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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 28.10.2013, 14:39
Sascha H. Sascha H. ist offline
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Standard Nach Unfall will Versicherung nur Reparatur übernehmen aber kein Geld auszahlen …

Hatte vorletzte Woche einen Auffahrunfall mit'm Auto, mir ist einer hinten rein gerauscht.

Beschädigung: abnehmbare Original BMW Anhängerkupplung kaputt.
Reparatur-Kostenvoranschlag über 600 Euro.

Wollte mir den Schaden auszahlen lassen, gegnerische Versicherung meint, es werde bei der AHK nur die Reparatur in der Fachwerkstatt bezahlt, kein Geld an mich ausbezahlt.

Ist das rechtens?

Eine Verkehrs-Rechtsschutz habe ich, bin nur nicht der Typ der wegen jedem Fliegenschiss zum Anwalt rennt.

Hat jemand Erfahrung mit so einem Fall?

Würde nochmals einen Schrieb aufsetzen, dass sie mir das Geld auszahlen sollen, ansonsten kommen noch Anwaltskosten auf sie zu …

Geht sowas im Normalfall durch?

Würde eine gebrauchte AHK montieren, ein BMW-Gebrauchtteiledealer hier in der Nähe hätte eine übrig.
Will den Wagen nicht mehr all zu lange fahren, deshalb nicht so viel Geld drin versenken.

Grüße Sascha
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  #2  
Alt 28.10.2013, 14:51
Benutzerbild von racer1234
racer1234 racer1234 ist offline
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Du kannst dir den Schaden selbstverständlich auszahlen lassen. Das ist dann die sogenannte "fiktive Abrechnung".
Sollte die VS weiter Probleme machen dann ab zum Anwalt.
Hast du den Schaden genau prüfen lassen?
Ist der Stoßfänger in Ordnung? Keine Kratzer oder Druckstellen?
Du kannst auch einen Gutachter deiner Wahl mit der Schadenermittlung beauftragen, sobald der Schaden über der Bagatellschadengrenze von 750€ Netto liegt. Die Kosten muß dann auch die VS übernemen.
Ansonsten sollte ein Kostenvoranschlag vom BMW-Händler zur Regulierung reichen.
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  #3  
Alt 28.10.2013, 14:58
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Einzig die MWSt wird ohne Rechnung nicht ausgezahlt.

Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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  #4  
Alt 28.10.2013, 15:08
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racer1234 racer1234 ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Einzig die MWSt wird ohne Rechnung nicht ausgezahlt.

Gruß Lutz
ja, das ist auch richtig.
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  #5  
Alt 28.10.2013, 15:10
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Tobheil Tobheil ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Einzig die MWSt wird ohne Rechnung nicht ausgezahlt.

Gruß Lutz
Und eventuelle Stundensätze der Vertragswerkstatt auf ortsübliche gekürzt, aber die Wahl zwischen fiktiv und Reparaturabrechnung hast Du immer.
Wie schon empfohlen nimm RA zu Hilfe. Da brauchst Du im Normalfall auch nicht Deine Rechtsschutz, das übernimmt dann die gegnerische Haftpflicht.
Viel Erfolg
Tobias
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  #6  
Alt 28.10.2013, 15:24
ferenc ferenc ist offline
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Hallo Sascha,

ich kann mir nicht vorstellen das ausgerechnet nur die Hängerkupplung kaputt ist.

Normalerweise sind andere Punkte in Mitleidenschaft gezogen.

Insbesondere die Punkte an denen die Kupplung fixiert wurde sind zu prüfen.

Um die Anhängerkupplung zu beschädigen sind massive Kräfte zu vermuten. Ich würde mir auch mal die Aufhängung des Stoßfängers ansehen.

Im Zweifelsfall würde ich das machen lassen und Mietwagen in Anspruch nehmen.
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  #7  
Alt 28.10.2013, 15:28
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YoungStar YoungStar ist offline
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Was mich viel mehr interessieren würde, hat sich ein Gutachter deinen Wagen angeschaut?
Meine Eltern hatten auch mal einen ähnlichen Unfall.
Karre verzogen wegen der AHK, Schaden weit über 5000 Taler !
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Gruß Markus
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  #8  
Alt 28.10.2013, 15:38
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Kuseng Kuseng ist offline
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Zitat:
Zitat von ferenc Beitrag anzeigen
Hallo Sascha,

ich kann mir nicht vorstellen das ausgerechnet nur die Hängerkupplung kaputt ist.

Normalerweise sind andere Punkte in Mitleidenschaft gezogen.

Insbesondere die Punkte an denen die Kupplung fixiert wurde sind zu prüfen.

Um die Anhängerkupplung zu beschädigen sind massive Kräfte zu vermuten. Ich würde mir auch mal die Aufhängung des Stoßfängers ansehen.

Im Zweifelsfall würde ich das machen lassen und Mietwagen in Anspruch nehmen.
Das ist korrekt, auf jeden Fall zum Händler und Kostenvoranschlag einholen. Wenn der Schaden über 750,- € ist Gutachter und RA hinzuziehen. Muss alles von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden.
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  #9  
Alt 28.10.2013, 16:33
dutschmann dutschmann ist offline
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Zitat:
Zitat von racer1234 Beitrag anzeigen
Du kannst dir den Schaden selbstverständlich auszahlen lassen.
Falsch.

Sascha schau genau in Deine Vertragsbedingungen. Es könnte sein , das Du einen Vertrag hast , wo Dir eine Vertragswerkstatt vorgeschrieben wird.
Es gibt Versicherungen die mit Werkstätten Verträge ausgehandelt haben. Bei sog. direkt Versicherungen könnte dies durchaus der Fall sein.

Die Zusammenarbeit findet im allgemeinen mit gutsituierten Vertragswerkstätten und nicht an Hinterhofwerkstätten statt.

lg Jörg

Alles halt, muß mich verbessern.Ich überlas , dass du nicht Schuld bist und Dir die gegenerische Vers. diese Auflage stellt.
Das ist natürlich Quatsch.
Dir wurde ein Schaden zugefügt. Ein anerkannter Gutachter Deiner wahl stellt die höhe des Schadens fest. Versicherung muß bezahlen.
Du entscheidest ob Du reparieren läßt oder mit der kaputten Karre weiterfährst.
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  #10  
Alt 28.10.2013, 16:41
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Standard

600 Euro Schaden an der Anhängerkupplung ??
Wie soll das gehen, ohne dass die Befestigungspunkte in Mitleidenschaft gezogen sind??

Einen neuen Haken vom Schrott holen, irgendwie anbinden, weil man ja die Karre sowieso
nicht mehr so lang fahren möchte... und der nächste Besitzer weiß nix davon und fordert
den Haken bis zu den zugelassenen Werten und legt sich auf'n Arsch...

Keine gute Lösung
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Akki

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  #11  
Alt 28.10.2013, 16:42
dutschmann dutschmann ist offline
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Zitat:
Zitat von racer1234 Beitrag anzeigen
Du kannst dir den Schaden selbstverständlich auszahlen lassen. Das ist dann die sogenannte "fiktive Abrechnung".
Sollte die VS weiter Probleme machen dann ab zum Anwalt.
Hast du den Schaden genau prüfen lassen?
Ist der Stoßfänger in Ordnung? Keine Kratzer oder Druckstellen?
Du kannst auch einen Gutachter deiner Wahl mit der Schadenermittlung beauftragen, sobald der Schaden über der Bagatellschadengrenze von 750€ Netto liegt. Die Kosten muß dann auch die VS übernemen.
Ansonsten sollte ein Kostenvoranschlag vom BMW-Händler zur Regulierung reichen.
Ich kann doch immer einen Gutachter hinzuziehen. Könnte Ich beurteilen das der Schaden über 750 Euro liegt, wäre Ich ja selbst ein Gutachter.

lg Jörg
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  #12  
Alt 28.10.2013, 16:59
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Also bei solch einem SChaden würde ich immer einen Futachter hinzuziehen.

Die Anhängerkupllung ist direkt am Fahrzeugrahmen angebracht und oft ist bei einem Heckaufprall mit Anhängerkupplung der Rahmen verzogen.

Ich hatte mal einen Frontalunfall (mir eine Ein an der Ampel die Vorfahrt genommen).

Erstes Gutachten 9500 DM Schaden (Kadett E)
NAch den ersten demontagen der Verkleidungen kam das NAchtragsgutachten mit 12500 (also nochmal 3000 über dem ersten) DM Schaden.

Da der Gutachter vom TÜV war wurde die Reparatur anstandslos von der Versicherung bezahlt.
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  #13  
Alt 28.10.2013, 17:12
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
600 Euro Schaden an der Anhängerkupplung ??
Wie soll das gehen, ohne dass die Befestigungspunkte in Mitleidenschaft gezogen sind??

Einen neuen Haken vom Schrott holen, irgendwie anbinden, weil man ja die Karre sowieso
nicht mehr so lang fahren möchte... und der nächste Besitzer weiß nix davon und fordert
den Haken bis zu den zugelassenen Werten und legt sich auf'n Arsch...

Keine gute Lösung
So wie Akki schon schreibt ... was kann denn an einer AHK für 600€ kaputt gehen ?? Verbiegen wird sie sich ja nicht ... und wenn, dann sind bestimmt auch die Befestigungspunkte in Mitleidenschaft gezogen worden ..Wenn das Auto verkauft werden sollte ... solltest du dir auch darüber im klaren sein, was passieren kann, wenn der Käufer einen Unfall wegen der AHK baut ...
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Gruß Michael

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  #14  
Alt 28.10.2013, 17:16
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Zitat:
Zitat von dutschmann Beitrag anzeigen
Ich kann doch immer einen Gutachter hinzuziehen. Könnte Ich beurteilen das der Schaden über 750 Euro liegt, wäre Ich ja selbst ein Gutachter.

lg Jörg
Hast aber schon mal was von einer Schadenminderungspflicht gehört

Ein Kostenvoranschlag tut´s bei Kleinschäden auch nach Absprache
mit den meisten Versicherern

Fazit an Sascha: Lass das von einem Fachmann begutachten (Werkstatt oder nach Absprache Gutachter)

Gruss
Frank
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Geändert von Frank033 (28.10.2013 um 17:25 Uhr)
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  #15  
Alt 28.10.2013, 17:19
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Hatte es mal vor etlichen Jahren bei einem Skorpio .. ditscher auf die AHK und Stoßstange angerissen .. Nach dem KVA war der Wagen fast Tot ( 3 Jahre alt ) der Kofferraum Boden war "wellig", AHK aufnahmen verzogen usw usw .. ok .. mag am schlechten Ford liegen .. aber es war erschreckend als ich es mir mit dem Werkstattmeister angesehen hatte .. gefahren ist er wie immer .. auch bei hoher Geschwindigkeit .. aber wohl war mir da nicht mehr mit ..
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By Karsten
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  #16  
Alt 28.10.2013, 17:23
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Libertad Libertad ist offline
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Zitat:
Zitat von Frank033 Beitrag anzeigen
Hast aber schon mal was von einer Schadenminderungspflicht gehört

Ein Kostenvoranschlag tut´s bei Kleinschäden auch nach Absprache
mit den meisten Versicherern

Gruss
Frank
Da muß der Versicherer aber auch wollen! Wenn der sich stur stellt, dann gehts eben nur mit Gutachter und Anwalt. Nur blöd, daß diese Umwege von allen Versicherten über die Prämien mitbezahlt werden müssen.
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Gruß
Ewald
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  #17  
Alt 28.10.2013, 17:33
Sascha H. Sascha H. ist offline
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Dank euch allen!

An der Anhängerkupplung selber ist eigentlich kein Schaden zu sehen.
Bloß: es ist eigentlich eine abnehmbare AHK, nun ist sie starr
Sie lässt sich nicht mehr rausnehmen, will es auch gar nicht weiter mit Hammer oder ähnlich schwerem Werkzeug, etc. probieren, muss demnächst nochmals einen Anhänger ziehen.
Früher ging sie Problemlos von Hand rein und raus und ließ sich immer sauber verriegeln, nun geht nichts mehr.
Die Kosten im Voranschlag belaufen sich auf einen neuen AHK-Träger + abnehmbaren Kugelkopf + Montage.

Den Kostenvoranschlag hab ich beim Karosseriebauer meines Vertrauens machen lassen, bei Unfallschäden wissen die meist eher worauf es ankommt, da sie sich dauernd mit Blech beschäftigen, wobei die Jungs in der BMW-Werkstatt nur noch Laptop-Menschen und Teiletauscher sind, ohne sich wirklich damit auszukennen. So zumindest meine Meinung.

Er ist mir nicht besonders schnell hinten drauf gefahren, war Abends im Berufsverkehr, ich stand bereits an einer roten Ampel. Ich vermute mal, er hat auf's Handy geschaut, o.ä. und dabei auch gebremst, aber nicht stark genug. Er hat ein kleines Loch in seiner vorderen Stoßstange, mehr war auf den ersten Blick nicht zu sehen.

Nach mir wird das Auto wohl keiner mehr fahren, hat dafür zu viele KM.
Solange er noch fährt bleibt er, aber wenn was Größeres an Schaden/Reparaturen auf mich zu kommt, lohnt es sich nicht mehr … deshalb will ich auch nicht mehr viel Geld darin versenken.

Wenn ich den Tenor jetzt richtig verstanden habe, dann nochmals die Versicherung an Ihre Pflichten erinnern, ansonsten eben den nächsten Schritt mit juristischer Hilfe …

Oder?

Grüße Sascha
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  #18  
Alt 28.10.2013, 17:44
Coaster 430 Coaster 430 ist offline
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Hatte den gleichen Unfall mit meinen Cross Polo: mir ist hinten einer auf die AHK gefahren.
Urteil vom Gutachter: da ein Sicherheitsrelevantes Anbauteil --> komplett neu.
Kosten 1500,00 Euronen

Und es war nix zu sehen ob was defekt war. War mir aber egal: der "Gegener" hat`s bezahlt
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Grüße
Andreas


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  #19  
Alt 28.10.2013, 17:45
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Zitat:
Zitat von Sascha H. Beitrag anzeigen
Dank euch allen!

An der Anhängerkupplung selber ist eigentlich kein Schaden zu sehen.
Bloß: es ist eigentlich eine abnehmbare AHK, nun ist sie starr
Sie lässt sich nicht mehr rausnehmen, will es auch gar nicht weiter mit Hammer oder ähnlich schwerem Werkzeug, etc. probieren, muss demnächst nochmals einen Anhänger ziehen.
Früher ging sie Problemlos von Hand rein und raus und ließ sich immer sauber verriegeln, nun geht nichts mehr.
Die Kosten im Voranschlag belaufen sich auf einen neuen AHK-Träger + abnehmbaren Kugelkopf + Montage.

Den Kostenvoranschlag hab ich beim Karosseriebauer meines Vertrauens machen lassen, bei Unfallschäden wissen die meist eher worauf es ankommt, da sie sich dauernd mit Blech beschäftigen, wobei die Jungs in der BMW-Werkstatt nur noch Laptop-Menschen und Teiletauscher sind, ohne sich wirklich damit auszukennen. So zumindest meine Meinung.

Er ist mir nicht besonders schnell hinten drauf gefahren, war Abends im Berufsverkehr, ich stand bereits an einer roten Ampel. Ich vermute mal, er hat auf's Handy geschaut, o.ä. und dabei auch gebremst, aber nicht stark genug. Er hat ein kleines Loch in seiner vorderen Stoßstange, mehr war auf den ersten Blick nicht zu sehen.

Nach mir wird das Auto wohl keiner mehr fahren, hat dafür zu viele KM.
Solange er noch fährt bleibt er, aber wenn was Größeres an Schaden/Reparaturen auf mich zu kommt, lohnt es sich nicht mehr … deshalb will ich auch nicht mehr viel Geld darin versenken.

Wenn ich den Tenor jetzt richtig verstanden habe, dann nochmals die Versicherung an Ihre Pflichten erinnern, ansonsten eben den nächsten Schritt mit juristischer Hilfe …

Oder?

Grüße Sascha
dazu kann ich dir noch schildern was meinem Arbeitskollegen passiert ist.

Ulraub in Spanien mit Trailer
im Ist ein Spanisches Auto hinten drauf gefahren.
Lichtleiste defekt und Einschibstangen leicht verbogen.

Da er sich nicht mit den Spanischen VErsicherungen rumärgern wollte hat er dem Unfallgegener 200€ abgenommen und die Sache auf sich beruhen lassen.
Am urlaubsort wollte er den Trailer abhängen. Dabei hat er erst gemerkt, dass die Komplette ANhängerkupplung mit samt Aufhängung verzogen war.

Zuhause in der Werkstatt Schaden 2500€
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  #20  
Alt 28.10.2013, 17:50
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Sascha H. Beitrag anzeigen
(..)
An der Anhängerkupplung selber ist eigentlich kein Schaden zu sehen.
Bloß: es ist eigentlich eine abnehmbare AHK, nun ist sie starr
Sie lässt sich nicht mehr rausnehmen, will es auch gar nicht weiter mit Hammer oder ähnlich schwerem Werkzeug, etc. probieren, muss demnächst nochmals einen Anhänger ziehen.
Früher ging sie Problemlos von Hand rein und raus und ließ sich immer sauber verriegeln, nun geht nichts mehr.
(..)

Könnte sein, dass der Kugelkopf später doch wieder ganz leicht rausgeht.....








.... wenn der Anhänger dran hängt.
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Beste Grüße

John
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  #21  
Alt 28.10.2013, 17:51
ferenc ferenc ist offline
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Zitat:
Zitat von Sascha H. Beitrag anzeigen
Dank euch allen!

An der Anhängerkupplung selber ist eigentlich kein Schaden zu sehen.
Bloß: es ist eigentlich eine abnehmbare AHK, nun ist sie starr
Sie lässt sich nicht mehr rausnehmen, will es auch gar nicht weiter mit Hammer oder ähnlich schwerem Werkzeug, etc. probieren, muss demnächst nochmals einen Anhänger ziehen.
Sascha du hast zwar keine Ahnung welchen Schaden deine Kupplung hat und gehst dem auch nicht auf den Grund, da du noch einen Hänger damit ziehen möchtest?

Sollte dabei etwas passieren, sollte man dir den Führerschein weg nehmen
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  #22  
Alt 28.10.2013, 18:13
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Tobheil Tobheil ist offline
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Zitat:
Zitat von dutschmann Beitrag anzeigen
Falsch.

Sascha schau genau in Deine Vertragsbedingungen. Es könnte sein , das Du einen Vertrag hast , wo Dir eine Vertragswerkstatt vorgeschrieben wird.
Es gibt Versicherungen die mit Werkstätten Verträge ausgehandelt haben. Bei sog. direkt Versicherungen könnte dies durchaus der Fall sein.

Die Zusammenarbeit findet im allgemeinen mit gutsituierten Vertragswerkstätten und nicht an Hinterhofwerkstätten statt.

lg Jörg

Alles halt, muß mich verbessern.Ich überlas , dass du nicht Schuld bist und Dir die gegenerische Vers. diese Auflage stellt.
Das ist natürlich Quatsch.
Dir wurde ein Schaden zugefügt. Ein anerkannter Gutachter Deiner wahl stellt die höhe des Schadens fest. Versicherung muß bezahlen.
Du entscheidest ob Du reparieren läßt oder mit der kaputten Karre weiterfährst.
Das man keine Wähl der Werkstatt hat gilt NUR bei kaskoschäden. Bei haftpflichtschaden gilt immer freie Werkstattwahl auch wenn die Versicherungen das gerne anders darstellen.

Außerdem ist es immer ratsam einen Gutachter hinzuzuziehen auch wegen Beweissicherung etc...
Das mit der Grenze zum Bagatellschaden ist nicht so einfach, wie soll der Halter als Kfz Laie denn die Höhe des Schadens abschätzen können
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  #23  
Alt 28.10.2013, 18:24
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Zitat:
Zitat von Tobheil Beitrag anzeigen
Das mit der Grenze zum Bagatellschaden ist nicht so einfach, wie soll der Halter als Kfz Laie denn die Höhe des Schadens abschätzen können
Da es sich um eine "Original BMW" AHV handelt, denke ich es geht um einen BMW.
da bist ganz schnell über der Bagatellgrenze!!!!!
Ich weiss nicht um welchen bayern es genau geht, aber ...wurden die hinteren Pralldämpfer kontrollert?????

Nummer "2"

und die dazugehörigen Schrauben???
Wie sieht der Träger aus (Nummer "1)

Stoßstange Lackierbedürftig/gebrochen???

da bist ganz schnell im 4stelligen bereich!!!!!!

btw...
AHV runter, oder komplett neu, oder zumindest befestigungspunkte kontrollieren LASSEN/Schrauben erneuern, oder nicht mehr verwenden!!!!!
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  #24  
Alt 28.10.2013, 18:33
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Zitat:
Zitat von Sascha H. Beitrag anzeigen
D
Bloß: es ist eigentlich eine abnehmbare AHK, nun ist sie starr
Sie lässt sich nicht mehr rausnehmen, ...
Tja, hättest du keine OWI begangen, wäre jetzt zumindest die Kupplung noch heile
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Akki

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  #25  
Alt 28.10.2013, 18:37
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Theoretisch bekommst du noch ne Teilschuld
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