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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Neuanmeldung Trailer, grüne Nummer,Post vom Finanzamt
Hallo ihr Bootsbegeisterten...
ich habe am 31.10.2013, einen neuen Marlin Bootstrailer zugelassen. Auf dem Strassenverkehrsamt, war es schon schwierig eine grüne Nummer zugeteilt zu bekommen. Letztendlich habe ich diese erhalten. Nun lag heute ein Brief vom Finanzamt, im Briefkasten. Ich habe nun 4 wochen Zeit, eine Antragsstellung nach §3/§10 nachzuholen, sonst wird eine Kraftfahrzeugssteuer festgesetzt. Ich bin gerade sehr verwirrt und ziemlich verärgert... Im Fahrzeugschein steht unter: 2.1 0801, 2.2 00000000, J 01, 4 DC21 und unter 5 Anhänger bis 0,75t DC Bootsträger. Vielleicht hat jemand von euch damit bereits Erfahrungen und kann mir weiterhelfen.
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Viele Grüße, Markus |
#2
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Hallo Marukusu,
hat einer Mist gebaut beim Straßenverkehrsamt, das passiert schon mal, es geht ja aus der Schlüsselnummer hervor, daß du einen Anhänger für Sportgeräte hast, am besten schnell zum Finanzamt hin und die BE auf den Tisch legen dann klärt sich das in aller Regel schnell
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell
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#3
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Ein ähnliches Schreiben hatte ich nach der Anmeldung meines Trailers auch erhalten. Daraufhin habe ich folgenden Text und zusätzlich ein Foto des Trailers an das Finanzamt geschickt:
Bei dem betreffenden Fahrzeug handelt es sich um einen Sportbootanhänger, welcher als „Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten“ automatisch gem. Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV §3 Abs. 2Nr. 2. Buchstabe e) vom Zulassungsverfahren ausgenommen ist und dadurch ebenfalls gem. KraftStG §3 Abs. 1 von der Steuer befreit ist. Kurze Zeit später brachte die Post die behördliche Anerkennung der Steuerfreiheit
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#4
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Moin...
bei mir das das beim ersten Trailer ähnlich, das hat aber daran gelegen, da der Bootshändler den Trailer Gewerblich angemeldet hatte. Ich hatte das bei der Ummeldung angegeben. Bei mir steht unter 5 SDAH f. Sportgeraete Bootstransporter und unter 21 Grünes Kennzeichen Ich würd noch mal zur Zulassung fahren, die können den Schein umschreiben. ein Brief reicht meist nicht aus, vor allem weil das ganze ja auch in den Papieren eingetragen wird. Gruß Olli
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#5
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Hallo,
ein solches Schreiben hatte ich nach der Erstzulassung meines Trailers auch erhalten. Ich glaube fast, daß es je nach Finanzbehörde bei Neuzulassungen immer dazu kommt. Im Fahrzeugschein ist alles richtig eingetragen gewesen, daher habe ich auf das Schreiben kurz geantwortet und eine Kopie des Fahrzeugscheins beigefügt. War damit erledigt.
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Gruß Herbert
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#6
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Danke euch für die Antworten
Ich werde morgen, ein Schreiben fertig machen und noch Fotos und Kopien hinzufügen. Hoffe das wird reichen
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Viele Grüße, Markus |
#7
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So, ich wollte euch mal auf dem Laufenden halten...
Ende gut alles gut, auch wenn es etwas länger dauerte und meine Nerven doch zum Schluss blank lagen. Habe meinen Trailer + Boot beim Zoll vorgeführt. Und siehe da *Steuerfreiheit wurde festgestellt, bitte Überweisen Sie 0€ Danke für Eure Hilfe
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Viele Grüße, Markus |
#9
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eigentlich nicht, ist ja eine lange Geschichte gewesen.
Aber bevor es wieder irgendwelche Mißverständnisse gab, bin ich mit Sack und Pack dorthin. Und nun habe ich es ja schwarz auf weiß
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Viele Grüße, Markus |
#10
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Hallo.
Vermutlich wird ein öffentlicher Diener das hier nicht gerne lesen , aber eure Geschichten zeigen wieder einmal mehr , was sich so alles unter dem Dach des öffentlichen Dienstes herumtreibt. Viel unqualifiziertes und völlig überflüssiges Personal. Gruss Hermann
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Es grüßt GINA , die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann |
#11
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Also, es könnte auch an den Marlin Unterlagen liegen... Ohne die Behörden in Schutz nehmen zu wollen.
Was Marlin als COC mitliefert (und mehr gibt es nicht) ist voll von Tipp- und Rechtschreibfehlern und sieht aus als hätte klein Fritzchen es zu Hause auf dem Tintenstrahler gedruckt. Wir haben vor drei Monaten einen Marlin Trailer gekauft und sowas hatte ich noch nie in der Hand, erst dachte ich, der Händler wollte uns veräppeln.. Mit einer vernünftigen Unterlagen könnte man so mancher Diskussion mit dem Amt sicher aus dem Weg gehen...
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Ein Herz für Außenseiterboote
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#12
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Zitat:
Mir ist nämlich das selbe passiert, wie dem TE. Anfang Mai den Trailer neu zugelassen, Ende Juli das Schreiben des Zoll, ich möchte doch bitte weitere Angaben zur beantragten Steuervergünstigung machen. Das liegt aber offensichtlich daran, dass die Schlüsselnummer für "Transportanhänger für Sportgeräte" gestrichen wurde und somit die auf der Zulassungsstelle Probleme haben, das "Fahrzeug" richtig einzuordnen. Zumindest war das die Aussage der Sachbearbeiterin beim Zoll. Jetzt warte ich auf die Steuerbefreiung. Gruß silverblue
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#13
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Servus Leute
Es ist soweit : Mein nagelneuer Trailer steht in Heidelberg beim Händler ! Er soll eine grüne Nummer bekommen und eine 100er Zulassung. Auf was für Schlüsselnummern muss ich denn nun schauen, damit die Zulassungsstelle gleich Bescheid weiß ? Weitere Frage : Gibt es Ärger, wenn ich auf der Urlaubsfahrt zusätzlich zum Boot auch noch beispielsweise ein Zelt/einen Faltpavillon auf dem Trailer transportieren möchte ? Als Sportgeräteträger ist der Hänger ja nur und ausschließlich zum Bootstransport zugelassen. Klar, ich darf damit keine Dachlatten spazieren fahren, während das Boot irgendwo anders ist. Aber wie schaut es aus wenn man das Boot UND noch zusätzliches Gepäck auf dem Hänger dabei hat ? Viele Grüße, Marc |
#14
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Zitat:
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#15
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Zitat:
Jetzt könntest Du das Zelt als Bootsplane deklarieren und Glück haben oder auch nicht. Warum verstaust Du das Zelt etc. nicht im Boot ? |
#16
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Er möchte es im Boot transportieren, aber auch hierzu gibt es bereits eine laaange Diskussion...
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#17
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Also IN das Boot passt relativ wenig hinein, da die Steuerkonsole bereits den größeren Teil des Innenraums ausfüllt. Daher wäre für Ladung auf dem Anhänger eher eine (noch zu bauende) Ladefläche aus Alu-Riffelblech relevant, die man dann an geeigneter Stelle auf den Rahmen schraubt. So wie es ja auch diese Gangways gibt, auf denen man trockenen Fußes den Anhänger beschreiten kann.
Lange Rede, kurzer Sinn : Solange man glaubhaft machen kann, dass die Ladung für den Betrieb des Bootes oder des Trailers nötig ist, ist alles in Ordnung. Richtig ? Also müsste ich beispielsweise meinen 3x3 Meter großen Faltpavillon als Sonnenschutz fürs Boot deklarieren. Ist die Polizei denn überhaupt wirklich daran interessiert hier nachzuhaken ? Oder diskutieren wir hier über einen rein hypothetischen Fall ? Wenn es bereits eine Diskussion im Forum gab würde ich die gerne mal lesen Hat jemand den Link oder die passenden Keywords für die Suche ? LG |
#18
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Jetzt mal eine ganz blöde Frage.
Gibt es für den Hänger einen Fahrzeugbrief und einen Fahrzeugschein? Ich hane eine Betriebserlaunbis für zulassungsfreie Fahrzeuge (also den Hänger) sowie eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 Habe das Boot mit Hänger im letzten Herbst gekauft. Fehlr mir nun was? Danke für Info |
#19
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nein das ist schon so richtig
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
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