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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 11.10.2013, 10:46
Benutzerbild von Beluroe
Beluroe Beluroe ist offline
Commander
 
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Standard Funkgerät an Bord

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

mir geht da eine Frage nicht mehr aus dem Kopf

neulich am Steg kam die Frage auf: darf ich ein Funkgerät an Bord haben, wenn ich nicht im Besitz eines UBI-Scheines bin?
ferner,darf ich es in Betrieb nehmen, Hörer abgebaut, also nur zum Mithören?

natürlich könnte ich in Koblenz anrufen, aber mich würde mal eure Meinung interessieren und ob sie auch so vielfältig und unterschiedlich ausfällt.

Bitte nicht zerlabern- nur ernstgemeinte Ansichten, besser noch fundierte.

Es grüßt euch

Bernhard
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The rest is silence.
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  #2  
Alt 11.10.2013, 10:49
Youk Youk ist offline
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Schlicht und ergreifend: NEIN!

Gruß
Peter
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Bootfahren ist die beste Methode schnell, viel Geld auszugeben Gruß Peter
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  #3  
Alt 11.10.2013, 10:54
Wellpaper Wellpaper ist offline
Captain
 
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442 Danke in 278 Beiträgen
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Mehr Antworten sind nicht nötig.
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Gruss Marco

PS: Mein Antisegler fährt mit Benzin, nicht mit "Danke!"
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  #4  
Alt 11.10.2013, 11:28
medo medo ist offline
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1.011 Danke in 552 Beiträgen
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Nachzulesen hier: https://www.elwis.de/Freizeitschifff...chSprFunkV.pdf
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  #5  
Alt 11.10.2013, 11:58
Youk Youk ist offline
Vice Admiral
 
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1.044 Danke in 513 Beiträgen
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<Spass an> Das wär´s dann! Thread kann geschlossen werden <Spass aus>
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  #6  
Alt 11.10.2013, 18:34
Benutzerbild von vestus
vestus vestus ist offline
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Zitat:
Zitat von Beluroe Beitrag anzeigen

neulich am Steg kam die Frage auf: darf ich ein Funkgerät an Bord haben, wenn ich nicht im Besitz eines UBI-Scheines bin?
ferner,darf ich es in Betrieb nehmen, Hörer abgebaut, also nur zum Mithören?
Zitat:
Zitat von Youk Beitrag anzeigen
Schlicht und ergreifend: NEIN!
Moin,

ich bin mal ganz keck und behaupte dass ein Funkgerät auch ohne UBI an Bord sein darf, das Inbetriebnehmen mit abgebauten Hörer allerdings verboten ist.

In der vielzitierten BinSchSprFunkV ist lediglich von "benutzen", "beaufsichtigen" und "bedienen" die Rede, sowohl in den Vorschriften als auch in dem nicht unwichtigen Teil der klärt was eine Ordnungswidrigkeit ist.

Woraus hier ein Mitführverbot, egal ob Festeinbau oder Handquake abgeleitet wird, ist mir schleierhaft.

See schaut es anders aus, aber das war hier nicht die Frage.

BTW: ich habe mein Handfunkgerät, natürlich mit vollen Batterien und ausgeschaltet, im Auto dabei. Mit wie vielen Jahren muss ich rechnen?
__________________
Gruss Vestus
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  #7  
Alt 11.10.2013, 18:44
Benutzerbild von GoldWing
GoldWing GoldWing ist offline
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Für alle die es wissen wollen:

http://www.fvt.wsv.de/handbuch/handbuch_2013_2.pdf
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Gruß Gerd

Der beste Beweis für Mißtrauen ist:
Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze.
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  #8  
Alt 11.10.2013, 19:05
Benutzerbild von lyrbi
lyrbi lyrbi ist offline
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221 Danke in 146 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
BTW: ich habe mein Handfunkgerät, natürlich mit vollen Batterien und ausgeschaltet, im Auto dabei. Mit wie vielen Jahren muss ich rechnen?
3 Punkte in Flensburg, min. 300 € da Straftat oder 10 Tagessätze= 10 Tage im sonnigen Plötzensee
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noch einen schönen Tag

Freddy

Mit Seemannsgarn lässt sich keine Hängematte knüpfen.
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  #9  
Alt 11.10.2013, 21:14
Benutzerbild von Schorek
Schorek Schorek ist offline
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[QUOTE=vestus;3270160]Moin,

ich bin mal ganz keck und behaupte dass ein Funkgerät auch ohne UBI an Bord sein darf, das Inbetriebnehmen mit abgebauten Hörer allerdings verboten ist.

In der vielzitierten BinSchSprFunkV ist lediglich von "benutzen", "beaufsichtigen" und "bedienen" die Rede, sowohl in den Vorschriften als auch in dem nicht unwichtigen Teil der klärt was eine Ordnungswidrigkeit ist.

Woraus hier ein Mitführverbot, egal ob Festeinbau oder Handquake abgeleitet wird, ist mir schleierhaft.

Hallo

Wenn ein Funkgerät an Bord ist, habe ich eine Funkbenutzungspflicht. Also muss es eingeschaltet sein.Und dann darf es nur bedient bzw. beaufsichtigt werden, von Personen die eine entsprechende Funklizenz besitzen. Daraus leitet sich ein Mitführverbot ab, wenn an Bord keine Person mit der entsprechenden Funklizenz ist.

LG Andreas
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  #10  
Alt 11.10.2013, 21:26
123 123 ist offline
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Nicht betriebsbereite Geräte darf jeder mitführen, für betriebsbereite wird die Lizenz benötigt. Als betriebsbereit gilt ein Gerät, wenn es ohne oder mit geringem Installationsaufwand in Betrieb genommen werden kann.
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  #11  
Alt 11.10.2013, 21:32
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GoldWing GoldWing ist offline
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Zitat:
Zitat von 123 Beitrag anzeigen
Als betriebsbereit gilt ein Gerät, wenn es ohne oder mit geringem Installationsaufwand in Betrieb genommen werden kann.
Also sollten wir nun darüber diskutieren ob Strom- und Antennekabel anschliessen ein geringer Installationsaufwand ist
__________________
Gruß Gerd

Der beste Beweis für Mißtrauen ist:
Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze.
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  #12  
Alt 11.10.2013, 21:34
123 123 ist offline
Admiral
 
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Zitat:
Zitat von GoldWing Beitrag anzeigen
Also sollten wir nun darüber diskutieren ob Strom- und Antennekabel anschliessen ein geringer Installationsaufwand ist
Ja, das wäre sicher so. Handfunkgeräte werden meines Wissens nach als betriebsbereit angesehen, wenn Batterien eingelegt sind.
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  #13  
Alt 11.10.2013, 21:42
atlas atlas ist offline
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Standard UBI Funkschein

Moin moin, so schwer ist doch die UBI Prüfung gar nicht. Sogar die Ausländer erwerben bei uns den Funkschein da zum Teil die Heimatfunk-
scheine nur 5 Jahre gelten. Nimm mal Deinen Mut mit und mache einfach den UBI Funkschein. Dann darfst Du legal eine Funkanlage für Deine Sicherheit an Bord haben.
Viele Grüße
Allzeit "Gute Fahrt"
Atlas / Rolf
Funkschein kostet komplett in Duisburg 300,-- €, Strafe für nicht angemeldete Funkgeräte bzw. ohne Funkschein ca. 2.000,-- €.
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  #14  
Alt 11.10.2013, 21:47
Benutzerbild von Schorek
Schorek Schorek ist offline
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Boot: Glastron 187 SL Futura
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Standard

Zitat:
Zitat von 123 Beitrag anzeigen
Ja, das wäre sicher so. Handfunkgeräte werden meines Wissens nach als betriebsbereit angesehen, wenn Batterien eingelegt sind.
Huhu...

Sind wir hier im Binnenschifferforum? Wer darf hier im Forum ein Handfunkgerät benutzen?

Bin mal sehr gespannt.

LG
Andreas
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  #15  
Alt 11.10.2013, 21:50
atlas atlas ist offline
Commander
 
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Boot: Fritz Behrens
277 Danke in 125 Beiträgen
Standard Handsprechfunkgerät

Hallo Andreas: Antwort: Keiner
Gruß
Atlas Rolf
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  #16  
Alt 11.10.2013, 21:51
Benutzerbild von vestus
vestus vestus ist offline
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Zitat:
Zitat von Schorek Beitrag anzeigen
Huhu...

Sind wir hier im Binnenschifferforum? Wer darf hier im Forum ein Handfunkgerät benutzen?

Bin mal sehr gespannt.

LG
Andreas
Ums benutzen geht es nicht. Die Frage ist: darf man es an Bord haben.
__________________
Gruss Vestus
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  #17  
Alt 11.10.2013, 21:56
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Schorek Schorek ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Ums benutzen geht es nicht. Die Frage ist: darf man es an Bord haben.
Hallo Vestus,

Warum sollte es an Bord sein, wenn es nicht genutzt wird?
Macht ja auch kein Sinn.

LG
Andreas
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  #18  
Alt 11.10.2013, 22:04
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vestus vestus ist offline
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Zitat:
Zitat von Schorek Beitrag anzeigen
Hallo Vestus,

Warum sollte es an Bord sein, wenn es nicht genutzt wird?
Macht ja auch kein Sinn.

LG
Andreas
Nach dem Sinn wurde nicht gefragt, sondern lediglich ob es erlaubt oder verboten ist.
__________________
Gruss Vestus
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  #19  
Alt 11.10.2013, 22:04
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Zitat:
Zitat von Schorek Beitrag anzeigen
Warum sollte es an Bord sein, wenn es nicht genutzt wird?
Z.B., um es im Notfall zu benutzen.
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  #20  
Alt 11.10.2013, 22:14
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Schorek Schorek ist offline
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[QUOTE=123;3270434]Z.B., um es im Notfall zu benutzen.[/

Bei einer Routineüberprüfung durch die Wasserschutzpolizei wird das Argument nicht greifen. Es nicht erlaubt, auf Kleinfahrzeugen ein Handfunkgerät zu benutzen. Ein Handfunkgerät muss auch angemeldet werden. Und es wird auf das entsprechende Schiff angemeldet. Ist es nicht angemeldet, gibt es es noch mehr Ärger. Himmel...ganz heißes Ding.

LG
Andreas

Geändert von Schorek (11.10.2013 um 22:15 Uhr) Grund: Name falsch ;-)
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  #21  
Alt 11.10.2013, 22:18
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Zitat:
Zitat von Schorek Beitrag anzeigen
Himmel...ganz heißes Ding.
Die Frage ist eigentlich nur: Ist es betriebsbereit oder nicht?
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  #22  
Alt 11.10.2013, 22:19
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Schorek Schorek ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Nach dem Sinn wurde nicht gefragt, sondern lediglich ob es erlaubt oder verboten ist.
Liegt im Ermessen der Wasserschutzpolizei.
Für mich verboten.

LG
Andreas
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  #23  
Alt 11.10.2013, 22:56
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vestus vestus ist offline
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Zitat:
Zitat von 123 Beitrag anzeigen
Die Frage ist eigentlich nur: Ist es betriebsbereit oder nicht?
Auch das ist nicht entscheidend. Frage ist in Betrieb genommen oder nicht.

Zitat:
Zitat von Schorek Beitrag anzeigen
Liegt im Ermessen der Wasserschutzpolizei.
Für mich verboten.
Bullshit, die Entenschützer haben den BVKatBin-See heranzuziehen. Und da steht nichts drin.
__________________
Gruss Vestus
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  #24  
Alt 11.10.2013, 23:13
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Schorek Schorek ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Auch das ist nicht entscheidend. Frage ist in Betrieb genommen oder nicht.



Bullshit, die Entenschützer haben den BVKatBin-See heranzuziehen. Und da steht nichts drin.
Jo. Wuppertal?
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  #25  
Alt 11.10.2013, 23:52
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YoungStar YoungStar ist offline
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Beiträge: 549
Boot: Glastron Laraya "Bazinga!"
1.061 Danke in 419 Beiträgen
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Während ich mir so den ersten Beitrag durchlese, denke ich noch: NEIN.

ABER:

Wir haben in unserem Revier eine Seltenheit.

Fahre ich von meinem Verein kommend nach Steuerbord, bleibe ich auf einer Seeschifffahrtsstraße.
Fahre ich jedoch nach Backbord, bin ich nach kurzer Zeit auf einer Binnenschifffahrtsstraße.

Ich bin im besitzt des SRC, jedoch nicht des UBI.

Was mache ich denn dann?
Ich kann ja nicht jedes Mal die Gurke abbauen.
__________________
Gruß Markus
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