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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 22.02.2014, 14:10
Zodiak Zodiak ist offline
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Hallo Forum,

ein leider etwas unerfahrener Freund hat ein ca. 40 Jahre altes Autoteil über Ebay verkauft. Er glaubte, wenn er die optischen Mängel in Bild und Text genau schildert, es an Bastler zum Herrichten ohne Garantie und ohne Rückgabe anbietet, gäbe es keine Probleme.

Falsch gedacht, denn der Käufer hat zunächst nicht bezahlt, später folgte die Zahlung, aber in 2 Teilbeträgen. Kommunikation war wegen kaum vorhandener Deutschkenntnisse des Käufers nur begrenzt möglich. Jetzt will der Käufer die Ware zurückgeben, vorgeblich wegen anderer Mängel, die er noch bemerkt haben will.

Mein Freund hat sich bereit erklärt, das Objekt zurück zu nehmen. Aber der Käufer will erst das Geld zurück haben. Ich habe meinem Freund davon abgeraten, denn dann wäre Geld und Ware weg. Der Käufer droht ihm nun mit einem Anwalt. Was soll ich dem Freund raten ? Habt Ihr sowas schon mal gehabt ? Müsste der Käufer nicht zuerst die Ware zurück geben ?
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Viele Grüße, TOM

Geändert von Zodiak (22.02.2014 um 14:16 Uhr)
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  #2  
Alt 22.02.2014, 14:20
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Der Käufer soll das Fahrzeug vor die Tür stellen, dann den Zustand überprüfen, dann erst Geld zurück. Auf was anderes würde ich mich nicht einlassen. Ich wette er hört anschließend nichts mehr vom Käufer.
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Viele Grüße Dieter
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  #3  
Alt 22.02.2014, 14:31
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lalao0 lalao0 ist offline
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Wie Dieter schon geschrieben hat, Teil her, Überprüfung ob Gewährleistung tatsächlich greift, und dann Geld zurück. Ansonsten auch schon mal die Rechtsschutzversicherung verständigen.
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Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig
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  #4  
Alt 22.02.2014, 14:45
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Zitat:
Zitat von Zodiak Beitrag anzeigen
Was soll ich dem Freund raten ?
Nix, das soll er allein ausbaden.

Der Artikel hat dem beschriebenen Zustand zu entsprechen. Hier wurden nur optische Mängel benannt, ergo sollte er technisch einwandfrei sein. Ist er aber anscheinend nicht.

Da die Gewährleistung (nicht verwechseln mit Garantie) augenscheinlich nicht ausgeschlossen wurde, sollte dein Freund froh sein nicht noch weiter in Anspruch genommen zu werden.

Ansonsten gilt: Erst die Ware, dann das Geld!
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Gruss Vestus
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  #5  
Alt 22.02.2014, 15:13
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nigrolineatus nigrolineatus ist offline
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Zitat:
Zitat von Zodiak Beitrag anzeigen

Mein Freund hat sich bereit erklärt, das Objekt zurück zu nehmen. Aber der Käufer will erst das Geld zurück haben. Ich habe meinem Freund davon abgeraten, denn dann wäre Geld und Ware weg. Der Käufer droht ihm nun mit einem Anwalt. Was soll ich dem Freund raten ? Habt Ihr sowas schon mal gehabt ? Müsste der Käufer nicht zuerst die Ware zurück geben ?
Und wie wäre es, der Käufer schickt das Teil per Nachname zurück. Die Gebühr dafür soll Dein Freund dann unter Lebenserfahrung verbuchen. Keinesfalls würde ich dazu raten, zuerst das Geld zurück zu zahlen.

Viele Grüße

Stefan
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  #6  
Alt 22.02.2014, 15:21
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Hallo Stefan, sehr guter Vorschlag !!!

Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Nix, das soll er allein ausbaden.
Der Artikel hat dem beschriebenen Zustand zu entsprechen. Hier wurden nur optische Mängel benannt, ergo sollte er technisch einwandfrei sein. Ist er aber anscheinend nicht.

Da die Gewährleistung (nicht verwechseln mit Garantie) augenscheinlich nicht ausgeschlossen wurde, sollte dein Freund froh sein nicht noch weiter in Anspruch genommen zu werden.
Es geht hier um winzige Optikmängel an einem uralten Teil, also kein Funktionsteil, und der übliche Text bei Privatverkäufen (u.a. keine Gewährleistung etc.) war aufgeführt. Der Käufer kann kaum Deutsch und hat das Angebot offensichtlich nicht verstanden oder nicht durchgelesen.

Im Grunde ist die Sache schon erledigt, die Rücknahme erwünscht und auch akzeptiert. Es geht nur um das "wie".
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Viele Grüße, TOM

Geändert von Zodiak (22.02.2014 um 15:29 Uhr)
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  #7  
Alt 22.02.2014, 15:25
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Haste mal einen Link von der Auktion,das man sich mal ein Bild machen kann?
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Ich lese keine Anleitungen, ich drücke Knöpfe bis es klappt
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  #8  
Alt 22.02.2014, 16:39
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Auf jeden Fall erst die Ware zurück und dann das Geld. Soll er doch mit Rechtsanwalt drohen. Das ändert auch nichts.

Dein Freund hat sich doch korrekt verhalten, wenn er den Umtausch anbietet. Was soll der Anwalt daran ändern.


Achim
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  #9  
Alt 22.02.2014, 16:39
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Zitat:
Zitat von Zodiak Beitrag anzeigen
Hallo Forum,

ein leider etwas unerfahrener Freund hat ein ca. 40 Jahre altes Autoteil über Ebay verkauft. Er glaubte, wenn er die optischen Mängel in Bild und Text genau schildert, es an Bastler zum Herrichten ohne Garantie und ohne Rückgabe anbietet, gäbe es keine Probleme.

Falsch gedacht, denn der Käufer hat zunächst nicht bezahlt, später folgte die Zahlung, aber in 2 Teilbeträgen. Kommunikation war wegen kaum vorhandener Deutschkenntnisse des Käufers nur begrenzt möglich. Jetzt will der Käufer die Ware zurückgeben, vorgeblich wegen anderer Mängel, die er noch bemerkt haben will.

Mein Freund hat sich bereit erklärt, das Objekt zurück zu nehmen. Aber der Käufer will erst das Geld zurück haben. Ich habe meinem Freund davon abgeraten, denn dann wäre Geld und Ware weg. Der Käufer droht ihm nun mit einem Anwalt. Was soll ich dem Freund raten ? Habt Ihr sowas schon mal gehabt ? Müsste der Käufer nicht zuerst die Ware zurück geben ?
Wurden alle Mängel (auch technische) im Angebot angegeben, alles andere als übliche Gebrauchsspuren (wie unter gebraucht zu finden) angesehen werden kann, dürfte der Verkäufer wohl keine Probleme erwarten. Wenn er jetzt doch schon mit einer Rücknahme einverstanden ist, frage ich mich warum? Mit der Artikelnummer könnte man mehr sagen.
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  #10  
Alt 22.02.2014, 16:59
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Naja, diese Art der nachträglichen Kaufpreisreduzierung seitens der Käufer gehört ebenso dazu, wie vergessene Mängel seitens der Verkäufer...

Da würde ich erstmal in Ruhe abwarten, in 99% kommt da kein Schreiben von einem Anwalt... Es sei denn, der "Freund" hat da versehentlich "Neu" angekreuzt o.ä. Bolzen...

Die Klausel "an Bastler zum Herrichten" ist allerdings auch hinfällig wenn er "Gebraucht" angekreuzt hat...

Da müsteßt Du schon ein paar Details nennen - im Ebay eigenen Forum sind nahezu alle möglichen Fälle diesbezüglich mit Az der Urteile durchgekaut...
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  #11  
Alt 22.02.2014, 17:06
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Einer Rückgabe wurde zugestimmt, weil es sehr viele Interessenten gab und er das Teil so oder so verkauft. Für das hohe Alter sah das Teil ungewöhnlich gut aus und neu kann man es wohl nicht mehr bekommen. Warum soll man mit einem äusserst aggressiv auftretendem Käufer rumstreiten, wenn es genügend andere Interessenten gibt ? Da macht man eine Rücknahme und fertig. Würde ich genauso machen.

Das Problem besteht einzig und allein nur darin, dass der Käufer vorab den Kaufpreis zurück haben will, nichts anderes akzeptiert, keine weitere Kommunikation will und jedes zweite Wort, das er schrieb "Anfalt" oder "Anvalt" ist. Das macht irgendwie keinen rechten Sinn...
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  #12  
Alt 22.02.2014, 17:07
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Er hat doch schon der Rücknahme der Ware zugestanden. Es geht doch nur noch um die Abwicklung und nicht darum, ob er die Ware zurücknehmen muss. Darüber kann man unterschiedlicher Meinung sein.

Wenn es dem Käufer nur um die Rücknahme gehen würde, hätte er mit Sicherheit dem Vorgang, erst die Ware dann das Geld, zugestimmt. Ich denke der Käufer will hier jemanden übern Tisch ziehen.

Achim
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  #13  
Alt 22.02.2014, 17:15
Zodiak Zodiak ist offline
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Dieses Gefühl habe ich auch.

Ihm wurde sogar eine Rückzahlung vorab per Paypal angeboten, aber auch das will der Käufer nicht. Er schreibt, er sei "betroken" worden und aus diesem Grund müsse der Verkäufer machen, was er will und nicht umgekehrt. Irgendwie seltsam... Deshalb habe ich auch hier nach Erfahrungen gefragt.
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  #14  
Alt 22.02.2014, 17:19
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Dann würde ich in aller Ruhe den Brief des angeblichen Rechtsanwaltes abwarten. Der wird nicht kommen.
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  #15  
Alt 22.02.2014, 17:38
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vestus vestus ist offline
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Zitat:
Zitat von Zodiak Beitrag anzeigen
Einer Rückgabe wurde zugestimmt, weil es sehr viele Interessenten gab und er das Teil so oder so verkauft. Für das hohe Alter sah das Teil ungewöhnlich gut aus und neu kann man es wohl nicht mehr bekommen. Warum soll man mit einem äusserst aggressiv auftretendem Käufer rumstreiten, wenn es genügend andere Interessenten gibt ? Da macht man eine Rücknahme und fertig. Würde ich genauso machen.
Jep, wenn ich Dreck am Stecken habe. Ansonsten: verkauft ist verkauft. Ende Gelände.
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Gruss Vestus
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  #16  
Alt 22.02.2014, 17:47
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jugofahrer jugofahrer ist offline
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Ich hatte vor einigen Jahren ähnlichen Ärger mit einem Bootskäufer.

Dieser behauptete 3 Monate nach dem Kauf etwas von einem technischen Mängel in Höhe von etwa 500,-- an nötiger Reparatur und forderte mich auf, diese zu übernehemn oder er würde das Boot zurücknehmen.

Nach einigem hin und her habe ich die Zahlung abgelehnt und der Rückgabe zugestimmt.

Diese war Ihm nun aber nicht recht und es ging wieder 2 Wochen hin und her mit diversen Anwaltsandrohungen und und und...

Bis ich Ihm dann letztendlich einfach nicht mehr geantwortet habe, da er das Boot nicht zurückgeben wollte und somit auf diese sehr entgegenkommende Einräumung meinerseits nicht einging.

Seitdem ist Funkstille.

Solche Vorgänge sollte man aussitzen, zumal, wenn der Ausschluß jeder Gewährleistung und Sachmängelhaftung zwischen Privatverkäufen aufgeführt wurde.
__________________

Gruß Heinz,


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  #17  
Alt 23.02.2014, 07:56
swath swath ist offline
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Zitat:
Zitat von Zodiak Beitrag anzeigen
Kommunikation war wegen kaum vorhandener Deutschkenntnisse des Käufers nur begrenzt möglich.
Aber der Käufer will erst das Geld zurück haben.
Müsste der Käufer nicht zuerst die Ware zurück geben ?
Da u.a. auch Kommunikationsprobleme, wuerde ich nur einen Satz schreiben:
"Autoteil zurueck = SOFORT* Geld zurueck !"


*Woerter wie zuerst/danach/dann wuerde ich gar nicht verwenden.
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8 (Acht) Milliarden Konsumenten ... - jetzt gerade, nicht erst in 10 Tausend Jahren
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  #18  
Alt 23.02.2014, 08:46
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Hallo und erstmal Danke an alle für Eure Meinungen

Zurücksenden will der Käufer nicht. Kaufpreisrückerstattung vorab per Paypal auch nicht. Er will auch nicht weiter kommunizieren. Er will den kpl. Kaufpreis bis Montag auf seinem Konto sehen. Sonz Anfalt.

So fing das Ding schon an. Der Käufer schickte ihm erst nur 1/3 des Kaufpreises und fragte, wo die Ware bleibt. Typen gibts....
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Viele Grüße, TOM
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  #19  
Alt 23.02.2014, 08:58
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ein 40 Jahre altes Autoteil kann Mängel haben, auch wenn sie nicht beschrieben sind, solange dein Freund nicht neu/neuwertig in der Beschreibung angegben hat. Es ist ja immerhin 40 Jahre alt.

Die Forderung des Käufers im Zusammenhang mit seinen Zahlgewohnheiten lassen Betrugsabsichten vermuten.
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Gruß
Christian
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  #20  
Alt 23.02.2014, 09:38
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Wichtig istauf jeden Fall, dass die gesamte Kommunikation mit dem Käufer
über die eBay eigene Antwortfunktion abläuft, damit ebay mitlesen kann.
Danach ist es einfacher, eine negative Bewertung wieder streichen zuassen.

Ansonsten würde ich als Verkäufer nun gar nichts machen .
Solange das Teil nicht auf dem Küchentisch liegt, gibt's kein Geld zurück.
__________________
.
.

Akki

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  #21  
Alt 28.02.2014, 12:16
Zodiak Zodiak ist offline
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Bei guter Beratung muss auch eine Meldung über den Ausgang erfolgen:

Der Käufer hat klein beigegeben und das Teil, wie vom Verkäufer vorge-
schlagen, einfach zurück geschickt.Sein Geld hat er auch schon zurück.

Das rare Teil, das nirgendwo mehr erhältlich ist, nahm ihm sofort ein an-
derer ab.

Danke nochmal allen für Eure Meinungen
__________________
Viele Grüße, TOM
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