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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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#1
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Problem mit Trailer-Zulassung (Kurzzeit- & grünes Kennzeichen)
Hallo!
Bezüglich der Trailerzulassung bin ich mittlerweile völlig verwirrt und habe schon viele gegenteilige Aussagen gelesen. Darum hier etwas ausführlich meine Fragen und die Geschichte dazu: Eigentlich wollte ich morgen bei der Werft mein neues Boot samt Trailer abholen.... wie gesagt, eigentlich. Nun hatte ich heute morgen anders als versprochen noch nicht die Papiere des Trailers erhalten und wollte daher bei der Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen beantragen, um wenigstens die Überführung machen zu können. Zu meinem Schrecken ging das nur mit eVB-Nummer! Für ein grünes Kennzeichen sei diese nicht notwendig, aber da ich keine Papiere habe bliebe nur ein gelbes Kurzzeitkennzeichen und die seien grundsätzlich nur mit eVB zu erhalten Der Trailer ist zwar in der Bootshaftpflicht mitversichert, die Versicherung gibt aber keine Kfz-eVB aus. Daher habe ich bei meiner "normalen" Kfz-Versicherung angerufen und eine Nummer bekommen. Toll nur, dass die 100€ Gebühr mit dem Abschluss einer Trailerversicherung verrechnet werden, die ich gar nicht brauche und will Zu allem Glück erhielt ich vorhin einen Anruf der Werft, dass das Boot nun doch nocht nicht fertig und abholbereit sei. Der ganze Kennzeichenaufwand ist also sinnlos gewesen Und da ich ab Montag dienstlich unterwegs bin, kann ich das Boot nun frühestens in vier Wochen überführen. Da ich mich die nächste Zeit näher an meinem Nebenwohnsitz aufhalte und ich ungern 500km einfache Strecke fahren möchte nur um diesen Trailer in der Zwischenzeit am Erstwohnsitz zuzulassen, habe ich folgenden Plan: Ich gehe mit den Papieren zur Zulassungsstelle meines Nebenwohnsitzes und beantrage dort ein grünes Kennzeichen, welches ich dann später bei der Werft einfach an den Trailer montieren und damit losfahren kann. Soweit der Plan, doch funktioniert der auch? Kann ein grünes Kennzeichen, bei vorhandenen Papieren, auch bei einer anderen Zulassungsstelle (am Nebenwohnsitz) als bei der des eigentlichen Wohnsitzes ausgestellt werden? Hierzu habe ich nirgendwo etwas verlässliches in Erfahrung bringen können. Außerdem habe ich schon mehrfach gelesen, dass grüne Kennzeichen nur ausgegeben werden, wenn eine Steuerbefreiung durch das Finanzamt bestätigt wurde. Ich hoffe das erübrigt sich in diesem Fall, denn wenn "Bootsanhänger" in den Papieren steht ist die Sache doch eigentlich eindeutig? Falls doch, welches Finanzamt ist dort zuständig (z.B. das des Wohnsitzes, auch wenn der Trailer in einem anderen Bezirk zugelassen wird?) und muss man dort womöglich auch noch persönlich vorbeikommen? |
#2
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Zitat:
Zur Zulassungsstelle mußt du nicht unbedingt persönlich, in jeder Stadt gibt es einen Anmeldeservice der sowas für dich gegen eine geringe Gebühr erledigt
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#3
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Untreschreib doch einfach deinem Händler eine Vollmacht das er den Trailer für dich zulassen soll. Er Verdient doch auch 2 oder 3 Euros an dir.
Gruß Frank |
#4
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Geht das so einfach wenn der Händler wiederum an einem ganz anderen Ort ist? Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass man sich in Deutschland einen beliebigen Zulassungsbezirk frei aussuchen kann... Bei PKWs gilt doch auch der Wohnsitz des Halters bzw. der Standort des Fahrzeugs
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#5
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Zitat:
Ich habe meinen Bootsrailer, welcher einen Brief, nicht AGB hatte umgemeldet, normal "Grünes Kennzeichen, da er ja seit Anbeginn der Zeit, als Bootstrailer läuft ! Nun habe ich vom Finanzamt ein Schreiben bekommen, Das ICH nachweisen muss, ob Dieser auch das Recht besitzt , als Bootstrailer / Sportgeräteanhänger durchzugehen Wegen 25,00€ machen die so einen Sackstand ! Also, Fotos gemacht, Papiere kopiert, KEIN BRIEF MEHR, sondern so ein kleinen Wich, wie Zulassung und Erklärung über die tatsächliche Nutzung des Fahrzeugs bestätigt ! Ich hoffe, das jetzt RUHE ist
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Lg Alfons Geht nicht, gibts selten ! |
#6
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Zulassung geht nur am Wohnort, allerdings wie schon geschrieben auch per Service.
Zulassung als Sportgeräteanhänger muss in der BE vorgegeben sein und in der Zulassungsbescheinigung (Schein) bestätigt sein. Der Nachweis muss natürlich vom Besitzer kommen. Möglicherweise hat die Zulassungsstelle dies nicht eingetragen. |
#7
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Es scheint laut FZV tatsächlich nur noch eine Zulassung am Hauptwohnsitz möglich zu sein... Schade, denn da ich die nächsten Wochen nicht dort bin nutzt mir auch ein Service leider nichts.
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#8
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Hallo Mario,
ich würde an deiner Stelle die einfachste Variante wählen und den Trailer mit der eVB-Nummer deiner Versicherung anmelden und versichern. Auch wenn du den Trailer nur vielleicht 2 mal im Jahr brauchst. Die 100,- Euro werden soweit mir bekannt ist ja nur fällig , wenn du den Trailer nicht versicherst. Wenn du diesen aber versicherst,kostet der dich vielleicht 15,- Euro im Jahr an Versicherung, das wars.
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Schöne Grüße Stefan |
#9
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[QUOTE=Quax;3244894]Es scheint laut FZV tatsächlich nur noch eine Zulassung am Hauptwohnsitz möglich zu sein... Schade, denn da ich die nächsten Wochen nicht dort bin nutzt mir auch ein Service leider nichts.
Dies ist 100% richtig.
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Schöne Grüße Stefan |
#10
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Zitat:
Nun, Brief ist ja nicht mehr
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Lg Alfons Geht nicht, gibts selten ! |
#11
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Wenn das Teil mit schwarzen Kennzeichen läuft, kostet mein Trailer ca. 24,00€/Jahr
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Lg Alfons Geht nicht, gibts selten ! |
#12
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Wenn schwarzes Kennzeichen, dann geht die Besteuerung nach zulässigen Gesamtgewicht.
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Gruß Harald Ernsthafter Sport hat mit fair play nichts zu tun. Er ist fest verbunden mit Hass, Eifersucht, Prahlerei, dem ignorieren aller Regel und dem sadistischen Vergnügen, Zeuge von Gewalt zu sein. George Orwell |
#13
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Zitat:
An meinem Wohnort und vermutlich ganz NRW gab es z.B 1994 gar keine grünen Kennzeichen mehr für Trailer . Waren als Sportgeräteanhänger aber steuerfrei. Seit ein paar Jahren sieht man hier in NRW wieder vereinzelt grüne Kennzeichen. Habe letztes Jahr ein neuen Trailer angemeldet und hab auf Nachfrage ein grünes Kennzeichen bekommen. Zitat des Beamten der Zulassungsstelle: "Sie können zwischen schwarzen und grünen Kennzeichen auswählen, ist bei Sportgeräteanhängern ohne Bedeutung"
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Mit maritimen Gruß ........... Achim ---- Kaum macht man's richtig und schon geht's ??? -----
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#14
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Habe diese Jahr im März meinen (gebrauchten) Hänger angemeldet (Bayern); nach etlichen Diskussionen (Zulassungsstelle beharrte auf schwarzes Kennzeichen mit Versicherungsnummer etc.) - war es letztendlich doch möglich ein grünes Kennzeichen zu erhalten: der Trcik - Umschreibung des Trailer-Briefes in eine Betriebserlaubnis - hat ca. 5 Minuten gedauert - und nun fahre ich "grün"....
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#15
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Ich habe mir dieses Jahr einen Hänger bauen lassen und die Papiere zuschicken lassen. Habe das Gutachten und die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt und ohne Probleme einen grüne Nummer bekommen, da im Gutachten (Fz.-Schein) drin steht, das es ein SDAH für Sportgeräte ist. Kennzeichen mitgenommen und nach Hause gezogen
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Handwerker haben die Arche gebaut, Ingineure die Titanic! |
#16
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Bzgl. Kurzzeitkennzeichen:
Ich habe vorgestern auf der Zulassungsstelle in Kiel ( nicht mein Wohnsitz, ist aber näher) ein Kurzzeitkennzeichen für meinen neuen Trailer erhalten, ohne evb. Hat 13 Euro gebühr + 5 Euro beim Schildermacher gekostet. Der Beamte hat den Fzg. Schein aber schon halb ausgefüllt, es Stand also Sportgerätetrailer drin, somit konnte man das Kennzeichen auch nur dafür benutzen. Vom Trailerhändler hab ich dann nur coc Papiere bekommen. Damit habe ich in meiner Zulassungsstelle (Plön) dann ohne Probleme ein grünes Kennzeichen bekommen. Ich konnte auswählen ob ich einen Brief bekomme (13 Euro extra), sonst wäre das zugeteilte Kennzeichen direkt auf dem coc Papier vermerkt worden. |
#17
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Ich habe es nun geschafft den Trailer zuzulassen. Das grüne Kennzeichen hat 52,40€ Gebühren (inkl. 10€ für das Wunschkennzeichen) gekostet und neben dem Eintrag in den COC-Papieren gab es dazu noch die Zulassungsbescheinigung Teil I + II und eine TÜV-Plakette für die nächsten drei Jahre.
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