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  #1  
Alt 19.09.2013, 13:18
Gambel Gambel ist offline
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Hallo zusammen,
ich habe 2011 den SBF Binnen und UBI gemacht, jetzt fang ich mit dem SBF See und SRC an.
Auf den Philippinen lasse ich gerade ein Speedboot bauen, zur Registrierung auf meinen Namen wird hier ein Befähigungsnachweis (analog dem Certificate of Competence - welches nach Voranfrage genügt) gefordert.
Also ran an den Schein.
Nun hätte ich ne kurze Frage:
Parallel zur Fahrschule möchte ich mich im Internet vorbereiten und stieß dabei auf eine Aussage die mich etwas verwirrt / überrascht hat.
Und zwar ist bei der wassersport-akademie zu lesen, dass bei vorhandenem SBF Binnen das bei Ihnen als "Modul Basis" titulierte Fragenpaket, bestehend aus Vorschriften, Grundbegriffe, Signale, Schilder, Sicherheit, Motor und Gasanlage nicht erforderlich sei.
Ist dies tatsächlich so?
Über eine klärende Antwort wäre ich sehr dankbar.
Vielen Dank.
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  #2  
Alt 19.09.2013, 13:28
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Ohne jetzt nachgelesen zu haben: Meine Erinnerung sagt, dass es nur umgekehrt geht, also Binnen auf See draufsatteln. Hast Du nur Binnen, musst Du See komplett machen.

Matthias
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  #3  
Alt 19.09.2013, 13:33
Gambel Gambel ist offline
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In dieser Form hatte ich es auch noch in Erinnerung. Daher meine "Verwirrung"...
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  #4  
Alt 19.09.2013, 13:41
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Das geht eventuell nur darum, das du den Fragenkatalog nicht mehr kaufen musst, da du ihn ja schon besitzt wenn du dort den Binneschein gmacht hast.
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  #5  
Alt 19.09.2013, 13:47
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Doch das Modul Basis kann man sich ersparen, bei dir liegt aber eher das Problem, dass du dein Schein 2011 gemacht hast und das ist länger als 1 Jahr her. Ich glaube, dass du das Modul nur erlassen bekommst, wenn du die Führerschein innerhalb eines Jahres machst.
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  #6  
Alt 19.09.2013, 14:00
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Hi !

Alles falsch.

Wenn Du den SBF Binnen hast, brauchst Du die Basisfragen nicht mehr zu beantworten, hast aber auch weniger Zeit in der Prüfung zur Verfügung.

Bei der Praktischen bist du von den Knoten befreit und von diversen Manövern. Pflicht ist nur noch: peilen, MOB, An- Ablegen und fahren nach Kompass.

..egal wann der SBF Binnen erworben wurde.

Gruß, Jörg
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  #7  
Alt 19.09.2013, 14:03
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Wo steht das eigentlich? In der Sportbootführerscheinverordnung jedenfalls nicht. Irgendwoher muss es ja kommen, dass an verschiedenen Stellen behauptet wird "Erst See, dann Binnen draufsatteln, umgekehrt geht nicht".

Matthias
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  #8  
Alt 19.09.2013, 14:10
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Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Wo steht das eigentlich?
In der
Verordnung über die Eignung und Befähigung zum Führen von Sportbooten auf den Seeschifffahrtsstraßen (Sportbootführerscheinverordnung-See - SpbootFüV-See)

3.2.3.2 Praktische Prüfung
Zum Nachweis des sicheren Führens eines Sportfahrzeuges hat jeder Bewerber in der praktischen Prüfung die fünf verschiedenen, im Prüfungsprotokoll (Anlage 7) unter I verzeichneten Pflichtmanöver/Fähigkeiten sowie zwei von drei im Prüfungsprotokoll unter II genannten Sonstige Manöver/Fähigkeiten richtig auszuführen und mindestens sechs von sieben im Prüfungsprotokoll beschriebene verschiedene Knoten, die vom Prüfer ausgewählt werden, vorzuführen und deren Bedeutung zu erklären. Die Anweisung für die Durchführung der praktischen Prüfung (Anlage 7) ist hierbei zu beachten. Inhaber eines Sportbootführerscheins-Binnen mit Antriebsmaschine sind von den Sonstigen Manövern/Fähigkeiten und Knoten (Anlage 7 Nummer II und III) befreit.

Anlage 7: https://www.elwis.de/Freizeitschifff...e-7/index.html

3.2.3.1 Theoretische Prüfung
Gegenstand der theoretischen Prüfung ist der Fragenkatalog, der aus 72 Basisfragen, 213 spezifischen Fragen See und 15 Navigationsfragen besteht. Aus diesem Fragenkatalog werden 15 Fragebogen erstellt. Jeder Fragebogen enthält 7 Basisfragen, 23 spezifische Fragen See und eine Navigationsaufgabe, die aus 9 zusammenhängenden Fragen besteht. Zur Beantwortung der im Antwort-Auswahl-Verfahren gestellten Basis- und spezifischen Fragen See muss der Bewerber aus jeweils vier Antwortvorschlägen eine Antwort durch Ankreuzen auswählen. Von den vier Antwortvorschlägen ist jeweils nur ein Antwortvorschlag richtig. Für jede richtig ausgewählte Antwort erhält der Bewerber einen Punkt. Die 9 Fragen der Navigationsaufgabe muss der Bewerber schriftlich beantworten. Der Bewerber erhält für jede richtige Antwort einen Punkt. Inhaber des Sportbootführerscheins-Binnen unter Antriebsmaschine sind von der Beantwortung der 7 Basisfragen befreit. Die theoretische Prüfung ist grundsätzlich schriftlich durchzuführen. Jedem Bewerber ist ein nach Maßgabe von Nummer 3.2.2 ausgewählter Fragebogen vorzulegen, welcher in einem Zeitraum von 60 Minuten bearbeitet werden muss. Bewerber, die als Inhaber des Sportbootführerscheins-Binnen unter Antriebsmaschine von der Beantwortung der 7 Basisfragen befreit sind, müssen den Fragebogen in einem Zeitraum von 50 Minuten bearbeiten. Unerlaubte Hilfsmittel, wie z. B. Nachschlagewerke, auch elektronischer Art, dürfen bei der Beantwortung der Fragen nicht benutzt werden. Bei einem Täuschungsversuch gilt die Prüfung als nicht bestanden. Das gilt auch für bereits erfolgreich durchgeführte Prüfungsteile. Der Vorsitzende hat vor Beginn der Prüfung die Bewerber über die Folgen eines Täuschungsversuchs zu belehren. Die Prüfung ist von einem Mitglied der Prüfungskommission zu beaufsichtigen. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn der Bewerber mit der Beantwortung der Basisfragen und der spezifischen Fragen See mindestens 24 Punkte und mit der Beantwortung der Navigationsaufgabe mindestens 7 Punkte erreicht hat. Für Bewerber, die als Inhaber des Sportbootführerscheins-Binnen unter Antriebsmaschine von der Beantwortung der 7 Basisfragen befreit sind, gilt die Prüfung als bestanden, wenn sie mit der Beantwortung der spezifischen Fragen See mindestens 18 Punkte und mit der Beantwortung der Navigationsaufgabe mindestens 7 erreicht haben. Eine mündliche Prüfung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Zu diesen Ausnahmefällen zählen eine Legasthenie oder nicht ausreichende Deutschkenntnisse, was durch die Vorlage geeigneter Unterlagen wie Atteste, ärztliche Bescheinigungen, Schulzeugnisse oder Gutachten glaubhaft gemacht werden muss. Die mündliche Prüfung muss bereits mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung beantragt werden. Die mündliche Prüfung wird von zwei Mitgliedern der Prüfungskommission durchgeführt, von denen einer die Fragen stellt. Der andere Prüfer führt Protokoll über die mündliche Prüfung. Die Bewertung erfolgt durch die beteiligten Prüfer gemeinsam. In der mündlichen Prüfung werden dem Bewerber die Fragen eines nach Maßgabe der Nummer 3.2.2 ausgewählten Fragebogens zur Beantwortung vorgelesen. Die Navigationsaufgabe ist zuerst zu lösen. Die Prüfung ist abzubrechen, wenn ein Bestehen der Prüfung nicht mehr möglich ist.
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  #9  
Alt 19.09.2013, 14:13
Tanja1975 Tanja1975 ist offline
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Inhaber des Bootsführerscheins See können den Bootsführerschein Binnen durch eine vereinfachte Zusatzprüfung erwerben. Umgekehrt allerdings nicht. So kenne ich das.
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  #10  
Alt 19.09.2013, 14:14
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L0B0 L0B0 ist offline
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Zitat:
Zitat von Tanja1975 Beitrag anzeigen
Inhaber des Bootsführerscheins See können den Bootsführerschein Binnen durch eine vereinfachte Zusatzprüfung erwerben. Umgekehrt allerdings nicht. So kenne ich das.
Durch ständiges Wiederholen wird es nicht richtiger..

Siehe oben.
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  #11  
Alt 19.09.2013, 14:21
Gambel Gambel ist offline
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Nochmals Hallo,
so wie von LOBO beschrieben wurde es mir grade vom DMYV bestätigt.
Die sieben Basisfragen entfallen.
Zum praktischen Teil kann ich nichts sagen - war nicht von Interesse (für mich..)
Die Aussage erst See dann Binnen bezieht sich meistens (wie auch umgekehrt) darauf, dass dann der praktische Teil dabei ist, bei der Theorie ebenfalls die 7 Fragen entfallen. Reihenfolge ist völlig egal.
Danke an alle für Eure Antworten
Tobias
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  #12  
Alt 19.09.2013, 14:35
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Zitat:
Zitat von L0B0 Beitrag anzeigen
3.2.3.2 Praktische Prüfung
Zum Nachweis des sicheren Führens eines Sportfahrzeuges hat jeder Bewerber in der praktischen Prüfung die fünf verschiedenen, im Prüfungsprotokoll (Anlage 7) unter I verzeichneten Pflichtmanöver/Fähigkeiten sowie zwei von drei im Prüfungsprotokoll unter II genannten Sonstige Manöver/Fähigkeiten richtig auszuführen und mindestens sechs von sieben im Prüfungsprotokoll beschriebene verschiedene Knoten, die vom Prüfer ausgewählt werden, vorzuführen und deren Bedeutung zu erklären. Die Anweisung für die Durchführung der praktischen Prüfung (Anlage 7) ist hierbei zu beachten. Inhaber eines Sportbootführerscheins-Binnen mit Antriebsmaschine sind von den Sonstigen Manövern/Fähigkeiten und Knoten (Anlage 7 Nummer II und III) befreit.
Interessant. Auf juris.de ist der §3 viel kürzer, da fehlt das alles. Seltsam...

Matthias
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  #13  
Alt 19.09.2013, 14:42
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L0B0 L0B0 ist offline
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Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Interessant. Auf juris.de ist der §3 viel kürzer, da fehlt das alles. Seltsam...
Vermutlich älter als 01.05.2012 !?

Wie dem auch sei, ich habe vor Kurzem den SBF See gemacht und habe seit Jahren den SBF Binnen.. es wurde bei meiner Prüfung genauso durchgeführt wie von mir beschrieben.
Mal davon abgesehen, dass es mit der geringeren Zeit zum ausfüllen des Theorieparts nicht so ernst gesehen wurde.

Die Sache mit dem einen Jahr kommt bei nichtbestandener Prüfung ins Rollen.. man kann innerhalb des besagten Jahres den nicht bestandenen Prüfungsteil (Modul) wiederholen.

Gruß, Jörg

edit:
Zitat:
Reihenfolge ist völlig egal.
Das ist so auch nicht korrekt.
Hat man zuerst Binnen und macht See: Basisfragen fallen weg, einige Manöver und Knoten fallen (komplett) weg
Hat man See und macht Binnen: Basisfragen fallen weg und die komplette praktische Prüfung entfällt !

Also ist die Reihenfolge erst See dann Binnen durchaus sinnvoller und letztendlich auch billiger.

Macht man beide Prüfungen zeitgleich wird auch zuerst der See-Teil absolviert (inkl Praxis) und dann nach bestandener Prüfung werden die restlichen Binnen-Fragen abgefragt. Besteht man auch sie, hat man zeitgleich beide Scheine erworden.. das ist die günstigste Variante.

Geändert von L0B0 (19.09.2013 um 14:54 Uhr)
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  #14  
Alt 19.09.2013, 15:00
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na dann wird mein See- führerschein ja einfachere als gedacht.
Hab seit 10 jahren den Binnen und möchte auf den See erweitern.

Basisfragen nicht mehr lernen, Knoten knaa ich eh da ich Jugendausbildung in Knoten mache bei der Feuerwehr und das sind a die selben wie in der Schifffahrt (kommen ja alle aus der Schifffahrt).
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Gruß Volker
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  #15  
Alt 19.09.2013, 15:48
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Zitat:
Zitat von L0B0 Beitrag anzeigen
Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Wo steht das eigentlich? ...
In der
Verordnung über die Eignung und Befähigung zum Führen von Sportbooten auf den Seeschifffahrtsstraßen (Sportbootführerscheinverordnung-See - SpbootFüV-See).....
Nein!!! Da nicht

Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Interessant. Auf juris.de ist der §3 viel kürzer, da fehlt das alles. Seltsam...
Matthias
Ja
Es steht in den "Richtlinien für den Deutschen Motoryachtverband e. V. und den Deutschen Segler-Verband e. V. über die Durchführung der Aufgaben nach § 4 der Sportbootführerscheinverordnung-See (DurchführungsRLSpbootFüV-See)" gültig ab Mai 2012. https://www.elwis.de/Freizeitschifff...DSV/index.html

Alle diejenigen, die sinngemäß was geschrieben hatten, das vom SBF-Binnen nichts für den SBF-See anerkannt wird, beziehen sich auf die Regelung, die vor Mai 2012 galt.

Zitat:
Zitat von L0B0 Beitrag anzeigen
... Das ist so auch nicht korrekt.
Hat man zuerst Binnen und macht See: Basisfragen fallen weg, einige Manöver und Knoten fallen (komplett) weg
Hat man See und macht Binnen: Basisfragen fallen weg und die komplette praktische Prüfung entfällt !

Also ist die Reihenfolge erst See dann Binnen durchaus sinnvoller und letztendlich auch billiger. ...
Genau so ist es. Gültig ab Mai 2012.
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Liebe Grüße
Mattze

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  #16  
Alt 19.09.2013, 19:42
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Wobei es vielleicht sinnvoll sein könnte, trotz Binnen die komplette Seeprüfung zu machen. Zum einen hat man durch die Beantwortung der einfachen Basisfragen mehr Zeit für die theoretische Prüfung und zum anderen muss das MOB-Manöver in jedem Fall in der praktischen Prüfung gefahren werden, und dabei dürfte es wohl die meisten Ausfälle geben.

Gruß Udo
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  #17  
Alt 19.09.2013, 22:43
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Zitat:
Zitat von inselfan54 Beitrag anzeigen
Wobei es vielleicht sinnvoll sein könnte, trotz Binnen die komplette Seeprüfung zu machen. Zum einen hat man durch die Beantwortung der einfachen Basisfragen mehr Zeit für die theoretische Prüfung und zum anderen muss das MOB-Manöver in jedem Fall in der praktischen Prüfung gefahren werden, und dabei dürfte es wohl die meisten Ausfälle geben.

Gruß Udo
Naja das ist ja ansichtsache.
Wieviel Zeit mehr hat man durch die beantwortung von 7 fragen.

Das MOB manöver sollte immer sitzen. und auch öfter zumindest im Kopf durchgegangen werden. Das sollte bei der Prüfung eigentlich das kleinste problem sein. (ich habs auch schon anders erlebt.)
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  #18  
Alt 20.09.2013, 12:33
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Zitat:
Zitat von inselfan54 Beitrag anzeigen
Wobei es vielleicht sinnvoll sein könnte, trotz Binnen die komplette Seeprüfung zu machen. Zum einen hat man durch die Beantwortung der einfachen Basisfragen mehr Zeit für die theoretische Prüfung
Wie schon geschrieben hatten bei uns in der Prüfung alle die gleiche Zeit zur Verfügung.. welche zudem noch großzügig bemessen war.
Wem diese Zeit nicht ausreicht, hat grundsätzlich ein Problem, meine ich jedenfalls.

Zitat:
und zum anderen muss das MOB-Manöver in jedem Fall in der praktischen Prüfung gefahren werden, und dabei dürfte es wohl die meisten Ausfälle geben.
Naja, bei der Prüfung wo ich zugegen war, gab es die meisten Probleme beim Fahren nach Kurs.
Es waren über 70 Leute zur Prüfung und es ist ein erheblicher Teil davon durchgefallen. Viele davon weil sie bei Kurswechseln zuerst in die falsche Richtung lenkten.
Es wurden zudem sämtliche Knoten abgefragt, wurde einer nicht richtig gesteckt -> durchgefallen.
Eine recht harte Gangart, wie ich finde.

Nett auch die Frage nach dem Kommando "Wenden auf engen Raum", nachdem der Prüfling die Wende begonnen hat: "Auf welchem Kurs müssen wir die Wende beendet haben ?" .. wer schaut schon vor der Wende auf den Kompass ?

Gruß, Jörg
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