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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Ob die ne' Chance haben...????????
Einige sind fast pleite gegangen dabei...
Gruß Hank |
#2
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Re: Ob die ne' Chance haben...????????
Hallo Hank,
der Skipper auf der Ems und die Baufirma sind doch bestimmt Haftpflicht versichert, oder ist das Höhere-Gewalt
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#3
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Die Jungs können einem echt leid tun.
Zitat:
Und wer will schon NRW oder gar den Bund verklagen? Da könnte ja jeder kommen, der sich in einem Schlagloch seine schicke Alufelge ruiniert hat. Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi |
#4
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Mal eine Überlegung: Hat man überhaupt ein Recht auf eine Straße?
Wenn nun die A3 wegen Bauarbeiten gesperrt werden würde und man ggf. über Umleitungen mühsam drann vorbei kommt, dann entsteht einem ja auch ein Schaden, aber einklagbar? Glaube ich nicht. Nur wenn ich wirklich einen Schaden nachweisen kann, z. B. Stein aus einer Brücke auf mein Auto gefallen, dann wird es funktionieren. Ebenso auf dem Wasser. Die Versicherung sollte den entstandenen Schaden begleichen. Schaden nachweisbar über Dammbruch, kaputtes Schiff, ... ähnliches. Aber Wartezeit? Wie hoch ist denn da der Schaden wirklich? Was ist mit der Schadenminderungspflicht? Liegen die Schiffe nur fest und warten auf die evtl. Freigabe. Hätte man auch andere längere Wege in Kauf nehmen können und wär am Ende besser gefahren? Und dann komm ich wieder auf die Eingangsfrage: Hat man überhaupt ein Recht auf eine Straße/Weg? Scha
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Gruß, Thomas |
#5
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Es gibt doch Versicherungen wg. Betriebsunterbrechung. Decken Umsatzverluste und Betriebskosten. Ob die auch für Binnenschiffer verfügbar sind?
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Klaus Fair winds and clear skies Bekennender Segler |
#6
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Ecki hat "Recht".
Die hängen gebliebenen Berufsschiffer sind nur mittelbar Geschädigte. Eine Haftung des Schadenverursachers scheidet aus diesem Grunde aus. Nur unmittelbar Geschädigte können berechtigte - und damit rechtlich begründete - Schadenersatzansprüche stellen. Beispiel: Auf der Autobahn passiert ein Unfall. Es bildet sich ein Stau. Am Stauende kann jemand nicht mehr rechtzeitig zum Stehen kommen und verursacht einen Auffahrunfall. Argumentation: Wären die Idioten zwei KM vor mir nicht zusammen gefahren, wäre kein Stau entstanden, wäre ich nicht verunfallt. Falsch, weil der so genannte adäquate Kausalzusammenhang fehlt. D.h., Erstunfall und Ursache sind nicht Eins. Außerdem handelt es sich hier um einen reinen Vermögensschaden (also kein Sach- oder Personenschaden). Es gibt keine Rechtsnormen, die dieses Thematik behandeln. Selbst das BGB im Schadenersatzrecht nur Sach- und Vermögensschäden (z.B. § 823). Ob die Schiffseigner sich gegen den Betriebsausfall versichern können, weiß ich nicht. Ist aber bestimmt zu teuer. |
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