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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 17.12.2013, 18:33
stefan_ha stefan_ha ist offline
Ensign
 
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Standard Boot auf Trailer parken

Hallo Freunde,
aus bestimmten Gründen müsste ich ggf. kurzfristig mein Boot auf einem 3,5t Trailer auf der Straße parken. Die gekennzeichneten Parkflächen befinden sich in einem (Wohn-/Gewerbe-)Mischgebiet.
Hat jemand Kenntnis, ob das einfach so gehandhabt werden kann? Muss ggf. (wie im reinen Wohngebiet wohl üblich) alle 2 Wochen "umgeparkt" werden?
VG aus Mainz,
Stefan
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  #2  
Alt 17.12.2013, 18:45
Benutzerbild von YoungStar
YoungStar YoungStar ist offline
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Standard

Soweit mir bekannt, muss der Trailer angemeldet sein. Wer angemeldet ist, darf am Straßenverkehr teilnehmen.




Persönliche Anmerkung: Ich würde im Leben nicht mein Boot "Diebstahlfertig" irgendwo abstellen.
__________________
Gruß Markus
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  #3  
Alt 17.12.2013, 18:52
Benutzerbild von floka.floka
floka.floka floka.floka ist offline
Admiral
 
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Umparken, immer Sinne ich fahre mal ein paar Meter nach Vorne, reicht nicht aus.
Aber prinzipiell hast Du wahr.

Von unterwegs gesendet.
__________________
Grüße Richard
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  #4  
Alt 17.12.2013, 18:58
Benutzerbild von Jürschen
Jürschen Jürschen ist offline
Ensign
 
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Boot: Sea Ray Seville 18 Füße CB (wech), Superpuck V300 (wech)
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Vorredner haben recht! Aber denk dran: bei grünem Kennzeichen, oder wenn Dein Boot nicht versichert ist guckst Du in die Röhre wenn einer dranschraddelt.

Jürgen
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  #5  
Alt 17.12.2013, 19:05
Neutral Neutral ist offline
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Standard

.
Der Anhänger mit grünem Kennzeichen ist nur versichert, wenn er mit dem Zugfahrzeug verbunden ist.

Steht der Anhänger/ Trailer frei- besteht kein Versicherungsschutz.
.
__________________
Schöne Grüsse !
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  #6  
Alt 17.12.2013, 19:09
Benutzerbild von YoungStar
YoungStar YoungStar ist offline
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Boot: Glastron Laraya "Bazinga!"
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Zitat:
Zitat von Neutral Beitrag anzeigen
.

Steht der Anhänger/ Trailer frei- besteht kein Versicherungsschutz.
.
Es sei denn, er ist über deine Bootsversicherung mitversichert.
__________________
Gruß Markus
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  #7  
Alt 17.12.2013, 19:31
horstj horstj ist offline
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Das kommt auf die Gegend an: in Westfalen hat jeder 2 Anhänger, einen gibts mit 18 und einen kauft Mann sich später selbst. Daher stehen die hier, bis die Kehrmaschine den Rost zusammenfegt. In anderen Städten gibts da andere Traditionen. STVO gibts auch noch, aber das ist was anderes.

Grünes Kennzeichen heißt keine gesetzliche Versicherungspflicht. Aber dennoch kann man den Trailer versichern. Meist sogar sehr günstig.
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  #8  
Alt 17.12.2013, 19:44
Hobie Hobie ist offline
Captain
 
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Zitat:
Zitat von Jürschen Beitrag anzeigen
Vorredner haben recht! Aber denk dran: bei grünem Kennzeichen, oder wenn Dein Boot nicht versichert ist guckst Du in die Röhre wenn einer dranschraddelt.

Jürgen
Zitat:
Zitat von Neutral Beitrag anzeigen
.
Der Anhänger mit grünem Kennzeichen ist nur versichert, wenn er mit dem Zugfahrzeug verbunden ist.

Steht der Anhänger/ Trailer frei- besteht kein Versicherungsschutz.
.

Wovon sprecht Ihr??

Geändert von Hobie (17.12.2013 um 19:54 Uhr)
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  #9  
Alt 17.12.2013, 21:23
strikemike strikemike ist offline
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Hallo Stefan,

Kommt wohl auf die Gegend an. Bei uns fährt nur alle paar Monate das Ordnungsamt vorbei und schaut nach frei stehenden Hängern.

Grüße aus Laubenheim

Mike
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  #10  
Alt 17.12.2013, 21:52
Benutzerbild von Basti_1988
Basti_1988 Basti_1988 ist offline
Commander
 
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Hallo

Also ich würde es nicht machen.
Die Gefahr wäre mir zu Groß das das Boot geklaut würd.
Oder Sachen entwendet werden. Bsp. Sprit, Motor usw.

Hier in der Nähe von Berlin kann man nix unbeobachtet stehen lassen.

Mfg Basti
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  #11  
Alt 17.12.2013, 21:55
wilde1 wilde1 ist offline
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Du kommst doch aus Mainz...ruf mal bei Europe Marine an und frag, ob du gegen Entgelt den Trailer auf deren Freigelände abstellen darfst...
__________________
Gruß vom schönen Mittelrhein
Andre
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  #12  
Alt 17.12.2013, 22:07
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vestus vestus ist offline
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Zitat:
Zitat von Hobie Beitrag anzeigen
Wovon sprecht Ihr??
Oooch, da wird mal wieder Versicherungsfreiheit mit Steuerfreiheit verwechselt.

Um auf die Ausgangsfrage zurückzukommen: Hänger dürfen nicht länger als zwei Wochen geparkt werden.

StVO §12,3b

http://dejure.org/gesetze/StVO/12.html
__________________
Gruss Vestus
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  #13  
Alt 18.12.2013, 06:33
Benutzerbild von Sea Ray 18
Sea Ray 18 Sea Ray 18 ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Oooch, da wird mal wieder Versicherungsfreiheit mit Steuerfreiheit verwechselt.

Um auf die Ausgangsfrage zurückzukommen: Hänger dürfen nicht länger als zwei Wochen geparkt werden.

StVO §12,3b

http://dejure.org/gesetze/StVO/12.html
Vestus hat Recht

Unabhängig davon würde ich aber keinen Trailer mit einem Boot drauf für längere Zeit auf öffentlichen Straßen abstellen. Schon gar nicht in gewissen Regionen unseres Landes. So gut kannst Du den Trailer kaum sichern, dass er samt Boot nicht geklaut wird.

Mein Trailer und Boot sind Vollkasko versichert, sodaß ich im Falle eines Diebstahls wenigstens Geld von der Versicherung sehe (hoffe ich zumindestens), aber dass weiß man auch erst genau wenn der Schadensfall eingetreten ist.

Ich denke Du bist gut beraten wenn Du Dich - ggf. auch gegen Entgelt - um eine halbwegs sichere Unterstellmöglichkeit für Dein Boot umschaust.

Gruß
Alexander
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  #14  
Alt 18.12.2013, 09:57
Cheerstoni Cheerstoni ist offline
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moin,
Da habt ihrs ja eh noch etwas besser, bei uns in Österr. ist das Abstellen von Hängern auf öffentlichem Grund OHNE Zugfahrzeug grundsätzlich verboten.

Ist zwar etwas OT, aber vielleicht eine nützliche Info wenn ihr mal durch unsere Landen unterwegs seid

mfg, Toni
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  #15  
Alt 18.12.2013, 13:42
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Nautico Nautico ist offline
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[QUOTE=Basti_1988;3337497

Also ich würde es nicht machen.
Die Gefahr wäre mir zu Groß das das Boot geklaut würd.
Oder Sachen entwendet werden. Bsp. Sprit, Motor usw.

Mfg Basti[/QUOTE]

Nicht "nur" das, ich hätte da noch mehr Angst vor Vandalismus und/oder Graffiti.
Es laufen genug Bekloppte und Neider frei rum.
Gruß
Jörg
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  #16  
Alt 18.12.2013, 17:12
Benutzerbild von derausdemnorden
derausdemnorden derausdemnorden ist offline
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Zitat:
Zitat von Nautico Beitrag anzeigen
Nicht "nur" das, ich hätte da noch mehr Angst vor Vandalismus und/oder Graffiti.
Es laufen genug Bekloppte und Neider frei rum.
Gruß
Jörg

Richtig.
Letzten Sommer hate ein Freund sein Gepann für eine halbe Nacht am Straßenrand vor seiner Tür geparkt.
Tja, er ist dann mit einem Brandloch (Zigarette) in der Plane und der Liegefläche in den Urlaub gefahren
__________________
Und die √ allen Übels sind die 62


Gruß Henning
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  #17  
Alt 18.12.2013, 18:37
stefan_ha stefan_ha ist offline
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Vielen Dank für eure vielfältigen Infos.
Richtig wohl wäre es mir bei der Sache auch nicht. Ist auch nur für eine Übergangszeit gedacht.
VG aus Mainz, Stefan
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  #18  
Alt 18.12.2013, 18:40
Hobie Hobie ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Oooch, da wird mal wieder Versicherungsfreiheit mit Steuerfreiheit verwechselt.

Es ist shitegal, ob da was versichert oder versteuert ist.

Wer an irgendwas "dranschraddelt", hat für den angerichteten Schaden
gerade zu stehen, und wenn es auch "nur" der Gartenzaun ist!

Ciao,
Hobie
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  #19  
Alt 18.12.2013, 18:52
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Jürschen Jürschen ist offline
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Zitat:
Zitat von YoungStar Beitrag anzeigen
Es sei denn, er ist über deine Bootsversicherung mitversichert.
Auch das ist natürlich richtig. Was ich meinte war; wenn WEDER Hänger noch Boot (incl. Trailer wie oft so im Vertrag vereinbart) versichert sind gibt's gar nix im Schadenfall wenn das Anhängsel frei steht. Abgesehen davon, dass der Trailer ohne Zugfahrzeug eh nicht länger als 2 Wöchelchen (zumindest in D) im öffentlichen Verkehrsraum geparkt werden darf.

Weder Anhänger mit grünem Kennzeichen noch Boot MÜSSEN versichert sein. Hab ich jetzt Alles richtig?

Jürgen
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  #20  
Alt 18.12.2013, 19:00
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vestus vestus ist offline
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Zitat:
Zitat von Jürschen Beitrag anzeigen

Weder Anhänger mit grünem Kennzeichen noch Boot MÜSSEN versichert sein. Hab ich jetzt Alles richtig?

Jürgen
Jep, so passt es. Ob der Hänger ein grünes oder schwarzes Kennzeichen hat ist erstmal piepschnurzegal, entscheidend ist nur das es gestempelt ist, und dann darf der Hänger zwei Wochen am ruhenden Verkehr teilnehmen.
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Gruss Vestus
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  #21  
Alt 18.12.2013, 19:49
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hallo

ich hab mal was gehört das trailer mit mehr als 2 tonnen nur in industrie gebieten geparkt werden dürfen ???????
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  #22  
Alt 18.12.2013, 20:45
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Zitat:
Zitat von timo 72 Beitrag anzeigen
hallo

ich hab mal was gehört das trailer mit mehr als 2 tonnen nur in industrie gebieten geparkt werden dürfen ???????
Hören ist gut, lesen ist besser:

Das bezieht sich nur auf Hänger hinter einem KFZ > 7,5t.

StVo§12,3a(ff)

http://dejure.org/gesetze/StVO/12.html
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Gruss Vestus
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  #23  
Alt 18.12.2013, 21:18
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Jep, so passt es. Ob der Hänger ein grünes oder schwarzes Kennzeichen hat ist erstmal piepschnurzegal, entscheidend ist nur das es gestempelt ist, und dann darf der Hänger zwei Wochen am ruhenden Verkehr teilnehmen.
Und nach den 2 Wochen muss er ein neues Plätzchen im ruhenden Verkehr bekommen.

Noch wichtig zu wissen: Park-Warntafel nach § 17 (4) StVO nicht vergessen!

Gruß
Wilfried
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  #24  
Alt 18.12.2013, 22:14
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Zitat:
Zitat von wiwe27 Beitrag anzeigen

Noch wichtig zu wissen: Park-Warntafel nach § 17 (4) StVO nicht vergessen!
Mal kieken was noch so kommt.

(5) Wer zu Fuß geht und einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen an Holmen oder Handfahrzeuge mitführt, hat mindestens eine nach vorn und hinten gut sichtbare, nicht blendende Leuchte mit weißem Licht auf der linken Seite anzubringen oder zu tragen.

Ebenfalls http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_17.php
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Gruss Vestus
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  #25  
Alt 19.12.2013, 08:11
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Mal kieken was noch so kommt.

(5) Wer zu Fuß geht und einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen an Holmen oder Handfahrzeuge mitführt, hat mindestens eine nach vorn und hinten gut sichtbare, nicht blendende Leuchte mit weißem Licht auf der linken Seite anzubringen oder zu tragen.

Ebenfalls http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_17.php
Was hat das mit einem abgestellten Anhänger am Straßenrand zu tun?

Gruß
Wilfried
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