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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Geschwindigkeit auf Landstraßen ?
Heute habe eine Diskussion mitgehört.
Inhalt: Wie schnell darf ich mit einem Pkw auf einer Landstraße außerhalb geschlossener Ortschaften fahren wenn keinerlei Begrenzung ausgeschildert ist ? Es gibt auf dieser Straße keine Mittelmarkierung. Streitfrage 80 oder 100 kmh ?? Teilnehmer 6 Leute, Ergebnis unentschieden. Ich bin echt verunsichert Wer weiß es genau ?? und wie wenn ein Anhänger hinter dem Pkw eine 100-ter Zulassung hat ??????? Vielen Dank vorab Peter.
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Die Leute, die niemals Zeit haben, tun am wenigsten Georg Christoph Lichtenberg deutscher Physiker und Schriftsteller * 01.07.1742, † 24.02.1799 |
#2
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Außerhalb geschlossener Ortschaften gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h. Ausgenommen hiervon sind Autobahnen sowie Straßen, bei denen die Richtungsfahrbahnen durch bauliche Maßnahmen (z. B. ein Mittelstreifen) voneinander getrennt oder für jede Fahrtrichtung mindestens zwei Fahrstreifen markiert sind. Auf diesen Straßen gilt eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Diese haben lediglich Empfehlungscharakter. Wer hier den höchsten Wert ignoriert, begeht keinen Verstoß, kann aber bei einem Unfall unter dem Aspekt der Betriebsgefahr eine höhere Schadensmithaftung als Nachteil erleiden.
Ist aus Wikipedia, und genau so ist es richtig.
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Diese Signatur ist unter Bearbeitung! Gruß vom Mario
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#3
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Außerhalb geschlossener Ortschaften ist Tempo 100 das Limit wenn nicht niedrigeres angegeben ist. Mehr geht nur, wenn es eine Autobahn oder eine Straße mit zwei Fahrstreifen in jeder Fahrtrichtung gibt die baulich oder zumindest mit einer Linie getrennt sind.
Siehe hier http://de.wikipedia.org/wiki/Geschwi...Straßenverkehr)
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Viele Grüße Stefan |
#4
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Trailer (mit 100 km/h-Zulassung) auf Landstraßen Tempo 80, 100 nur auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen.
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Diese Signatur ist unter Bearbeitung! Gruß vom Mario
Geändert von PIEP-Köln (02.02.2014 um 21:20 Uhr)
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#6
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Diese Signatur ist unter Bearbeitung! Gruß vom Mario
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#7
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...und LKWs auf normalen Landstraßen nur 60 km/h.
Gaaanz früher hatten W50, H3A, S4000, Robur und Co. so tolle Bremsen, die durften 80 fahren..... Tja, heutzutage im Zeitalter von ABS an allen Rädern geht das nicht. Gruß Michael, der das sogar mit auflaufgebremsten 2-achser-Hänger auch gefahren ist...
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Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer.
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#8
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Zitat:
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Kraft kommt von Kraftstoff.... Der Hauptfaktor für Stress ist der tägliche Umgang mit Idioten (Albert Einstein)
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#9
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LKWs über 7,5 to 60 auf Landstraßen.
Gruß Stephan from my iPad 4 using Tapatalk
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#10
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...und was hält unseren Gesetzgeber davon ab, diese Geschwindigkeiten den Tatsachen anzupassen?????
OK, LKW ist absolut unpopulär, ähnlich Hartzies... Da hat jeder sein gepflegtes Feindbild. Das kleine Kutscher-Arschloch ist aber dank Fahrtenschreiber 30 Tage vorbestraft. Das kann man aufm Fahrtenschreiber erkennen, ob BAB, Landstraße oder Stadtverkehr. Genauso, wie die in den gebrauchten Bundesländern nicht mit 2 Hängern fahren konnten, so richtig lange Züge mit 25 Metern wurden sogar zur Kaufhallenbelieferung eingesetzt. Das möchte ich heutzutage nicht unbedingt, aber das GigaLiner-geht-garnicht-Gefasel von dreiradfahrenden Leuten nervt auch nur. Da die Antworten schon kamen auf die erschreckende Frage, erlaube ich mir zu zerlabern. Gruß Michael
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Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. Geändert von Superpapa (02.02.2014 um 22:01 Uhr)
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#11
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Also seit einführung der Digitalen Schreiber und der Fahrerkarte fahren bei uns die LKW´s meist knapp über 60 auf der Landstrasse.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#12
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Zitat:
Dort steht Innerorts 50, Außerorts 100 und auf Autobahnen Richtgeschwindigkeit 130. Schön als Bilder erklärt. Eine Unterscheidung zwischen strassen mit Markierung und ohne Markierung kenn ich nicht. Die Strassen die bei uns im umkreis keine Markierungen haben haben alle eine Geschwindigkeitsbeschränkung durch schilder. Meist auf 70.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#13
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Zitat:
Hab es schon gelöscht....
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#14
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#15
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Eine viel blödere Frage
Ich hab da noch ne viel blödere Frage:
In Berlin wird alles radfahrerfreundlicher gemacht - darf aber kein Geld kosten. Was wird gemacht? Aus zwei Richtungsfahrbahnen pro Richtung werden jetzt neuerdings einfach 1,5 gemacht. Das heißt, auf der rechten Spur wird eine halbe als Radweg abgeteilt. Wenn diese als Leitlinie (gestrichelt) aufgemalt ist, darf ich dann bei Abwesenheit von Radlern mit dem Auto die rechte Spur benutzen und dauerhaft auf der Leitlinie langbrettern, auch wenn da nen paar Pictogramme unter die Räder kommen? Darf ich darauf ne Straßenbahn überholen? Links geht ja nicht bei mehrspurigen Straßen und das weiß kaum einer und der Klingelbeutel wartet.... Bei einer durchgezogenen Linie darf ich nur drüber, wenn Ein- und Ausfahrten nicht anders erreicht werden - das ist klar. Gruß Michael |
#16
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Zitat:
http://www.hamburg.de/contentblob/27...tzstreifen.pdf Ergänzend dazu: Schutzstreifen (gestrichelte Linie) sind für Radfahrer nie benutzungspflichtig, Radfahrstreifen (durchgezogene Linie) nur, wenn auch ein blaues Schild die Benutzungspflicht anordnet. Und selbst dann ist es erlaubt, den Radfahrstreifen zu verlassen und links von der Linie zu fahren, wenn das fahren auf dem Radfahrstreifen unmöglich oder akut gefährlich ist (z.B. rechtswidrig darauf haltender Lieferdienst oder nicht vom Schnee geräumter Streifen). Und selbst wenn die Benutzungspflicht besteht, ist ein Verstoß dagegen oft zur eigenen Sicherheit sinnvoll, weil die Streifen gerne ohne Abstand zu parkenden Autos direkt in der "Door-Zone" aufgemalt werden. Gruß Jan
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#17
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Hallo Jan,
also, wenn ich Dich richtig verstanden habe, darf ich bei einer Strichellinie kurz drüberräubern. Also auch die Straßenbahn darauf rechts überholen. Wenn nun aber durchgezogen, ist das dann noch ne Fahrspur, darf ich dann die Bimmel links (bei fehlendem Gegenverkehr-siehe Bild) überholen? Ich weiß, wenn rechts ne Fahrspur ist, auch wenn komplett zugeparkt, darf ich links nicht vorbei. Erst an den neuen vorgezogenen Haltestellen ist keine Fahrspur - dann ab innen Gegenverkehr.... Zählt der Radfahrstreifen und/oder der Schutzstreifen als Fahrspur? - eher nicht- Zählt der Rest der Fahrspur als Fahrspur? Heißt das, dass ich nicht die gesamte Straße hinter der Bimmel hinterhertrotteln muss? Fragen über Fragen... Warum kann das nicht so richtig eindeutig formuliert werden? Gruß Michael |
#18
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Das Auto auf dem Bild fährt korrekt. Man darf den rechten Fahrradstreifen NICHT mit benutzen, da keine gestrichelte Linie. Theoretisch darf man auch nicht rechts in die Einfahrt, wenn die durchgezogene Linie nicht unterbrochen wird. Ich würde mal die lokale Straßenbehörde darauf hinweisen. Hat das ein 5-jähriger geplant?
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#19
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Zitat:
http://www.verkehrsportal.de/stvo/an...hp?output=text lfd. Nr. 68: 3c) Die Fahrbahnbegrenzungslinie darf überfahren werden, wenn sich dahinter eine nicht anders erreichbare Grundstückszufahrt befindet.
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Grüße, Andreas |
#20
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Die dicken durchgezogenen Linien dürfen überfahren werden.
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu. |
#21
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Zitat:
Zitat:
Soweit ich das sehe, bleibt es also so oder so bei einer Fahrspur. Wo nur eine Fahrspur ist, ist rechts überholen offensichtlich unmöglich , dementsprechend m.W. nicht erlaubt, das links überholen müsste also erlaubt sein. Bei den Überholregelungen bin ich mir allerdings nicht ganz so sicher, mit radfahrbezogenen Regelungen habe ich mich eingehender beschäftigt. Zum Thema Fahrbahnbegrenzungen gibts unter nr. 68 in diesem Pamphlet ein bisschen was, passt aber nur mäßig zu unserem Problem. Gruß Jan
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#22
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Kann man nicht einfach durchgezogene Linien durch Mauern
oder Leitplanken ersetzten, dann wäre es eindeutig
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning |
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