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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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#1
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Wer kennt sich aus-> Beitragsanpassung nach Unfällchen.
Mitte Dezember stand meine Frau mit ihrem Auto auf einer Tankstellenausfahrt. Mit der Vorderwagen auf dem Radweg, als ein Radfahrer kam setzte sie ein Stück zurück und knuffte einen Dacia an, welcher direkt hinter ihr stand.
Sie rief mich an, wir begutachtet alle zusammen einen möglichen Schaden am Dacia und ich machte ein paar Fotos der etwaigen Schadstelle -auf der aber absolut nichts zu sehen war. Auch an dem Wagen meiner Frau, einem kleinen Suzuki SUV gab es nicht zu sehen. Ich gab ihm unsere Versicherungskarte und wir einigten uns darauf, dass eine Fachwerkstatt nochmal drauf gucken soll. Zeitnah informierte ich unseren Vertrauensmann über den Vorfall, beide, also Unfallgegner und Versicherung, bat ich darum nach Bekanntgabe eines möglichen Kostenvoranschlages mit mir Kontakt aufzunehmen, da eine private Regulierung doch wahrscheinlich wesentlich günstiger sei. So weit so gut. Nun fasste ich mehrfach beim Unfallgegner nach, um den Stand der Dinge in Erfahrung zu bringen. Aber er war noch nicht in der Werkstatt. Nun kam heute eine Beitragasanpassung der Versicherung: 150€ mehr im Jahr. Also rief ich erneut beim Versicherungsmann an, um mich über die Anpassung zu beschweren, denn ich wollte doch Rücksprache bevor reguliert wird. Dieser teilte mir mit, dass eine Pauschalerhöhung stattgefunden hat, weil ein neues Versicherungsjahr beginnt, beide Parteien das Schadensereignis meldeten, und das auch wenn noch keine Regulierung oder Anspruch gestellt wurde. Der Unfallgegner hätte ZWEI JAHRE Zeit den Schaden reparieren zu lassen.... Erst wenn der Gegner auf seine Anspüche verzichtet, würde der Schadenfreiheitsrabatt zurück gesetzt! Das kann doch nicht sein? der wartet jetzt vielleicht bis zur nächsten Inspektion und fährt bis dahin 5 Mülltonnen um und ich bin der Doofe. Gibt es einen Kniff, wie ich die Sache zügiger zum Abschluss bringen kann?
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... Geändert von Freibeuter (07.01.2014 um 12:23 Uhr) |
#2
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Zitat:
Du must dich einfach mit deinem Unfallgegner in Verbindung setzen. In bitten Zeitnah ne Werkstatt aufzusuchen. Habt ihr Bilder gemacht von den Stellen? die können helfen unberechtigte Vorderungen die vielleicht kommen abzuwenden. Wie du schon sagst er kann ja in der Zwischenzeit ne Tonne rammen oder ähnliches.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#3
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... doch genauso ist es....
hatte das gleiche Problem.. bzw habe es... mich hat Anfang letzten Jahres eine Motorradfahrer rechts überholt und behauptet nicht schuld zu sein.... jetzt nach 12 Monaten ist nächste Woche Verhandlung.. und zum steigern ist mir noch einer im Herbst auf der Autobahn hinten rein.. will auch nicht schuld sein. beide Schäden sind nicht reguliert und trotzdem wurde meine Prämie gewaltig erhöht... muss wegen der Schadenshöhe jetzt erstmal 800 Euro mehr Versicherung bezahlen bis beide Verhandlungen gelaufen sind und bekomme dann zum nächsten Versicherungsjahr die Beiträge zurück.... und wenn ich Glück habe irgendwann die Reparaturkosten... entscheidend ist nur das ein Schaden gemeldet wurde... unabhängig ob die Versicherung bezahlen muss oder nicht..
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gruss aus dem norden Andreas
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#4
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Unfall
Moin Jörg,
was hast du denn da für ne Versicherung? das kenn ich anders. Selbst, wenn die Versicherung den Schaden reguliert hat, hast du noch das ganze Jahr Zeit, die Regulierung bzw.die Summe aus eigener Tasche zu bezahlen. Ich würde mal über einen Wechsel nach denken. Zu deinem Problem: kannst du den "Unfallgegner" nicht besuchen? vielleicht entlockst du ihm ja eine Erklärung, das kein Schaden vorhanden ist. Vielleicht wirkt ja ein "Hunni" wunder. Seine Adresse wirste ja haben- regel es unter der Hand. Viel Glück. Bernhard
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The rest is silence.
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#5
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Itzehoer. Wir sind da seit 25 Jahren und bis jetzt bestens aufgehoben. Man sagte mir das Prozedre sei gesetzlich so verankert. Also müsste überall gleich sein.
Der Gegner ist Lehrer und Häkelpullover-Öko. Ich habe 5x mit ihm telefoniert, aber der kommt einfach nicht in die Pötte. Ungelogen: das ist die Realfigur die Rüdiger Hoffmann immer parodiert.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#6
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Scheint wirklich normal zu sein, denn mir ebenso vor 6 Jahren passiert.
Mir fuhr auf´m Supermarktparkplatz einer ins Heck, keiner hat sein Auto in die Werkstatt gebracht, aber dennoch wurde ich hochgestuft. Gruß Markus
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Eigentlich bin ich ganz anders - ich komme nur viel zu selten dazu
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#7
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Ist doch völlig unlogisch, oder? Wenn die Versicherung keine Zahlung geleistet hat, kann sie doch dem Versicherungsnehmer keine Erhöhung aufbrummen?!
Ich glaube, einen Schaden kann man auch im Nachhinein, wieder "rauskaufen".
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Gruß Kerstin Nich dran fummeln wenn't löppt!
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#8
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Ja kenne ich auch so, Versicherer informiert über die Höhe des Schadens und bietet an, diesen selbst zu regulieren.
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#9
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Zitat:
und wechseln hilft auch nicht... lt deren Aussage dürfen die das..... und wenn es richtig dumm läuft wie gerade bei mir dann steht man mit einer sehr guten 5 stelligen summe selbst in Vorkasse... und dann fragt man sich was hier falsch läuft.... Wenn ich einfach mal so überlege.... der Motorradfahrer hat mich rechts überholt... er fuhr auf dem Gehweg... und trotzdem behauptet er nicht Schuld zu sein.... und dann dauert es ein Jahr nur bis zur Gerichtsverhandlung obwohl dieser Unfall völlig eindeutig ist.... Deutschland--- Recht und Gerechtigkeit...grrr
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gruss aus dem norden Andreas
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#10
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Zitat:
Der Haken liegt in der möglichen Zeitspanne zwischen Schadensmeldung und Reparatur. Um so länger die Dauer, desto größer die Möglchkeit des Betrugs des Gegners. Das will ich unserem "Opfer" aber nicht unterstellen. Auch wenn das nur ein Dacia Sandero war, war dieser annähernd neu und der Fahrer eher besorgt.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#11
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Eines unserer Fahrzeuge hatte Mitte 2013 einen unverschuldeten Unfall mit wirtschaftlichem Totalschaden - Höhe ca. 30.000 €.
Der Unfallgegner hatte trotzt eindeutigem Unfallhergang vorsorglich auch bei unserer Versicherung Forderungen in Aussicht gestellt, da bei ihm auch Personenschaden hinzu kam. Nur aufgrund dieser "möglichen" Inanspruchnahme meiner Versicherung wollte die dann ab 2014 für die gesamte Fahrzeugflotte die Prämien nach oben ziehen..... Erst nach einem Gespräch meines Maklers mit der V-Gesellschaft hat man diese Vorsorgeerhöhung storniert und auf die vorherigen Prämien zurück gesetzt. Es geht also schon, wenn man mit denen spricht und deutlich macht, das keinerlei Schäden zur Regulierung anstehen.
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Gruß - Georg
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#12
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Jörch, du hast einen Schaden angezeigt, der "reserviert" wurde. D.h., dass es bei der Itzehoer eine Schadenakte gibt, die auf irgendwas wartet....eine Rechnung, einen KV, oder ein Schreiben des Gegners, dass bei ihm nix im Dutt ist. Anscheinend hat dieser Flitzer keinen hohen SFR, weswegen der erste Schuss nicht frei ist. Folglich wirst du hoch gestuft. Das ist ganz normales Prozedere und ist so im VVG und in den AKB so vorgesehen. Wenn du den Gegner höflich überzeugen kannst, dass er von seinen Ansprüchen, die de facto gar nicht da sind, Abstand nimmt, könnte man dir deinen alten SFR wieder zurück geben. Ansonsten bleibt die Reserve bis zum Jahresende stehen. Wenn dann bei so einer Bagatelle nichts gekommen ist, wird die Akte geschlossen, die Reserve aufgelöst und du bekommst deinen alten SFR zurück. Ich würde aber nochmal mit der Itzehoer sprechen. Bei so einem Minibums kann man das bestimmt anders lösen...
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#13
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Zitat:
Das würde ich mir in den Versicherungsbedingungen gerne mal zeigen lassen, wo steht, dass ein Geschädigter zwei Jahre Zeit hat einen Schaden zu reparieren.
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Gruss Matthias Sommer, Sonne, Boot
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#14
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Das steht nicht in den Bedingungen sondern im BGB -> 823 u. 852 BGB. "Nach Kenntnis hat der Geschädigte drei Jahre Zeit seinen Schaden dem Grunde und der Höhe nach anzumelden. Nach 30 Jahren tritt die vollständige Verjährung ein"
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#15
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Zitat:
Hallo Micha Die von Dir genannten BGB § sagen das nicht aus.
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Gruss Matthias Sommer, Sonne, Boot |
#16
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Kontaktiere Deinen Unfallgegner und biete ihm 500 Euro dafür das er seinen Verzicht erklärt
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#17
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Boooah...
823 ff, schuldrechtlicher Teil des BGB, dort ist alles geregelt...da steht natürlich nix davon, was mit der Kfz-Haftpflicht passiert, wenn man einen Bagatellschaden hat...
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#18
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Zitat:
@ Micha + all Nun mal ehrlich, wenn ich unbegründete finanzielle Nachteile durch ein bestimmtes Verhalten habe, muss es doch ein rechtliches Gegenmittel geben? Mir geht es nicht unbedingt in der Sache um's Geld, sondern um das Recht bekommen... ich will einfach stänkern, weil mir der Sack mit seinem Endlosgelabere voll auf den Keks geht. Muss ich nochmal mit ihm telefonieren, werde ich ihn bepöbeln... so viel ist sicher. Aber psssst, nicht weiter erzählen! Ansonsten: Montag ist mein Hausanwalt wieder da, dann werde ich mehr wissen und lasse Euch am Ergebnis teilhaben.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... Geändert von Freibeuter (08.01.2014 um 08:35 Uhr) Grund: grobes ABC
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#19
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Zitat:
Das war Deine Frage: "Gibt es einen Kniff, wie ich die Sache zügiger zum Abschluss bringen kann?" Wenn Du eine strittige Auseinandersetzung bevorzugst kannst Du den anderen Antworten entnehmen, das Dich längeres und teureres Gezakere mit Anwälten und Versicherungen erwartet. Es soll Leute geben denen das Spass macht. Das Problem liegt wohl in der Ansicht "unbegründete finanzielle Nachteile" und "Recht bekommen" Deinerseits. Da liegst Du etwas daneben. Du solltest Dir einfach mal überlegen wie es wäre wenn Dir jemand in Dein nagelneues Auto (oder Boot) fährt. Interessiert Dich dann die SF Klasse des Verursachers ? Wie reagierst Du wenn derjenige Dich mit Anwälten traktiert bzw. anpöbelt ? Du hast den Unfall verurusacht, also back mal kleine Brötchen.
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#20
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In Kürze (Ich mag die §-Reiterei nicht so). Es gibt da noch das sogenannte Pflichtversicherungsgesetz. In diesem werden die Ansprüche, die sich zunächst generell aus dem BGB ergeben, genauer geregelt. Speziell die Anspruchserhebung. So können Ansprüche nach diesem Gesetz nicht nur gegen den Verursacher (Frau), sondern auch gegen den Halter (Dich?) oder - jetzt kommt 's - gegen den Haftpflichtversicherer geltend gemacht werden. Also ist der H-Versicherer IMMER mit Boot. Wenn dann ein Anspruch offen ist, ist er schon durch die Aufsichtsbehörde (BaFin in Bonn) verpflichtet, den Schaden anzunehmen und eine entsprechende Reserve zu bilden. Folglich ist euer Vertrag mit einem Schaden belastet; mit allen Konsequenzen. Was ich empfehlen würde, wäre eine Eingabe bei der Schadenabteilung, in der du Lichtbilder beifügst und erklärst, dass der Anspruchsteller keine Ansprüche mehr hat; dieses aber nicht nochmal schriftlich erklären wird. Dann wird sich der Schadensachbearbeiter sicherlich erweichen lassen, den Deckel um die Schadenakte zu machen. Das ist dann plausibel und nachvollziehbar. Schließlich habe die auch keine Zeit, so eine Akte 10 Mal im Jahr anzufassen. Wie der Rheinländer sagt. Watt fott is, is fott. Sollte doch noch 'was kommen, kann die Akte wieder geöffnet werden.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#21
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Zitat:
Ich soll ihm 500€ Handgeld geben, wenn die Hochstufung 1 SF beträgt und ich somit hyphotetische 450€ nasse machen könnte? Nö, kommt nicht in die Tüte. Ich bevorzuge auch keinen Rechtsstreit, ich habe immerhin 5x, sozusagen im Wochentakt, den Herren angerufen und freundlich nachgefragt, was denn nun sei. Jedesmal vertröstete er mich und hielt mir aber eine Standpauke, wie dusselig meine Frau wäre, wenn sie nachts bei strömenden Regen einfach den Rückwärtsgang reinhaue und zurückjage -da hätte ja auch ein Kind stehen können. Das ist frei erfunden, es gab mehrere Zeugen. Es beschleicht mich das Gefühl, das er es richtig genießt jemanden wegen einer Bagatelle zu kriminalisieren. "Kleine Brötchen backen". Ja, haben wir oder ich auch anfangs gemacht, aber genug ist genug. Es gib ein verhaltenorientiertes Handeln, das heißt aber nicht ich muß jemanden ewig in den Mors kleien. Bei mir ist die Luft der Freundlichkeit jedenfalls nun raus und bei erneutem Kontakt werde ich vermutlich patziger auftreten. @Micha Wie dem auch sei: Ich habe wie empfohlen, den SB bei der Versicherung angerufen. Auf deren Wünsch die Fotos und Zeugennamen gemailt. Nach 10 Minuten einen Anruf erhalten, das ein 30-tägiges Zeitfenster, ab jetzt geöffnet wurde und nach fruchtlosem Ablauf der Frist, der SF wieder Rückgängig gemacht wird. Kommt es doch zu einer Forderung, würde man mich auf eine Eigenregulierung ansprechen. Sehr nett, sehr unkompliziert ... prima.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#22
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#24
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Jörg, wenn dem wirklich so ist tust Du ihm mit jedem weiteren Anruf und event. Ausfälligkeiten nur noch einen Gefallen und er wird sich in Deiner Wut baden Also lass es. Über diese Gesellschaft und ihre Sachbearbeiter habe ich mir eine eigene Meinung gebildet, ich war mal drauf und dran die auf Betrug zu verklagen und nur dem Geschick meines damaligen Anwalts ist es zu verdanken das ich nicht mit nem Radlader durch deren Zentrale gefahren bin Von daher überrascht mich positiv was Du jetzt erreicht hast. Lass es dabei
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Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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#25
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Jörg, bei Haftpflichtschäden bist Du als Verursacher immer der Dumme, da die Versicherung bequem mit eines fremden Mannes Arsch durchs Feuer fährt.
Im normalen Leben müsste der Geschädigte beweisen, dass die späte Reparatur nur und auch wirklich nur den von Dir verursachten Schaden behebt. Die Versicherungsgesellschaft hingegen reguliert innerhalb gewisser Grenzen ohne Nachprüfung und stuft Dich zurück.
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Beste Grüße John
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