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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Ich habe geerbt!
Aber nur weil Ehefrau und Geschwister das Erbe ausgeschlagen haben !
Ist das ein gutes oder eher schlechtes Zeichen .
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Viele Grüße Dieter |
#2
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Das wird schon seine Gründe haben.
mfg tobias
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kann ja nicht nur Arbeiten
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#3
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Moin,
bei Annahme nimmst Du Aktiva und Passiva an, demnach übernimmst Du alle Vermögenswerte aber auch alle Verbindlichkeiten Wenn Du die Verbindlichkeiten nicht kennst würde ich Dir nicht Empfehlen das Erbe anzunehmen So wie Tobias schon schrieb hat es ja seine Gründe das selbst die Ehefrau das Erbe ablehnt. Gruß Stephan
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#4
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Zitat:
Bitte nicht ernstnehmen
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#5
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No Risk no Fun.
Erbe annehmen. Vielleicht hat der Verstorbene Geldquellen , von denen seine "treue" Ehefrau nichts wußte lg Jörg |
#6
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Du hast doch 4 Wochen Zeit um das Erbe zu prüfen erst dann mußt du dich entscheiden. Wobei das schon etwas merkwürdig ist wenn das alle Ausschlagen.
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Gruß und Ahoi Martin
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#7
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Eben.
Ersteinmal eine Bestandsaufnahme zum Stichtag Todestag in Form einer Bilanz machen (lassen), dann weitersehen. Nur, wenn angenommen wird, dann auch mit allen Konsequenzen. Nur die Rosinen gibt es nicht. |
#8
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Ich bin da inzwischen auch vorsichtig. Ich würde das Testament auch genau prüfen lassen, ältere Leute benutzen zb wohl gerne den Begriff Vorerbe ohne zu wissen was es bedeutet, ich hatte da mal ein interessantes Gespräch mit nem StB , das ist ein Riesen Gebiet das Erben....
Viel Erfolg Tobias |
#9
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Zitat:
Dass das sehr wohl wichtige Gründe sein können wurde ja bereits geschrieben.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#10
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Mein Onkel war zeitlebens ein Flaschenkind, ich denke ich werde mich den direkten Erben anschließen .
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Viele Grüße Dieter |
#11
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Na, ich denke der Notar wird dir die "Bedingungen" erst mal vorlesen...
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Niemals mit den Händen in den Taschen auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt! |
#12
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Hast Du vom Nachlassgericht bescheid bekommen?
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#13
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Zitat:
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#14
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Zitat:
Das würde ich gerne erfahren alles Erbe..... Und man muss die genauen Bedingungen und Konsequenzen kennen... |
#15
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Zitat:
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Gruß Klaus Rotwein sieht man(n) nicht bei der Blutprobe.
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#16
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Nur als Hinweiß, die Erschaft muß notariell ausgeschlagen werden.
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Gruß Albert
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#17
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Man kann sich auch beim Amtsgericht eine Rechtsberatung einholen.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#18
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Ganz wichtig:
§ 1943 BGB Annahme und Ausschlagung der Erbschaft: Der Erbe kann die Erbschaft nicht mehr ausschlagen, wenn er sie angenommen hat oder wenn die für die Ausschlagung vorgeschriebene Frist versrichen ist; mit dem Ablauf der Frist gilt die Erbschaft als angenommen. § 1944 Ausschlagungsfrist (1) Die Ausschlagung kann nur binnen 6 Wochen erfolgen. ff § 1945 BGB Form der Ausschlagungs (1) Die Ausschlagung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht; die Erklärung ist zur Niederschrift des Nachlassgerichts oder in öffentlich beglaubigter Form abzugeben. ff Also wichtig die Fristen einhalten ansonsten Erbst Du automatisch alles Gruß Stephan
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#19
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Zitat:
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Gruß Albert |
#20
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Ich will nix erben-denn zum erben müsste einer sterben
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#21
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....es ist einer gestorben
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Gruß,Matze |
#22
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Zitat:
Schon mal in Keller geschaut was da noch an Pfand ist? .....könnte sich ja vielleicht lohnen
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Gruß Peter Hymer 675 SL Bestline, ZAR 61, 150PS Yammi |
#23
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Zitat:
Und wenn wir einmal dabei sind. Hast Du Kinder? Dann mußt Du als Vormund für jedes Deiner Kinder auch das Erbe ablehnen. Gebühren fallen auch an. |
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