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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #1  
Alt 17.11.2005, 15:01
Amigo Amigo ist offline
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Standard Heizungseinbau Welche wo und warum nicht?

Hallo allerseits!
Als ich mein Boot kaufte war eine Dieselheizung eingebaut. Mein Boot hatte zu diesem Zeitpunkt noch einen AB der inzwischen auf Innenborder Benzin umgerüstet ist.
Die Dieselheizung habe ich auf Grund des Alters entsorgt. Letzte Woche wollte ich eine Benzinheizung (Eberspächer) im eBay ersteigern. Während der Auktionszeit rief ich einen Fachhandel an um zu erfahren wie weit ich mitgehen kann. Bei diesem Gespräch wurde mir gesagt, daß eine Benzinheizung in einem Boot mit Benzinmotor lt. Gesetz vom Fachhandel nicht eingebaut werden darf. Eine Dieselheizung gleichwohl. Da ich auch Gas an Bord habe wurde mir gesagt, daß ein Einbau einer Gasheizung statthaft sei.
Jetzt muß ich sagen, daß ich am gesunden Menschenverstand zweifle. Es will mir der Sinn einfach nicht einleuchten.

Gas und Benzin, wenn kracht dann auch mit Diesel oder nicht?

Was sagt Ihr dazu? Hätte doch gern eine plausible Erklärung, damit ich meine Zweifel ausräumen kann.

Gruß Amigo
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  #2  
Alt 17.11.2005, 15:47
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wolf b. wolf b. ist offline
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Das wurde mir auch schon mal gesagt, daß eine Standheizung nicht eingebaut werden dürfte. Hab dann hier mal nachgefragt. Schau mal hier:
http://www.boote-forum.com/phpBB2/vi...t=standheizung
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  #3  
Alt 17.11.2005, 16:30
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Bodo,

frag mal bei Eberspächer. Die bieten Benzin- Luft- und Wasserheizungen für Boote an.
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Charly
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  #4  
Alt 17.11.2005, 16:52
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Zitat:
Zitat von wolf b.
Das wurde mir auch schon mal gesagt, daß eine Standheizung nicht eingebaut werden dürfte. Hab dann hier mal nachgefragt. Schau mal hier:
http://www.boote-forum.com/phpBB2/vi...t=standheizung
Auch hier nicht eindeutig beantwortet.

Darf man oder nicht?

Don P
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  #5  
Alt 17.11.2005, 16:54
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Werden die dann mit Luft oder Wasser betrieben?
Sorry, den Spruch mußte ich loslassen. Das ist echt mißverständlich geschrieben.
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  #6  
Alt 17.11.2005, 16:57
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@ don
Stimmt, aber der Barracuda scheint sich auszukennen. Vielleicht schreibt er noch was. Und der Hinweis, daß sie vom TÜV abgenommen werden muß geht auf jeden Fall in die Richtung daß es möglich wäre. Ein Anruf dort könnte nicht schaden.
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  #7  
Alt 17.11.2005, 17:03
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@Wolf

eine TÜV-Abnahme beim Boot?Hmmm

Mich interessiert das deshalb,weil ein Clubkammerad ein Boot
mit zwei Benzinern gekauft hat,in dem eine Dieselstandheizung
eingebaut ist.
Ein Verbot einer Benzinheizung wäre eine Erklärung.

Don P
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  #8  
Alt 17.11.2005, 17:40
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charlyvoss charlyvoss ist offline
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Es gibt weder bei Booten noch bei Autos eine TÜV Abnahme der Heizung.

Allerdings dürfen in einen PKW / LKW nur zugelassene Heizungen eingebaut werden. Das darf der TÜV dann wieder prüfen. Ist das gleiche Prozedere wie z.B. bei Anhängerkupplung und Tuning Teile.

Bei Booten sind mir ähnliche Vorschriften nicht bekannt.
Unabhängig davon können die Hersteller natürlich Einbauvorschriften herausgeben und bei deren Nichteinhaltung die Garantie und die Produkthaftung verweigern.
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Charly
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  #9  
Alt 17.11.2005, 17:43
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Hallo,
bin grad extrem im Winterreifenstress. Einer soll mir eine PN mit seiner E-Mail-Adresse schicken. Dem schicke ich dann per E-Mail die ganzen 37 Seiten Einbauvorschriften von Eberspächer, allerdings sollte der die dann auch an die Kollegen weiterleiten.

Ciao
Barracuda
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  #10  
Alt 17.11.2005, 17:59
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Barracuda Barracuda ist offline
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Hallo,
Unterlagen sind versandt. Wolf B ist der"Glückliche".

Ciao
Barracuda
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  #11  
Alt 17.11.2005, 18:04
Amigo Amigo ist offline
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Standard Heizungseinbau usw-

Hallo Wolg B.

Ich denke????? Du wirst mir die Unterlagen per PN zukommen lossen, damit ich wieder ruhig schlafen kann.

Amigo
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  #12  
Alt 17.11.2005, 18:23
HansK HansK ist offline
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Zitat:
Zitat von charlyvoss
Es gibt weder bei Booten noch bei Autos eine TÜV Abnahme der Heizung.
Es gibt bei Autos sehr wohl eine TÜV-Abnahme für Zusatzheizungen. Meine nachträglich eingebaute Eberspächer Warmwasserheizung musste beim TÜV abgenommen werden. Dabei wurde der Zustand (Alter) des Heizgerätes, der Einbau und die Funktion geprüft. Die Heizungen sind auch nur für eine bestimmte Zeit wegen dem Wärmetauscher (speziell bei Luftheizungen) für den Betrieb zugelassen. Luft-Heizgeräte die älter als 6 (8 ??) Jahre sind, werden nicht mehr abgenommen. Das bezieht sich aber alles auf Autos. Beim Boot gibts kein TÜV.
Trotzdem wäre ich bei einer älteren Luftheizung vorsichtig. Wenn der Wärmetauscher durch Alter undicht wird, hat man Abgase im Heizluftkreis.

mfg Hans
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  #13  
Alt 17.11.2005, 18:24
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Amigo... warum legst du dir nicht ein emailkonto zu... z.b. bei GMX.de oder bei Arcor.de ... kostet nichts.. und das ganze geht etwas leichter,

der nutzen dabei ist, du bist künftig auch per Mail erreichbar...
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servus
dieter

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...egal um was es geht,
der Fehler sitzt meist vorm Gerät!!

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  #14  
Alt 17.11.2005, 18:47
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wolf b. wolf b. ist offline
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Anhänge lassen sich nicht per PN versenden. Du hast eine PN
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  #15  
Alt 17.11.2005, 19:03
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Standard Heizung oder so

Hallo Amigo,
da ich Dein Boot kenne , meine Meinung , besorge Dir eine kleine Diesel
Warmluft-Heizung DL 1 oder ähnlich ( mögl. Webasto ! ) und baue Dir einen separaten Diesel-Tank ein , dafür ist bestimmt noch Platz, brauchst
ja nur 20-30 l zu fassen. Ist weniger gefährlich, sparsamer, bekommst keine Schwierigkeiten und hast es immer muckelig warm.
Noch preiswerter ist natürlich: Nimm immer Deine Monika mit , dann hastes auch immer muckelig warm !!!!!!!!!!!!!!!!
In diesem Sinne
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Gruß Ernst
http://www.boote-forum.de/phpBB2/download.php?id=12668
no risk....not fun
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  #16  
Alt 17.11.2005, 19:50
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charlyvoss charlyvoss ist offline
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Zitat:
Zitat von HansK
Zitat:
Zitat von charlyvoss
Es gibt weder bei Booten noch bei Autos eine TÜV Abnahme der Heizung.
Es gibt bei Autos sehr wohl eine TÜV-Abnahme für Zusatzheizungen.
das hab ich oben geschrieben. Es ist so wie der Einbau einer Hängerkupplung

Meine nachträglich eingebaute Eberspächer Warmwasserheizung musste beim TÜV abgenommen werden. Dabei wurde der Zustand (Alter) des Heizgerätes, der Einbau und die Funktion geprüft.


das stimmt nur für den Fall, dass eine alte Heizung neu eingebaut werden soll (wie bei Dir).

Die Heizungen sind auch nur für eine bestimmte Zeit wegen dem Wärmetauscher (speziell bei Luftheizungen) für den Betrieb zugelassen. Luft-Heizgeräte die älter als 6 (8 ??) Jahre sind, werden nicht mehr abgenommen.
Eine bereits eingebaute, abgenommene Heizung unterliegt nicht einer regelmäßigen TÜV Prüfung.
Früher hat der TÜV allerdings wohl mal verlangt, dass die Brennkammern nach 10 Jahen ausgetauscht werden müßten (hab ich so gehört). Eine Ausnahme sind wohl Gefahrgutfahrzeuge. Die werden aber wohl in dieser Beziehung nicht vom TÜV sondern vom Amt für Arbeitsschutz überprüft




Das bezieht sich aber alles auf Autos. Beim Boot gibts kein TÜV.
Trotzdem wäre ich bei einer älteren Luftheizung vorsichtig. Wenn der Wärmetauscher durch Alter undicht wird, hat man Abgase im Heizluftkreis.
so ist es
mfg Hans
rot = mein Text
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Charly
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  #17  
Alt 17.11.2005, 20:24
Amigo Amigo ist offline
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Moin.

So, nun hat Wolf b. meine Mail und ich bin gespannt darauf was mir der Gesetzgeber darin sagen wird.
Wenn ich das alles studiert habe gebe ich das Grobe weiter.

PS. Viele Grüße an die Teilnehmer des Forumtreffens in Koblenz und ein paar schöne Stunden.

Amigo
(GBodo)
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  #18  
Alt 20.11.2005, 20:46
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Ich möchte nicht zu einer Diskussion über die Qualität der geräte und Vor-/Nachteile beitragen, aber es gibt keine gesetzliche Regelung hinsichtlich einem nachträglichen Einbau von Heizungen auf Yachten - lediglich der Erstausrüster sprich Werft muss hinsichtlich dem Ex-Schutz einiges bedenken (was viele bis heute noch nicht begriffen haben oder begreifen wollen).

Übrigens macht der TÜV nicht viel im yachtbereich, macht wenig Sinn diesen immer zu zitieren...

Was sein könnte ist, dass sich regional irgednjemand gegen den Betrieb von Benzinheizuingen in seinem Hafen oder seinen Gewässern ausspricht...aber das halte ich für recht unwahrscheinlich.
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  #19  
Alt 20.11.2005, 21:21
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wolf b. wolf b. ist offline
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Da habe ich leider was anderes gelesen. Allerdings stammt das von einem Hersteller.
Da steht, daß z.B. in Bayern und Schweden Benzin-Heizgeräte für Neueinbauten nicht zulässig seien. Ob mich das interessiert ist die andere Seite.
Wenn dies nur bei Neueinbauten der Fall ist, kann es kein wirklicher Sicherheitsaspekt sein. Ausnahmen sind auch zugelassen aber mit der einschränkung, daß die Heizung auf keinen Fall im Motorraum zusammen mit dem Benzinmotor sein darf.

Kann jemand den Sinn erklären? Etwas Gefährliches möchte ich nicht machen aber mir fehlt der Sinn.
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  #20  
Alt 20.11.2005, 21:38
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nav_HH nav_HH ist offline
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Das Problem ist und belibt der Ex-schutz bei benzin-Motorenanlagen - so darf bein Benzin-tank im Motorraum stehen, wenn er nicht ex-geschützt und gekapselt ist.

Aber wie schon gesagt, es kann regional sein, dass Behörden benzin-Heizungen verbieten, aber GRUNDSÄTZLICH ist deren Einbau zulässig. Soviel zum EU-recht.
__________________

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