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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Neuen Hänger zulassen.. TÜV ?
Hab mir nen kleinen PKW Anhänger gegönnt der noch nie zugelassen war.
Er ist Bj 2011 und war ein Ausstellungsstück. Gekauft habe ich von privat. Nun bin ich nicht sicher wie das mit dem TÜV läuft Erhalte ich automatisch 3 Jahre TÜV weil das ein Neugerät ist ? Oder muss ich damit vor der Zulassung noch zum selbigen ? Papiere sind natürlich alle enthalten. Gibt bestimmt jemand hier der das weis. Danke schon im Voraus und Gruß (gutes Neues) Richi
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Relativ ist: wenn mir einer seine Nase in den Hintern steckt.....Dann haben beide eine Nase im Hintern ! Nur ich bin relativ besser dran |
#2
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Hallo Richi,
bei Neufahrzeugen erhälst Du von der Zulassungsstelle ohne HU Bericht eine gültige Plakette von zwei Jahren für einen Anhänger über 750kg ZGG. Unter oder bis 750kg ZGG drei (!) Jahre. Fahrzeuge der Klasse M, also PKW erhalten ebenfalls eine drei Jahres Plakette.
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Gruß Enno
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#3
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Hi Enno,
Super das ist ja doch eine Super Nachricht. Es ist ein ungebremster 750kg Hänger von Stema. Dann kann ich mich entspannt zur Zulassungsstelle schleichen und fertig. Danke dir und gutes neues noch Gruß Richi
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Relativ ist: wenn mir einer seine Nase in den Hintern steckt.....Dann haben beide eine Nase im Hintern ! Nur ich bin relativ besser dran
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#4
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Eine eventuelle Einschränkung gibt es aber noch.
Manche Zulassungsstellen verlangen bei Fahrzeugen, dessen Zulassung mehrere Jahre nach Baujahr erfolgt, trotzdem eine Hauptuntersuchung. Um sicher zu stellen, dass es keine Stand- oder Lagerungsschäden an dem Fahrzeug gibt. Bei ungebremsten Anhängern habe ich das, zumindest in unserem Zulassungsbezirk, allerdings noch nicht erlebt.
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Gruß Enno
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#5
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Wenn der Hänger Bj. 2011 ist und noch nie zugelassen war, dann wird er bei einer Erstzulassung jetzt in 2014 keine 2 Jahre TÜ bekommen.
Zumindest ist es mir so bei der Zulassung eines vergleichbaren Bootstrailers ergangen. Lösung: Hänger zum TÜ bringen, HU machen lassen und dann damit zur Zulassungsstelle, dann gibt es die "volle" Plakette. Ich würde zum Fall einfach mal vor Zulassung bei der örtlichen Zulassungsstelle anrufen, das ist besser, als sich nachher ärgern...
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Gruß Heinz,
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#6
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Hallo Heinz,
das ist leider nicht einheitlich geregelt. Auch Deine Regelung wird hier im ZK so nicht angewandt. Deshalb gebe ich Dir Recht, ein Anruf bei der Zulassungsbehörde macht Sinn!
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Gruß Enno |
#7
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Ja ein Anruf ist schnell erledigt.
Danke für den Tip ! Gruß Richi
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#8
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Das liegt an der Zulassungsstelle, ich bin wegen sowas auch mal von Pontius bis Pilatus gelaufen weil die mir das Motorrad nicht zulassen wollten. Es hatten sich zwischenzeitlich die Bestimmungen zum Schadstoffaustoss geändert. Andere Zulassungsstelle = alles gut ! Wenn du die Möglichkeit hast würde ich erstmal probieren ob die den Trailer ohne frische HU zulassen.
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Viele Grüße Dieter
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#9
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So isses, am Telefon heißt die Auskunft bestimmt, "lassen Sie vorher lieber eine HU machen - in Ihrem eigenen Interesse"...
Mit selbstsicherem Auftreten wird man den mit 3 Jahren HU ab Zulassung angemeldet bekommen. Wichtig ist dafür, dass in Deinem Kaufvertrag "ungenutzt" oder "ohne Inbetriebnahme" o.ä. steht, da die sonst von einer zulassunsgfreien Nutzung ausgehen können, wonach wieder eine HU erforderlich wäre.
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Ein Herz für Außenseiterboote
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#10
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ohne neuen Tüv wird das vermutlich nichts,
war bei mir jeden Falls mal so
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell Geändert von ralfschmidt (01.01.2014 um 23:19 Uhr) |
#11
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Sieht man doch im Brief dass die Kiste noch Jungfrau ist.
Oder wird da nix mehr reingestempelt ? Gruß Richi
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#12
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doch wird reingestempelt,
aber wenn zwischen Baujahr und Zulassung eine gewisse Zeit überschritten wurde, schicken die dich erst mal zum Tüv bei mir waren das mehr als 3 Jahre, wenn ich mich recht erinnere
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#13
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Werde dann mal berichten wenn ich da war
Danke und Gruß Richi
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#14
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In den Papieren steht doch nirgendwo das Baujahr. Die werden nicht den Hänger kontrollieren, oder? Neuzulassung und fertig. So würde ich es jedenfalls probieren.
Gesendet von meinem iPad mit Tapatalk |
#15
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Ja es steht ganz klar 2011 drin.
Gruß Richi
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#16
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Eben angerufen und ganz klar die Aussage erhalten dass auch bei einem 2011 er Hänger die Regel für Erstzulassungen gilt.
Somit bekomme ich 3 Jahre TÜV. Aber noch war ich nicht da ! Ist ja immer so ne Sache mit Theorie und Praxis Gruß Richi
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#17
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Na bitte
2014 kann nur noch gut werden...
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Ein Herz für Außenseiterboote
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#18
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Naja was soll ich sagen.... TÜV 3 Jahre !!!! Kann nur empfehlen an solchen Tagen wie Heute zur Zulassungsstelle zu gehen. Die Mitarbeiter reißen sich um Kundschaft Gruß Richi
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#19
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Gruß Heinz, |
#20
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Zitat:
Du wolltes doch eine Yacht kaufen
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Gruß Martin Ein Kleiderschrank ist ein Möbelstück in dem Frauen die nichts anzuziehen haben ihre Kleider aufbewahren. |
#21
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Zitat:
Das schwarze verweste Zeugs kann man ja eh nicht saufen Und für den Rückweg leg ich dir ne Matratze rein Könnte nötig sein wenn ich mich an den letzten Ausflug erinnere
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#22
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hatte heute auch so einen "Ausflug"......bin grade kurz vor der Landung
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Gruß Martin Ein Kleiderschrank ist ein Möbelstück in dem Frauen die nichts anzuziehen haben ihre Kleider aufbewahren.
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