#12
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Das würde ich auf Anhieb so nicht unterschreiben. Es gibt ja auch so Vorschriften, dass man eine Sorgfaltspftlicht etc. hat. Wenn du zum Fahren z. B. auf hoher See wissentlich nicht geeignet bist und es trotzdem tust, könnte ich mir vorstellen, dass es da so Punkte wie "grob Fahrlässig" usw. gibt, die da zum Zug kommen können.
Das Ganze hat nach meinem Gefühl nicht nur etwas mit dem Kriterium "amtlich erlaubt" oder "amtlich nicht erlaubt" zu tun ... Wenn du z. B. absichtlich oder vielleicht auch "nur" grob fahrlässig mit deinem Auto gegen die Hauswand fährst, wird deine Versicherung möglicherweise gute Ansatzpunkte finden, warum sie nicht zahlen muss, obwohl du aufgrund deines Autoführschein das Recht hattest, bis zu deiner Hauswand zu fahren. Das wäre zumindest meine Vorstellung von dem Ganzen ... |
#13
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Gibt es denn hier evtl. einen Juristen, der noch etwas zu dem Punkt "ohne SKS bzw. SSS in der 12-Meilenzone bzw. auf hoher See fahren" sagen kann?
Fände ich super interessant ... |
#14
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Das einfachste ist das du beim DMYV anfragst was rechtlich pflicht ist.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#15
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Die Antwort von denen ist aber schon von vornherein klar, schließlich verdienen die ja an SKS und SSS.
Achim |
#16
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Vorschrift ist der SBF-See und wenn Du grob fahrlässig gehandelt hast, dann wäscht Dich auch kein SKS oder SSS rein. Man kann Dir im Gegenteil vorhalten, dass Du über mehr als SBF-Wissen verfügst und TROTZDEM grob fahrlässig gehandelt hast. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#17
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Ich finde dieses Thema sehr interessant - nicht wegen des Scheins, das ist hinreichend klar.
Aber wegen der "Grenzziehung". Ich hab' mal schnell ein paar Bildchen gebastelt um zu verdeutlichen was ich meine. Hier die 12-Meilen-Zone für Italien (einfach durchgezeichnet, nur zur Anschauung): Und die für Kroatien: Und die für Slowenien: Und nun alle drei übereinander: Hier sieht man ja schon, dass es schwierig ist. I und HR "erschlagen" komplett Slowenien. Nun ist ja klar, dass man sich, sofern die 12 Meilen nicht da sind, die Strecke teilt. Aber wie, nach welchen Regeln? Im oben zu findenden Link kann man nun folgende Grenze finden: Übertragen sieht das dann so aus: Und nun stelle ich mir folgende Fragen: Will ich von zB Piran aus nach Jesolo, muss ich dann entweder den Schlenker "obenrum" in Kauf nehmen oder muss ich in HR einklarieren? Bin ich ein slowenischer Fischer und möchte nicht im slowenischen Wasser fischen (was ich für berufsethisch wertvoll hielte), muss ich dann um in internationale Gewässer zu kommen täglich zweimal ein- und ausklarieren? Wie ist es überhaupt in so einem Fall - muss ich (hier zB nach Umag) zum Hafenkapitän eiern und das Ein- und Ausklarieren in einem Rutsch erledigen, schließlich ist dieser "Port of Entry" sowohl für's Ein- wie das Ausreisen der nächstgelegene? Klar, es wird schon keiner danach krähen. Aber wie lautet hier die Vorschrift, wie wär's richtig für den AMtsschimmel, der ja hier auch noch verschiedene Sprachen spricht und daher auch noch anders wiehert? Muss ich als Fischer echt jeden Tag in Piran ausklarieren, im Umag ein (und auch wieder aus, mit Ziel "Open Sea"), um auf dem Rückweg wieder in Umag ein- und gleichzeitig auszuklarieren, nur um in Piran wieder einzuklarieren? Nicht dass mich das wundern würde, weder in der EU noch im Balkan, aber müsste das echt so sein?
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...::: Gruß, Erik :::... - commeo ergo sum! - Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon wenn es Spaß macht.
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#18
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Zitat:
Du kannst ohne an Land zu gehen jederzeit irgendein Seegebiet queren und im einklarierten Land wieder ankommen. Ich kenne es so, angefunkt zu werden nach woher/wohin und Schiffsnamen.
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#19
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Hallo Lutz, aber können wir soetwas als Nichtjuristen denn tatsächlich gut beurteilen/einschätzen?
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#20
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Zitat:
Ich bilde mir ein mal bei einer Versicherung gelesen zu haben die die arktischen Gewässer von soundsoviel ° N und S herausnahmen aber mit den 12nm BTW: Aktuell könnte man mit 15 PS Motor und Segler oder Motorboot auch ohne Lappen auf See überall rumgurken ohne die Führerscheinverordnung zu stören. Weil eben für die Konstellation der amtliche Nachweis ausreicht keinen Lappen zu haben.... Der -zumindest deutsche Führerschen- bezieht sich ja grundsätzlich erstmal auf die deutschen Seestrassen. Und der Rest der Welt erkennt ihn an, so wohl auch die MM Länder.
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Gruß Kai Geändert von KaiB (15.09.2013 um 10:58 Uhr) |
#21
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Hi,
wirklich nachvollziehen kann ih Gerdis Bedenkenträgertum nicht. Mir wird problemlos eine 500000 € teure Lagoon 450 gegen Vorlage meines SBF im MM verchartert, und das Ding ist selbstverständlich, zwar mit'ner Eigenbeteiligung von 3 Mille, gegen alle Unbill versichert. Mein etwas preiswerteres Schlauchi mit dem ich die Adria quere oder vom Festland nach Ibiza düse, halt Törns, die meine bescheidene Reichweite von max. 200 SM hergibt, ist natürlich auch versichert. Besondere Bedingungen gelten allerdings für die afrikanische Küste; und die Versicherung hat nach der Zertifizierung des Schlauchis gefragt, bei mir " B ". Deshalb alles easy Gerdi, und nun plane den Schlag Mallorca - Ibiza, ist wirklich wunderschön
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Gruß vom Baldeney- oder Gardasee Ingo 45° 33.9806' N 10° 33.0363' E
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#22
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Hallo Ingo,
in dem Fall geht es mir nicht darum, ob man ein Boot ausgeliehen bekommt oder ob man es versichern kann, sondern darum, ob die Versicherung im Schadensfall zahlen würde. Und da spielt ja nicht nur rein, ob man eine bestimmte amtliche Lizenz hat oder nicht. Verstehst du, was ich meine? |
#23
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Zwei Fragen an Gerdi:
1. Wozu fragst Du in einem Forum, wenn Dir die Antworten eh nicht gefallen, sofern sie nicht in die Richtung Deiner Bedenken zielen? 2. Warum liest Du nicht einfach Deine Versicherungsbedingungen, und/oder wendest Dich direkt an Deine Versicherung? Gruß Michael |
#24
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Zwei Antworten an Michael zurück
1. Weil ich hoffe, dass sich hier im Forum jemand findet, der sich damit auskennt. Es dürfte ja auch genügend zur See fahrende Juristen geben, von denen vielleicht manch einer hier ab und an reinschaut 2. Weil Versicherungen da wahrscheinlich nicht die besten Berater sind. Wenn du z. B. eine BU abschließend willst, wird der Versicherungsmakler dir ggf. sagen, dass die Versicherung im Schadensfall immer zahlen wird und dass das im BU-Fall überhaupt kein Problem sei. In der Praxis, weiß man ja, dass die In-Anspruchnahme einer BU extrem schwierig sein kann. Ähnlich könnte das ja auch Vorkommnissen auf See sein Gruss Gerdi |
#25
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Also wie schon gesagt. der einzige PFlichtschein ist der SBF-See
Außerhalb der 12 Meilen Zone wird dich niche jemand nach einem gültigen Führerschein fragen, da dort kein Staat juristisch zuständig ist. Also gibts dort keine Verpflichtung zum Schein. Der einzige der dir die fahrt beschränken kann ist die Versicherung.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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